Am 22. Juni 2020 versandte das Kultusministerium zur Unterrichtung gemäß Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung den „Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 des Bundes und der Länder“ an die Mitglieder des Kultusausschusses.
„Mit dem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen. Dafür sollen alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern sich keine eigenen Geräte leisten können, mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) ausgestattet werden.“
Von den insgesamt 500 Millionen Euro des Bundes erhält Niedersachsen 47 049 650 Euro. Zusammen mit dem Eigenanteil von 10 % stehen für die Erreichung des Ziels 52 Millionen Euro zur Verfügung.
„in der Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes - bis zur Wiederaufnahme des Regelschulbetriebes -“
zur Verfügung. Neben der Finanzierung von digitalen Endgeräten für den häuslichen Unterricht kann nach Absatz 2 auch die erforderliche „Ausstattung der Schulen … für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote“ gefördert werden.
„Die aus den Mitteln dieses Sofortausstattungsprogramms finanzierten schulgebundenen mobilen Endgeräte werden nach von den Ländern zu erlassenden Regelungen von diesen, von den Schulträgern oder in deren Auftrag beschafft.“
Danach sollen die Geräte den Schülern „im Wege der Ausleihe zur Verfügung“ gestellt werden. So ist es in § 5 der Zusatzvereinbarung zu lesen.
1. Muss die Landesregierung aufgrund der Bestimmungen in § 2 der Zusatzvereinbarung die „Corona-Beschränkungen“ für Schulen so lange
aufrechterhalten, bis die 47 Millionen Euro vom Bund für die Anschaffung digitaler Endgeräte ausgegeben sind?
2. Können gemäß § 2 Abs. 2 auch Arbeitslaptops für Lehrer beschafft werden, damit diese nicht mit ihren privaten Computern arbeiten müssen?
3. Wie viele digitale Endgeräte wurden in Niedersachsen auf Grundlage der Zusatzvereinbarung bis zum heutigen Tag beschafft?
Vielen Dank, Herr Rykena. - Es antwortet Herr Minister Tonne für die Landesregierung auf die Anfrage. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat uns vor ganz besondere Herausforderungen gestellt und gleichzeitig auch sehr deutlich die Möglichkeiten und Chancen des Lernens mit digitalen Medien vor Augen geführt. Vielen Schulen ist es gelungen, mit wirklich viel Engagement und Initiative die infektionsbedingten Unterrichtsausfälle durch digitale Lösungen ein gutes Stück weit zu kompensieren und das Lernen sowie den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern aufrechtzuerhalten.
Ein gleichwertiger Ersatz für realen Unterricht war der digitale Unterricht aber nie und wir er auch nicht sein können. Deshalb ist es natürlich oberstes Ziel der Landesregierung, so viel regulären Unterricht zu ermöglichen, wie dies aufgrund des Infektionsgeschehens verantwortbar zugelassen werden kann.
Sollte das Infektionsgeschehen jedoch dazu führen, dass Schule Corona-bedingt nur eingeschränkt stattfinden kann und auch auf digitale Lösungen ausgewichen werden muss, so haben wir dafür zu sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler an digitalem Unterricht teilhaben können und keine Nachteile dadurch erleiden, dass sie oder ihre Eltern über kein hinreichendes digitales Endgerät verfügen.
Die Landesregierung hat deshalb bereits zu Beginn der Schulschließungen im März Weichen gestellt, damit digital unterstützter Unterricht für alle Schulen und alle Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden kann.
Erstens wurde die Niedersächsische Bildungscloud für Schulen ohne digitales Kommunikationssystem als sichere Landeslösung kostenlos den Schulen angeboten. Inzwischen sind über 1 000 Schulen damit online. Weitere 600 werden voraussichtlich in den nächsten Wochen hinzukommen.
Zweitens haben wir dafür gesorgt, dass Schulträger aus den Mitteln des DigitalPakts, die ihnen seit August 2019 zur Verfügung stehen, kurzfristig und vereinfacht mobile Endgeräte anschaffen konnten. Hierzu wurde mit dem Bund vereinbart, dass während der Schulschließungen die restriktiven Förderbedingungen erleichtert werden.
Die WLAN-Ausleuchtung des Schulgebäudes, die vorher zwingende Voraussetzung für die Beschaffung von mobilen Endgeräten war, kann Coronabedingt nun auch im Nachhinein hergestellt werden. Dies gab den Trägern neue Spielräume, die sie nutzen konnten, um ihren Schülerinnen und Schülern Leihgeräte zur Verfügung zu stellen.
Herr Minister, warten Sie bitte kurz! - Hier laufen gerade sehr viele Gespräche, rechts und links, und es ist sehr laut. Bitte stellen Sie die Gespräche ein, damit Sie alle die Antwort des Ministers hören können. - Jetzt geht es wieder.
Bisher wurden über 300 Schulen Gelder im Umfang von rund 5 Millionen Euro für mobile Endgeräte aus der niedersächsischen Ausnahmeregelung bewilligt. Ich betone: Das sind Gelder, die durch die Veränderung der Reihung der Fördermaßnahmen aus dem Digitalpakt kommen.
Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bund diesem Beispiel offenbar gefolgt ist, als es darum ging, pragmatische Lösungen zu finden, wie bedürftige Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten ausgestattet werden können.
Das Sofortausstattungsprogramm als Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule, mit dem der Bund und das Land zusätzliche 52 Millionen Euro bereitstellen, entspricht im Wesentlichen der Idee Niedersachsens, die wir bei der Veränderung der Förderrichtlinie zum DigitalPakt zugrunde gelegt haben:
Die Schulträger stellen den Schulen aus einem ihnen zugewiesenen Budget mobile Endgeräte bereit, die diese bedürftigen Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung stellen - möglichst unbürokratisch und nach tatsächlichem Bedarf aufgrund der Kenntnisse und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort, die jeweils am besten wissen, welche Schülerinnen und Schüler Unterstützung brauchen.
Nach der Corona-Pandemie können die Geräte in die Schule zurückkommen und dort langfristig und nachhaltig weiter verwendet werden.
Da das Sofortausstattungsprogramm ebenso wie der DigitalPakt den Schulen dient, können hieraus allerdings keine Geräte für Lehrkräfte finanziert werden. Das gibt die Richtlinie des Bundes schlicht nicht her. Hier werden wir andere Lösungen finden müssen. Die Länder befinden sich in Verhandlungen mit dem Bund zur zweiten Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt. Dort ist es einer der Verhandlungspunkte. Der Ausgang ist allerdings offen.
Die in Kürze erscheinende Förderrichtlinie des Sofortausstattungsprogramms befindet sich aktuell in der Endabstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens. - Damit ist wohl auch klar, dass sie noch nicht wirksam sein kann und man auch noch keine Anträge auf ihrer Grundlage stellen kann. - Sie stellt nur wenige Bedingungen an die Antragsteller und sieht vor, dass die Mittel für Investitionen rückwirkend ab dem 16. März 2020 bereitgestellt werden. Die Schulträger können sofort nach Veröffentlichung der Richtlinie Anträge stellen und bereits beantragte Mittel auf dieses Budget übertragen, sodass ihnen kein Geld für den Ausbau der IT-Struktur verlorengeht. Nach einer noch nicht veröffentlichten Richtlinie können logischerweise auch noch keine Geräte angeschafft werden. Das Programm wird bis zum 31. Dezember dieses Jahres laufen.
Meine Damen und Herren, bevor ich zur Beantwortung der einzelnen Fragen komme, lassen Sie mich noch mit wenigen Worten auf den Titel der Dringlichen Anfrage eingehen.
Die Vorstellung der Antragsteller, dass die Öffnung der Schulen nun verzögert werde, um die Bundesmittel auszuschöpfen, ist nun wirklich völlig absurd - und dazu auch völlig überflüssig. Denn eines ist schon jetzt absehbar: Wir werden uns für das kommende Schuljahr auf verschiedene Szenarien vorbereiten müssen und können nicht so tun, als sei die Pandemie schon vorbei. Wir müssen auch auf Phasen des Lernens zuhause - so es
notwendig werden sollte - vorbereitet sein. Und damit sich die Schulen hierauf vorbereiten können, brauchen wir das Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte. Eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb mit keinerlei Einschränkungen ist in der nächsten Zeit nicht in Sicht. Hierzu habe ich unter Tagesordnungspunkt 21 a hinreichend ausgeführt. Sollte es dennoch so kommen, so haben wir einen großen Schritt nach vorn gemacht und die Infrastruktur für das digitale Lernen deutlich verbessert. Die Geräte bleiben schulgebunden.
Durch die Schaffung einer tragfähigen IT-Infrastruktur in den Schulen sowie einer sicheren Lern- und Arbeitsumgebung, durch die Bereitstellung von Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten jetzt auch online bereiten wir die Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrkräfte auf das kommende Schuljahr vor. Nur so kann verantwortliches Regieren auch in Zeiten von Corona gestaltet werden.
Vielen Dank Ihnen, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage der AfD-Fraktion stellt der Abgeordnete Harm Rykena. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, Sie haben gesagt, die Schulen entscheiden selbst, wer eine Bedürftigkeit aufweist. Gibt es Vorgaben, nach denen die Schulen das entscheiden sollen, oder wird die Entscheidung Pi mal Daumen getroffen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es findet keine Bedürftigkeitsprüfung statt. Vielmehr erfolgt die Zuweisung der Mittel an die Schulen
zum einen nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Zum anderen werden wir die Daten des Statistischen Landesamtes zu Hilfe nehmen und darauf basierend prüfen, wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Sozialhilfebezug jeweils ist. Auf dieser Grundlage geben wir die Mittel an die Schulträger, die sie wiederum an die Schulen weitergeben. Vor Ort wird dann geprüft, welche Schülerinnen und Schüler der Ausleihe eines digitalen Endgeräts bedürfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Kultusminister sich angesichts der Corona-Pandemie mit einem Brief an alle Schülerinnen und Schüler wenden will, der dann mit dem Zeugnis übergeben wird, aber die Digitalisierung noch nicht so weit vorangetrieben wurde, dass der Minister in der Lage wäre, jeden Schüler per E-Mail zu erreichen, frage ich die Landesregierung: Wie viele Seiten Papier müssen die Schulen für diese Maßnahme ausdrucken?