Und eines haben wir jetzt geklärt, lieber Frank Schmädeke - ich hätte mir meine Frage schenken können; das wurde gerade von SPD-Seite gesagt -: Man sieht den Wolf nicht im Jagdrecht. Die CDU beantragt seit zwei, drei Jahren, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Wir erinnern uns an die Rede von Herrn Bäumer, der von dem Blut der Weidetiere und der Schafe sprach, das bis an die Hauswände spritzt.
Herr Grupe, Sie machen doch eine Kurzintervention zu der Rede des Kollegen Heilmann von der SPD-Fraktion. Weshalb sprechen Sie hier direkt Herrn Dr. Schmädeke an? Das passt nicht so ganz.
Sie haben vollkommen recht. Den Kollegen Heilmann wollte ich noch dringend fragen, wie lange wir denn warten sollen.
Zwei Jahre sind es insgesamt. Vor der Sommerpause haben Sie einen Antrag angekündigt und uns gebeten, noch einmal zu warten. Da habe ich gesagt: Na gut, ihr wollt, dass wir das gleich nach der Sommerpause wieder auf dem Tisch haben. Und was ist gekommen? - Nichts, nichts! Sie sind sich uneins. Nichts kommt von Ihnen.
Wir warten auf gar nichts. Wir stellen das hier zur Abstimmung. Die Menschen werden bewerten können, wer hier etwas tun will und wer hier Taten verweigert.
Frau Präsidentin! Herr Grupe, Sie haben ja eben auch schon viel durcheinandergebracht. Ich entschuldige mich dafür, dass ich das vielleicht falsch verstanden habe.
Wir haben nicht vor der Sommerpause angekündigt, einen Antrag zu stellen, sondern in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses im September. Als Sie das gehört haben, haben Sie um Abstimmung des vorliegenden Antrags gebeten.
Deshalb unterstelle ich Ihnen, dass Sie den Antrag noch einmal populistisch nach vorne bringen wollten.
Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Christian Meyer das Wort. Bitte, Herr Meyer!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank auch, Herr Heilmann, für den sehr sachlichen Beitrag. Ich weise darauf hin, dass wir Grüne schon vor zwei Jahren einen Antrag in den Ausschuss eingebracht haben, der den Titel „Mehr Sachlichkeit im Umgang mit dem Wolf“ trägt. Darin geht es um reale Hilfen für Weidetierhalter. Einige Forderungen sind umgesetzt worden, wie die Verbesserungen bei den Entschädigungen, die sinnvolle Weideprämie, für die sich der Bundesrat gerade noch einmal ausgesprochen hat, die aber weiterhin von Frau Ministerin Otte-Kinast verweigert wird; denn das wären tatsächlich reale Hilfen für die Nutztierhalter hier im Land.
Der Antrag der FDP ist natürlich in vielen Punkten überholt, aber auch spannend. Wir diskutieren über das Jagdgesetz. Davon steht aber im Antrag gar nichts. Ihr Antrag hat damals gar nicht gefordert, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, sondern Sie wollten die Zahl der Wölfe regulieren. Aber sei’s drum! Es bleibt dabei: eine große Skepsis.
Ich finde es spannend, dass der Kollege Schmädeke gewissermaßen eine Oppositionsrede gehalten hat - in der Opposition sowohl in Ihrer eigenen GroKo als auch im Bund - und angekündigt hat, die CDU würde den Wolf jetzt ins Jagdrecht aufnehmen.
Derzeit läuft eine Klage vor dem Staatsgerichtshof. Da gibt es die Unterrichtungspflicht. Frau Agrarministerin Otte-Kinast, ich verlange, dass, wenn diese Regierung das wesentliche Vorhaben verfolgt, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen, Sie - weil Sie ja dann zuständig sind - gleich hier erklären, ob der Wolf in Zukunft in der Liste der jagdbaren Arten in Niedersachsen aufgeführt ist; denn Sie haben diesen Landtag über wesentliche Planungen zu unterrichten.
Wenn Sie das nicht tun, dann ist das anscheinend mal wieder ein Rohrkrepierer der CDU, die für die Kommunalwahl ein Thema braucht und dann bei der nächsten und bei der übernächsten Wahl behauptet, irgendwann käme der Wolf ins Jagdrecht usw. usf. Das Ergebnis ist aber auch null.
Wir haben Ihnen mehrfach erklärt, dass es, wenn der Wolf ins Jagdrecht kommt, weniger Abschüsse als vorher geben wird, weil es viel komplizierter geworden ist. Die einzige Änderung ist dann, dass Ihre CDU-Ministerin Otte-Kinast zuständig ist und nicht mehr der SPD-Umweltminister Lies.
Liebe FDP, Sie fordern wieder rechtswidrige Sachen wie - ich zitiere aus Ihrem Antrag - „in Gebieten der Deichschäferei, der Schafhaltung, von Nutztieren beweideter Flächen und befriedeter Bezirke wolfsfreie Zonen zu schaffen“.
Nach meiner Kenntnis gibt es in jedem Landkreis in Niedersachsen Schafhalter - Hobbyschafhalter, Berufsschäfer. Nach Ihren Vorschlägen ist eigentlich ganz Niedersachsen wolfsfreie Zone - außer im Stadtgebiet von Hannover, aber selbst dort gibt es Hobbyschäfereien und im Zoo Hannover auch Schafhaltung. Dann sagen Sie aber bitte auch, dass Sie den Wolf hier nicht mehr haben und wieder ausrotten wollen. Sie fordern mit Ihrem Antrag, dass quasi überall, wo es Nutztierhaltung gibt - in jedem Landkreis gibt es noch Rinderhalter -, der Wolf ausgerottet werden soll.
Insofern bleibt es dabei, dass Sie hier wieder viel ankündigen. Die CDU tut auch niemandem einen Gefallen damit, dass überall CDU-Abgeordnete herumlaufen - wie man in der Zeitung liest - und Großes versprechen: Bald würde der Wolf ins Jagdgesetz kommen. - Aber Ihre Bundesregierung lässt es nicht zu.
Ein Punkt dazu - denn Sie halten uns das ja immer vor -: Ich habe 2017 als grüner Agrarminister auf der Agrarministerkonferenz in Lüneburg den Bundesagrarminister Schmidt aufgefordert, zu erklären, wann der günstige Erhaltungszustand des Wolfes erreicht ist. Dann habe ich auf der nächsten Konferenz gefragt, was das Ergebnis ist. Dann hat Herr Schmidt mir erklären müssen: Nach Auffassung der Bundesregierung - hören Sie gut zu; die ist meiner Kenntnis nach CDU-geführt - ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfes noch lange nicht erreicht. - Das ist die Position Ihrer Bundesregierung.
Das war 2017, und daran hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb bleiben Sie doch bei den wissenschaftlichen Fakten und halten nicht immer anderen irgendetwas vor, was Sie nicht erreichen können! Denn es muss nach Wissenschaftlichkeit und Sachlichkeit gehen und nicht nach Populismus.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Schmädeke.
Herr Meyer, ich habe nichts anderes erwartet. Ich habe nur eine Frage. Eben standen die Pferdehalter draußen vor dem Landtag. Ich weiß nicht, ob auch Sie sich den Fragen draußen gestellt haben.
Sie stehen ja auch sehr stark für eine andere Möglichkeit ein: Tiere einzuzäunen. Diese Möglichkeit besteht in der Tat. Aber bei Pferden ist, wie Sie wissen, der Schutz an sich zu berücksichtigen.
Ein Pferd ist ein Fluchttier. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Mit welchem Recht können wir Pferde einzäunen und sie ihrer normalen Instinkte berauben? Wenn der Wolf dort, wo er sein Unwesen treibt, in ein Gehege einbricht, springen Pferde natürlich hinaus, weil es Fluchttiere sind.
Ein anderer Punkt: Man liest immer wieder, dass man Pferde dann nachts in die Behausungen - sprich: in die Stallungen - bringen sollte. Das geht so weit, dass Pferde, wenn der Wolf am Tag durch das Revier streift, auch tagsüber in den Stallungen gehalten werden sollen. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das artenschutzrechtlich gut ist und es dem Tierschutz gerecht wird?
(Zustimmung bei der CDU - Julia Wil- lie Hamburg [GRÜNE]: Haben Sie denn eine Alternative? Was ist denn Ihre Antwort auf das Problem? Das Jagdrecht ist es jedenfalls nicht!)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meiner Kenntnis nach gehören Sie immer noch der Landesregierung an.
Die Landesregierung behauptet in der Abschussbegründung des Rodewalder Rüden, dass Pferde einen ausreichenden Eigenschutz vor dem Wolf haben - was ich explizit nicht teile -, und deshalb sagen Sie, dass auch ein ungeschütztes Pferd oder ein ungeschütztes Rind, das von einem Wolf angefallen wird, Ihrer Landesregierung zur Abschussverfügung dient - anders als bei Schafen. Deshalb ist es auch so, dass Pferde- und Rinderhalter erst dann eine Förderung bekommen, wenn im Umkreis von wer weiß wie vielen Kilometern mehrfach Rinder- oder Pferderisse vorgekommen sind - anders als bei Schafhaltern, für die eine Regelung zu Recht besteht. Dort gibt es diese Förderung.
In den Begründungen zur Abschussverfügung - auch vor Gerichten - steht, dass Rinder und Pferde einen ausreichenden Eigenschutz vor dem Wolf hätten, es deshalb ein abnormales Verhalten wäre, wenn der Wolf, ob männlich oder weiblich, ein Pferd gefährdet oder reißt und es daher keinen Schutz dort gibt. Setzen Sie sich insofern noch einmal mit Ihrer Landesregierung auseinander!
Die Pferdehaltung geht in Niedersachsen seit Jahren zurück. Das hat auch etwas mit dem Einkommen zu tun. Es hat auch etwas mit mangelnder Förderung zu tun. Für uns gehören Pferde genauso wie Rinder natürlich auf die Weide und nicht in den Stall. Deshalb müssen wir einen Ausgleich erreichen.
Die Pferdehalter wollen viel Unterstützung haben. Wir haben über Pferdetourismus, über das Pferdeland Niedersachsen etc. diskutiert. Da müssen wir ansetzen und fördern - und nicht eine Angstkampagne betreiben, wie Sie es wieder einmal tun.
(Beifall bei den GRÜNEN - Wiard Sie- bels [SPD]: Der Frage ausgewichen! Vizepräsidentin Meta Janssen-Kucz: Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. Ich korrigiere Sie ungern. Ich glaube, Sie hatten einen kleinen Ver- sprecher am Anfang. Die CDU-Fraktion zusammen mit der SPD-Fraktion sind die regierungstragenden Fraktionen. Die Landesregierung sehen wir hier mit den Ministern und dem Ministerpräsidenten. (Christian Meyer [GRÜNE]: Das weiß man ja bei denen nicht immer so ge- nau!)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht lohnt es sich, die Sachverhalte noch einmal genau zu beschreiben. Ich finde, einige der Begrifflichkeiten gehen durcheinander und müssen geklärt werden - gerade wenn Sie, Herr Grupe, von „Management“ sprechen.
Das Bundesnaturschutzgesetz wäre gar nicht so geändert worden, wenn nicht bis zum Schluss der Druck aus Niedersachsen gekommen wäre, endlich eine Änderung herbeizuführen, die uns Handlungsspielräume eröffnet, Ausnahmegenehmigungen auf den Weg zu bringen.
Es gibt kein Bundesland, das auf Grundlage der geänderten Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz schon derart viele Ausnahmegenehmigungen ausgestellt hat und im zweiten Schritt - das ist ja mit der Änderung möglich - dafür sorgt, dass die Jägerinnen und Jäger - ich sage: Gott sei Dank - dazu bereit sind, die jeweilige Entnahme umzusetzen. Das ist der Weg, den wir gehen.
Natürlich kann man fragen, ob die Ausnahmegenehmigungen in Ordnung sind. Aber, lieber Herr Meyer: Das Verwaltungsgericht hat wieder bestätigt, dass die Ausnahmegenehmigung, die wir für Rodewald ausgestellt haben, korrekt ist, und zwar in allen Punkten, vollumfänglich. Ich finde, das müssen wir als Botschaft akzeptieren.
Wenn es ein Problem gibt und der Wolf Herdenschutz überspringt und Rinder oder Pferde reißt, muss das die Grundlage für eine Ausnahmegenehmigung sein. Die haben wir auf den Weg gebracht und umgesetzt.
Ich bin mir aber ganz sicher - auch da, lieber Herr Grupe, ist die Umsetzung entscheidend -, dass wir den richtigen Weg gehen. Wir machen das mit den Jägerinnen und Jägern, mit denen, die dort berechtigt sind.