Meine Damen und Herren, nun zum letzten Punkt, der geändert wird und aus unserer Sicht wichtig ist. Zukünftig soll die Kontrolle des Ganzen bei der Landesmedienanstalt sein. Ich glaube, da ist es richtig angesiedelt. Dort sitzen die Expertinnen und Experten, die genau wissen, wie der öffentlichrechtliche Rundfunk aufgebaut sein soll. Diese Änderung, auf die wir uns mit den anderen demokratischen Parteien verständigt haben, dass wir die Kontrolle jetzt da andocken, ist herausragend. Das ist ein Punkt, über den lange diskutiert wurde, für den wir jetzt aber eine Lösung gefunden haben. Ich darf mich dafür und für die Zusammenarbeit mit den anderen demokratischen Fraktionen im Namen meiner Fraktion recht herzlich bedanken. Das hat wunderbar geklappt.
Das Verfassungsgericht hat uns vor zwei Jahren einen Auftrag gegeben. Wir werden diesen Auftrag heute umsetzen und werden zustimmen.
Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Birkner zu Wort gemeldet. Bitte schön! Sie wollen das Saalmikro nutzen? - Wunderbar!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion kann ich erklären, dass auch wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem Gesetz zustimmen. Wir haben auf der einen Seite natürlich die Umsetzungsverantwortung mit Blick auf das verfassungsgerichtliche Urteil, wonach die Zweitwohnungen künftig befreit sind. Das ist für uns ein wichtiger Punkt. Deshalb tragen wir das Gesetz mit.
Wir haben zwar sehr wohl Bedenken mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen, tragen sie aber vor dem Hintergrund der Regelungen, die dazu noch eingeführt worden sind - darüber ist auch zwischen den Ministerpräsidenten entsprechend diskutiert worden -, mit.
Ich möchte insofern sagen, dass wir dem zustimmen. Ich möchte aber auch ergänzen - Herr Saipa hat im Prinzip alles Wichtige gesagt -, dass das Hohelied auf die Qualität des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zutrifft, wir auf der anderen Seite aber auch den privaten Rundfunk, der ebenfalls eine wichtige Rolle spielt und gerade auch in dieser Corona-Zeit einen wichtigen Beitrag geleistet hat, gerade aus niedersächsischer Sicht nicht vergessen sollten. Es sollte nicht der Eindruck entstehen - ein Eindruck, den Sie sicherlich auch nicht erwecken wollten -, dass das nur den öffentlichrechtlichen Rundfunk trifft, sondern wir sollten auch den privaten Rundfunk mit seiner meines Erachtens gerade in Niedersachsen besonders ausgezeichneten und vorzeigbaren Landschaft nicht vergessen.
Die wirklich spannenden Debatten werden wir führen, wenn wir über den nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen - auch das ist eben bereits angeklungen -, wenn es um Strukturaufgaben und Finanzierung geht. Da wird sich einiges zeigen.
Lassen Sie mich dann doch noch einen Satz zur AfD sagen. Herr Emden, ich finde ich es immer etwas schauerlich, wenn jemand eine objektive Berichterstattung verlangt. Denn das wirft die Frage auf, wer darüber entscheidet, was objektiv ist. Ich befürchte, Sie meinen, das entscheiden zu können. Das ist genau das Dilemma, in dem wir hier alle sind.
Wir fühlen uns alle immer wieder irgendwie ungerecht behandelt. Das ist halt so. Damit müssen wir leben. Ich meine, die Unabhängigkeit gerade des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch des privaten Rundfunks ist ein hohes Gut. Wir als Freie Demokraten werden uns immer schützend davorstellen.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Zum Ende der Debatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung hat sich der Ministerpräsident - „Doktor“ hätte ich fast gesagt -
Vielen Dank. Das ist mehr, als ich jemals erwarten konnte. Ich komme dann darauf zurück. Wie machen wir das?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 wirklich ein wichtiges Urteil gefällt, indem es nämlich klipp und klar festgestellt hat: Es ist verfassungsgemäß, wenn Rundfunkbeiträge erhoben werden. Es gab unverständlicherweise immer wieder Menschen, die - wenn ich mal zur rechten Seite blicken darf - das bestritten haben. Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar gesagt, dass das möglich ist.
Die einzige Einschränkung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat und die wir jetzt mit dem Änderungsstaatsvertrag auch umsetzen wollen, ist im Hinblick auf Zweit- und Nebenwohnungen vorgenommen worden. Insofern ist das ein wichtiges, klarstellendes Urteil aus Karlsruhe.
Mit diesem Staatsvertrag kommt ein Zweites dazu. Das steht unter der Überschrift „Beitragsgerechtigkeit“. Denn es ist klar: Wenn die Beiträge auf der Basis von Meldedaten erhoben werden, wird die Qualität im Laufe der Zeit nicht besser. Die einen ziehen hin, die anderen ziehen weg. Ob sich das alles im Register abbildet, wie es von Gesetz wegen her sein sollte? Das wissen wir alle aus der Realität: An der einen oder anderen Stelle kann man das mit einem Fragezeichen versehen. Deswegen ist unter den genannten Voraussetzungen ein regelmäßiger Meldedatenabgleich richtig, und zwar deshalb, weil er gerecht ist. Warum? - Das Ergebnis des letzten Meldedatenabgleichs ist gewesen, dass es 650 000 neue Zahlerinnen und Zahler gegeben hat. Diese haben dann ebenso wie alle anderen auch ihre Beiträge zu leisten ge
habt. Auf diese Art und Weise konnte ein Ausfall von immerhin 100 Millionen Euro vermieden werden. Ich finde, das ist gerecht. Wenn eine entsprechende Zahlungspflicht besteht, dann soll sie für alle bestehen, unabhängig davon, ob man sich rechtzeitig umgemeldet hat, und unabhängig von der Grundlage. Wir müssen immer wieder versuchen, die Daten zu aktualisieren.
Ich möchte noch eine Brücke schlagen zu dem Punkt der Rundfunkgebühren der Höhe nach, den Stefan Birkner eben angesprochen hat, als er von dem nächsten Änderungsstaatsvertrag sprach, den wir hoffentlich demnächst zu beraten haben. Ich möchte in dem Zusammenhang auf Folgendes aufmerksam machen - das ist die Brücke -: Wir kriegen gerade in diesen Tagen durch die Berichterstattung mit, dass der NDR signifikante Einsparungen vornehmen muss. Er hat für sich vorweggenommen, was wohl das Ergebnis der noch nicht ganz abgeschlossenen Verhandlungen zum Änderungsstaatsvertrag zwischen den 16 Ländern ist. Es wird weniger verbleiben, als er eigentlich bräuchte, um wie bisher weitermachen zu können - Klammer auf: Ich hätte mir an dieser Stelle auch ein wenig mehr vorstellen können. Aber immerhin ist es gelungen, zu einem Kompromiss zwischen den 16 Ländern zu kommen. Wenn der Kompromiss hält, dann - das wissen wir in diesen Tagen - ist das schon etwas Besonderes wert.
Wenn es aber so ist, dass sowieso Einsparungen notwendig sind und Abstriche auch bei sehr geschätzten Formaten wie z. B. den Opernaufführungen hinter dem Rathaus in Hannover gemacht werden müssen, dann müssen wir umso mehr Wert darauf legen, dass die Beiträge, die zu erheben sind, auch tatsächlich erhoben werden. Dafür bietet der Änderungsstaatsvertrag eine Grundlage. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag zustimmt.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir steigen ein in die Einzelberatung des Gesetzes. Ich rufe auf:
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sie sehe ich nicht. Damit wurde der Änderungsempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP gefolgt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz in der veränderten Fassung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der FDP beschlossen. Vielen Dank Ihnen dafür.
Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/4394 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/6400 - dazu: Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6449 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6456
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6456 zielt darauf, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung anzunehmen und zusätzlich einen neuen § 15 a einzufügen.
Wir steigen in die Beratung ein. Die erste Wortmeldung, die mir vorliegt, ist die des Abgeordneten Helge Limburg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf hat als Regelungsschwerpunkt die Reform und Modernisierung der richterlichen Mitbestimmung in Niedersachsen.
Ich will ganz klar sagen: Auch wenn wir - aus Gründen, die ich noch erläutern werde - am Ende dagegen stimmen werden, begrüßen wir diesen Teil des Gesetzentwurfs ausdrücklich. Der Kollege Prange hat im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es entsprechende Überlegungen auch schon in der vergangenen Legislaturperiode gab, die nicht zum Abschluss gekommen sind. Dass Sie das aufgegriffen haben und Ihr Haus das hier so konsequent fortführt, Frau Minister Havliza, finden wir ausdrücklich gut. Das alleine hätte auch unsere Zustimmung gefunden.
Wichtig finde ich auch, dass die Fraktionen von SPD und CDU einer mehrfach geäußerten Anregung und Bitte aus der Anhörung im Rechtsausschuss gefolgt sind, nämlich die Altersgrenze für das Freijahr heraufzusetzen. Sie lag ja nach dem Regierungsentwurf bei 59 Jahren und wird nun heraufgesetzt. Das haben FDP und Grüne im Ausschuss auch mit gefordert. Dem sind Sie gefolgt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Herzlichen Dank dafür.
Bedauerlich ist, dass Sie einer weiteren Anregung aus der Anhörung nicht folgen wollen - so richtig ist mir auch noch nicht klar geworden, warum eigentlich nicht -, und zwar der Anregung, die der Schöffenverband, dessen Arbeit Sie ja sonst auch sehr gewürdigt haben, gegeben hat, in Niedersachsen eine Vertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einzuführen. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es vergleichbare Regelungen, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht. Wir meinen, dass diejenigen, die doch einen ganz maßgeblichen Anteil an der Rechtsprechung in Niedersachsen haben, zumindest eine Form der Vertretung haben müssen. Die hauptamtlichen Richterinnen und Richter haben die Richterräte. Aber für die ehrenamtlichen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es überhaupt nichts.
Wir Grüne schlagen in unserem Änderungsantrag, den wir auch schon letzte Woche im Ausschuss diskutiert haben, die Einrichtung eines entsprechenden Gremiums vor. Ich würde Sie schon bitten, Ihre Ablehnung noch einmal zu überdenken und dem heute zuzustimmen. Sie haben letzte Woche vorgebracht, die Regelung hätten wir sehr kurzfristig vorgeschlagen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regelung - das habe ich gerade schon gesagt - geht nicht auf uns zurück, sondern auf die Anhörung, die viele, viele Wochen her ist. Insofern gehe ich schon davon aus, dass Sie ausreichend Zeit hatten, sich damit zu beschäftigen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, der Beratungsschwerpunkt bei dem Gesetzentwurf lag allerdings weniger auf der Ausweitung der richterlichen Mitbestimmung. Das war schon bei der ersten Beratung so. Die Verantwortung dafür tragen aus meiner Sicht die Koalition und diese Landesregierung. Die Verantwortung dafür tragen Sie, Frau Ministerin Havliza, und zwar dadurch, dass Sie in diesen Gesetzentwurf zur richterlichen Mitbestimmung auch noch das Verbot des Tragens religiöser Symbole - in Ihrem Koalitionsvertrag wohl treffender, weil das ursprünglich gemeint war, als Kopftuchverbot deklariert - mit aufgenommen haben.