Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank Ihnen. - Die zweite Zusatzfrage von Herrn Wichmann von der Fraktion der AfD - damit das noch mal klar ist, weil Sie eben wieso, weshalb und warum gefragt haben - - -

Ich bitte um Verzeihung, dass es so rübergekommen ist, als seien es mehrere Fragen gewesen. Es war in der Tat nur eine Frage gemeint.

Es waren mindestens zwei Fragen, die wir hier auch so vermerken. Sie kommen jetzt zu Ihrer dritten Frage, und damit waren wir, glaube ich, sehr großzügig.

Vielen Dank. - Vielen Dank auch für diese Antwort, Frau Ministerin.

Wann ist denn überhaupt aus Ihrer Sicht damit zu rechnen, dass dieser Roche-Test - ich habe explizit nach dem Roche-Test und nicht nach anderen Tests gefragt -zum Einsatz kommt? Gibt es aus Sicht der Landesregierung überhaupt eine Perspektive?

Ich danke Ihnen. - Bitte, Frau Ministerin!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich gibt es eine Perspektive. Der Gesundheitsminister des Bundes hat verkündet, diese Tests geordert zu haben, und er wird sie - so lautet die Ankündigung - im Mai ausliefern. An wen das ausgeliefert wird, ist zurzeit noch nicht klar. Es ist denkbar, dass sie an private Labore ausgeliefert werden. Ebenso denkbar ist, dass sie an den Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeliefert werden. In dem Fall werden wir das über das Landesgesundheitsamt koordinieren.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Vierte Zusatzfrage: der Abgeordnete Wichmann, AfD-Fraktion.

Vielen Dank auch für diese Antwort, Frau Ministerin.

Jetzt frage ich mich: Wann ist denn mit der Fertigstellung eines Konzeptes aus dem niedersächsischen Gesundheitsministerium zu rechnen?

Ich denke, die Frage ist angekommen. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist erforderlich, dass langfristige, repräsentative Studien dazu durchgeführt werden. Diese Studien müssen mit dem Bund und den Ländern abgestimmt werden, sind aber zurzeit noch nicht abgestimmt. Es ist auch noch kein konkreter Plan bekannt, wie sich die Roche-Tests in diese Studien einfügen.

Es ist natürlich denkbar, aber es ist nicht sinnvoll - das will ich hier noch einmal sagen -, isoliert zu testen. Vielmehr muss in einem strukturierten Regime und mit guten Studienbedingungen getestet werden. Es ist aber nicht so, dass wir jetzt die ersten epidemiologischen Studien in Deutschland machen würden. Denken Sie z. B. an die Nationale Kohorte des HZI! Jetzt wird besprochen, ob die Teil dieser Kohorte sein können. Die haben jetzt schon ein Corona-Modul und haben eine ausführliche Befragung gemacht.

Ich könnte mir vorstellen, dass das in eine solche Studie integriert wird. Aber das ist bis jetzt noch nicht abschließend zwischen Bund und Ländern besprochen.

Vielen Dank Ihnen. - Jetzt kommen wir zu der fünften und letzten Zusatzfrage der AfD-Fraktion. Bitte, Herr Wichmann!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch wiederum für die Antwort, Frau Ministerin.

Meine letzte Frage betrifft wiederum ein Schutzkonzept. Ich erinnere mich, dass Sie vor etwa drei Wochen im Gesundheitsausschuss gesagt haben, Sie wollten das Schutzkonzept bezüglich des PCRTestes - sprich: des Antigen-Testes - ändern. Gibt es denn da mittlerweile Fortschritte oder sogar Ergebnisse?

Vielen Dank.

Vielen Dank Ihnen. - Auch darauf wird die Ministerin gleich antworten. Bitte, Frau Ministerin Dr. Reimann!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schutzkonzepte sind ja keine Schutzkonzepte, sondern Testkonzepte. So habe ich Sie, glaube ich, richtig verstanden.

(Klaus Wichmann [AfD] nickt)

- Ja. Das ist leider der Punkt. Die PCR-Tests geben ja keinen Schutz und keine Sicherheit, dass man tatsächlich keine Infektion hat.

Antikörper-Tests würden ja - so hoffen wir - einen Schutz für die Menschen bieten, die positiv getestet sind. Mit den Antikörper-Tests verbindet sich die Hoffnung: Ich teste eine Person und kann dann sehr sicher sagen, dass sie eine Infektion durchlaufen hat, dass sie einen Antikörper-Titer hat und dass dieser Antikörper-Titer sie dann auch schützt.

Diese drei Sachen sind aber alle noch nicht belegt. Das betone ich immer wieder, weil die Hoffnungen so riesig sind. Auch wenn die Infektiologen in Niedersachsen großartige Arbeit leisten und eine hohe Expertise haben, können sie leider nicht zaubern. Wie hat der Wissenschaftsminister das gerade genannt? Man kann das nicht irgendwie per Wunsch bestellen. Dann ist natürlich auch ein Testkonzept denkbar, um wirklich Schutz zu gewährleisten.

Die PCR-Tests, die wir jetzt haben, geben nur Hinweise. Sie sind Momentaufnahmen. Die werden jetzt natürlich auch bei leichteren Symptomen in größerem Umfang genutzt. Eine Zeitlang haben wir ja vor allen Dingen bei schweren Symptomen getestet. Das ist nicht mehr so. Man testet jetzt auch bei leichten Symptomen, man testet alle Kontaktpersonen. Es gibt auch erste Überlegungen, gefährdete Gruppen stärker zu testen als bisher. Das sind alles Testkonzepte, die wir jetzt in Erwägung ziehen.

Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Zu der Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 19 a liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Wir schließen also diesen Punkt und kommen zu

b) Schlachthöfe und Sammelunterkünfte - ein rechtsfreier Raum in Niedersachsen? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/6442

Frau Staudte hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Sie wird die Dringliche Anfrage vortragen.

(Zwei Mitarbeiter der Landtagsverwal- tung desinfizieren das Redepult und das Saalmikrofon)

Ich bitte auch hier darum, bei Zusatzfragen wieder die Seitenmikrofone zu nutzen, damit das Ministerium, das dann antwortet, das Redepult zur Verfügung hat. Das erleichtert den Ablauf sehr.

Frau Staudte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einbringung der Dringlichen Anfrage, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese unsere Dringliche Anfrage:

Schlachthöfe und Sammelunterkünfte - ein rechtsfreier Raum in Niedersachsen?

Am 19. Juni 2019 hat der Landtag auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP unter der Überschrift „Arbeitnehmerschutz und Tierschutz in Schlachthöfen verbessern“ (Drucksache 18/4019) weitreichende Verbesserungen für die Arbeitenden in der Schlachtindustrie und für den Tierschutz beschlossen. Aus der Antwort der Landesregierung vom 7. Februar 2020 zu diesem Beschluss geht hervor, dass davon außer der Umsetzung der Bundesratsinitiative zur Videoüberwachung Folgendes festgehalten werden

Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, im Tierschutzrecht „Einschränkungen für Akkordarbeit in bestimmten Bereichen der Schlachtung“ einzufügen, ist bisher nur angekündigt worden.

Der zum Thema Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten beschlossene Runde Tisch mit der Schlachtwirtschaft ist bisher nicht über eine Planungsphase hinausgekommen. Auch „entsprechende Gespräche“ befänden sich noch in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium.

Die Aufforderung des Landtags, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für die rechtliche Verankerung verpflichtender und wiederkehrender Schulungen von Schlachthofmitarbeiterin

nen und -mitarbeitern im Bereich des Tierschutzes und des Umgangs mit den Tieren einsetzen soll, werde „aktuell noch in den Fachgremien auf Länderebene diskutiert“.

Die Forderung, dass sich die Landesregierung „gegenüber dem Bund für die Anpassung des Bußgeldkatalogs im Bereich Tiertransport und Tierschlachtung“ einsetzen soll, wird mit der Antwort beschieden, dass die Ordnungswidrigkeitentatbestände in diesen Bereichen geprüft wurden und eine Anpassung „gegenwärtig nicht erforderlich“ sei.

Die von der Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative zur Änderung der TierschutzSchlachtverordnung, die eine verpflichtende Mindestwartezeit von drei Minuten zwischen Entblutung und weiteren Schlachtarbeiten bundesweit verbindlich vorschreibt, liegt bislang nicht vor.

Mit Verweis auf den Erwägungsgrund Nr. 28 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 schreibt die Landesregierung, „dass sich die Bedingungen, unter denen Tiere behandelt werden, durch gut geschultes und qualifiziertes Personal verbessern.“ Gleichzeitig erklärt sie, dass bei den bisher vom LAVES durchgeführten Kontrollen „regelmäßig Mängel bei der Sachkunde der zuständigen Schlachthofmitarbeiter festgestellt“ worden seien. „Daher kann von einem erhöhten Schulungsbedarf ausgegangen werden.“

Laut einem Medienbericht vom 4. Mai 2020 wurden bei unangekündigten Kontrollen niedersächsischer Schlachthöfe gravierende Mängel festgestellt. In über 93 % der Fälle stießen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure auf mangelnde Betriebshygiene oder „ernsthafte technische Schwierigkeiten bei der Betäubung der Tiere“. Auf Medienanfrage teilte der Verband der Fleischwirtschaft zudem mit, dass die Anfang 2019 mit dem Landwirtschaftsministerium vereinbarte freiwillige Kameraüberwachung der Betriebe in fast allen Schlachthöfen aus datenschutzrechtlichen Gründen abgeschaltet werden musste - so in der NOZ vom 4. Mai 2020.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie oft wurden seit März welche Schlachthöfe durch wen unangekündigt und anlasslos auf die Umsetzung der Corona-Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert?

2. Wie oft wurden seit März welche Unterkünfte für Beschäftigte im Bereich der Erntehilfe und der Schlachthöfe unangekündigt und anlasslos auf die

Umsetzung der Corona-Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert?