Protokoll der Sitzung vom 28.02.2018

sein. Beim zweiten und sechsten Abschnitt wird jetzt die Einleitung erfolgen. Die Planungen der übrigen Abschnitte erfolgen kontinuierlich. Und das Beste ist: In Abhängigkeit vom günstigen Verfahrensverlauf gehen wir im Moment davon aus, dass Ende 2018, aber wahrscheinlich spätestens Anfang 2019 endlich mit dem Bau der A 39 im Abschnitt 7 bei Wolfsburg begonnen werden kann. Das werden wir jetzt schnellstens fortsetzen. Auch das ist Politik dieser neuen Landesregierung!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Beispiel A 26: Ich rechne noch in diesem Jahr mit einer Vereinbarung zwischen Hamburg und Niedersachsen, um die noch fehlenden Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Westumfahrung, über die wir in Deutschland seit 50 Jahren sprechen, jetzt endlich vorangetrieben werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Beispiel A 20: Der Planfeststellungsbeschluss ist in wenigen Wochen fertig. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Jahr mit dem Bau des ersten Teilstücks beginnen können.

(Zuruf von Eva Viehoff [GRÜNE])

- Was schreien Sie so?

(Eva Viehoff [GRÜNE]: Wer bezahlt den Tunnel unter der Elbe?)

- Melden Sie sich doch bitte zu Wort! Ich kann Sie so schlecht verstehen! Ich habe nur irgendetwas von „Tunnel“ verstanden. Ich bin gerne bereit, auf Ihre Fragen zu antworten.

Liebe Frau Viehoff, Sie können sich nachher zu einer Kurzintervention oder mit zusätzlicher Redezeit melden.

Meine Damen und Herren, das sind nur wenige Beispiele, wo wir jetzt schnellstmöglich vorankommen werden, um die Investitionen des Bundes im Bundesverkehrswegeplan, die bis 2019 auf 950 Millionen Euro ansteigen werden, tatsächlich umzusetzen. Baureife Projekte hat nicht irgendwann nur Bayern, sondern baureife Projekte wird zukünftig auch Niedersachsen haben. Darum geht es dieser Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Althusmann, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Viehoff zu?

Aber sehr gern!

Der Planungsabschnitt zwischen Westerstede und der Weserquerung ist jetzt gerade im Verfahren. Die Frage ist natürlich: Wer bezahlt den Elbtunnel? Meines Wissens ist bis heute nicht klar, dass die Kosten hierfür aufgebracht werden können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Althusmann!

Diese Frage ist mir bekannt. Aber das wichtige Signal lautet doch zunächst einmal, dass die wichtigste Hinterlandanbindung unseres JadeWeserPorts, unserer Hafeninfrastruktur in Niedersachsen, endlich vorangebracht und nicht weiter im Bundesrat verzögert wird. Das ist doch das entscheidende Signal für Niedersachsen, sehr verehrte Frau Abgeordnete!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Eva Viehoff [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

- Möchten Sie noch einmal? Bitte!

Ich wollte gerade fragen: Noch eine Zwischenfrage?

Die Hinterlandanbindung für den JadeWeserPort ist in der Regel - das haben verschiedene Untersuchungen gezeigt - in Nord-Süd-Richtung und nicht in Ost-West-Richtung. Wieso meinen Sie, dass die A 20 eine wichtige Verbindung für die Hinterlandanbindung ist, zumal wir auch eine Vielzahl an Wasserstraßen haben, auf denen die Güter des JadeWeserPorts transportiert werden können?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für diese Frage. Ich meine das, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, dass entlang aller dieser Magistralen, dieser wichtigen Wirtschaftsadern für unser Bundesland wirtschaftliche Entwicklung entsteht. Für die Logistikbranche in Niedersachsen, für den Transport der Produkte, die in den nächsten Jahren in unseren Tiefwasserhafen kommen, brauchen wir eine vernünftige Infrastruktur im Norden Deutschlands. Das Ganze geht weiter nach Osteuropa. Niedersachsen liegt als zentrale Drehscheibe für den zukünftigen Logistikverkehr genau mitten in Europa. Deshalb brauchen wir die A 20.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht noch wenige Worte zum strafferen Ausbau im Bereich des Baustellenmanagements.

Wir wollen die ausführenden Baufirmen zu einer noch strafferen Organisation und Disposition der Bauarbeiten auf ihren Baustellen veranlassen. Dazu gibt es bei mir sehr wohl die Überlegung, ob man bei den Ausschreibungen zwischen Einrichtung und tatsächlichem Bau einer Baustelle unterscheidet, weil die Einrichtung manchmal unabhängig davon erfolgt, ob auf der Baustelle tatsächlich gebaut wird. Manchmal fahren wir kilometerlang an eingerichteten Baustellen vorbei. Auch diese Maßnahme wird derzeit geprüft.

Zur Frage der 24-Stunden-Regelung noch der Hinweis: Unsere Baufirmen sind momentan nicht in der Lage, alle Bauaufträge, die wir vergeben könnten, zu leisten. Auch die Arbeitszeitgesetzgebung steht dem zum Teil entgegen. Wir versuchen aber gerade bei den absehbaren, meist auf ein Jahr begrenzten Baustellen die 24-Stunden-Regelung einzusetzen. Wir versuchen im Übrigen auch, das Management von Baustellen so zu organisieren, dass wir schneller fertig werden. Das hängt zum Teil auch mit den Mischfirmen zusammen, die die Baustoffe liefern. Die arbeiten in aller Regel nicht am Wochenende. Von daher kommen wir immer nur zu einem Mix von mehreren Maßnahmen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir bei den neuen Vertragsformen jetzt auch den Funktionsbauvertrag für schnellere bauliche Realisierungen von Maßnahmen in Niedersachsen auf den Weg bringen werden. Wir werden dabei, Herr Bode, auf der A 1 zwischen den Anschlussstellen

Lohne/Dinklage und Bramsche noch in diesem Jahr ein solches Modellprojekt für einen Funktionsbauvertrag auf den Weg bringen.

Zu guter Letzt zu der Frage der Planungsbeschleunigung insgesamt. Dort gibt es vier Punkte, mit denen ich mich im Moment sehr intensiv auseinandersetze:

Erstens. Kann der Stichtag für die anzuwendende Sach- und Rechtslage vorverlegt werden? Wir haben zwischen Planungsbeginn und Planfeststellung immer einen großen Zeitraum. Der neueste wissenschaftliche Stand muss angewendet werden. Kann man an dieser Stelle etwas ändern? Das ist ein Vorschlag der Verkehrsministerkonferenz.

Zweitens. Was ist mit der Bundeskompensationsverordnung? Hier werden wir letztendlich im Bundesrat möglicherweise eine neue Initiative starten müssen.

Drittens. Was ist mit der Vorschrift zum Lärm bei Modernisierungen? Nur einmal ein kleines Beispiel, woran es manchmal hakt: Unsere Vorschrift für Baulärm ist 46 Jahre alt. Immer dann, wenn geprüft werden muss, ob Baulärm entsprechende Auswirkungen hat, muss das Ganze erst einmal genehmigt werden, d. h. es muss ein ganzes Verfahren auf den Weg gebracht werden, völlig unabhängig davon, ob dort tatsächlich Einwendungen vorliegen. Das ist ein an sich nicht guter Zustand. Wir werden auch das aufgreifen.

Viertens. Auch die Frage der Auslegung europäischer Richtlinien in deutschem Recht ist ein grundsätzliches Problem der Planungsverfahren im Baubereich unserer Autobahninfrastruktur in Niedersachsen - interessanterweise haben manch andere europäische Länder die Probleme, die wir in Deutschland haben, so nicht -, weil wir mit einer deutschen Rechtstradition an die Auslegung dieser Richtlinien herangehen. An dieser Stelle wird sich einiges ändern.

Meine Damen und Herren, um nicht zu viel Zeit zu verbrauchen, kürze ich es an dieser Stelle ab: Diese Landesregierung bekennt sich ohne Wenn und Aber zum notwendigen Ausbau der Infrastruktur, und zwar mit Tempo, Tempo und noch einmal Tempo!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Althusmann. - Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt 22 vor.

Wir kommen jetzt zur abschließenden Abstimmung.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/160 „Autobahnprojekte vorantreiben - Verkehrskoordination stärken - Staus vermeiden“ unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses mehrheitlich gefolgt worden.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP „Rund-um-die-Uhr-Baustellen … einführen“ in der Drucksache 18/152 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der FDP abgelehnt.

Damit kommen wir zu dem

Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung: Natura 2000 gemeinsam mit den Naturnutzern umsetzen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/345

Zur Einbringung hat sich für die FDP-Fraktion Herr Dr. Birkner gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Natura-2000-Richtlinien - die FFHRichtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie - sind wesentliche Bestandteile der europäischen Strategie zur Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität.

Die Umsetzung von Natura 2000 in Deutschland und natürlich insbesondere in Niedersachsen ist vor allem durch einen Konflikt auf der einen Seite von Gemeinwohlinteressen, Biodiversität zu entwickeln und zu schützen, und auf der anderen Seite von Eigentümer- und Nutzerinteressen geprägt. Denn dieser Naturschutz ist, wie es immer der Fall ist, flächenbezogen. Diese Flächen gehören in der Regel und ganz überwiegend nicht dem Staat - sie

sind nicht in öffentlicher Hand -, sondern sie sind insbesondere in der Hand von Privateigentümern. Das heißt, hier ist ein Ausgleich zwischen diesen unterschiedlichen Interessen notwendig.

Da lassen wir uns weiterhin von der Überzeugung tragen, dass ein effektiver Naturschutz, wie wir das auch zu unserer Regierungszeit im Umweltministerium immer wieder gesagt haben, nur möglich ist, wenn der Naturschutz mit den Menschen verfolgt wird. Das heißt ganz konkret: mit den Eigentümern und mit den Naturnutzern. Wer meint, Naturschutz gegen diese Interessen machen zu können, wird am Ende scheitern.

(Beifall bei der FDP)

Davon ausgehend, ist für uns die Leitschnur bei der Umsetzung von Natura 2000 aber prinzipiell immer, wenn es um die Ausweisung von Schutzgebieten geht, also auch von Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten unabhängig von Natura 2000, dass man dann das mildeste Mittel anwenden muss. Das ist in erster Linie für uns der Vertragsnaturschutz. Dann kommen wir erst zu Verordnungsermächtigungen, in die Verordnung, in den Landschaftsschutz und in den Naturschutz.

Dieser Grundsatz, dass das mildeste Mittel zu wählen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist zur Regierungszeit von Stephan Weil gemeinsam mit den Grünen umgekehrt worden. Unter der Verantwortung von Stefan Wenzel als Umweltminister hat man eben nicht mehr das mildeste Mittel in den Mittelpunkt gestellt, sondern man hat im Prinzip durch die Erlasse, die für die Umsetzung von Natura 2000 maßgeblich sind, freie Hand gelassen und in den Raum gestellt, dass die schärfsten Mittel, insbesondere das Naturschutzgebiet, zum Zuge kommen sollen, und zwar nicht nur formal.