Zu Frage 2: Würde es die Landesregierung begrüßen, wenn sich der VW-Konzern eine Menschenrechtsbeauftragte/einen Menschenrechtsbeauf
Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass der VW-Konzern seit dem 1. Januar 2019 eine Menschenrechtskoordinatorin ernannt hat. Ihr obliegt die Koordination der Implementierung und Fortentwicklung eines adäquaten konzernweiten Managementsystems für Menschenrechte. Ihre Stelle ist im Vorstandsbereich „Integrität und Recht“, also bei Frau Werner, angesiedelt.
Zu Frage 3: Sieht die Landesregierung das Land Niedersachsen als Anteilseigner in der Verantwortung, sein Investment in die Volkswagen AG nach menschenrechtlichen Gesichtspunkten auszurichten, und - falls ja - ist sie dieser Verantwortung durch Gespräche mit relevanten, sachkundigen Menschenrechtsexpertinnen / Menschenrechtsexperten oder durch Beschaffung von Informationen aus vom VW-Konzern unabhängigen Quellen nachgekommen?
delbar und universell gültig. Nach dieser Maxime handeln wir. Bereits zu Frage 1 habe ich auf das besondere Interesse des Landes Niedersachsen hingewiesen. Daher wertet die Landesregierung alle ihr zugänglichen Informationen aus, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Dies schließt die Situation von Minderheiten ein.
Volkswagen hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen im SAIC-Volkswagenwerk in Urumqi vorliegen. Zudem teilte der Volkswagen-Konzern mit, er nehme seine unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte an. Dabei halte er sich an nationale Gesetze im Rahmen internationaler Vorgaben, suche bei Abweichungen insbesondere den Dialog und prüfe Maßnahmen im Rahmen des unternehmerischen Einflusses.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Christian Meyer. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund des Landtagsbeschlusses in der Drucksache 17/293 aus dem Jahr 2013 - der Kollege Toepffer hatte die Leisetreterei des damaligen Ministerpräsidenten in Menschenrechtsfragen kritisiert -, mit dem der Landtag einstimmig gefordert hatte, die Menschenrechte stärker zu thematisieren sowie sich vor Delegationsreisen über die Lage der Menschenrechte informieren zu lassen und sich auch bei Oppositionsgruppen und Menschenrechtsanwälten zivilgesellschaftlich zu informieren - - -
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie nach den Berichten Kontakt zu zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Human
Herr Kollege Meyer, das waren zwei Fragen. Wir sind uns einig, nehme ich an. Wenn nicht, waren es trotzdem zwei Fragen.
An der Haltung der Landesregierung hat sich nichts geändert und kann sich auch nichts ändern. Die von der Landesregierung in den Aufsichtsrat der Volkswagen AG entsandten Mitglieder unterliegen hinsichtlich der in diesem Gremium behandelten Inhalte der aktienrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 116 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 93 Abs. 1 Satz 3 AktG.
Selbstverständlich sensibilisiert die Landesregierung bei ihrer Auslandstätigkeit für Menschenrechtsfragen. Bei den jeweiligen Unternehmen im Ausland weisen wir auf sie hin. Die an Delegationsreisen Teilnehmenden werden im Vorfeld über die Menschenrechtssituation des jeweiligen Landes informiert. Vor Ort werden die Botschaften gebeten, in dem vertraulichen Briefing auf die Menschenrechtssituation des Landes einzugehen. Weiterhin ermöglichen wir den Delegationsteilnehmern Gespräche mit NGOs und mit der GiZ.
Die politischen Stiftungen aller Parteien im Ausland äußern sich in Gesprächen ebenfalls zur Menschenrechtssituation, zu Rechtsfragen und zur Demokratieentwicklung in den jeweiligen Ländern, die wir mit unseren Unternehmensdelegationen besuchen. Ich will das betonen, weil die Unternehmerinnen und Unternehmer, die mich auf den letzten Delegationsreisen nach Polen, China, Südkorea, Japan und Ostafrika begleitet haben, dies ausdrücklich begrüßt haben, da diese Stiftungen eine andere Stellung in der Informationskette haben.
Solche Informationen übermitteln wir den Delegationsteilnehmern auch vorab. Zudem werden niedersächsische Unternehmen auf den von der Bundesregierung Ende 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ hingewiesen. Darin wird an die unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Beachtung der Menschenrechte appelliert.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Eine weitere Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Meyer. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Frage nach konkreten Kontakten und Terminen mit der Zivilgesellschaft bei Delegationsreisen nach China nicht beantwortet ist, aber die Landesregierung die Antwort vielleicht nachreichen kann, frage ich die Landesregierung, ob es für die Landesregierung überhaupt eine rote Linie in der Frage von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem VWWerk gibt, ob sie also z. B. dann, wenn Mitarbeiter ins Umerziehungslager gebracht würden, von ihrem Dogma, die wirtschaftliche Entwicklung und das wirtschaftliche Interesse von VW hätten Vorrang, Abstand nähme und ihre Haltung zum Engagement von VW in China änderte.
Ich sehe keinen Anlass für derartige Spekulationen, Herr Abgeordneter Meyer, aber ich will noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich Gespräche stattfinden können, dass aber Artikel 32 Abs. 1 GG bestimmt, dass der Bund, die Bundesregierung, für die Pflege der auswärtigen Beziehungen zuständig ist. Aufgrund dieser sogenannten Außenvertretungskompetenz des Bundes ist das Land Niedersachsen grundsätzlich für außenpolitische Fragen, die nicht in der Erfüllung der Landeskompetenz liegen, nicht zuständig. - Diese Antwort wird Sie nicht befriedigen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig! - Christian Meyer [GRÜNE]: Sie wider- spricht auch dem Landtagsbeschluss von Herrn Toepffer! - Gegenruf von Dirk Toepffer [CDU]: Meinem Be- schluss? - Christian Meyer [GRÜNE]: Du hast ihn eingefordert!)
Ich will aber noch auf etwas aufmerksam machen, weil Sie versuchen, einen bestimmten Eindruck zu erwecken. Das fällt mir bei diesen Debatten über die Einhaltung von Menschenrechten, die wir sehr ernst nehmen müssen, immer wieder auf.
Dieses Thema wurde im Dezember im Europäischen Parlament diskutiert, und es wird zu Recht immer und immer wieder im Deutschen Bundestag mit aller notwendigen Seriosität debattiert.
Ich kann nur appellieren, jede Gelegenheit zu nutzen - auf Delegationsreisen, wie auch immer -, um auf diese Frage aufmerksam zu machen. Das machen Mitglieder der Bundesregierung und ebenso Mitglieder der Landesregierung. Wir erkundigen uns, wir sprechen mit den politischen Stiftungen und sicherlich auch mit Einheimischen.
Ich habe es vorhin erwähnt: Auch NGOs haben durchaus Gelegenheit, Gespräche zu führen. Ich kann jetzt nicht jeden Termin und jedes Datum konkret nennen. Wir werden das noch einmal aufbereiten.
Nun will ich noch auf eine Karte aufmerksam machen. Auch wenn Sie sie vielleicht nicht gut sehen können, halte ich sie einmal hoch.
Das ist der Freiheitsindex, der Freedom Index, der Welt. Das, was Sie hier grün sehen, sind Staaten, die unzweifelhaft unseren freiheitlichen Kriterien, also dem genügen, wie wir Menschenrechte verstehen und wie wir Freiheit und Meinungsfreiheit im Besonderen, basierend auf den im Jahr 1948 begründeten Grundsätzen der UN-Menschenrechtskonvention, verstehen. Alles, was Sie hier gelb sehen, und insbesondere, was Sie hier rot sehen, sind Länder, die erhebliche Defizite haben oder in denen Menschenrechtsfragen generell infrage gestellt sind.
Sie sehen anhand dieser beeindruckenden Karte - sie stammt aus 2014, aber bis heute hat sich nichts Wesentliches geändert -: Der Maßstab, den wir in Sachen Menschenrechte anlegen, ist in dem ganz überwiegenden Teil der Welt nicht der Maßstab. Das ist bedauerlich, und ich wünschte mir, wir könnten einiges tun, um das zu ändern.
Aber ich glaube, es ist eine kluge Wirtschaftspolitik - im Übrigen ist das auch das Ziel von VW in China -, mithilfe einer wirtschaftlichen Perspektive den Menschen andere Perspektiven zu eröffnen und damit auch Möglichkeiten für die Zukunft zu schaffen, vielleicht auch für die bessere Beachtung von Menschenrechten und Rechten insgesamt in einer Gesellschaft. Gleichzeitig diesen Nebeneffekt zu haben, ist eine nicht unbeachtliche Leistung, die natürlich auch unsere Unternehmen im Ausland
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor ich dem nächsten Fragesteller das Wort erteile, eine Sache zur Regie. Die Grünen haben bis jetzt drei Fragen gestellt, es liegen hier oben aber noch drei Wortmeldungen vor. Das wären, zumindest nach meiner Rechnung, insgesamt sechs Fragen.
Zur ersten Zusatzfrage für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Thomas Ehbrecht gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frage an die Landesregierung: Hat sich die Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft im VW-Werk in Xinjiang seit dem Bau im Jahr 2017 verändert, und wenn ja, in welcher Form?
Vielen Dank, Herr Kollege. Auch hier bin ich versucht zu sagen, dass das zwei Fragen waren. Ich muss ja jetzt aufpassen. - Also: Es waren zwei Fragen.
So, wie ich Sie verstanden habe, geht es im Wesentlichen um die Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft im Werk in Xinjiang seit 2017.
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass - das ist in der Dimension für uns kaum vorstellbar - der Volksgruppe der Uiguren in China über zehn Millionen Menschen angehören. Das sind deutlich mehr Menschen, als Niedersachsen Einwohner hat.