Wir haben es im Moment mit einem etwas diffusen Infektionsgeschehen, allerdings auf breiter Basis, zu tun. Wie viele Beispiele in anderen Ländern zeigen, birgt das Risiken. Dem wirken wir entgegen. Wir müssen aber immer gewahr sein, wie man in Hannover sagt, dass man auch kurzfristig intervenieren können muss.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die dritte Frage von der FDP-Fraktion stellt der Abgeordnete Jörg Bode. Bitte schön, Herr Bode!
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident Weil, vor dem Hintergrund, dass erst seit der Klage vor dem Staatsgerichtshof von Bündnis 90/Die Grünen und FDP wegen der mangelnden Einbeziehung des Parlaments bei Erlass der Corona-Verordnungen der Landtag die Entwürfe nun zumindest gleichzeitig mit den betroffenen Verbänden zur Kenntnis erhält, frage ich Sie: Welche Maßnahmen oder Vorkehrungen sind von Ihnen getroffen worden, um z. B. Verordnungen auf ihre grundsätzliche Bedeutung im Sinne von Artikel 25 der Landesverfassung zu überprüfen und dann dem Landtag fristgemäß zuzuleiten?
Besonderer Vorkehrungen bedarf es in dieser Hinsicht nicht, lieber Herr Bode, weil das ein ständiger Prozess ist.
(Beifall bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Hat er denn immer geklappt? - Gegenruf von der FDP: Offenbar nicht!)
Damit kommen wir sehr schnell zur vierten Frage der Fraktion der FDP. Herr Abgeordneter Björn Försterling, bitte schön!
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass sich die jüdischen Gemeinden in Niedersachsen nicht nur angesichts der anstehenden hohen Feste und des Jahrestages des Anschlags auf die Synagoge in Halle Gedanken über die Sicherheitslage ihrer Synagogen und Einrichtungen machen und auch das Landeskriminalamt die Notwendigkeit baulicher Veränderungen festgestellt hat, frage ich die Landesregierung: Beabsichtigt sie, die jüdischen Gemeinden in Niedersachsen dahin gehend finanziell zu unterstützen, diese baulichen Maßnahmen, die zum Schutz des jüdischen Lebens in Niedersachsen notwendig sind, umsetzen zu können?
Wie Sie wissen, ist mit dem letzten Haushalt eine nachhaltige Erhöhung der Ansätze zur Förderung des jüdischen Lebens in Niedersachsen verbunden gewesen.
Wir gehen davon aus, dass es mit diesen Mitteln auch möglich sein wird, alle notwendigen und von den Gemeinden selbst gewünschten Maßnahmen in dieser Hinsicht zu unternehmen.
(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Sprechen Sie mal mit ihnen! - Eva Viehoff [GRÜNE]: Dann haben Sie mit ihnen noch nicht gesprochen, Herr Weil!)
Bevor das in Zweier-, Dreier-, Vierer-Gespräche ausartet, beenden wir die Anfragen der FDPFraktion. Ich erteile jetzt das Wort für Anfragen, die von Mitgliedern der Fraktion der AfD vorgetragen werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass der aus einer Polizeifamilie stammende niedersächsische Hauptkommissar Michael Fritzsch - seit 40 Jahren im Dienst - am 9. August 2020 im Rahmen einer Demonstration in Dortmund während seiner Freizeit eine Rede hielt, in der er sich mehrfach ausdrücklich zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung bekannte und zugleich die Maßnahmen der Regierung in der Corona-Krise kritisierte, und daraufhin sofort vom Dienst suspendiert wurde, mit einem Disziplinarverfahren belegt, in den Verdacht des Rechtsextremismus gerückt und seine Wohnung durchsucht wurde, frage ich Sie, ob und inwieweit es niedersächsischen Polizisten in ihrer Freizeit - ohne die vorgenannten Nachteile zu riskieren - möglich ist, von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen und Kritik an der Regierung und den CoronaMaßnahmen zu üben.
Herr Ahrends, bevor der Ministerpräsident antwortet: So wie ich es wahrgenommen habe, waren es zwei Fragen. Ich habe bewusst vor dieser ersten Befragung des Ministerpräsidenten sehr laut und deutlich vorgelesen, wie die Fragen formuliert sein sollten: kurz und knapp und so, dass man auch
Einigen Sie sich jetzt bitte in der AfD-Fraktion, welche Ihrer Fragen dann wegfällt. Hiermit haben Sie zwei Fragen gestellt.
Frau Präsidentin, wenn Sie es so sehen, sind es natürlich zwei Fragen. Ich habe sie nicht gesehen. Ich sehe auch nur ein Fragezeichen auf meinem Zettel.
(Heiterkeit - Wiard Siebels [SPD]: Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie die Augen zumachen, sehen Sie gar keins mehr! - Weitere Zurufe)
Herr Ministerpräsident, ich würde Sie bitten, diese Frage so zu beantworten, wie sie eben gestellt wurde.
Herr Ahrends, Sie hatten nicht das Wort. Das hatte ich, und ich hatte es gerade dem Ministerpräsidenten erteilt. Ich verbitte mir namens des Präsidiums diese Zwiegespräche. Bitte treten Sie vom Mikrofon zurück!
Herr Abgeordneter, eine Vorbemerkung: Ich werde mich in keiner Weise zu einem laufenden Disziplinarverfahren äußern. Das verbietet sich.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)
Zweitens. Weder das Elternhaus noch die Frage der Freizeit, noch die Frage einer Kritik an einer Regierung ist relevant für die Beurteilung des Verhaltens eines Beamten, sondern die Frage des Mäßigungsgebots. Das ist allerdings essenzieller Bestandteil des Berufsbeamtentums. Das bedeutet für die Beamtinnen und Beamten des Landes - nicht nur in Niedersachsen -, dass sie sich selbstverständlich gern auch politisch aktiv verhalten dürfen - das tun erfreulicherweise auch viele von ihnen -, aber dass sie es in einer sachlich gebotenen Art und Weise tun sollen.
Ob das in dem hier vorliegenden Fall geschehen ist oder nicht, wird die disziplinarrechtliche Prüfung zeigen. Vom Grundsatz her hat sich das allerdings seit vielen Jahrzehnten bewährt.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die nächste und damit dritte Frage der AfD-Fraktion stellt Herr Lilienthal.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich halte meine Frage kurz. Herr Ministerpräsident, am Anfang der Corona-Pandemie ging es darum, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, dann um R-Werte, Neuinfektionen usw. Ich frage Sie: Was muss eigentlich erreicht sein, damit es keine CoronaVerordnung mehr gibt?
Die Corona-Verordnung beruht ja auf dem Infektionsschutzgesetz, und das Infektionsschutzgesetz ist eine besondere Ausprägung der Gefahrenabwehr. Das heißt, wir müssen zu der Einschätzung gelangen, dass eine relevante Gefahr, ein relevanter Schaden nicht mehr drohen.
Das würden wir lieber heute als morgen tun. Wir haben überhaupt keine Freude oder Interesse daran, diese Einschränkungen vorzunehmen, die jetzt schon seit einer Reihe von Monaten in Deutschland, in Niedersachsen, im Grunde genommen aber inzwischen auf der ganzen Welt herrschen.
Wir müssen aber auch sehen, dass wir unverändert Teil einer weltumspannenden, wirklich hoch gefährlichen Infektionswelle sind. Deswegen glaube ich, dass ich auf absehbare Zeit nicht in Aussicht stellen kann, dass wir ganz und gar auf entsprechende Regelungen verzichten. Sobald das der Fall ist, werden wir das unverzüglich tun. Ich glaube, das wäre dann auch eine Sondersitzung des Landtages wert, meine Damen und Herren.