Gleiches gilt für die Auswirkungen im Jugendstrafrecht. Wenn bereits ein Zungenkuss zwischen einer 13-Jährigen und einem 14-Jährigen zwingend zu einer Gerichtsverhandlung führt, hat das mit Jugendschutz überhaupt nichts mehr zu tun, meine Damen und Herren.
Bei einem solch geringen Altersunterschied und der Einvernehmlichkeit einen 14-Jährigen als Angeklagten vor Gericht zu ziehen, ist wirklich eine grundsätzliche Neuausrichtung Ihrer Jugendpolitik, meine Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle niemandem absprechen, zu Verbesserungen beim Schutz von Kindern kommen zu wollen. Aber unseren Antrag für erledigt zu erklären, dann in Teilen abzuschreiben und Punkte hinzuzufügen, die den Schutz der Kinder in der Praxis eher verschlechtern, ist einfach nur ein bitterer Vorgang.
Meine Damen und Herren, ich kann mich nur wiederholen: Beschließen Sie diesen Antrag heute nicht, sondern diskutieren Sie ihn noch einmal ausgiebig mit Ihrer Justizministerin.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Christopher Emden zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier über eine der dunkelsten Seiten unserer Gesellschaft: den Missbrauch des Unschuldigsten, was unsere Gesellschaft hat - den Kindern. Insofern ist es in der Tat nicht richtig, die Diskussion hierüber für parteipolitische Profilierungen zu nutzen.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang sind das besonnene Umgehen mit diesem Thema und ein wirklich vertieftes Betrachten dessen, was nötig ist, damit sich Fälle wie Lügde - um nur ein Beispiel zu nennen - nicht wiederholen.
Wir haben gesehen, dass es auch nach Lügde weitere Fälle gab. Meistens sind es große Ringe. Es sind also nicht Einzeltäter, sondern sie sind untereinander vernetzt. Das heißt, wir haben eine große Zahl an Beteiligten. Es gibt sicherlich eine sehr große Dunkelziffer, was solche Fälle betrifft, sodass wir davon ausgehen können, dass dieses Übel noch größer ist, als wir es bisher haben wahrnehmen können.
Was gilt es also zu tun, sehr verehrte Damen und Herren? - Drei Punkte sind es, die uns besonders wichtig sind.
Einer davon, der in unserem Antrag zum Ausdruck kommt, ist, die Verjährung für schwere Formen des Kindesmissbrauchs endlich aufzuheben. Es geht darum, dass sich niemand, der sich einmal in einem schweren Fall an einem Kind vergangen hat, jemals sicher sein darf, dass er nicht irgendwann doch noch zur Rechenschaft gezogen wird. Gerade bei Kindesmissbrauch ist es so wichtig, auf die Verjährung zu verzichten; denn gerade dort gibt es oftmals die Situation, dass betroffene Kinder - unter Druck gesetzt und psychisch traumatisiert - erst Jahrzehnte später überhaupt von ihren Erlebnissen sprechen können.
Gerade dann ist es doch wichtig, diesen Betroffenen nicht sagen zu müssen: Wärst du mal drei Jahre früher gekommen, dann hätten wir noch was machen können. - Gerade dann müssen diese Betroffenen, wenn sie endlich in der Lage sind, ihr Leid zu klagen, noch Gehör finden, und es muss noch zu staatlicher Verfolgung und - im besten
Warum haben wir, auch wenn sich das im Entschließungsantrag der Großen Koalition wiederfindet, diesem nicht zustimmen können? - Das liegt an den anderen beiden Punkten, die ich erwähnen möchte.
Der eine ist die Anzeigepflicht. Da kann ich mich kurz fassen; der Kollege Genthe hat dazu schon sehr treffend ausgeführt. Die Anzeigepflicht ist kontraproduktiv, meine sehr verehrten Damen und Herren. Allein das ist schon ausschlaggebend, diesem Antrag nicht zustimmen zu können, auch wenn ansonsten durchaus vernünftige Ansätze darin zu finden sind. Dazu gehört die Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Und dieser Punkt ist viel wichtiger als die Sanktionsschärfung. Denn jemand, der sich an Kindern vergeht, lässt sich nicht davon abschrecken, wie lang er dann eventuell ins Gefängnis muss, wenn er so etwas tut. Er lässt sich höchstens einerseits dadurch abschrecken, dass er nicht sicher sein kann, nicht auch nach 30 Jahren noch verfolgt zu werden, andererseits vor allem aber dadurch, dass der Ermittlungsapparat besser funktioniert.
Die Bereiche der Bekämpfung von Kinderpornografie und Missbrauch von Kindern sind unterausgestattet. Da muss viel mehr passieren. Es muss mehr Geld in die personelle Ausstattung der Ermittlungsbehörden fließen. Es muss mehr Geld in die Sachausstattung fließen. Das ist sehr wichtig.
Man sieht ja, wenn so ein Ring aufgedeckt wird, was für Unmengen an Datenmaterial dadurch entstehen. Wenn man dann nicht schnell ist und mit großer Manpower an die Aufklärung geht, verschwinden und verwischen Spuren, und man kann das, was man durch die Aufdeckung eines solchen Rings eventuell an Ermittlungserfolgen erreichen kann, gar nicht gänzlich nachvollziehen. Insofern ist das ein wichtiger Punkt.
Ich fasse zusammen: Die Sanktionserhöhung ist wichtig, aber nicht so wichtig, wie sie hier dargestellt wurde. Maßgeblich sind die bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und vor allen Dingen auch die Beendigung der Verjährungsregeln bei schwerem Kindesmissbrauch.
Vielen Dank. - Ich habe eine Wortmeldung der Justizministerin Frau Barbara Havliza vorliegen. Bitte, Frau Ministerin!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben - es ist schon gesagt worden - zuletzt im Juni darüber debattiert. Die aufgedeckten schrecklichen Missbrauchsskandale der vergangenen Wochen, Monate und Jahre haben uns alle sehr betroffen und auch sehr wütend gemacht.
Denjenigen, die solche abscheulichen und menschenverachtenden Taten begehen, muss unser demokratischer Rechtsstaat mit aller gebotenen Härte und Konsequenz begegnen. Daran kann kein Zweifel bestehen. Und denjenigen, die solche unfassbaren Qualen erleiden müssen - nämlich unsere Kinder -, sind wir es schuldig, alles zu unternehmen, dass sich solche Taten möglichst nicht wiederholen.
Daher bin ich insbesondere den regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU dankbar, dass sie sich damit auseinandergesetzt haben, wie man den sexuellen Missbrauch von Kindern noch effektiver strafrechtlich verfolgen und - das ist das allerwichtigste - vor allem und in erster Linie verhindern kann. Auch der Antrag der FDP-Fraktion ist ein ganz wichtiger Beitrag für die parlamentarische Diskussion.
Lassen Sie mich an dieser Stelle nur auf einige ausgewählte Punkte aus den heute zur Debatte stehenden Entschließungsanträgen zu sprechen kommen - alle würden den Rahmen sprengen.
Erstens zur Forderung nach gesetzgeberischem Handeln: Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt die Anhebung des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Vergehens- zum Verbrechenstatbestand gefordert - aus guten Gründen, wie ich meine. Daher begrüße ich es, dass die Bundesjustizministerin sich dieser Forderung mittlerweile ebenfalls angenommen hat. Das BMJV hat inzwischen einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Der Entwurf greift mit verschiedenen Strafrahmenerhöhungen einen großen Teil meiner und der in den Entschließungsanträgen von SPD und CDU sowie FDP vorgeschlagenen Änderungen auf. Nicht aufgegriffen werden die Forderungen nach der Abschaffung der Verjährung bei Sexualstraftaten und
Ich habe mich zu diesen beiden Punkten bereits in der entsprechenden Aktuellen Stunde im JuniPlenum geäußert. Der Kollege Genthe hat dies gerade zutreffend noch einmal angesprochen. Meine Skepsis, die insbesondere auf meiner mehr als zehnjährigen Erfahrung als Richterin in diesem Phänomenbereich beruht, wird von der Bundesjustizministerin geteilt. Der Gesetzentwurf misst daher der Abschaffung der Verjährung keine wirkliche Beachtung bei - wie ich meine, aus vertretbaren, guten Gründen. Wir werden allerdings sehen, ob wir im Einklang mit dem in dem Entschließungsantrag von SPD und CDU geforderten Einsatz meines Hauses mit dem Bundesjustizministerium zu einer sachgerechten Lösung finden werden.
Zweitens zur Aufstockung von Personal: Fraktionsübergreifend - von SPD, CDU und FDP - wird die personelle Ausstattung der Justiz als bedeutsam bei der erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung von Kindesmissbrauch gesehen. Dem kann und werde ich nur uneingeschränkt beipflichten. Die Landesregierung hat dementsprechend im Haushaltsplanentwurf 2021 drei zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften für die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und zwei zusätzliche Stellen für die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer sowie sonst jugendgefährdender Schriften sowie darüber hinaus - auch das ist besonders wichtig - 20 zusätzliche Richterstellen vorgesehen, mit denen wir die Strafjustiz für diesen Phänomenbereich verstärken müssen. Hier hoffe ich auf erfolgreiche Haushaltsberatungen.
Drittens zur Forderung nach Verbesserung der Prävention: Primäres Ziel muss es sein, diese verabscheuungswürdigen Taten bereits in ihrer Entstehung zu verhindern. Den nunmehr vorliegenden Bilanzbericht der Kommission zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, die auf meine Initiative beim Landespräventionsrat eingesetzt wurde, nehmen wir selbstverständlich zum Anlass, darauf aufzubauen. Der ressortübergreifend aufgestellte Landespräventionsrat wird sich auch weiterhin sehr intensiv mit dieser Thematik befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend kann ich Ihnen versichern: Die niedersächsische Justiz wird auch weiterhin mit aller Entschiedenheit und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent gegen Missbrauch
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, dem Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/6824 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Er ist mehrheitlich so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, dem Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/1533 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Er ist mehrheitlich für erledigt erklärt worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung, dem Antrag der Fraktion der AfD. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 18/6817 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Er ist mehrheitlich für erledigt erklärt.
Tagesordnungspunkt 10: Wahl der Vertrauensleute und Vertreter des Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg - Wahlvorschlag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/7349 neu
Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung kann, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, anstelle einer Wahl mit Stimmzetteln durch Handzeichen gewählt werden. Ich schaue mich mal um - ich höre und sehe keinen Widerspruch. Wir kommen daher sogleich zu der Wahl und damit zur Abstimmung.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 18/7349 neu zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Rechtliche Regeln für Tierhandel im Internet - Registrierungs- und Chippflicht einführen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/6762
Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Christoph Eilers, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Kollege Eilers!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Internet bietet heutzutage scheinbar unendliche Möglichkeiten des globalen Handels: den Wein vom Winzer des Vertrauens, das neue Fahrrad direkt vom Hersteller oder das vermeintliche Originalersatzteil zum Schnäppchenpreis aus Übersee. Schnell, bequem, unkompliziert und natürlich günstig soll es sein. Dieser globale Handel ist aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken und erfreut sich gerade auch zu Corona-Zeiten einer großen Beliebtheit.