Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Dieser Entwurf enthält massive Eingriffe in die Organisationshoheit und die Finanzverpflichtung der Länder. In der jetzigen Fassung können wir dazu auf keinen Fall Ja sagen und den Entwurf nicht mittragen.
Der Rettungsdienst ist das eine Thema. Er soll demnach nicht mehr eine Aufgabe der Gefahrenabwehr sein, sondern in das System der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden. Das bedeutet, dass es zu zentralen Vorgaben des Bundes kommt und wir keine differenzierten örtlichen Lösungen mehr entwickeln können. Nach dem Grundgesetz sind aber die Länder für den Rettungsdienst zuständig; denn die örtlichen Gegebenheiten sind weder in Deutschland noch in Niedersachsen einheitlich. Den unterschiedlichen Anforderungen vom Harz bis zur Küste wird man nun mal am besten mit der Landesgesetzgebung gerecht.
Das Gleiche gilt für den Bereich der Krankenhausplanung. Die Pläne des Bundes für die Errichtung von Integrierten Notfallzentren würden es den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen erlauben, ohne die Länder Standorte festzulegen - am örtlichen Bedarf vorbei und am Bedarf der Länder vorbei. Das ist nicht hinnehmbar. Ein Integriertes Notfallzentrum ist integraler Bestandteil eines Krankenhauses und muss deshalb auch integraler Teil einer Krankenhausplanung sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Vorschlag des Entwurfs, der sehr gefährlich ist: Krankenhäuser ohne Integrierte Notfallzentren sollen erhebliche Vergütungsabschläge erhalten. Das ist auch deshalb nicht hinnehmbar, weil die
derzeit geplante Regelung nach unseren Prognosen eine Schließung von Notaufnahmen gerade an kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum zur Folge hätte. Die Landesregierung ist aber der festen Überzeugung, dass die wohnortnahe Versorgung insbesondere bei Notfällen für Patientinnen und Patienten eine ausgesprochen große Bedeutung hat.
Grundsätzlich richtig finde ich die Einsicht, dass bei der Behandlung von Notfallpatientinnen und patienten eine stärkere und bessere Zusammenarbeit und Kooperation erforderlich ist. Aber nicht so! In Niedersachsen haben wir bereits große Anstrengungen unternommen, um zu Fortschritten bei der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Krankenhaus zu kommen. Das nahezu flächendeckend verwendete digitale Notfallsystem IVENA verbindet Rettungsleitstellen, Rettungswagen und Krankenhäuser und beschleunigt und verbessert die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten.
Ein Punkt zum Schluss: Auch die geplante neue Kostenverteilung auf die Länder, insbesondere im Bereich des Rettungswesens, ist nicht tragbar. Allein in Niedersachsen müssten wir jährlich mit mittleren dreistelligen Millionenbeträgen rechnen, die nach den Anforderungen des Gesetzentwurfs neu zu zahlen wären.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund muss endlich in einen ernsthaften und klaren Dialog mit Ländern und Kommunen treten und dabei zuallererst einsehen, dass dieses Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Darüber hinaus fordern wir, dass die geplanten Eingriffe in die Krankenhausplanungshoheit der Länder unterlassen werden und der Rettungsdienst in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte bleibt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist Punkt c erledigt und die Aktuelle Stunde für diesen Tagungsabschnitt beendet.
Die für die Behandlung dieser Dringlichen Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Ich bitte Sie, sich wegen der Übersichtlichkeit schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) VW-Werk im chinesischen Urumqui - Wie positioniert sich Niedersachsen als Anteilseigner? Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/5910
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trage die Dringliche Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„Geheime Dokumente aus dem chinesischen Machtapparat enthüllen die willkürlichen Gründe für die Inhaftierung von Uiguren in Umerziehungslagern. Kopftuch oder Bärte tragen, einen Pass beantragen, eine Pilgerfahrt oder Verwandte im Ausland können schon ausreichen, wie die Listen zeigen, über die eine Gruppe von deutschen und internationalen Medien am Dienstag berichtete. … Nach Schätzungen von Menschenrechtlern sind Hunderttausende Uiguren in solche Umerziehungslager gesteckt worden, die Chinas Regierung als freiwillige Berufsbildungseinrichtungen beschreibt.“
Die Landesregierung hatte im Januar dieses Jahres auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet - Drucksache 18/5520 -, der VW-Konzern habe erklärt, dass er aufgrund der Annahme eines weiteren Wirtschaftswachstums im Westen Chinas in den nächsten Jahren weiterhin auf das Werk in Urumqui in der Provinz Xinjiang setze.
Niedersachsen ist über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH mit 20 % Stimmrechtsanteil nach Porsche der zweiteinflussreichste Anteilseigner an der VW AG. Hinsichtlich des gezeichneten Kapitals ist Niedersachsen mit 11,8 % des gezeichneten Kapitals drittgrößter Anteilseigner.
1. Welche Position vertritt die Landesregierung nach der dpa-Meldung vom 18. Februar 2020 zum Investment des Landes Niedersachsen in die Volkswagen AG?
2. Würde es die Landesregierung begrüßen, wenn sich der VW-Konzern eine Menschenrechtsbeauftragte/einen Menschenrechtsbeauftragten leisten würde?
3. Sieht die Landesregierung das Land Niedersachsen als Anteilseigner in der Verantwortung, sein Investment in die Volkswagen AG nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten auszurichten, und - falls ja - ist sie dieser Verantwortung durch Gespräche mit relevanten, sachkundigen Menschenrechtsexpertinnen / Menschenrechtsexperten oder durch Beschaffung von Informationen aus vom VW-Konzern unabhängigen Quellen nachgekommen?
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Landesregierung möchte Herr Minister Dr. Althusmann antworten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „VW-Werk im chinesischen Urumqi - Wie positioniert sich Niedersachsen als Anteilseigner?“ beantworte ich wie folgt:
Die Landesregierung hat in den vergangenen Wochen die Medienberichte zur Lage der Uiguren und Angehöriger anderer muslimischer Minderheiten in der Provinz Xinjiang mit Sorge zur Kenntnis ge
nommen. Nach diesen Berichten sollen Angehörige der muslimischen Minderheit auf Basis willkürlicher Kriterien in Lagern interniert werden. Das soll ein Schriftstück belegen, das aus dem Kreis Karakax in der Provinz Xinjiang stammen soll. In diesem Zusammenhang zitieren Medien ein weiteres Schriftstück, das aus dem Auswärtigen Amt stammen soll. Es sei dort allerdings als vertraulich eingestuft und habe von Journalisten nur eingesehen werden können.
Unabhängige Berichte über diese Lager, deren Existenz von China nicht bestritten wird, sind der Landesregierung nicht bekannt. Obwohl die Lage der religiösen Minderheiten in der Provinz Xinjiang insoweit unklar ist, steht China wegen der Vorwürfe international in der Kritik. Deutschland steht mit seiner Kritik dabei nicht zurück.
Als Reaktion auf die Berichte betonte Bundesaußenminister Heiko Maas, dass Menschenrechte - ich zitiere - „nicht verhandelbar und universell gültig“ seien. Man spreche mit China immer wieder darüber, wie ihr Schutz verbessert werden kann. Dies ist auch die Position der Niedersächsischen Landesregierung.
Der Bundesaußenminister hat zuletzt bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Außenminister der Volksrepublik China, Wang Yi, am 13. Februar 2020 in Berlin gesagt, er habe mit ihm über die Lage der Uiguren gesprochen und setze nun auf Transparenz.
Meine Damen und Herren, wir erwarten, dass China möglichst bald internationale Beobachter ins Land lässt, die sich ein Bild zur Lage der Menschenrechte auch in der Provinz Xinjiang machen können. Deutschland, Großbritannien und die USA haben China im Januar im UN-Sicherheitsrat dazu aufgefordert.
Erstens. Welche Position vertritt die Landesregierung nach der dpa-Meldung vom 18. Februar 2020 zum Investment des Landes Niedersachsen in die Volkswagen AG?
Volkswagen ist mit der Konzernleitung in Wolfsburg und den Produktionsstandorten in Braunschweig, Emden, Hannover, Osnabrück, Salzgitter und Wolfsburg der mit Abstand wichtigste Arbeitgeber in Niedersachsen. Neben den Arbeitsplätzen
bei der Volkswagen AG selbst hängen zahlreiche Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen von diesem Konzern ab. Das Land hat daher nach wie vor ein außerordentliches Interesse am Bestand und an der Entwicklung insbesondere der niedersächsischen Standorte und somit des Gesamtkonzerns.
Der chinesische Automarkt spielt eine besondere Rolle für den Volkswagen-Konzern. 2019 verkaufte die Konzernmarke dort mehr als 4,2 Millionen Fahrzeuge. Nicht nur die Menge der verkauften Fahrzeuge ist hier von Relevanz. Auch die massive Elektrooffensive in China ist ein Treiber für die E-Mobilität weltweit.
Für einen globalen Automobilhersteller ist es daher von hoher Wichtigkeit, auch in diesem Markt eine bedeutende Rolle anzustreben. Damit kann auch eine unternehmerische Entscheidung verbunden sein, Produktionsstandorte vor Ort zu haben. VW hat sich damals für diesen Standort entschieden - auch aufgrund des Wunsches der chinesischen Regierung, den Westen des Landes wirtschaftlich weiter zu entwickeln.
Die Landesregierung erwartet, dass die chinesische Seite die Rechte von Minderheiten nicht nur in der Provinz Xinjiang, sondern in ganz China achtet und schützt.
Zu Frage 2: Würde es die Landesregierung begrüßen, wenn sich der VW-Konzern eine Menschenrechtsbeauftragte/einen Menschenrechtsbeauf