Protokoll der Sitzung vom 15.07.2020

Wie bereits erwähnt, bedarf nach Artikel 71 Abs. 4 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung ein Beschluss für die Aufnahme von Krediten in Höhe von über 0,5 vom Hundert des zuletzt festgestellten Haushaltsvolumens der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Landtages der 18. Wahlperiode beträgt 137. Somit ist die Zustimmung von mindestens 92 Mitgliedern des Landtages erforderlich.

Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist nach § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durch Namensaufruf abzustimmen. Ich schlage vor, von der Möglichkeit des § 99 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen, nach der der Landtag im Einzelfall von Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen kann, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich frage daher, ob dem Verfahren widersprochen wird, auf den Namensaufruf zu verzichten und die Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung in der Weise durchzuführen, dass Zustimmung und Ablehnung durch Aufstehen signalisiert werden. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.

Ich bitte nun diejenigen, die der Nr. 1 der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben möchten, sich zu erheben und sich einen Moment zu gedulden, bis der Sitzungsvorstand gezählt hat. Wer nun seine Zustimmung geben möchte, der erhebe sich von den Plätzen. - Ich bitte darum, zu zählen. - Sie dürfen sich wieder setzen. Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich fest, dass 99 Jastimmen vorliegen.

Nun bitte ich diejenigen, die der Beschlussempfehlung nicht folgen wollen, sich von den Plätzen zu erheben. - Auch Sie dürfen sich setzen. Es liegen 28 Gegenstimmen vor.

Nun bitte ich diejenigen, die sich enthalten möchten, sich von den Plätzen zu erheben. - Enthaltungen liegen keine vor.

Ich stelle nun das Ergebnis fest: Nr. 1 der Beschlussempfehlung wurde mit 99 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und bei null Enthaltungen zugestimmt. Die erforderliche Zahl von 92 Stimmen wurde also erreicht.

Wir fahren nun fort mit der Einzelberatung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung sehen keine Änderungen an den Einzelplänen vor, sondern beziehen

sich auf den Gesamtplan als Anlage 1 zum Haushaltsgesetz sowie den Einzelplan 13 und das Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Ich gehe daher von Ihrem Einverständnis aus, dass wir über die Änderungsanträge der Fraktionen, soweit sie ausdrücklich auf Einzelpläne bezogen sind, im Rahmen der Abstimmung über Artikel 1 des Gesetzentwurfes einschließlich des Gesamtplans befinden.

Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Anlage. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7000 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Grünen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde damit nicht gefolgt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/7019 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diesem Antrag der Fraktion der AfD wurde mit großer Mehrheit nicht gefolgt.

Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit wurde der Änderungsempfehlung des Ausschusses mit Mehrheit der Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU gefolgt.

(Christian Grascha [FDP]: Was ist mit unserem Änderungsantrag?)

- Entschuldigung!

Auch den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7020, den ich auf gar keinen Fall hier unterschlagen wollte

(Christian Grascha [FDP]: Vielen Dank!)

- bitte! -, stelle ich jetzt zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7020 folgen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Das ist sind die Abgeordneten der Fraktion der FDP. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diesem Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde nicht gefolgt.

Ich halte Sie für damit einverstanden, dass wir die Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses hier nicht zu wiederholen brauchen, da ihr mit großer Mehrheit gefolgt wurde.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde dem Nachtragshaushaltsgesetz mit Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD die Zustimmung erteilt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die nach § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in die Beratung einbezogenen Anträge.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/6999 annehmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD wurde diesem Entschließungsantrag nicht gefolgt.

Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7021 annehmen möchte, den bitte ich um Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurde auch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nur zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 3, Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020.

Ich rufe auf:

Artikel 1 bis 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde mit Mehrheit gefolgt.

Artikel 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Haushaltsbegleitgesetz seine Zustimmung geben möchte, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde dem Gesetz mit Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU die Zustimmung erteilt.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu dem Entschließungsantrag „Erwachsenenbildung in

Niedersachsen unterstützen und erhalten“. Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

Bevor ich jetzt Tagesordnungspunkt 5 - Aktuelle Stunde - aufrufe, nehmen wir hier einen Präsidentenwechsel vor.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde

Die in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde geregelten Bestimmungen setze ich als bekannt voraus.

a) Jahrhundertchance Wasserstoff - Eckpfeiler für eine saubere und innovative Energiewende! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 18/7025

Zur Einbringung hat sich der Kollege Volker Senftleben für die SPD-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hat heute ein ganz besonderes Thema für diese Aktuelle Stunde aufgerufen: „Jahrhundertchance Wasserstoff - Eckpfeiler für eine saubere und innovative Energiewende!“

Diese Themensetzung ist deshalb so besonders, weil wir damit ein klares Signal verbinden. Der Wasserstoff ist nämlich ein wichtiger, strategischer, unverzichtbarer Baustein in der erfolgreichen

Energiewende. Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter. Neben Energieeffizienz, Elektrifizierung und erneuerbaren Energien ist der Wasserstoff der konsequente Folgeschritt zum Erfolg.

Mit Wasserstoff platzieren wir nicht nur einen sauberen Energieträger, sondern zugleich einen echten Innovationsmotor. Kaum ein Land ist so stark in der Weiterentwicklung neuer Technologien wie Deutschland. Es gilt dabei, die bereits erfolgreich erprobten Wasserstoffsysteme - egal, ob in Zügen oder in Schiffen - in eine Alltagstauglichkeit für eine Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen zu katapultieren.

Niedersachsen kann das und wird mit dieser Zielsetzung wirtschaftlich weiter wachsen. Dieses Potenzial hier bei uns müssen wir mit Nachdruck nutzen, um vor allem gute Arbeit - d. h. qualifizierte Jobs mit guten Verdiensten für Menschen hier in Niedersachsen - zu erhalten und neu zu schaffen. Welches Land, wenn nicht Niedersachsen, bringt so enorm gute Standortvoraussetzungen für eine derart nachhaltige Arbeitsplatzstruktur und gleichzeitig für eine nachhaltige Energieproduktion mit?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke an dieser Stelle ganz besonders unserem Umweltminister Olaf Lies, der genau an diesem Punkt immer wieder mit vollem Einsatz ansetzt und so als effektiver Motor agiert. Olaf Lies versteht es dabei wie kein Zweiter, den Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen mit den Anforderungen der Industrie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu verbinden.

In Bezug auf die Herstellung von grünem Wasserstoff bedeutet das selbstverständlich, neben der Errichtung eines zwingend erforderlichen Heimatmarktes auch die internationale Zusammenarbeit zu definieren. Dabei muss die Versorgungssicherheit der Industrie mit grünem Wasserstoff von Anfang an und unter Umständen auch durch Brückentechnologien gewährleistet sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört auch, dass wir endlich den Weg für strombasierte grüne Kraftstoffe beispielsweise im Schwerlastverkehr frei machen müssen.

Ich sage „Prost Mahlzeit“, wenn wir es nicht schaffen, uns endlich von vorgeschobenen Debatten über unnötige Energieverlustraten im Rahmen einer Methanisierung oder dergleichen zu lösen. Ich habe größtes Vertrauen in unsere Wissenschaft, dass mit jedem weiteren Schritt in Richtung konkreter Wasserstoffnutzung auch eine Effizienzsteigerung einhergeht.

Wir müssen aber Voraussetzungen schaffen, um diese neuen Technologien am Markt zu etablieren. Das bedeutet, dass definierte Übergangsphasen und Wirtschaftlichkeitslücken kompensiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund haben wir im letzten Tagungsabschnitt vor zwei Wochen einen entsprechenden Entschließungsantrag beschlossen, in dem wir die Beseitigung regulatorischer Hemmnisse fordern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Euphorie über grünen Wasserstoff will ich nicht verhehlen, dass die Realisierung einer halbwegs auskömmlichen Menge nachhaltigen Wasserstoffs uns allen noch einiges abfordern wird. Dieser Aufwand wird sich in einer massiven politischen Unterstützung und Bewerbung, aber gleichzeitig auch in einer Sicherstellung enormer Investitionen zeigen.