Natürlich können Sie fragen: Warum nicht 23, 24 oder 27? - Wir haben hier eine Vereinbarung getroffen; das machen wir ja auch in anderen Fällen. Wir haben auch verabredet, dass weitere Maß
nahmen ergriffen werden, wenn die Sieben-TageInzidenz den Wert von 50 übersteigt. Auch diesen Wert haben wir gemeinsam vereinbart. Sie können bei jeder Zahl fragen, warum ausgerechnet diese Zahl festgelegt wurde. Wir haben uns dieses gemeinsame Regelwerk gegeben, auch hinsichtlich der Teilnehmerzahl - der Plausibilität folgend -: Wenn es eine höhere Anzahl an Neuinfektionen und eine hohe Inzidenz gibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass jemand das Virus auf eine Party oder Feier mitbringt. Und die Reaktion darauf ist die Begrenzung der Teilnehmerzahl. Dieses Gerüst haben die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen und die Kanzlerin für uns alle gemeinsam verabredet.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt ebenfalls aus den Reihen der FDP: Kollege Grascha, bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie eben ausgeführt haben. Sie verweisen darauf, dass sich die Ministerpräsidenten auf diese Grenze von 25 verständigt haben. Die Ministerpräsidenten haben sich meiner Kenntnis nach aber auch darauf verständigt, dass das eine reine Empfehlung ist. Deswegen frage ich Sie: Warum weicht die Landesregierung mit Blick auf diese Empfehlung von dem Konsens der Ministerpräsidenten ab?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vereinbarung ist eine Empfehlung an die Länder.
Es ist eine Verabredung, die empfehlenden Charakter hat für die Länder, das entsprechend umzusetzen. Das war keine Empfehlung - wie Sie es jetzt interpretieren - an Bürgerinnen und Bürger
des Landes, sondern die Verabredung ist die Empfehlung an die Länder, dieses verbindlich umzusetzen.
Danke schön. - Es gibt eine weitere Zusatzfrage aus der Fraktion der FDP. Kollege Försterling, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie begründet, dass in der vorgesehenen Verordnung das Abstandsgebot und ebenso auch die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung für Musikschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung nicht gelten sollen, sehr wohl aber für die Zusammenkunft zur freien Religionsausübung in Kirchen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat richtig, dass in Analogie zu den Bildungsstätten in genau diesen Formen und Formaten eine Neuregelung vorgenommen worden ist.
Was Messen und Gottesdienste angeht, schauen wir das noch einmal an. Aber ich muss auch sagen, dass ich die Erfahrung mache - ich weiß nicht, wie Ihr Eindruck ist -, dass in sehr vielen Kirchen wieder gesungen wird, und dann ist das mit dem Abstand schon noch etwas, was abzuwägen ist.
- Darf ich die Damen in der letzten Reihe der FDP bitten, die Gesprächsrunde einzustellen? Das waren doch alles Fragen der FDP. Machen Sie doch mit!
(Wiard Siebels [SPD]: Diesmal bitte nur eine Frage, Herr Limburg! - Zuruf von Ulrich Watermann [SPD])
- Es ist natürlich eine Herausforderung, ob er diese Reduktion auf eine Frage hinkriegt. Wir warten gespannt.
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Watermann, wenn wir uns nicht so gut verstehen würden und nicht so viele Jahre so gut zusammengearbeitet hätten, dann wäre ich geneigt, hier eine schärfere Erwiderung zu geben. Das mache ich aber nicht.
Frau Ministerin, zum einen: Ich glaube, Sie haben meine Frage gerade eben nicht vollständig beantwortet. Ich stelle das anheim. Ich hatte ganz klar gefragt: Welche Regelungen gelten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten: die Regelung, die auf Landesebene jetzt drinsteht, oder die vom Bund? - Ich will die Frage aber nicht wiederholen, weil ich dann eine Frage verschwendet hätte.
Deswegen stelle ich Ihnen nun folgende Frage, bezogen auf die Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte: Warum erlässt die Landesregierung - schade, dass der Kollege Toepffer nicht dabei ist; der wollte solche Anregungen ja gerne haben -
- nicht im Hinblick auf die Weihnachtsgottesdienste und andere Gottesdienste die klare Maßgabe, dass solche religiösen Zusammenkünfte stattfinden können, wenn Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden können, und dann ohne Personenobergrenze? Warum nicht einfach auf die Hygiene- und Abstandsregelungen konzentrieren anstatt auf solche Grenzen und damit viel Unsicherheit schüren?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Ich übe noch, Herr Präsident! - Jörg Bode [FDP]: Aber am Ende war es eine Frage!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal zu den Gottesdiensten: Ja, auch ich hätte mich gefreut, wenn wir hier noch wirklich materielle Vorschläge bekommen hätten. Das ist ja jetzt einer. Das ist in § 9 der neuen Verordnung bereits enthalten. Wir werden das aber noch einmal stärker konkretisieren, und wir sprechen mit den Kirchen - mit den katholischen sowie mit den evangelischen Kirchen - über die Weihnachtsgottesdienste. Ich bin sicher, dass wir gute Weihnachtsgottesdienste haben werden. Wir werden das in Zusammenarbeit mit ihnen jetzt präzisieren. Da bin ich ganz zuversichtlich.
Ich will aber trotzdem auch noch einmal sagen, was für Reiserückkehrer aus Risikogebieten jetzt gerade gilt. Das gilt in der Tat nur solange, bis wir diese Verordnung wieder anfassen. Das will ich auch schon in Aussicht stellen. Ich habe ja bereits gesagt: Ich bin sehr für eine Verkürzung der Quarantänezeit, mit einem klaren Prä auf der Quarantäne.
Im Moment ist es so, dass sich alle Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Allgemeinen umgehend in Quarantäne begeben müssen, in Selbstisolation, und das für 14 Tage - es sei denn, sie können einen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist und negativ ausfällt. Das ist mit einer ganzen Reihe von Ausnahmen versehen: wenn es sich um Pendler handelt, die über unsere niederländisch-niedersächsische Grenze pendeln, wenn es um die Berufsausübung geht, und es gibt natürlich auch die Ausnahme für Sie alle als Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Das gilt für den Landtag, aber auch für die Kollegen im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weiter geht’s: Bündnis 90/Die Grünen! Kollegin Meta JanssenKucz hat die nächste Zusatzfrage. Bitte!
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie sollen bei zunehmender Inzidenz vor allem die lebensnotwendigen sozialen Kontakte in Altenpflegeeinrichtungen aufrechterhalten werden, wie soll letztendlich das Schnelltestverfahren funktionieren, und wer übernimmt die Kosten?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die steigenden Inzidenzen ist natürlich vorgesehen - das haben wir auch schon in unserer jetzigen Teststrategie vorgesehen -, dass in den empfindlichen Bereichen der Gesellschaft - und dazu gehören Pflegeheime, aber auch Krankenhäuser - Tests durchgeführt werden. Das sind jetzt, weil es im Moment nichts anderes gibt, PCR-Tests. Zur Etablierung von Antigentests ist eine entsprechende Bundesverordnung in Erarbeitung. Wir werden das dann umgehend in unsere Teststrategie integrieren.
Ich muss aber ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wir sind zur Anhörung und zu einer Stellungnahme gebeten worden. Der Bundesgesundheitsminister wird voraussichtlich schon morgen diese Verordnung vorstellen. Die Verordnung sieht eben vor, dass zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen auch Antigentests, die ja preiswerter als die PCR-Tests sind, durchgeführt werden können. Im Moment ist diese Verordnung aber - wie soll ich sagen? - ein bisschen eine Wundertüte, weil bisher noch nicht klar ist, mit welchen validierten Antigentests das stattfinden soll. Zurzeit etabliert das BfArM - das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - zusammen mit dem PEI - dem Paul-Ehrlich-Institut - und der Charité ein Verfahren und ist dabei, diese Tests zu validieren. Es ist noch nicht klar, welche Tests tatsächlich so valide sind, dass sie dann auch genutzt werden können. Denn die Voraussetzung
Das Ganze funktioniert ja so, dass der Test schneller ist. Alle reden von „Schnelltest“. Auch da muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Der ist nämlich nicht so schnell, wie es sich alle wünschen. Bei den Leuten hat sich irgendwie die Vorstellung festgesetzt, dass das in etwa so wie ein Schwangerschaftstest sei. So wird es aber nicht sein. Es wird ein Test sein, der - anders als der PCR-Test - die Viruserbsubstanz nicht vervielfältigt, sondern einfach nachweist, und zwar durch einen Antikörper, der an eine Substanz gebunden ist, sodass es eine Farbreaktion gibt, die sofort nachgewiesen werden kann. Trotzdem ist es erforderlich, dass ein Mund- bzw. Rachen-NaseAbstrich nach allen Regeln der Kunst genommen wird, d. h. also von Profis - das kann man nicht selbst zu Hause machen -, und es braucht ein Labor, das die entsprechende Auswertung vornimmt. Die Vorstellung, dass es sich um einen Hometest handelt, bei dem man in ein Röhrchen spuckt und dann weiß, ob man infiziert ist oder nicht, ist nicht korrekt. So wird es nicht sein. Es wird schneller gehen - natürlich -, weil diese Vervielfältigung nicht nötig ist, und es wird hoffentlich preiswerter sein.
Das Nächste ist, dass auch noch nicht ganz klar ist, welche Tests bzw. wie viele davon validiert werden können und wie viele Hersteller wirklich einsteigen können, um möglichst viele Tests zur Verfügung zu stellen. Denn wenn wir wollen, dass in einem großen Umfang Pflegeheime so zusätzlich geschützt werden, braucht es eine große Zahl von Tests.