In der Tat ist ja fast alles gesagt, aber eben auch noch nicht von jedem, also auch noch nicht von mir.
Als Erstes möchte ich sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir bezüglich dieses Antrags noch mal ins Auge fassen, dass es neben dem angesprochenen Punkt zur Alumnikultur tatsächlich auch eine Regelung im NHG gibt, die vorsieht, dass sich die Hochschulen stärker um dieses Thema kümmern sollen, weil es in Deutschland im internationalen Vergleich eine etwas unterausgeprägte Zuwendung für Alumnis gibt, um das mal vorsichtig auszudrücken. Das soll abgestellt werden.
Das Zweite, was ich anmerken möchte, ist, dass der Problemhorizont im Feld der Weiterbildung an Hochschulen natürlich deutlich komplexer ist, als es im Entschließungsantrag dargestellt worden ist, weil es bei Hochschulen komplexe Systeme gibt, die eben nicht nach einfachen Kriterien funktionieren.
Das Dritte, was ich anfügen will, ist, dass sich dieser Entschließungsantrag beispielsweise nicht damit beschäftigt, ob die Forderung nach mehr öffentlichen Mitteln über eine Berücksichtigung in der Kapazitätsverordnung oder über ein direktes Förderprogramm mit dem EU-Beihilferecht zu vereinbaren ist. Das ist bewusst ausgelassen. Das ist nämlich eine nicht unkomplexe Frage, die aufzugreifen sein wird.
Auch die in Nr. 6 genannte Frage des Eingriffs in die Hochschulautonomie sehe ich sehr kritisch, weil wir erstens gerade mehr anstatt weniger Hochschulautonomie wollen und weil zweitens die Hochschulen natürlich selbst entscheiden können müssen, wo sie ihre Schwerpunkte bilden. Ansonsten ergibt das Ganze nämlich keinen Sinn.
einmal gab. Sie ist dann eingestellt worden, weil sie genau diesen Erfolg eben nicht gehabt hat. Deswegen wäre ich da bei Frau Viehoff und sage: Die Dinge, die wir schon haben, müssen wir stärken, die müssen wir nach vorne bringen. Nur das macht Sinn.
Aber ich denke, dass die Beratungen im Ausschuss genau auch das zeitigen werden und dass am Ende ein sehr geeinter Konsens zwischen allen Fraktionen dabei herauskommen wird, der der Weiterbildung insgesamt helfen wird. Denn das Thema des lebensbegleitenden Lernens wird uns sicherlich alle begleiten, und niemand ist davon ausgenommen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Vorgesehen ist der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Wer möchte dem so zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 41: Erste Beratung: Für ein smartes Steuersystem: Transparenzregister für Kommunen zur Sicherstellung der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuer - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/7811
Zur Einbringung hat sich für die FDP-Fraktion der Kollege Christian Grascha gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Grundsteuer ist in diesen Tagen das steuerpolitische Vorhaben, das am heftigsten diskutiert wird und das auch am umfangreichsten ist.
Für uns Freie Demokraten war immer wichtig, dass man eine möglichst einfache - das heißt: unbürokratische - Umsetzung der Grundsteuer hinbekommt und wir keine Steuererhöhung haben. Das
heißt, dass wir - dem Wesen nach - keine Vermögensteuer einführen. Oder anders formuliert: eine kalte Progression, indem man die Grundsteuer quasi wertabhängig ausgestaltet. Das wollten wir immer vermeiden, und deswegen sind wir für eine einfache, unbürokratische Umsetzung mit einem Flächenmodell.
Vor allem das Thema Steuererhöhungen spielt hier aber eine ganz besondere Rolle. Die lehnen wir in dem Zusammenhang selbstverständlich ganz klar ab.
Es kommt auch nicht nur auf das Modell an, das am Ende gewählt wird, also ob man ein Flächenmodell wählt, ein Flächenlagemodell oder was auch immer in der Diskussion ist, sondern die Frage der Steuererhöhung ist im Wesentlichen auch davon abhängig, was die Kommunen machen, d. h. wie die Kommunen mit ihren Hebesätzen umgehen. Und da setzt unser Antrag an.
Natürlich wollen wir den Kommunen nicht vorschreiben, einen bestimmten Hebesatz zu wählen. Das liegt in der kommunalen Selbstverwaltung, das ist völlig klar. Aber wir wollen mit einem Transparenzregister zumindest erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger eventuelle Steuererhöhungen durch die Hintertür besser nachvollziehen können, und die Kommunen in der Rolle sind, sich rechtfertigen zu müssen.
Deswegen geht es uns gerade bei der Grundsteuer darum, eben nicht mit der Steuererhöhungsspirale der letzten Jahre fortzufahren. Hier wollen wir entsprechend ansetzen und die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, mit ihren Kommunalpolitikern vor Ort zu sprechen und zu sagen: Das könnt ihr so nicht machen. Diese Hebesätze dürft ihr nicht anheben. Wofür wollt ihr sie denn anheben? - Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger hier zunächst einmal eine Transparenz haben.
Deswegen schlagen wir dieses Transparenzregister vor. Es soll, kurz gesagt, dazu führen, dass das Land ein Register erstellt, in dem die Höhen der jeweiligen kommunalen Hebesätze aufgeführt werden, die anzustreben sind, wenn das Steueraufkommen auf dem bisherigen Level bleibt.
Das ist das Ziel, sodass Kommunen - wenn sie denn diese Diskussion vor Ort führen - gar nicht erst Hebesätze darüber hinaus festlegen und immer in der Rechtfertigungspflicht gegenüber den Bürgerinnern und Bürgern sind, wenn es hier zu Steuererhöhungen kommt.
Das ist gerade in der Corona-Krise, die wir haben, besonders wichtig. Denn einerseits befürchten wir, dass viele Kommunen die Gelegenheit nutzen werden, um durch die Corona-Krise entstandene Mehrausgaben durch die Grundsteuer abzudecken. Da drohen also Steuererhöhungen. Andererseits dürfen wir aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, den Eigentümern und Mietern nicht mit Steuererhöhungen kommen, sondern - im Gegenteil - stärken wir die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, indem wir die Belastung mindestens stabil auf dem heutigen Level halten und wir Eigentum fördern und das Eigentum nicht unattraktiver machen. Das würde eben mit Erhöhungen der Grundsteuer passieren.
Wir schlagen hier etwas vor, was in einem anderen Bundesland schon sozusagen angepeilt ist, nämlich in Schleswig-Holstein. Da gibt es schon politische Beschlüsse, ein Transparenzregister einzuführen.
Wir halten das für dringend erforderlich, nicht nur um vom Modell her Steuererhöhungen möglichst zu vermeiden und möglichst eine Aufkommensneutralität zu erzielen, sondern auch damit die Kommunen in die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen und sich rechtfertigen müssen, wenn es hier tatsächlich zu Steuererhöhungen kommt.
Wir wollen also keine Steuerbelastungen für Eigentümer und damit auch nicht für Mieter. Die darf es nicht geben. Wir schlagen mit dem Transparenzregister einen Beitrag dazu vor, dass wir auch auf der kommunalen Ebene tatsächlich zu einer Aufkommensneutralität kommen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion hat sich nun der Kollege Kirci zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege!
„Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, welcher sie zahlen oder auch nur auslegen soll.“
Dieses Zitat von Otto von Bismarck passt gut zur aktuellen Debatte um die Grundsteuerreform. Karl Marx wollte ich hier nicht zitieren, um die Kollegen von der FDP nicht ganz nervös zu machen.
Diese Ungemütlichkeit möchte die FDP - wie immer bei Steuerdebatten - für sich nutzen. Das gelingt ihr aber hier nicht.
Wie würde diese Debatte wohl verlaufen, hätte die SPD einen solchen Antrag, wie Sie ihn jetzt vorgelegt haben, eingebracht? Vermutlich hätte Ihre Kritik gelautet, wir schüfen mehr Bürokratie, würden Verfahren komplizieren, bewiesen einen Mangel an Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung.
Verehrte Damen und Herren, es bleibt ein wenig unklar, was genau die FDP mit ihrem Antrag eigentlich bezwecken will.
- Jenseits dessen, was im Antragstext steht. Denn das, was Sie dem Text zufolge beantragen, haben wir hier zuletzt im Juli-Plenum in einer Dringlichen Anfrage umfassend behandelt. Bei dieser Anfrage sind alle Punkte, die die FDP mit dem Antrag regeln will, als politische Leitlinien bzw. angestrebte Prinzipien geklärt worden.
Der Sachstand ist - das wissen auch Sie -: Wir haben noch keinen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsteuer für Niedersachsen. Wir halten daran fest, dies absehbar und möglichst im Einklang mit anderen Bundesländern zu regeln. Im Übrigen richten sich auch die meisten anderen Bundesländer nach diesem Verfahren.
Wir halten uns an den verfassungsgerichtlichen Auftrag und berücksichtigen im Grundsatz auch das, was Sie in Ihrem Antrag augenscheinlich regeln wollen.
Ich habe große Zweifel, ob es ein vernünftiges politisches Prinzip ist, den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Es gibt keinerlei Notwendigkeit, das, was Sie fordern, außerhalb der eigentlichen
Unser Finanzminister, Herr Hilbers, erklärte hier im Juli, auch zukünftig bleibe es dabei, dass die Kommunen bei der Grundsteuer einen eigenen Hebesatz anwenden könnten. Dafür stellt die Finanzverwaltung die nötigen Steuermesszahlen zur Verfügung. In einem zweiten Schritt wird die Finanzverwaltung die Hebesätze errechnen, mit denen die Kommunen die Aufkommensneutralität der Neuregelung sicherstellen können.
Wenn die FDP die Debatte bisher richtig verfolgt hätte, dann wüsste sie, dass es die Absicht der Landesregierung ist, die Reform der Grundsteuer so zu gestalten, dass sie weder - erstens - umfangreiche Begutachtungen einzelner Liegenschaften nötig macht noch - zweitens - eine Überprüfung der Bemessungsgrundlagen in kurzen Abständen vorsieht. Die Durchschnittsmiete fließt weiter mit ein, ebenso die Sachwertbemessung bei Gewerbeimmobilien. Was also wollen Sie, liebe Kollegen von der FDP, mit dem Verfahren, das Sie hier vorschlagen, eigentlich regeln?