Wir haben mit den bisherigen Maßnahmen - das haben wir an den Zahlen gesehen - eine Menge erreicht. Es sind vor allen Dingen Softwarenachrüstungen, die gewirkt haben. Wir haben das dargestellt. Sie sind auch messbar und setzen sich real fort. Trotzdem will ich sagen, es geht in der Diskussion immer um das Thema der Hardwarenachrüstung. Ich will offen sagen, das ist natürlich kein Allheilmittel. Natürlich kann man nicht sagen, damit haben wir alles gelöst. Es ist ein Beitrag, den man leisten könnte.
Ich will einen anderen Punkt nennen. Es geht auch darum, eine Möglichkeit zu schaffen, damit derjenige, der heute einen Diesel hat, den er vor vier Jahren gekauft hat, diesen auch morgen noch ohne Wertverlust fahren kann. Auch das ist eine Verantwortung der Politik, meine Damen und Herren. Von der kann man sich nicht frei machen.
Das müssen wir sehr ernsthaft betrachten, als Umweltminister übrigens auch aus Nachhaltigkeitsgründen. Wir können kein vier Jahre altes Auto verschrotten und ein neues bauen. Auch das macht keinen Sinn.
Insofern sind wir alle gut beraten, gemeinsam mit der deutschen Industrie, die Vorreiter in der Dieseltechnologie ist, zu sagen: Auch diesen Aspekt berücksichtigen wir, auch für diesen Aspekt liefern
wir eine vernünftige Antwort, und auch für diesen Aspekt liefern wir einen Beitrag - denn mehr kann es ja gar nicht sein -, um unser Ziel zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir werden am 19. März das nächste Gespräch mit den betroffenen Kommunen führen. Die gemeinsame Botschaft muss sein: Kein Schild mit Fahrverboten, keine Enteignung der Diesel-Besitzer, keine Fahrverbote für Pendler, sondern vernünftige Lösungen, die den Städten, der Luftreinhaltung und der Mobilität helfen!
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Mir liegen zur Aktuellen Stunde keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Aktuelle Stunde insgesamt abschließen können.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich wie immer als allgemein bekannt voraus. Ich weise besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen, die möglicherweise folgen, nicht zulässig sind.
Ich bitte - dazu bin ich gefragt worden -, auch zu den Zusatzfragen am besten eine schriftliche Wortmeldung abzugeben. Dann haben wir eine bessere Ordnung und einen besseren Überblick.
a) Was wird die Landesregierung gegen multiresistente Keime in Gewässern unternehmen? Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/399
Wasseruntersuchungen, die vom Norddeutschen Rundfunk in Auftrag gegeben wurden, haben ergeben, dass sich in vielen Gewässern Niedersachsens multiresistente Keime befinden. Siehe „Panorama - Die Reporter“ vom 6. Februar 2018. An allen zwölf Probestellen konnten multiresistente Keime des Typs MRGN gefunden werden. Besonders kritisch diskutiert wurden dabei die Funde von Resistenzgenen an fünf Probenstandorten, die gegen eines der wichtigsten Reserveantibiotika, Colistin, resistent sind. In den vergangenen fünf Jahren wurde im Rahmen der Antibiotikastrategie unter Rot-Grün und dem grünen Ex-Landwirtschaftsminister der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin um mehr als die Hälfte gesenkt. Auch wenn der Antibiotikaeinsatz gesunken ist, wird jedoch gerade das wichtige Reserveantibiotikum Colistin besonders in der Geflügelmast weiterhin eingesetzt.
Die WHO stuft Colistin als Reserveantibiotikum ein, d. h. als Antibiotikum, das dem Menschen vorbehalten sein muss, um die Wirksamkeit aufrechtzuerhalten. Hierzu ist es erforderlich, den Einsatz von Colistin in der Tierhaltung auf Bundesebene zu untersagen. Systematische Untersuchungen auf antibiotikaresistente Keime in Gewässern können Aufschluss über die tatsächliche Verbreitung multiresistenter Keime in unseren Gewässern bieten.
Erstens. Welche Maßnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Aufklärung zur Belastung von Gewässern mit multiresistenten Keimen plant die Landesregierung zu unternehmen bzw. zu initiieren?
Zweitens. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um mit multiresistenten Keimen belastete Abwässer reinigen zu lassen, den Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin und der Tierhaltung zu reduzieren und den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu unterbinden?
Drittens. Wie bewertet die Landesregierung die Gesundheitsgefahren, denen insbesondere Kleinkinder, alte und immunschwache Menschen durch
Vielen Dank, Frau Staudte. - Für die Landesregierung antwortet Herr Umweltminister Lies. Sie haben das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank. Sie laufen mit Ihrer Dringlichen Anfrage offene Türen bei uns ein. Die Niedersächsische Landesregierung ist schon lange am Thema und hat bereits im Jahr 2016 einen interministeriellen Arbeitskreis eingesetzt, der eine gemeinsame niedersächsische Strategie gegen Antibiotikaresistenz vorgestellt hat. Es ist wichtig, das hervorzuheben, damit nicht der Eindruck entsteht, es gibt eine Berichterstattung, und dann reagieren wir darauf. Auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig, dass wir uns schon seit längerer Zeit genau mit diesem Thema beschäftigen.
Die Strategie verfolgt den Ansatz von „One Health“, nach dem die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in Beziehung steht und somit gemeinsam betrachtet werden muss. Es wurden neun Handlungsfelder definiert: Antibiotikaeinsatz, Surveillance, Hygiene, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Information der Bevölkerung, Umwelt, Forschung, Vernetzung und Kooperation und Rahmenbedingungen.
In jedem Handlungsfeld wurden mögliche und bestehende Maßnahmen beschrieben und schließlich im Abschlussbericht vom 1. August 2017 dargestellt. Er ist im Internet veröffentlicht.
Die Arbeitsgruppe „One Health“ setzt die Arbeit des interministeriellen Arbeitskreises fort und hat aktuell am 21. Februar 2018 am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt ihre Arbeit aufgenommen. Über die im IMAK vertretenen Institutionen - nämlich die betroffenen Ministerien, das Landesgesundheitsamt, das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - nehmen auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und wissenschaftliche Einrichtungen, wie die Universitätsmedizin Göttingen oder die Tierärztliche Hochschule in Hannover, teil.
In der Sache möchte ich zwei Aussagen des Abschlussberichtes vorwegstellen: Der Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Umwelt, wie z. B. über Abwasser und Wirtschaftsdünger, kann über die horizontale Ausbreitung von Resistenzgenen Antibiotikaresistenzen von Umweltbakterien erheblich fördern. Dabei ist das Vorkommen von Arzneimittelwirkstoffen in der Umwelt hauptsächlich ein Nebeneffekt ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs und der verwendeten Mengen. Humanarzneimittel können, sofern sie nicht in der Abwasserreinigungsanlage gebunden und eliminiert werden, mit geklärten Abwässern in die Oberflächengewässer gelangen. Der Austrag von bakteriell belasteten Substanzen, beispielsweise aus Tieranlagen, humantherapeutischen Einrichtungen und Siedlungsgebieten ist deshalb an einer Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien beteiligt.
Auf einen sehr großen Erfolg will ich an dieser Stelle schon hinweisen: In der Tiermedizin konnte u. a. mit dem von Niedersachsen entwickelten bundesweiten Antibiotikaminimierungskonzept erreicht werden, dass sich der Einsatz von Antibiotika im Bereich der Nutztierhaltung seit dem Jahr 2011 insgesamt um mehr als 50 % reduziert hat.
Auch die Daten aus unserem Resistenz-Monitoring in der Humanmedizin zeigen Erfolge: Der Anteil von MRSA ist in niedersächsischen Krankenhäusern bezogen auf alle Staphylococcus aureusNachweise von 24,8 % im Jahr 2010 auf 15,6 % im Jahr 2016 deutlich zurückgegangen. Das ist u. a. auch auf stringente Regelungen zur Hygiene in den Krankenhäusern und Praxen zurückzuführen. Das Thema Nutztierhaltung und das Thema Krankenhäuser und Gesundheitsmedizin sind zwei ganz elementare Bereiche.
Bei der Entstehung und Verbreitung von Resistenzen sind jedoch noch viele Fragen offen, deren Beantwortung zu zielgerichteten Strategien führen können und führen müssen. Das betrifft z. B. die Übertragung zwischen Mensch und Tier, die Entwicklung neuer Antibiotikasubstanzklassen und Impfstoffe zur Vermeidung bakterieller Infektionen.
Des Weiteren sind die Auswirkungen des Antibiotikaeinsatzes auf die Umwelt zu untersuchen sowie die Mechanismen der Weiterverbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in der Umwelt. Für die Beantwortung ist eine hochwertige Forschung unerlässlich.
Zu Frage 1: Zunächst einmal sind es die Keime, die krank machen können. Multiresistenzen führen dazu, dass die Behandlung von bakteriell verursachten Krankheiten schwierig wird. In Fachkreisen ist es unstreitig, dass die wirkungsvollste Eindämmung von Multiresistenzen in einem verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika in der Human- und in der Tiermedizin liegt.
Im Übrigen sind Badegewässer von übrigen Gewässern zu unterscheiden. Für Badegewässer wird der Einfluss von Abwässern und Fäkalien auf die niedersächsischen Badegewässer regelmäßig anhand der Indikatorbakterien E. coli und intestinale Enterokokken überwacht. - Alter Schwede!
(Heiterkeit - Helge Limburg [GRÜNE]: Können Sie das noch einmal vortra- gen? - Anja Piel [GRÜNE]: Können wir das noch einmal hören?)
Die Messwerte zeigen in den allermeisten Fällen für die Badestellen keine oder eine sehr geringe Belastung. Zusätzlich ist das Verschmutzungspotenzial für jede Badestelle im jeweiligen Badegewässerprofil beschrieben und überwiegend sehr gering. Damit kann auch die Gesundheitsgefährdung beim Baden in den offiziellen niedersächsischen Badegewässern insgesamt als sehr gering eingestuft werden. In sonstigen Gewässern gibt es zwar Schadstoffuntersuchungen - und auch Medikamentenrückstände werden erfasst -, aber keine zu multiresistenten Keime, was logisch ist, weil sie einem anderen Zweck dienen.
Tatsächlich gibt es zurzeit weder national noch international Kriterien oder Grenzwerte zur Bewertung multiresistenter Keime. Ich will nur beschreiben, wie schwierig es an der Stelle ist. Es gibt sozusagen nicht die Überschreitung, die man definiert, sondern wir stellen nur fest, dass sie vorhanden ist. Wir können an der Stelle noch keine Bewertung der Folgen vornehmen.
Um genau dabei einen Schritt weiterzukommen, werden wir in der Arbeitsgruppe „One Health“ in den nächsten Wochen unter Einbeziehung von Experten festlegen, welche Keime und Resistenzen untersucht und mit welcher Methodik sie analysiert werden sollen.
Die Beprobung wird an verschiedenen Stellen erfolgen, und zwar in Kläranlagen, an Standorten in Regionen mit hoher Viehdichte, an Stellen, an denen die Gewässergüte nach der Wasserrahmen
richtlinie beprobt wird, im Küstenbereich und natürlich auch an vermeintlich unbelasteten Standorten.
Um den Vergleich mit den Ergebnissen der NDRBerichterstattung zu ermöglichen, sollen die Probeentnahmestellen des NDR ebenfalls erneut beprobt und analysiert werden, damit man zumindest feststellen kann, ob wir dort auch die gleichen Ergebnisse erzielt haben, und somit auch eine Aussage über die anderen durchgeführten Proben machen zu können.
Insgesamt, meine Damen und Herren, sollen damit 200 Proben genommen werden. Die Ergebnisse werden nach der derzeitigen Prognose noch bis zum Sommer vorliegen, was, glaube ich, ganz wichtig ist.
Auch dabei werden wir - ich will es noch einmal beschreiben; Stichwort „Kläranlagen“: vor der Klärung, nach der Klärung - wirklich versuchen zu differenzieren.