(Glocke der Präsidentin - Christian Meyer [GRÜNE]: Kommen Sie mal ins Weserbergland! - Zuruf von der SPD: Nein, da bleiben Sie lieber weg!)
- werden tatsächlich in wenigen Jahren hier über Laufzeitenverlängerung reden. Da wette ich mit Ihnen. Das sage ich Ihnen jetzt schon.
Sehr geehrter Herr Kollege Bäumer, Sie haben jetzt die Gelegenheit zur Erwiderung. Sie haben ebenfalls 90 Sekunden. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Auf zweimal 90 Sekunden in einmal 90 Sekunden zu antworten, ist relativ schwierig. Ich probiere es aber trotzdem.
Warten Sie noch ganz kurz! Ich halte auch die Zeit an, weil ich möchte - da Sie nur 90 Sekunden haben -, dass hier wirklich Ruhe einkehrt, damit jeder Ihrer Erwiderung folgen kann.
- Ich bitte alle, sich hinzusetzen und nach vorne zu schauen. Das gilt auch für die Kollegin Menge. - Danke.
Ich habe vorhin mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die Kollegin Byl heute ein schwarzes Hemd trägt. Wenn das so weitergeht, kriegt sie von mir demnächst eine grüne Krawatte.
Wir sind für die Natur. Das wird manchmal von Ihnen noch falsch dargestellt. Ich will Ihnen, liebe Kollegin, aus unserem Papier ganz genau zitieren. Da steht drin: Diese Abstandsregelung muss zu einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Schutzinteressen der Wohnbevölkerung und dem
Natur- und Artenschutz führen. Der Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung sollte dabei nicht unterhalb der naturschutzfachlichen Abstandsvorgaben liegen. Ein Abstand von 1 000 m ist dafür eine gute Richtschnur. Die maßgebliche Entscheidungskompetenz für diese Frage muss auf der kommunalen Ebene liegen. - Da steht nichts von „pauschal 1 000 m“.
Das, was der Kollege vorhin gesagt hat, ist natürlich beim Wind so. Wenn man die Zahlen zu „Wind im Wald“ prozentual sieht, liegen wir sicherlich im Vergleich der Bundesländer hinten. Aber absolut liegen wir, weil wir relativ viele Waldflächen haben, relativ weit vorne.
Liebe Frau Kollegin Byl, wenn wir zusammenarbeiten wollen, erwarte ich eines: Wenn Sie sagen, die CDU bewegt sich beim Thema Abstände, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich beim Thema Naturschutz bewegen; denn wenn wir an der Stelle hart bleiben, werden wir die Ausbauziele nicht hinbekommen.
so will ich auch ihn noch mal zitieren, weil ich es immer gut finde, wenn man es belegen kann. Pauschale Behauptungen in den Raum zu stellen, ist nämlich nicht meins. Ich habe Quellenangaben und auch gelernt, Quellen zu nennen. In unserem Papier steht: Die für die Windenergie zu nutzende Fläche soll auf maximal 10 % der Gesamtwaldfläche in Niedersachsen beschränkt werden.
Das kann vor Ort jeder entscheiden. Wer kein Windrad im Wald haben will, baut auch keine. Aber wir müssen die Möglichkeit eröffnen, damit wir an der Stelle weiterkommen.
Ob wir in wenigen Jahren hier im Parlament über das Thema Kernenergie reden werden, weiß ich nicht. Ich weiß nur, Ende 2022 werden die letzten Kernkraftwerke abgeschaltet.
Vielen Dank. - Es gab bei der Erwiderung auf die beiden Kurzinterventionen eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage. Dies ist nach unserer Geschäftsordnung bei Kurzinterventionen nicht vorgesehen, Herr Emden.
Jetzt setzen wir mit den Wortmeldungen fort. Das Wort hat der Abgeordnete Horst Kortlang für die FDP-Fraktion. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen, meine Herren! „Mensch und Wald vor unkontrolliertem Windkraftausbau schützen! 1 000 m Mindestabstand für Niedersachsen festlegen!“ Mit dem Adjektiv „unkontrolliert“ im Titel des Antrags will die AfD-Fraktion suggerieren, eine Windkraftanlage könne an jeder beliebigen Stelle hier in Niedersachsen aufgebaut werden. Ich stelle fest - alle anderen Kollegen werden es ganz genauso wissen: Das ist mitnichten der Fall.
Das Genehmigungsverfahren, das wir haben, bedeutet eine Kontrolle. Ich denke, es ist ein gutes Verfahren, und es werden sehr viele Belange geprüft. Der ganze Prozess von der Idee bis zur Baugenehmigung benötigt um die vier Jahre. Wir haben uns ja in diesem Plenum bemüht, den Bau durch neue Gesetzeslagen ein bisschen schneller anlaufen zu lassen. Das wäre gut und dienlich.
In dieser Zeit soll die Akzeptanz für die Windkraftanlagen bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden - durch Beteiligungsverfahren und dergleichen, sodass sie alle Zugang haben. Die Bürger sind dann genauso beteiligt worden und informiert worden, wie es die Politik sein sollte. Sicherlich gibt es das eine oder andere Mal Bürgerinitiativen. Das ist eine ganz klare Sache. Unser Gemeinwohl funktioniert aber, weil Rahmen gesetzt werden und nicht mehr.
Natürlich kenne ich auch Projekte, bei denen es große Widerstände gab. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass Mitglieder der Regierungsfraktionen - allen voran unser Ministerpräsident, der heute leider nicht da ist - in Erwägung ziehen, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes der Ausbau der Windenergie Vorrang vor dem Artenschutz bekommen soll. Das geht meines Erachtens gar nicht, obwohl ich kein Grüner bin. Aber das ist gar nicht zu machen.
Ärger gab es viele Jahre, meine Damen und Herren, wegen der Befeuerung der Windkraftanlagen. Das hat was mit Akzeptanz zu tun. Sei es Blinklicht oder Dauerlicht: Daran können sich die wenigsten gewöhnen, sicherlich auch, weil sie des Nachts und bei Nebel nie ein Flugzeug - für die das Licht überhaupt eingeführt worden ist - gehört oder wahrgenommen haben.
Es gab schon immer technische Lösungen für dieses Problem. Am 1. Juli dieses Jahres wird es Pflicht werden, neue Windkraftanlagen bzw. Windparks mit einer Bedarfsbefeuerung auszustatten. Das heißt, dass die Windkraftanlagen nur befeuert werden, wenn die Gefahr der Kollision eines Flugzeugs besteht. Diese Ausstattungspflicht erstreckt sich auch auf Altanlagen. Zulässig sind diese Systeme schon seit 2015. Damals gab es sie schon, sie wurden jedoch nie genutzt. Bemängeln muss ich allerdings, dass man aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Ausnahmen zugelassen hat. Erteilt wird die Genehmigung von der Bundesnetzagentur.
Meine Damen und Herren, alle betroffenen Bürger sollten, wenn Windparks installiert werden, eigentlich hieran partizipieren. Bei dem alten Modell, das wir im Moment vorhalten, wird der Bürger allenfalls entschädigt, wenn er sein Eigentum hergeben muss, ganz gleich, ob es Land ist oder ob er Einschränkungen während des Baus hinzunehmen hat. Dieses Modell ist nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen es überdenken, um eine größere Akzeptanz zu erzielen.
Was aber einem Schildbürgerstreich gleichkommt, ist, wenn Windkraftanlagen aufgebaut sind, sich die Windräder bei Wind aber nur selten oder gar nicht drehen, weil die erzeugte Energie nicht abtransportiert bzw. genutzt werden kann. Hierfür brauchen wir vernünftige und überzeugende Lösungen, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und
Vielen Dank. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention nach § 77 GO des Abgeordneten Emden. Bitte schön!