Ich stelle der Landesregierung noch eine Frage zur Erwachsenenbildung. Gerade wurde von der Beteiligung an den jeweiligen Hilfsprogrammen des Bundes und des Landes gesprochen. Plant die Landesregierung darüber hinaus ein Sonderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung, um Insolvenzen zu verhindern und sicherzustellen, dass die Erwachsenenbildungsträger und die einzelnen Einrichtungen ihre Mitarbeitenden halten können?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Viehoff, wird sind dazu im Gespräch mit der Erwachsenenbildung. Derzeit sehen wir diese Notwendigkeit nicht.
Erst einmal müssen die Maßnahmenpakete greifen können, und wir müssen schauen, was über Kurzarbeitergeld und andere Formen geht. Ich habe gerade gesagt, dass wir Liquiditätshilfen in der Form gewähren, dass wir die zustehenden Zuschüsse vorzeitig auszahlen.
Dann schauen wir, wie weit wir kommen. Wir müssen quasi auf Sicht fahren und dann sehen, wie wir auch die Erwachsenenbildung gut durch diese Krise bringen, damit sie sofort wieder leistungsfähig zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird.
Danke sehr, Herr Minister. - Die letzte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt der neue Kollege Volker Bajus.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank für den außerordentlich freundlichen Empfang, den Sie mir hier bereitet haben. Es sind doch sehr schwierige Zeiten. Aber ich finde es schön, wenn man politisch einmal so sehr beieinandersteht, wie wir es heute tun.
Ich erlaube mir, mich hier mit einer Frage zum Thema Kulturpolitik einzuführen. Gestern hat ja die Niedersächsische Landesregierung verkündet, was sie für insbesondere die Wirtschaft - für Gesellschaften und Unternehmen - zu tun gedenkt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein sehr interessantes Sofortprogramm aufgelegt, aus dem Kulturschaffende bis zu 2 000 Euro relativ einfach bekommen können.
Inwiefern sieht das Programm, das Sie gestern vorgestellt haben, auch Elemente für die Kulturschaffenden vor? Inwiefern kann man mit einem ähnlich einfachen Antragsverfahren rechnen?
Herr Kollege Bajus, das üben wir noch einmal. Das waren ja wenigstens anderthalb Fragen, und Sie hatten nur noch eine. - Aber der Minister wird jetzt antworten. - Herr Minister, es wäre sehr schön,
wenn Sie wieder dasselbe Mikrofon wie eben verwenden, damit wir nicht in ganz so kurzen Abständen die Schaumstoffhüllen auswechseln müssen.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Kulturstaatsministerin, Frau Grütters, gestern das von der Bundesregierung beschlossene und heute vom Bundestag sanktionierte Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie als Rettungsschirm für den Kultur-, Kreativ- und Medienbereich bewertet hat. Gerade der Kulturbereich ist durch einen hohen Anteil Selbstständiger gekennzeichnet, die jetzt existenzielle Probleme haben. Dazu zeichnen sich folgende Einzelheiten ab:
Mit einer Corona-Soforthilfe für Soloselbstständige und kleine Unternehmen in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen leisten, mit denen laufende Betriebskosten sowie Mieten von Kinos, Musikklubs oder Künstlerateliers, aber auch Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten bezahlt oder finanzielle Engpässe überbrückt werden können.
Soweit es um die persönliche Existenzsicherung jedes einzelnen Betroffenen geht, erleichtert die Bundesregierung zusätzlich für Soloselbstständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. So wird bei dem Bewilligungsverfahren Vermögen für die Dauer von sechs Monaten im Wesentlichen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert und die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt. Das heißt, jeder kann in seiner Wohnung bleiben. Für diese Maßnahme stellen der Bund und die Kommunen weitere bis zu 10 Milliarden Euro bereit.
Zudem wurden weitere Schutzmechanismen beschlossen. So werden beispielsweise Mieterinnen und Mieter vor Kündigung bewahrt, wenn sie aktuell Schwierigkeiten haben, ihre Miete vollständig zu bezahlen. Die Stundungsregelung für Darlehen wird im Sinne der Schuldner verbessert. Bereits zuvor hatte die Bundesregierung Hilfen beschlossen, die ebenfalls der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Dazu zählt neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen ein massives Kreditprogramm. Ab heute können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinselbständigen die neuen Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits
jetzt über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.
Auf Landesebene werden parallel dazu in zwei Säulen Hilfsprogramme von Wirtschaftsministerium, MWK und NBank vorbereitet. Diese Hilfsprogramme bearbeitet die NBank. Die erste Säule richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an Soloselbständige, Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Einrichtungen. Damit ist eine sinnvolle Ergänzung zum Bundesprogramm gegeben. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach unserem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht erfasst sind. Hier haben wir die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen, die sonst durch das Raster fallen würden, im Auge. Wir halten dies insgesamt für eine sinnvolle Ergänzung, damit die wesentlich betroffenen Personen und Einrichtungen im Kulturbereich ebenfalls eine schnelle Hilfe erhalten können.
Mit den vorgenannten Maßnahmen versprechen wir eine umfassende und schnelle Hilfe. Da sie in aller Anstrengung parallel erarbeitet wurden und die Details der Hilfen noch ausgewertet werden müssen, werden wir uns die jeweiligen Mechanismen fortlaufend anschauen und gegebenenfalls nachsteuern. Das ist ein Prozess, der einer permanenten Kontrolle unterliegt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen dazu sind aber mit dem Nachtragshaushalt und der zielgerichteten Erarbeitung durch die Ministerien unter großer Hilfe der NBank geschaffen worden. Wir gehen davon aus, dass wir es hinbekommen, pro Einrichtung bis zu 10 000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Und es geht noch weiter: Wo können Künstler noch Soforthilfen und finanzielle Unterstützung erhalten? - Es gibt Soforthilfen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Sie stellt im Rahmen sozialer Zuwendungen eine Hilfe in Höhe von 250 Euro in Aussicht. Man muss aber GVL-Mitglied sein.
Zusätzlich gibt es den Nothilfefonds der Deutschen Orchestervereinigung, der u. a. durch Spenden gespeist wird. Wer also noch Geld übrig hat, kann gern spenden, das Geld wird gern genommen. Die Nothilfe richtet sich an freischaffende Mitglieder der DOV. Gleichzeitig hat die Deutsche OrchesterStiftung einen zusätzlichen Spendenaufruf für einen Nothilfefonds veröffentlicht. Die Berechtigung,
eine Nothilfe zu erhalten, ist nicht an die Voraussetzung einer Mitgliedschaft in der DOV gebunden; allerdings ist eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse erforderlich.
Zusätzlich gibt es einen Nothilfefonds von Crescendo. Dieses Musikmagazin hat ebenfalls ein Hilfskonto eingerichtet. Musikerinnen und Musiker können bis zu 500 Euro formlos per E-Mail beantragen. Infos kann man im Internet abrufen.
Kurzarbeitergeld für Angestellte wird gewährt. Die Regelung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Auch hier werden bis zu 60 bis 67 % des ausgefallenen Nettolohns erstattet.
Die GEMA leistet Soforthilfe. Nach einer Pressemitteilung vom 20. März 2020 stellt die GEMA Soforthilfen in Höhe von 40 Millionen Euro bereit. Auch diese Mittel sind entsprechend abrufbar.
Darüber hinaus erlaube ich mir, hier noch einmal darauf hinzuweisen, dass für Künstlerinnen und Künstler - erstens - auch Regelungen zum Thema Ausfallgagen getroffen worden sind, die eine Bedeutung haben. Das Gleiche gilt - zweitens - für die Frage, welche digitalen Tools oder welche Onlineunterrichtsmöglichkeiten es eigentlich gibt - über Skype, Zoom, Jitsi Meet oder ähnliches. Drittens: Welche digitalen Tools kann man als Musiker nutzen, um z. B. Onlinekonzerte durchzuführen, und zwar nicht nur so, sondern auch um damit Geld einnehmen zu können? Viertens: An wen können sich Spielstättenbetreiber, die vor Problemen stehen, wenden? Und fünftens: Welche öffentlichen Fördermittel gibt es noch darüber hinaus?
Das Ganze kann man auf den Seiten von Musikland Niedersachsen sehen. Dort ist das ganz hervorragend aufbereitet worden. Das bietet für viele Künstlerinnen und Künstler eine gute Möglichkeit, Hilfe sehr schnell in Anspruch zu nehmen. Wir hoffen, dass wir ein schlankes Antragsverfahren haben. Das war ja die letzte Frage. Bei den Worten „schlank“ und „Bürokratie“ bin ich mir immer nicht so ganz sicher. Denn auch in Notzeiten ist das mit der Bürokratie nicht ganz so einfach.
b) Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf Niedersachsen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/6136
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich dieses Mikrofon nutzen, auch für meine Nachfragen, dann sparen wir Schaumstoffüberzüge.
Die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus und die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Folgen stellt Niedersachsen vor eine große Herausforderung. Nicht nur das Gesundheitssystem ist davon betroffen, sondern alle Bereiche des öffentlichen und auch des privaten Lebens. Bisher richten sich alle Maßnahmen wie Kita- und Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen auf einen Zeitraum bis Ostern. Diese Maßnahmen haben umfangreiche Folgen für die niedersächsische Bevölkerung und deren Alltag. Ebenso ist die Wirtschaft von den Maßnahmen betroffen, deren Ende noch nicht wirklich absehbar ist.
Beginnend ab dem 16. März bis einschließlich der Osterferien bleiben Kindertagesstätten unter Beibehaltung der Gebühren für Krippen und Hort und Schulen mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen. Zahlreiche Schulen nutzen in dieser Zeit die Möglichkeit von IServ und anderen Plattformen, um ihren Schülerinnen und Schülern Aufgaben zur Bearbeitung zukommen zu lassen. Ebenso nutzen Schulen und Lehrkräfte die Angebote von privaten Anbietern, Online-Unterricht anzubieten. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler, diese Aufgaben zu bearbeiten bzw. am Online-Unterricht teilzunehmen, hat allerdings