Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020

Vielen Dank, Frau Kollegin.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Danke schön.

Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kollegin Staudte, ich erteile Ihnen das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte kurz erläutern, warum sich meine Fraktion, die Grünen, bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten wird.

Es geht um die Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Das hat die Kollegin Logemann gerade schon dargestellt.

Man kann sich natürlich fragen: Wieso? Es ist doch jetzt eigentlich alles ganz logisch, dass die Finanzströme hier so umgelenkt werden, dass die Tierseuchenkasse künftig direkt die 60 % an die Tierkörperbeseitigungsanlagen überweist.

Hintergrund sind die Streitigkeiten, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Tierseuchenkasse, die diese 60 % übernimmt, nun auch eigene Prüfrechte bekommt, also bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen gucken kann: Wie sind diese 100 % eigentlich zustande gekommen? Sind diese Zahlen überhaupt belastbar? - Dazu gibt es von uns auch gar keine Kritik. Wir werden sehen, wie sich das in der Praxis bewährt; denn nun werden Landkreise und die Tierseuchenkasse prüfen, welche Kosten da angefallen sind.

Wir enthalten uns aus einem anderen Grund der Stimme. Im Rahmen der Anhörung haben die kommunalen Spitzenverbände angemahnt, man möge doch mal bitte Regelungen finden, die es den Landkreisen und den Veterinärämtern erleichtern, auf Tierschutzvergehen aufmerksam zu werden. In der Tat ist es ja so, dass wir das letzte Mal im Landtag über die Thematik Tierkörperbeseitigungsanlagen diskutiert haben, als Frau Professor große Beilage diese Schweinestudie präsentiert hat. Sie werden sich sicherlich erinnern: Es ging um diese ganz erschreckenden Bilder von verendeten Tieren.

Wir möchten unsere Enthaltung zum Anlass nehmen, noch einmal an die Landesregierung, an Sie, Frau Otte-Kinast, zu appellieren, den Beschluss des Landtags umsetzen, in dem gefordert wird, hier tätig zu werden und mehr Transparenz zu schaffen. Wenn diese schwierige Aufgabe der Finanzströme zu regeln ist, dann sollte es doch auch in Ihrer Macht stehen, hier eine Regelung zu finden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Staudte.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Danke schön.

Es folgt für die CDU-Fraktion Kollegin Meyer zu Strohen. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über welches Gesetz wir gleich abstimmen, ist schon gesagt worden. Anlass für die Änderung unseres Ausführungsgesetzes waren

hauptsächlich begriffliche Änderungen bei den Zuständigkeiten. Diese redaktionellen Änderungen müssen entsprechend in unser Gesetz übernommen werden.

Aus der Verbändebeteiligung sind jedoch auch einige wichtige und sinnvolle inhaltliche Anregungen gekommen, die in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sind.

Das ist erstens die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für die Kalkulation der wirtschaftlich notwendigen Kosten im Rahmen des öffentlichen Auftrags der Beseitigung. Diese Regelung wird für alle Beteiligten zu mehr Klarheit und Transparenz bei der Kostenermittlung führen.

Zweitens gibt es eine Änderung bezüglich der Kostenerstattung an den Inhaber der Beseitigungseinrichtung. Das ist von Frau Logemann vorhin schon ausgeführt worden. Künftig wird die Tierseuchenkasse 60 % des Verlustes direkt erstatten, und die Kommunen werden ihren Kostenanteil von 40 % beisteuern. Durch diese neue Regelung erhält die Tierseuchenkasse viel bessere Möglichkeiten, ihr Prüfrecht effektiv durchzusetzen; denn sie hat nun direkten Zugriff auf die Beseitigungseinrichtung und deren Unterlagen.

Drittens ist die Regelung zu nennen, dass die Kosten der Beseitigung von Tieren - es wurde beschrieben, was für Tiere da entsorgt werden, auch Transporttiere - von den Verursachern zu tragen sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Tierseuchenkasse und die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr für die Beseitigungskosten für Tiere aufkommen müssen, die nicht aus Niedersachsen stammen.

Die letzte Anregung, die übernommen wurde, ist die Einführung eines Prüfrechts nicht nur für die Tierseuchenkasse, sondern auch für die Kommunen, verbunden mit der Sicherstellung, dass sich beide die Prüfergebnisse wechselseitig unverzüglich mitteilen. Dadurch werden mögliche Unklarheiten in Abrechnungen und Kostenerstattungen in Zukunft schneller aufgedeckt werden können, sodass hier effektiv gegengesteuert werden kann.

Die Anpassung dieses Gesetzes war notwendig, und es ist erfreulich, dass wir den Anstoß des Bundes nutzen konnten, und die inhaltlichen Verbesserungen, die ich aufgeführt habe, eingearbeitet werden konnten. Insgesamt sind jetzt mehr Klarheit und Transparenz vorhanden, und es wird auch zu Kosteneinsparungen kommen. Das kann sich unter Umständen sogar positiv auf die Höhe der Beiträge zur Tierseuchenkasse auswirken.

Ich möchte noch schnell auf das eingehen, was von den Grünen vorhin gesagt wurde.

Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Die Datenübermittlungspflicht der Inhaber von Beseitigungseinrichtungen sollte erweitert werden. Es ist aber nicht klar geworden, wer die Daten liefern soll. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, ob das die Fahrer machen sollen. Die haben aber die Kompetenz nicht. Außerdem ist es mit der Datenschutz-Grundverordnung gar nicht vereinbar. Ferner wurde vom GBD gesagt, dass das Tierkörperbeseitigungsrecht rechtssystematisch nicht der richtige Ort dafür ist. Die Spitzenverbände haben ebenso offengelassen, wofür sie das haben möchten. Im Grunde ist gar nicht klar geworden, wer das haben will. Ich sage mal: So einfach kann man Daten nicht weitergeben. Ich denke auch nicht, dass das bei Tierschutzvergehen rechtens wäre. Darüber wird man sich noch speziell zu unterhalten haben, wenn Sie das weiterhin fordern. In dieses Gesetz jedenfalls passt es nicht hinein, dass einfach Daten übermittelt werden.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Danke schön.

Es geht weiter mit der AfD-Fraktion, Frau Dana Guth. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungen des vorliegenden Ausführungsgesetzes fußen im Wesentlichen auf der Änderung von Begrifflichkeiten zur Anpassung an das geltende Bundesrecht. Inhaltlich beziehen sich die Änderungen im Kern auf folgende Bereiche: Die Zuständigkeiten für die Kosten der Entsorgung wurden angepasst und klar reglementiert. Das war ein notwendiger und wichtiger Schritt. Der Zahlungsweg für die Kostenerstattung wurde verändert. Auch hier verspricht man sich eine Erleichterung. Es wurde eine Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung zwischen der zuständigen Tierseuchenkasse und dem jeweiligen Beseitiger geschaffen, um hier eine bessere Transparenz für die Kostenerhebung zu schaffen. - So weit, so unspektakulär.

Verwundern - oder auch nicht - mag lediglich die Zeit, die ins Land gegangen ist, bis man sich nunmehr heute und hier abschließend mit der Materie im Landtag beschäftigt. Im Herbst 2018 lagen bereits Anhörungsergebnisse und Stellungnahmen vor. Diese sorgten nochmals für eine Anpassung des Entwurfes. Viele Vorschläge sind aufgegriffen und in den Gesetzentwurf mit eingearbeitet worden.

Im Herbst 2019 forderten die kommunalen Spitzenverbände eine weitere Anpassung des Änderungsentwurfs. Man bat um die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur verpflichtenden Datenübermittlung zwischen den Inhabern der Beseitigungseinrichtungen und den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten, sofern diese Informationen zu Personen oder Tieren anfordern. Also das, was wir eben gerade gehört haben, dass das die Fahrer machen sollen oder Ähnliches, stand nie zur Debatte, sondern die Inhaber der Beseitigungseinrichtungen sollten auf Anforderung Informationen zur Verfügung stellen können. Dem ist leider nicht gefolgt worden, obwohl es hier tatsächlich einen

Mehrwert im Sinne des Tierschutzes hätte geben können.

Die Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in diesem Bereich sollte nach wie vor wichtig sein. Mit Verweis auf Datenschutzverordnung und Datenminimierung wurde der Änderungswunsch abgelehnt, und somit wurde leider eine Gelegenheit verpasst. Aus diesem Grunde werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, auch wenn der Änderungsvorschlag ansonsten nicht zu beanstanden ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)

- Danke schön.

Jetzt ist noch einmal die FDP dran. Herr Kollege Grupe, bitte sehr! Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Nachdem es den Kolleginnen Logemann und Staudte gelungen ist - wie haben Sie gesagt, Frau Kollegin Logemann? -, den etwas sperrigen Titel des Gesetzes unfallfrei auszusprechen, will ich darauf verzichten.

Es wurde ja festgestellt, dass es hier um Transparenz, Vereinfachung und andere Zahlungsmodalitäten geht. Das will ich nicht weiter ausführen.

Die Kollegin Miriam Staudte hat aber den Tierschutz angesprochen und insbesondere die

furchtbaren Erkenntnisse, die Frau Dr. große Beilage uns vorgetragen hat, die aus Tierkörperbeseitigungsanlagen bei den Tieren so, wie sie da ankamen, gewonnen wurden. Da haben Sie uns, liebe Kollegin Staudte, natürlich voll und ganz an Ihrer Seite. Allerdings mussten wir uns überzeugen lassen, dass dieses Gesetz und dieser Zusammenhang nicht geeignet sind, um in dieser Sache voranzukommen. Die Kollegin Meyer zu Strohen hat darauf hingewiesen.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. - Schlussendlich hat die Landesregierung das Wort. - Halt, es muss erst noch einmal gereinigt werden. Wat mutt, dat mutt.

(Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Landtagsverwaltung desinfizieren das Redepult)