Protokoll der Sitzung vom 10.11.2020

Ich will das ganz deutlich sagen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schulz-Hendel, Herr Limburg: Wenn man die Festlegung von Eignungskriterien in das Belieben der Kommunen stellen würde, könnten bei derartigen Vergaben, die Sie sich vorstellen, letztendlich Vergaben erfolgen, bei denen solche Kriterien überhaupt keine Rolle mehr spielen. Damit könnten auch umweltrechtliche Fragen überhaupt keine Rolle mehr spielen. Damit würde diese Entschließung des Landtages im Übrigen nicht umgesetzt.

Es verwundert mich schon, dass ein solcher Antrag gerade von den Grünen kommt; denn Sie legen doch Wert darauf, dass diese Kriterien letztendlich besonders den umweltschutzrechtlichen Belangen Rechnung tragen sollen.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das hat Ihnen Herr Schulz-Hendel doch schon gesagt! - Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Das habe ich doch erklärt!)

Insofern sind Sie in sich - - -

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Das behindern Sie jetzt!)

Ich fasse es in einem Satz zusammen: Dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist sowohl aus grundsätzlichen politischen als auch aus europarechtlichen Gründen abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, Entschuldigung! Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Bode?

Natürlich, wie immer!

Bitte schön, Herr Kollege Bode!

Lieber Herr Minister Althusmann, Sie haben gerade zum Kollegen Schulz-Hendel von der Fraktion der Grünen gesagt, man müsse sich mal vorstellen, was passieren würde, wenn man mit dem Gesetz die Festlegung der Eignungskriterien für die Auswahl der Carsharing-Unternehmen in die Zuständigkeit der Kommunen legen würde. Wie beurteilen Sie denn die Tatsache, dass in § 18 a Abs. 3 des Gesetzentwurfs exakt dies vorgesehen ist?

Bitte schön!

Herr Abgeordneter, der Gesetzentwurf enthält im neuen § 18 a Regelungen für das sogenannte stationsgebundene Carsharing. Dies funktioniert so, dass die Gemeinden Flächen bestimmen, die ausschließlich zum Parken von Carsharing-Fahrzeugen eines Anbieters dienen sollen. Diese Flächen vergeben die Kommunen dann in einer Art Bieterverfahren nach vorher festgelegten Kriterien. Nach dem Gesetzentwurf müssen die Gemeinden diese Kriterien vorher festlegen.

Wir haben gesagt, diese Festlegung sollte sich ausdrücklich nach den Umweltkriterien richten. Sie wollen mit Ihrer Kann-Regelung möglicherweise das Gegenteil davon europarechtswidrig auslösen, indem Sie dies ins Belieben der Kommunen stellen. Sie erreichen damit dieses Ziel, das Sie mit dem Antrag eigentlich erreichen wollten, nicht.

(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wa- rum machen das andere Länder so?)

Das ist meines Erachtens in § 18 a entsprechend geregelt.

Sehr geehrter Abgeordneter Bode - - -

(Stefan Wenzel [GRÜNE] meldet sich zu Wort)

- Herr Wenzel hat sich gemeldet.

Herr Minister, genau das wäre jetzt meine Frage gewesen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wenzel?

Gerne.

Bitte schön, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es wahrscheinlich in Hunderten von Kommunen gar keinen Carsharing-Anbieter gibt und nur in ganz wenigen Kommunen mehrere, frage ich: Macht es dann Sinn, wirklich alle zu zwingen, dieses komplizierte Verfahren anzuwenden?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte schön, Herr Minister!

Ein schlichter Satz: Das lässt sich in den Vergabekriterien entsprechend regeln.

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

- Doch, das ist so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schlägt dem Grunde nach ein neu

es Kapitel für das Fahrradland, für das Mobilitätsland Niedersachsen auf. Ich hätte mir gewünscht, dass das in großer Einigkeit erfolgt. Ich wundere mich, dass an dieser kleinen Kann-Frage am Ende ein derartiger Streit entsteht.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Weil Sie die Mobilitätswende damit behin- dern!)

Das bedauere ich sehr, weil wir dem Grund nach mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich ein Stück weit, wenn Sie so wollen, Straßenverkehrsgeschichte schreiben, indem wir Radschnellwege auf den Weg bringen, Carsharing auf den Weg bringen, Ausnahmen vom Anbauverbot erleichtern und gleichzeitig - last, but not least - aus Anlass der Corona-Pandemie Regelungen zur Planfeststellung vereinfachen und entbürokratisieren und diese Verfahren beschleunigen.

Damit halten wir genau das ein, was wir bisher immer angekündigt haben, nämlich schneller zu werden, einfacher zu werden, zu entbürokratisieren. Genau diesem Ziel wird dieses Gesetz dienen. Ich hoffe, dass der Landtag es am Ende mit großer Mehrheit annehmen wird.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Kann ich noch zusätzliche Redezeit beantragen?)

- Den Antrag können Sie sehr gerne stellen. Aber dann muss der Zettel hier vorne liegen. - Dann machen wir das jetzt! Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, nehme ich an?

Nach § 71 Abs. 3 kann zusätzliche Redezeit beantragt werden. Herr Kollege Schulz-Hendel, Sie erhalten anderthalb Minuten Redezeit.

(Zurufe von der CDU: Oh! Es wird nicht besser! - Weitere Zurufe - Ge- genruf von Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wollt ihr nach Hause?)

Ich warte einen Moment, bis die sich alle wieder beruhigt haben.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Ich kann gerne noch warten, bis Sie sich auf der Seite der CDU wieder beruhigt haben.

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Althusmann, erstens, ich höre mir seit Ihrem Amtsantritt, seit tatsächlich drei Jahren an, dass Sie hier der große Mann für den Bürokratieabbau sind.

(Beifall bei der CDU)

Sie erzählen uns seit drei Jahren, was wir alles tun müssen, um Bürokratie abzubauen. Dann kriegen Sie das in Ihrem Ministerium nicht hin. Sie investieren Millionen in eine externe Clearingstelle und legen uns hier einen Gesetzentwurf vor, mit dem Bürokratie aufgebaut statt abgebaut wird! - Punkt 1.

Zweitens. Haben Sie, Herr Minister, eigentlich mal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus BadenWürttemberg, aus Nordrhein-Westfalen, aus

Rheinland-Pfalz und aus Sachsen, wie Sie das sonst anscheinend immer tun, gesprochen, wie die das dort machen? Die haben kein so bürokratisches Gesetz verabschiedet, und das ist in keiner Weise rechtlich beanstandet worden.

Also geben Sie uns doch, bitte, diese vier Wochen Zeit! Sie vertun sich nichts damit. Das Gesetz tritt geräuschlos, mit einem einstimmigen Beschluss in Kraft, wenn Sie uns die Möglichkeit geben, hier noch einmal gemeinsam miteinander zu sprechen. Das kann doch jetzt wirklich nicht das große Problem sein.