- Um es hier ganz unmissverständlich und eindeutig zu formulieren, Frau Kollegin Staudte: Die CDUFraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt ausdrücklich den „Niedersächsischen Weg“
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Was ha- ben Sie denn als Präsident des Jagd- verbandes geschrieben? Da haben Sie das Gegenteil geschrieben!)
und ist sehr dankbar dafür, dass der Ministerpräsident, der Umweltminister Olaf Lies und die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast diese Vereinbarung mit den Verbänden, mit der Kammer, mit dem Landvolk Niedersachsen, mit dem BUND und dem NABU abgeschlossen hat. Punkt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
- Herr Kollege Meyer, Sie sind kurz auf die Präambel eingegangen, was im Rundblick mit meinem Zitat veröffentlicht wurde.
Ich habe gegenüber dem Rundblick erklärt, dass ich mir eine geänderte Präambel wünschen würde dahin gehend, dass insbesondere betont wird, dass die Landwirtschaft in Niedersachsen eine weitere Aufgabe hat, nämlich die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung. Das ist nicht passiert.
Das ist insbesondere deshalb nicht passiert, weil der „Niedersächsische Weg“ dieses Parlament bisher überhaupt nicht erreicht hat. Wir haben am vergangenen Mittwoch im Rahmen einer Unterrichtung im Agrarausschuss von der Landwirtschaftsministerin Bärbel Otte-Kinast und Olaf Lies das
erste Mal als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags Details in Bezug auf den „Niedersächsischen Weg“ hingenommen.
Politik seitens der Parlamentarier war in diesem Prozess außen vor. Ich betone ausdrücklich: Das war auch gut so!
Aber jetzt will ich ein wenig auf den zeitlichen Ablauf eingehen, Herr Kollege Meyer, was insbesondere auch Sie getan haben. Es steht außer Frage, dass ein Volksbegehren und ein Volksentscheid wichtige Instrumente unserer Demokratie sind. Ich frage mich allerdings zum heutigen Zeitpunkt: Wer ist denn derjenige, der in diesen Prozessen die Entscheidungen demokratisch basiert trifft? Worauf will ich hinaus? - Im August vergangenen Jahres haben die Initiatoren - Grüne, BUND und NABU - alle Natur- und Umweltschutzverbände in Niedersachsen im Hinblick darauf eingeladen, diesen „Niedersächsischen Weg“ zu unterstützen. Das war am 20. August.
Auf Nachfrage haben diese Natur- und Umweltverbände innerhalb von acht Tagen den Gesetzentwurf bekommen, der Grundlage des Volksbegehrens sein sollte. Wiederum acht Tage später lief die Frist ab, in der diese anerkannten Natur- und Umweltschutzverbände erklären sollten, ob sie dieses Volksbegehren unterstützen wollen, ja oder nein, verbunden mit der Bitte um Rückmeldung an den Landesgeschäftsführer der Grünen Josef Voß.
Allein dieses Verfahren ließ bei anderen Natur- und Umweltschutzverbänden den Verdacht aufkommen, dass sie eventuell Gefahr laufen würden, sich hier politisch instrumentalisieren zu lassen.
Deshalb haben diese Natur- und Umweltschutzverbände davon Abstand genommen, sich diesem Volksbegehren anzuschließen.
(Beifall bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Sie machen doch Parteipo- litik bei der Jägerschaft!)
Das ist ihnen insofern nicht gedankt worden, als sie dann bei den Erarbeitungsprozessen unter Einbeziehung der Landesregierung und der Berufsverbände nicht einbezogen wurden,
(Christian Meyer [GRÜNE]: Sie ma- chen doch die Vermischung! - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Deshalb wurden sie nicht einbezogen?)
Einen Moment, bitte, Herr Kollege! - Ich hatte mir eigentlich Sorgen um die Kultur des Zwischenrufens gemacht. Ich stelle fest, das war völlig unberechtigt. Bei aller Freude über die Lebendigkeit des Parlamentes sollte man den Redner doch verstehen können.
Jetzt ist der „Niedersächsische Weg“ vereinbart, und es sind drei Arbeitsgruppen eingesetzt worden. Natürlich sind diese Natur- und Umweltschutzschutzverbände in den Arbeitsgruppen nicht berücksichtigt worden, weil sie sich ja geweigert hatten, sich in den Verdacht zu begeben, sich politisch instrumentalisieren zu lassen. D’accord. Damit muss man leben.
Aber ich empfinde es schon als gewisse Provokation, dass beispielsweise ein Mitglied des NABU, das in der Arbeitsgruppe Natur- und Umweltschutz mitarbeitet - der Name spielt an dieser Stelle keine Rolle -, über Pressemitteilungen, hier über die HAZ, erklärt, wann er oder sie in Hannover oder Gehrden auf welchem Marktplatz oder welcher Fußgängerzone unterwegs ist,
um gemeinsam mit den Grünen Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln, und gleichzeitig diese Person in der Arbeitsgruppe Natur- und Umweltschutz mitverhandelt.
Ich muss sagen - an dieser Stelle spreche ich pro domo für die Landwirte, die dort mit am Tisch sitzen -: Anstelle dieser Landwirte würde ich es schon als Provokation empfinden, dass man mit Leuten am Verhandlungstisch gute, einvernehmliche, auf Vertrauen basierte Lösungen finden soll und es gleichzeitig mit Verhandlungspartnern zu tun hat, die persönlich aktiv Unterschriften für das Volksbegehren sammeln.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Manchmal sind die Vorsitzenden der Jägerschaft auch parallel Mitglieder des Landtags! - Glocke der Präsidentin)
In diesem Zusammenhang kommt die folgende spannende Frage auf: Es sind 130 Verbände, die dieses Volksbegehren unterstützen. Inwieweit
werden diese 130 Verbände denn in dem demokratischen Meinungsbildungsprozess dahin gehend einbezogen, die Entscheidung zu treffen, dass dieses Volksbegehren weitergeführt wird?
Dass dieses Volksbegehren weitergeführt wird, ist offensichtlich einzig und allein eine Entscheidung des NABU.
Frau Präsidentin, Sie haben selbst anerkannt, dass ich durch Zwischenrufe erheblich unterbrochen wurde.
Es ist für mich sehr bemerkenswert, dass der BUND dieses Volksbegehren nicht unterstützt, im Gegensatz zum NABU. Von daher bin ich voll bei Johanne Modder, wenn sie über die Süddeutsche Zeitung erklärt, dass sich der NABU in den Verdacht begibt, sich hier parteipolitisch instrumentalisieren zu lassen.