„Eine Abwägung, welches Szenario die schlimmeren Folgen hat, ist dringend geboten. Was wiegt schwerer? Das Risiko einer Ansteckung mit Corona oder das Risiko, dass Menschen einsam und depressiv ihren Lebensmut verlieren?“
Liebe Frau Guth, ich finde ihre Gleichung nicht nur empörend, ich finde sie primitiv, und ich finde sie wirklich widerwärtig!
Ich sage Ihnen: Niemand hat bestritten, dass die Isolation von Menschen aus besonderen Risikogruppen schlimm und ein schwerer Eingriff in die Grundrechte ist. Niemand hat bestritten, dass uns das schwerfällt. Das hat auch unser Ministerpräsident in jeder Rede betont. Aber die getroffenen
Einschränkungen - und das wissen Sie ganz genau - dienen ausschließlich dem Ziel, das Leben der Betroffenen zu schützen und zu retten.
Unsere Gleichung bei Corona ist nicht: lieber anstecken statt einsam und depressiv. - Unsere Gleichung lautet: Ansteckung verhindert statt schwer krank und tot.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass der Markenkern der AfD - und das haben Sie eben wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt - das Setzen auf Provokation, Hetze und Spaltung ist. Das, was Sie hier heute vorlegen, und das, was Sie hier gerade gemacht haben, ist nach meiner Auffassung nicht nur zynisch, es ist vor allen Dingen menschenverachtend.
Für uns alle sind die Erfahrungen mit einer Pandemie neu. Niemand hatte bisher Erfahrung mit diesem Virus. Und Sie haben recht: Wir haben die Bilder aus Italien und Spanien wirklich noch vor Augen. Sie anscheinend nicht.
Dass es in Deutschland nicht dazu gekommen ist, hat etwas damit zu tun, dass die Verantwortlichen in Deutschland sehr besonnen und vor allen Dingen gemeinsam reagiert haben.
Wir haben zusammengestanden, und wir haben eine Bevölkerung, die bis heute zusammensteht. Ich finde, genau dies gilt es zu bewahren und fortzusetzen, weil diese Pandemie eben noch nicht zu Ende ist. Ich bin mir sicher: Die Demokraten auch in diesem Haus werden es gemeinsam nicht zulassen, dass Sie mit solchen Thesen unsere Bevölkerung spalten.
Zu welchen menschlichen Tragödien die Thesen der AfD in den Ländern ihrer rechtspopulistischen Gesinnungstreuen geführt haben, kann man sich übrigens täglich vor Auge führen. Ich will das dann doch mal sagen:
USA - Trump -: 2,5 Millionen Infizierte, 127 000 Tote. Die US-Amerikaner haben allein in den letzten 24 Stunden 52 000 Neuinfektionen zu verzeichnen. Das ist innerhalb von 24 Stunden ein Viertel dessen, was Deutschland insgesamt zu verzeichnen hat.
Wenn ich mir das vor Augen führe, kann ich nur sagen: Das ist der blanke Wahnsinn! - Und dann kommen Sie mit einem so unglaublichen Antrag! Ich finde, Sie können sich nur dafür schämen.
Ich sage Ihnen: Wir werden auch weiterhin auf Sicht arbeiten, wir setzen auf Verantwortungsbewusstsein, und wir setzen auf Besonnenheit. Ich habe übrigens den Eindruck, dass das die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung genauso sieht.
Der AfD-Antrag hingegen ist für mich in jeder Beziehung nicht nur verantwortungslos - da haben Sie völlig recht -, sondern er ist für mich auch in jeder Beziehung böswillig. Meine Damen und Herren, wenn Sie von der AfD auch nur noch einen Funken von Anstand und Menschlichkeit haben, dann ziehen Sie diesen Antrag zurück und entschuldigen sich dafür!
(Lebhafter Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP - Widerspruch von der AfD)
Danke sehr, Kollege Schwarz. - Im Anschluss an ihn hat sich die Kollegin Gudrun Pieper von der CDU-Fraktion gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir hier eben erlebt haben, liebe Frau Guth - nein, nicht „liebe Frau Guth“, sondern „Frau Guth“ -, strotzte nur vor Zynismus und Menschenverachtung. Dafür müssen Sie sich hier im Parlament entschuldigen!
Insofern möchte ich nur eines sagen: Wir als CDUFraktion schließen uns den Ausführungen unseres Kollegen Uwe Schwarz in Gänze an. Ich fordere Sie noch einmal auf, sich für diesen Antrag zu entschuldigen und ihn zurückzuziehen.
Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, über den Antrag sofort abzustimmen. Der guten Ordnung halber frage ich, ob eine Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das sehe ich nicht. Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer den Antrag in der Drucksache 18/6818 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Letztere sehe ich nicht. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 52: Erste Beratung: Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/6823
Für die Einbringung hat sich aus der SPD-Fraktion die Abgeordnete Frau Sabine Tippelt zu Wort gemeldet.
- Wir sind wohl gerade etwas schnell. Sie übernehmen für die Kollegin? - Alles klar! Es lag zu diesem TOP nämlich noch keine Wortmeldung vor, und wir haben Frau Tippelt schon zum nächsten Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die Kollegin Frau Tippelt ist auch nicht zuständig; ich war schon etwas irritiert.
Wir erteilen für die SPD-Fraktion dem Kollegen Stefan Politze das Wort zum Antrag „Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern“. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre ja mal spannend gewesen, wenn die Wirtschaftspolitiker einen Inklusionsantrag vorgestellt hätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich zunächst für diesen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen bedanken. Das ist ein deutlicher Ausdruck dafür, dass man das Thema Inklusion aus der politischen Debatte herausnehmen und der Sachdebatte zuführen will. Das zeigt auch, dass wir uns gemeinsam sehr intensiv, was den Zeitrahmen angeht, mit diesem Antrag beschäftigt haben. Ich glaube, das ist auch ein gutes Signal nach außen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Denn ein breiter gesellschaftlicher Konsens in der Frage der inklusiven Bildung fördert die Anstrengungen und Bemühungen aller Beteiligten und in inklusiver Schule Tätigen. Ich glaube, das sind wir gerade ihnen in dieser Frage schuldig.
Eindeutige und von allen Entscheidungsträgern verantwortete Orientierungen und Vorgaben schaffen notwendige Klarheiten und Verlässlichkeiten für die Inklusion. Von uns wird erwartet, dass der gemeinsame Entschließungsantrag tatsächlich die Grundlagen dafür schafft, die inklusive Bildung im Land in couragierter Weise qualitativ weiterzuentwickeln.
Der Entschließungsantrag könnte auch als ein Neuanfang in einem laufenden Prozess der Umsetzung des derzeit geltenden Schulgesetzes begriffen werden. Dabei ist anzumerken, dass es uns nicht um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geht. Dieses Übereinkommen war die Grundlage für die Novellierung des Schulgesetzes. Nun sind die Anstrengungen darauf auszurichten, dem Schulgesetz Rechnung zu tragen und damit die Rechte aller Schülerinnen und Schüler auf angemessene inklusive Bildung einzulösen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Notwendige Konzepte für wesentliche Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige inklusive Bildung müssen nun auf den Weg gebracht werden. Dies darf auch nicht zu einer Überforderung derje
nigen werden, die diese Aufträge am Ende umzusetzen haben. Dabei haben wir folgende zügig anzugehende Themen besonders im Blick:
Für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind die erziehenden und Halt gebenden Strukturen der allgemeinen Schule mit personellen und intensivpädagogischen Maßnahmen zu stärken.
Für die Organisationform der mobilen Dienste als notwendigem Unterstützungssystem der allgemeinen Schule ist ein grundsätzliches Konzept zur Ausgestaltung und Arbeitsweise zu entwickeln und die Einbeziehung der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und Blinde - ebenfalls genauso wichtig in ihren inhaltlichen Angeboten, vergleichbar mit den mobilen Diensten Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung - sicherzustellen.