Deswegen sind wir hiermit eigentlich auf dem richtigen Weg, genau, wie Sie es beschrieben haben; denn uns ist ja bekannt, dass die gesamte Szene darunter leidet. Was Frau Viehoff hier vorgetragen hat: Natürlich erreicht und berührt uns das. Es ist ja nicht so, dass wir in einer bürokratischen Burg leben, wo wir uns eingemauert haben und das nicht zur Kenntnis nehmen. Vielmehr macht auch uns das betroffen! Deswegen geben wir uns mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mühe, uns auch mit Einzelfällen auseinanderzusetzen.
Gerade am letzten Donnerstag haben wir mit 121 Menschen darüber gesprochen und diskutiert, nämlich per Chat, wie das funktionieren kann und wo sozusagen die Essentials sitzen. Da muss man sehen: Es ist komplex, es ist schwierig, und es gibt eben kein Patentrezept, wie man das machen kann. Aber wir tun es, weil wir unsere Verpflichtung genau dort sehen, meine Damen und Herren.
Wir haben mit dem Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen bisher 250 kulturelle Vereine fördern können. Warum machen wir das? - Weil das eine Basis dafür ist, Kultur auch im ländlichen Raum, aber auch in der Stadt überhaupt stattfinden zu lassen. Wenn diese Einrichtungen verschwinden, brauchen wir ganz andere Formen, um überhaupt noch Kultur stattfinden lassen zu können. Deswegen war es der erste zentrale Baustein, dafür zu sorgen, dass dieser Bereich abgesichert ist, damit die kulturellen Strukturen erhalten bleiben.
Deswegen gilt an dieser Stelle der Dank den Landschaften und Landschaftsverbänden, die sich intensiv genau dafür eingesetzt haben und mitgewirkt haben, dass das Geld an die richtigen Stellen kommt, meine Damen und Herren.
Für die Soloselbstständigen habe ich es gerade gesagt: Im Zentrum unserer Aktivität steht die Vitalisierung der Kulturszene. Das ist eben nicht einfach mal so per Antrag gemacht, sondern natürlich ist das, was Herr Bode sagte, richtig: Es gibt ein Urmisstrauen. Die Leute haben schlicht und ergreifend Angst - Angst vor ihrer Zukunft, wie es morgen und übermorgen ist; denn sie kennen ja das Pandemiegeschehen und wissen, wie sich die Lage entwickelt. Das erzeugt natürlich Ängste! Davon kriegen Sie die Leute nur schwer wieder runter; denn man muss ja irgendwie mit jedem Einzelnen in Kommunikation treten, was aber schwierig ist. Deswegen haben wir das Programm „Niedersachsen dreht auf“ entwickelt, nämlich mit Kulturschaffenden gemeinsam und nicht quasi am grünen Tisch. Wir haben das Programm breit aufgestellt, um die Veranstaltungsförderung über die kulturelle Bildung und die Kulturschaffenden mit einzubinden, aber auch Soloselbstständige, die im privaten Bereich tätig sind, z. B. die Hochzeitsmusiker, die quasi immer hinten runtergefallen sind. Auch sie sind in dieser Richtlinie mit bedacht. Das heißt, wir kümmern uns quasi um die gesamte Breite.
Ja, man kann über Geld streiten. Ich bin immer dafür, erst einmal Geld auszugeben und dann darüber zu befinden, ob es reicht oder nicht. Aber man sollte nicht vorher schon sagen: Das reicht aber nicht, hinter die Beträge muss noch eine Null gesetzt werden. - Irgendwoher muss das Geld ja kommen! Da bin ich ganz beim Finanzminister: Wir drucken das Geld nicht selbst im Keller, sondern es muss verdient werden. Damit hat Herr Bode recht: Das Geld kommt aus dem Wirtschaftsprozess, meine Damen und Herren.
Auch mir ist bewusst, dass soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler ein großes Problem damit haben, in die Grundsicherung zu gehen. Ich kann das nachvollziehen. Aber ich kann diese Regelung leider nicht verändern, weil sich der Bund an dieser Stelle völlig stur gezeigt hat. Der Kollege Bernd Althusmann hat es bei der Wirtschaftsministerkonferenz versucht. Ich habe es bei der Kulturministerkonferenz versucht. Das Thema ist auf anderen Ebenen angesprochen worden. Eine Bewegung ist an dieser Stelle nicht möglich gewesen, was ausdrücklich zu bedauern ist. Gleichzeitig heißt das für Niedersachsen aber auch, dass wir nicht anstelle des Bundes treten und Grundsicherung für Kulturschaffende in diesem Land zahlen. Das geht systematisch nicht. Der Bund ist dafür zuständig, und er muss die entsprechenden Regelungen dafür erlassen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich kurz etwas zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sagen, was die direkten Zuschüsse angeht. Es ist gesagt worden: Das Programm umfasst 25 Milliarden Euro. Bis Ende September konnten in Niedersachsen bereits 3 878 Anträge mit einem Volumen von 56,5 Millionen Euro bewilligt werden. Das heißt, die Veranstaltungswirtschaft, die hier mehrfach genannt worden ist, ist in diesem Weg quasi auch enthalten und wird sozusagen eng gefasst.
Der Bund hat jetzt erfreulicherweise die Überbrückungshilfen bis zum Dezember verlängert und diesen Zugang auch erweitert. Das heißt, er hilft dabei, dass die Veranstaltungswirtschaft besser über den Herbst und dadurch durch den Winter kommt. Ob das am Ende reichen wird, wissen wir immer erst dann, wenn genau diese Situation eintritt, und dann muss man versuchen, nachzusteuern, meine Damen und Herren.
Deswegen betone ich noch einmal: Förderlücken wird es immer geben können. Wir können nicht alles sozusagen aus der hohlen Hand heraus vordenken. Aber das, was innerhalb der Landesregierung geleistet wird, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häuser leisten -, das will ich an dieser Stelle mal grundsätzlich würdigen -, ist schon ein hartes Stück Arbeit, meine Damen und Herren, und dafür herzlichen Dank an alle, die das tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, lieber Herr Minister Thümler, es gibt eine ganz einfache Rechnung; wir haben es gerade von Herrn Hillmer gehört: Die Branche geht davon aus, dass es in Niedersachsen 100 000 Arbeitsplätze im Bereich der Veranstaltungsbranche und der Kultur gibt. Und es gibt im MWK ein Programm von 10 Millionen Euro. Das bedeutet: Wenn man das auf alle verteilen würde, sind das 10 Euro pro Person. Davon kann man sich eventuell ein Mittagessen kaufen.
Baden-Württemberg und andere Länder reagieren doch darauf, dass die Veranstaltungen eben nicht in der Masse stattfinden können, und gestatten diese Pfändungsfreigrenze von 1 180 Euro entweder als Anrechnung oder als Selbstbehalt. Warum geht das nicht in Niedersachsen?
Wir haben dazu im April einen Antrag gestellt, der bis jetzt nicht zu Ende beraten ist. Niemandem von den Betroffenen hilft das Schwarzer-Peter-Spiel: Der Bund ist schuld! Das Land ist schuld! Irgendwie sind wir in der Mitte. Das hilft niemandem!
Von daher bleibt auch die Frage - und das sage ich als Fußballfanin -: Warum dürfen Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Personen stattfinden, aber keine Kulturveranstaltungen?
Wo liegt denn da bitte schön das Hygieneproblem? Ob ich nun Musik höre, oder ob ich beim Fußball sitze und mich - wie jetzt auch - tierisch aufregen kann?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das hat die Landesregierung noch einmal aufgewühlt. Herr Minister Thümler möchte replizieren. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Viehoff, da das mit den Zahlen manchmal schwierig ist, nun noch einmal: Es sind 10 Millionen Euro bei uns und 220 Millionen Euro beim MW.
Wenn Sie das teilen würden, kämen Sie auf andere Beträge. Aber Sie können es eben nicht einfach teilen, weil wir ja nicht jedem das Geld zuweisen.
Ich will das nur einmal klarstellen, weil sonst dieses schiefe Bild bleibt, das falsch ist: Wir fördern Veranstaltungen, bei denen Verträge hinterlegt sind. Das heißt, die Menschen, die das machen, bekommen dafür einen Lohn, der sie auch leben lässt. Sie müssen diese Anträge nur stellen. Das ist die Grundvoraussetzung.
Was die Grenzen angeht, Frau Viehoff, ist es eben so: Wenn Sie ein Fußballstadion haben, in dem Sie normalerweise 50 000 Menschen unterbringen können, ist es völlig ungefährlich, wenn Sie da 500 Menschen reinsetzen.
Wenn Sie aber einen Veranstaltungsraum wie z. B. die Staatsoper in Hannover haben, in die Sie sonst 1 000 Leute reinkriegen, und dort 500 reinsetzen, ist es eben ein Unterschied. Das müssen Sie endlich mal zur Kenntnis nehmen, meine Damen und Herren!
(Helge Limburg [GRÜNE]: Und was ist mit einem Konzert in einem Fußball- stadion? Was ist mit Open-Air-Kon- zerten?)
(Beifall bei der CDU - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Das ist doch Unsinn, Herr Limburg! Suchen Sie mal einen Konzertveranstalter, der in die TUI- Arena geht! - Helge Limburg [GRÜ- NE]: Ach, da waren Sie noch nie bei Konzerten, Herr Kollege?)
Keine Dialoge, bitte, Herr Thiele, Herr Kollege Limburg! Herr Wenzel möchte jetzt eine Frage stellen und von Ihnen dabei nicht gestört werden. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, was sagen Sie denn zu der Situation, dass Sie eine Veranstaltung fördern, der Künstler eine Gage von vielleicht 1 000 Euro kriegt, dann aber bis auf 140 Euro alles abgeben muss, weil er die Zuverdienstgrenze überschreitet?
Herr Wenzel, Sie können nicht das eine mit dem anderen vermischen! Dazu muss der Künstler vorher in der Grundsicherung gewesen sein. Wenn er aus dieser aber schon wieder rausgefallen ist und er ganz normal im Rahmen seiner Tätigkeiten arbeitet, sind eben keine Abzüge zu erwarten, weil er die Gage nach dem Zeitpunkt, an dem er die Grundsicherung bekommen hat, erhielt.
Also bitte nicht alle Regelungskreise durcheinandermischen; denn dann ist das Bild ziemlich schief und macht nach außen natürlich keinen wirklich guten Eindruck.
Das heißt also, wenn jemand als Soloselbstständiger tätig ist, bekommt er dafür Geld und es wird nichts abgezogen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Thümler, Sie haben völlig recht. Ich finde, das Programm, das Sie aufgelegt haben, gut und durchaus sinnvoll. Aber es ist natürlich mit viel zu wenig Geld dotiert, meine Damen und Herren: mit 10 Millionen Euro.