Lassen Sie mich etwas Positives zu dem Weg sagen: Wir leben in einer Zeit, in der merkwürdigerweise kritisiert wird, dass nicht wir im Wege einer Landesverordnung - einer Grundschutzverordnung - arbeiten, sondern die unteren Naturschutzbehörden zuständig sind.
Frau Präsidentin! Herr Minister, Sie waren in der letzten Legislaturperiode, wenn mich nicht alles täuscht, gemeinsam mit den Grünen in der Regierungsverantwortung. Sie haben gerade Herrn Meyer und Herrn Wenzel vorgeworfen, dass sie in
Scherbenhaufen hinterlassen hätten. Sehen Sie sich als ehemaliger Wirtschaftsminister und Mitglied des damaligen Kabinetts und stellvertretender Landesvorsitzender der SPD nicht auch in der Verantwortung für die Politik dieser vergangenen fünf Jahre?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sehe ich mich in Verantwortung für die Politik der letzten Jahre. Das will ich gar nicht von mir weisen.
Aber der Scherbenhaufen hat eine lange Historie. Die zehn Jahre davor einfach beiseite zu schieben, Herr Dr. Birkner, ist der völlig falsche Weg. Daran möchte ich erinnern.
Lassen Sie mich deutlich machen, wie entscheidend es ist, dass es die unteren Naturschutzbehörden machen. Das ist ein guter Weg. Auf den niedersächsischen Weg können wir stolz sein. Ich übrigens sehe in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden und Landkreisen eine enorme Form der Partizipation, die beiden Interessen gerecht wird. Sie eröffnet auf der einen Seite denen, die vor Ort wirtschaftlich tätig sind, die Chance, in einem direkten Zugang ein Übermaß an Regulierung zu verhindern. Sie eröffnet auf der anderen Seite eine Sensibilität für den Naturschutz, die wir sonst gar nicht hätten. Deswegen dürfen wir zu Recht stolz sein.
Mein herzlicher Dank gilt den vielen Kolleginnen und Kollegen in den Kreistagen. Sie machen einen verdammt guten Job und nehmen eine große verantwortungsvolle Aufgabe wahr, meine Damen und Herren.
Wir haben uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, die wir sehr zügig angegangen sind. Dafür bin ich allen Beteiligten dankbar. Wir haben uns sehr schnell mit allen Betroffenen - Landkreistag, be
troffene Landkreise, Grund- und Waldbesitzerverbände - zusammengesetzt und haben mit allen Partnern den sogenannten Walderlass geprüft.
Eines möchte ich dazu sagen: Man hätte auf die Änderung des Erlasses, die man 2015 vorgenommen hatte, verzichten können. Dann hätten wir es zum Teil deutlich einfacher gehabt. Diese Wahrheit gehört dazu.
Diese Frage hat uns eine enorme Zeit beschäftigt und uns vor Herausforderungen gestellt. Im Ergebnis war die Situation so, dass wir diesen Walderlass nicht ändern können, weil die zeitlichen Dinge - Herr Bäumer hat es gesagt - dagegen sprechen.
Deshalb sagen wir ganz gezielt zu einem klarstellenden Erlass, der zwischen dem Landwirtschaftsministerium, dem Umweltministerium und den die Regierung tragenden Fraktionen abgestimmt ist: Das ist ein Weg, mit dem wir klarmachen können, dass es um die 1:1-Umsetzung geht und nicht um mehr. Wir haben damit eine Chance, beiden gerecht zu werden und den Kreistagen etwas an die Hand geben, mit dem sie arbeiten können. Das war unser Ziel, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wichtig ist bei der Wahl des Sicherungsinstrumentes, den zuständigen Naturschutzbehörden immer wieder klarzumachen, dass ein Übermaßverbot gilt. Das ist eine wichtige Botschaft, die im Gespräch mit dem Landkreistag deutlich geworden ist. Auch die Landkreise wollen eine 1:1-Umsetzung.
Dort, wo es notwendig ist, werden wir den Dialog führen und dafür zu sorgen, dass diese Umsetzung möglich wird.
Deswegen haben wir auch die Grundschutzverordnung geprüft. Man könnte viel dazu sagen, warum sie nicht infrage kommt. Ehrlicherweise kommt sie allein deshalb nicht infrage, weil wir nicht mehr die Zeit dafür haben. Wir können die Zeit nicht verändern. Es gibt diese Frist Ende des Jahres. Während Sie als FDP-Minister zehn Jahre Zeit hatten und der Minister der Grünen fünf Jahre Zeit hatte, habe ich genau 100 Tage für die Vorbereitung gehabt, damit wir am Ende des Jahres hoffentlich so weit wie möglich fertig sind.
darüber führen können, wie sinnhaft oder nicht sinnhaft dieser Weg gewesen ist, weil uns die Zeit dafür nicht zur Verfügung steht.
Die Frage, die uns beschäftigt, ist, wie wir mit dem Vertragsnaturschutz umgehen. Das betrifft nicht die hoheitliche Sicherung, für die er nicht infrage kommt, sondern genau das, was Herr Bäumer gesagt hat: die Umsetzung von Wiederherstellungs-, Pflege-, Entwicklungsmaßnahmen, weiter gehende naturschutzfachliche Ziele. Der Vertragsnaturschutz mit dem Erfordernis der Zustimmung des Eigentümers - das muss man dazu sagen - ist ein vernünftiges ergänzendes Instrument, um mehr für den Naturschutz zu erreichen und die Eigentümer mitzunehmen. Damit haben wir genau das, was wir wollen, nämlich beide Seiten, die mitwirken.
- Selbstverständlich geht das über den Wald hinaus. Genau das ist der Weg. Damit können wir eine Menge erreichen und etwas für den Umwelt- und Naturschutz tun.
Die Landwirte, die betroffenen sind und freiwillig mitmachen, sind die besten Naturschützer, die wir für das gemeinsame Ziel gewinnen können. Daran sollten wir intensiv arbeiten. Das wird uns auch gelingen. Die Möglichkeiten der Förderung stehen uns dafür zur Verfügung.
Ich habe vorhin den Walderlass angesprochen, den wir geprüft haben. Er definiert die 1:1-Umsetzung der EU-rechtskonformen Sicherung von Wald-Lebensraumtypen in Natura 2000 klar. Er wird nicht aufgehoben, sondern bleibt genau so.
Wir haben uns mit der Frage befasst - das war Teil der Koalitionsvereinbarung, die wir diskutiert und ausgehandelt haben -: Warum gibt es für Auflagen im Wald im Naturschutzgebiet einen Erschwernisausgleich, wenn es erkennbar gerade für ein Landschaftsschutzgebiet im Wald - das ist der Unterschied zwischen dem Wald und anderen Bereichen - keinen Erschwernisausgleich gibt?
Wir haben einen guten Dialog geführt. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass wir eine Regelung zur Zahlung des Erschwernisausgleichs für Schutzgebietsauflagen im Wald wollen. Das genau ist der Weg.
Dann steht den Kommunen frei zu entscheiden, ob sie sich für das Landschaftsschutzgebiet als Sicherungsinstrument entscheiden oder ob sie sich für ein Naturschutzgebiet entscheiden. Es gibt den Walderlass, Herr Dr. Birkner. Er regelt ganz klar, dass die Unterschutzstellung von Wald in Natura 2000 eine besondere Herausforderung und für den Waldbesitzer eine besondere Form der Beteiligung mit sich bringt.
Deswegen ist die Entscheidung - davon bin ich fest überzeugt -, den Erschwernisausgleich im Landschaftsschutzgebiet Wald auf den Weg zu bringen, richtig. Sie hilft allen Beteiligten, sich weiterhin dafür zu engagieren und mitzumachen.
Es ist ein guter und vernünftiger Weg. Wir werden das auf den Weg bringen. Wir werden sicherstellen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass wir einen guten Weg gewählt haben.
Ich finde: Das kann sich sehen lassen. In 100 Tagen bereinigen wir in einem strittigen, ernsthaften und konstruktiven Dialog etwas, was 15 Jahre auf der Strecke geblieben ist. Jetzt müssen wir mit den beteiligten Landkreisen dafür sorgen, dass wir Ende des Jahres möglichst alle Gebiete hoheitlich gesichert haben.
Ich danke noch einmal allen, die sich daran intensiv beteiligt haben und zu dieser Lösung beigetragen haben.
- Ich würde darum bitten, dass sich zur Abstimmung alle Abgeordneten hinsetzen. Das gilt auch für die Grüne-Fraktion. Bitte hinsetzen zur Abstimmung!
Federführend soll der Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht, also einstimmig in den Ausschuss überwiesen.
Tagesordnungspunkt 24: Einführung eines europaweiten Behindertenausweises - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/361
Zu diesem Antrag findet vereinbarungsgemäß keine erste Beratung statt. Er soll vielmehr direkt in den Ausschuss überwiesen werden.
Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sein. Wer der Empfehlung so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag einstimmig in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen worden.