Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020

die in Relation zur Weltbevölkerung zu setzen sind - also genau das Gleiche, was wir hier für Niedersachsen auch tun sollten -, kann man niemanden pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtigen ansehen. - Genau das war der Grund, warum z. B. dieser Teil Ihrer Verordnung außer Vollzug gesetzt wird.

Wir haben heute viel gehört über Ihren Fünfstufenplan, eine Ansammlung von Absichtserklärungen, Abwägungen, warmen Worten und natürlich auch Drohungen, was passiert, wenn man sich nicht an Ihre Regelungen hält.

Inhaltlich ist die Frage: Was genau ist Ihr Plan, außer alles schrittweise und zögerlich bis zum Tag X - Tag X gleich Impfstoff - hinzuhalten, ohne genau zu sagen, was Sie zu welchem Termin konkret verändern möchten, was Sie konkret in Angriff nehmen möchten? Viele Probleme sind hier schon angesprochen worden: Digitalisierung, Wirt

schaftskonzepte etc. All das lässt Ihr Plan schmerzlich vermissen.

Was ist, wenn dieser Impfstoff nicht gefunden wird? Warum verhindern Sie Erkenntnisse, die aus Massentests gewonnen werden können? Glauben Sie bitte ein bisschen an die Eigenverantwortung der Menschen! Beenden Sie diese Bevormundung! Wir sprechen von Erwachsenen, von freien Menschen, nicht von unmündigen Kindern, und wir sprechen von den Menschen, die mit ihren Steuern diese Politik bezahlen sollen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Guth. - Nach der üblichen Prozedur kann es gleich weitergehen.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

- Danke schön.

Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch einmal um das Wort gebeten. Ich erteile Ihnen, Frau Hamburg, das Wort. Bitte sehr!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Toepffer - er ist jetzt gerade nicht da -, es scheint so zu sein, dass wir beide uns hier immer wieder ein beliebtes PingPong-Spiel leisten.

Sie haben mich doch sichtbar fehlinterpretiert. Auf der einen Seite würde ich gern einmal klarstellen, dass der Niedersachsenplan selbst Kriterien vorsieht, und zwar infektionstheoretische Kriterien, gesellschaftliche Kriterien und wirtschaftliche Kriterien. Wenn wir hier und heute darüber reden, wäre es gut, wenn der CDU-Fraktionsvorsitzende diese Kriterien kennen würde. Das wäre ein erster Schritt, um das hier parlamentarisch zu beraten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe auch nicht etwa selbst behauptet, das hätte eine gesellschaftliche Relevanz, sondern dieser Plan sagt, dass Saunen und kulturelle Einrichtungen die gleiche gesellschaftliche Relevanz haben, und dazu hatte mich interessiert, nach welcher Maßgabe das eigentlich entschieden wurde, weil sich das mir zumindest nicht erschließt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und dann wollte ich Sie als Juristen darüber belehren, was in Artikel 25 unserer Niedersächsischen Verfassung steht. Er ist nämlich für uns durchaus relevant. Deswegen werde ich ihn hier mal zitieren:

„Die Landesregierung ist verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und

Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten.“

Und jetzt kommt der relevante Satz:

„Das Gleiche gilt, soweit es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht, für die Vorbereitung von Verordnungen,“

(Zurufe von den GRÜNEN: Aha! - Christian Meyer [GRÜNE]: Verfas- sungsbruch!)

„für die Mitwirkung im Bundesrat sowie für die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten, der Europäischen Gemeinschaft und deren Organen.“

(Christian Meyer [GRÜNE]: Sie ist verpflichtet, vorher zu informieren!)

Was bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte denn von grundsätzlicherer Bedeutung sein als die derzeitige Einschränkung unserer Grundrechte?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Und anstatt uns vorher darüber zu informieren, Herr Toepffer und Frau Modder, erfahren wir das über die Landespressekonferenz und dürfen dann drei Tage später im Sozialausschuss dazu Fragen stellen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Das steht nicht in der Verfassung!)

Das ist Verfassungsbruch, liebe Kolleginnen und Kollegen. So geht das nicht!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Und da Sie ja sagen, das sei überhaupt nicht vorgesehen, möchte ich Ihnen auch noch aus einem Urteil aus Bad Iburg vorlesen, weil dort nämlich entschieden wurde, dass Fitnesscenter künftig doch öffnen dürfen. Das Gericht sagt dazu, anders als dem parlamentarisch legitimierten Gesetzgeber stehe der Verwaltung kein gerichtlich nicht oder nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zur Verfügung. Vielmehr sei die Verwaltung auch bei Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Grundrechte und an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt doch deutlich, dass wir schon längst an einem Punkt angekommen sind, wo solch gravierende Einschränkungen auch im Parlament erörtert, diskutiert und behandelt werden müssen.

Und deswegen, Herr Toepffer, würde ich mich freuen, wenn Sie sich künftig erstens bei meiner Replik hier im Raum befinden und zweitens vor allen Dingen aber solche Fragen künftig auch beherzigen würden. Denn so kann man mit diesem Parlament nicht umgehen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hamburg.

Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 2 - Abgabe einer Regierungserklärung - liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. - Das sehe ich offenbar richtig. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt als erledigt betrachten. Die Besprechung dazu ist hiermit geschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde

a) Wölfe in Niedersachsen - wann wird endlich gehandelt statt nur geredet? - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/6434

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult)

Wenn die notwenigen Vorkehrungen getroffen sind - das ist der Fall -, darf ich Herrn Kollegen Hermann Grupe das Wort erteilen. Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rundblick wirft heute Morgen die Frage auf, ob der Wolf sich denn in diesen Zeiten überhaupt an die Corona-Regeln hält. Vielen Dank, liebe Kollegen, für die Hilfe beim Übergang von dem einen zum anderen Thema.

Lieber Rundblick: Nein, der Wolf hält sich nicht an die Regeln. Er hält sich an gar keine Regeln. Er springt nicht nur zu zweit über den Zaun, und er hält auch keine Abstandsregeln ein - weder untereinander noch zu den Weidetieren -, sondern er macht in diesem Lande, was er will, und das muss dringend beendet werden.

(Beifall bei der FDP)

„Es hat sich gezeigt, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner bisherigen Form untauglich war, Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen. Es hat uns gezwungen, einen Wolf um jeden Preis zu individualisieren, was vollkommen realitätsfern war. Wir haben es dennoch versucht, indem wir einen ausländischen Experten im Fallenstellen engagiert haben. Dies ist für die Zukunft kein Erfolg versprechender Weg.“

- Das stimmt, und das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch Minister Olaf Lies.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Hört, hört!)

Und der muss es wissen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen; denn nach anderthalb Jahren erfolgloser Jagd auf den Rodewalder Rüden musste er entnervt aufgeben und zugeben, dass 100 000 Eu

ro Steuergeld völlig nutzlos verschwendet worden sind.

(Beifall bei der FDP)