- Sie brauchen das Redepult jetzt nicht zu reinigen, weil die Ministerin es weiter nutzen wird. Ich gebe Ihnen dann ein Zeichen. - Die Kolleginnen und Kollegen nutzen für die Zusatzfragen bitte die Saalmikrofone an den Seiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, wenn ich das jetzt richtig mitgeschrieben habe, dann haben Sie in Bezug auf die fleischverarbeitenden und Schlachtbetriebe - das sind in Niedersachsen 183 - ausgeführt, dass lediglich um die 30 kontrolliert worden sind. Sie haben auch nur ein konkretes Datum, und zwar bezüglich Celle, genannt. Was waren denn die Ergebnisse dieser Kontrollen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich ausgeführt habe, gab es keine Beanstandungen. Zurzeit werden natürlich noch einige Kontrollen ausgewertet, und gegebenenfalls werden noch Konzepte vorgelegt. Das sind die Nachkontrollen. Bisher haben die Gesundheitsämter bei uns keine Beanstandungen gemeldet.
Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt ebenfalls die Abgeordnete Miriam Staudte. Bitte!
Eine Frage zur Unterbringung: Wie Sie es dargestellt haben, scheint es ja einen richtigen Flickenteppich bei der Frage zu geben, wie die Landkreise mit der Anweisung „möglichst Einzelzimmer“ umgehen und wie sie kontrollieren. Viele akzeptieren scheinbar Mehrbettzimmer. Was erwartet denn die Landesregierung? Was stellt sich die Landesregierung unter der Formulierung „möglichst Einzelzimmer“ eigentlich vor? Wann ist ein Einzelzimmer gefordert und wann nicht? Wie gehen Sie mit diesen sehr unterschiedlichen Rückmeldungen aus den Kommunen um?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, Frau Staudte, ist das ein heterogenes Bild, weil die Mitarbeitenden sehr unterschiedlich untergebracht sind. Mal sind sie in Sammelunterkünften - das ist aber gar nicht die Mehrheit, ist mein Eindruck -, häufig sind sie in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht, die dann jeweils zum Betrieb gehören.
Wir haben veranlasst, dass, wann immer es geht, Einzelzimmerunterbringung erforderlich ist. Und das muss natürlich darstellbar sein. Der Landkreis muss z. B. genügend Wohnraum zur Verfügung haben, um das zu gewährleisten.
Aber - ich hatte das ausgeführt - wir hatten es erst mit Erlass verfügt, und jetzt ist es auch Teil der neusten Verordnung und darin noch einmal aufgenommen, dass diese Hygienekonzepte umzusetzen sind, auch in diesen Wohngemeinschaften - wenn es sich denn um kleinere Wohngemeinschaften handelt -, und dann gehören natürlich auch Küche, sanitäre Einrichtungen und solche Dinge mit in den Kontext.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund der Infektionszahlen bei Mitarbeitern in einigen Schlachtbetrieben und da es sich ja um eine lebensmittelproduzierende Branche handelt, frage ich die Landesregierung: Besteht für den Verbraucher ein Ansteckungsrisiko, wenn erkrankte Mitarbeiter in den Unternehmen tätig waren?
Vielen Dank für die Frage. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, es besteht kein Ansteckungsrisiko für den Verbraucher. Über das Fleisch gibt es keine Übertragung.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Eva Viehoff. Bitte!
Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade in Ihren Ausführungen berichtet haben, dass sich alle Landkreise an der Kontrolle des Wohnraumes beteiligten, frage ich Sie, wie Sie die Äußerung des Landkreises Cloppenburg einschätzen, dass er der Überzeugung ist, Wohnungen nicht kontrollieren zu können und damit auch nicht feststellen kann, ob Personen in Mehrbettzimmern untergebracht sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nach dem gestrigen Bericht des Landkreises Cloppenburg, zu dem Sie ja jetzt auch gefragt haben, heute noch einmal ein Gespräch mit dem Gesundheitsamt Cloppenburg geführt. Danach widersetzt sich der Landkreis nicht den Anordnungen und den Erlassen des Ministeriums. Das Gesundheitsamt wird die geforderten Kontrollen durchführen. In diesem Zusammenhang - das kann ich auch sagen - werden alle Beschäftigten eines großen Schlachthofes dort getestet.
Vielen Dank Ihnen. - Die vierte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Abgeordnete Staudte. Bitte!
Vielen Dank. - Sie haben ja gerade angekündigt, dass die Termine für Vor-Ort-Kontrollen in den Unterkünften angekündigt werden. Halten Sie das für zielführend? Wenn man in eine Unterkunft geht, könnte man ja auch einfach die Zimmer kontrollieren, in denen Menschen anwesend sind. Am nächsten Tag könnte man noch einmal kommen, oder man kommt zu einer Uhrzeit, zu der zu erwarten ist, dass die Menschen da sind. Macht es aus Ihrer Sicht wirklich Sinn, solche Kontrollen anzukündigen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wenn es sich um Wohnraum handelt, den die Werkvertragsarbeitnehmer selber angemietet haben, gibt es gar keine andere Möglichkeit, als es anzukündigen, weil nur dann Zutritt in die Wohnung erfolgen kann, wenn derjenige Einlass erteilt. Das gilt nicht für Sammelunterkünfte. Das ist natürlich klar. Das ist aber auch ein anderer Punkt.
Frau Staudte, wir haben verschiedenste Konstellationen. Wir haben eine Sammelunterkunft, wir haben WGs, die von dem Arbeitgeber angemietet sind, und wir haben auch Wohnungen - die gehören auch dazu -, die von den jeweiligen Werkvertragsarbeitnehmern selbst angemietet werden. Da muss man sich dann auch ankündigen.
Vielen Dank Ihnen. - Die nächste Zusatzfrage und damit die zweite für die AfD-Fraktion stellt Frau Guth. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung, wenn kein Risiko für den Verbraucher besteht und in Niedersachsen erst relativ wenige Fälle von Corona in Schlachtbetrieben
Bevor die Frau Ministerin antwortet: Hier im Saal ist es verhältnismäßig leise. Aber wir haben durch die offen stehenden Türen ein Problem. Ein Teil der Kollegen hält sich im Vorraum auf. Vielleicht kann mal einer hinausgehen und bitten, dass dort etwas leiser gesprochen wird. Das ist nicht ganz so günstig. - Vielen Dank an den Kollegen Bode, der das übernimmt. Das kam vorhin auch schon ein paar Mal vor. Vielen Dank, Herr Kollege Bode, für den Service.
Das erleichtert es Frau Ministerin sehr, Ihnen jetzt Rede und Antwort zu stehen. Bitte, Frau Ministerin!