Lieber Herr Meyer, ich weiß, dass Sie immer gerne darauf hinweisen, dass in Ihrer Regierungszeit schon mal ein Wolf erschossen und zwei besendert wurden. Ich wiederhole noch einmal meine bekannte Replik: Das waren die zugelaufenen Wölfe. Die hätte Sie gar nicht abwehren können. Wölfe sind scheu, aber Kurti war es nicht. Er hat sich den Menschen bis auf wenige Meter genähert.
gelaufen. Wir sollten in der Diskussion doch ehrlich bleiben: Es war klug und richtig, das zu tun, aber die heutige Situation lässt sich mit der von damals doch nun wirkilch nicht vergleichen.
Ich danke ganz ausdrücklich der Landesjägerschaft. Mit ihr haben wir gerade beim Monitoring - Helmut Dammann-Tamke hat es angesprochen - eine hervorragende Partnerschaft, weshalb wir auch sehr gut in der Lage sind, relativ präzise zu beschreiben, wie die Situation ist. Die Landesjägerschaft macht das als Partner, damit wir in der Lage sind, die Populationsentwicklungen darzustellen.
Ich will zweitens sagen: Ja, wir haben eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen. Und nein, es gibt noch keinen auf diesem Weg getöteten Wolf. Aber wir haben die Partnerschaft der Jäger. Ich habe - Helmut Dammann-Tamke hat es zu Recht beschrieben - die Jäger um Unterstützung gebeten, weil die anderen Instrumente, die wir ansonsten genutzt haben, nicht gewirkt haben.
Über diese gute Zusammenarbeit bin ich sehr froh, und dieses partnerschaftliche Miteinander von Naturschutz und Jägerschaft wird durch die Diskussion über die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht auch nicht infrage gestellt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass der Antrag und dann vermutlich auch der Beschluss vorsieht, dass der Landtag die Landesregierung bittet, das Jagdgesetz zu ändern, habe ich die Frage:
Warum tut der Landtag das Ihrer Meinung nach nicht selbst und sofort? Und wenn die Landesregierung das tun wollte: Wann und wie wollen Sie das tun?
Lieber Herr Birkner, ich möchte die Antwort in den Zusammenhang meiner Rede stellen. Gegebenenfalls fragen Sie bitte noch einmal nach, dann können wir das an der Stelle klären. Vielen Dank dafür.
Beim Thema Wolf gibt es immer wieder eine emotionale Debatte, in der der Versuch unternommen wird, das politisch zu instrumentalisieren. Davon, Herr Meyer, können Sie sich nicht frei machen. Aber warum tun Sie das?
Warum geht es bei Ihnen denn nicht mit Sachlichkeit? Für eine sachliche Kritik wie „Das reicht alles nicht, das muss man anders machen“ bin ich doch immer zu haben. Aber was Sie schreiben, geht einfach nicht. Allein schon der inhaltliche Unsinn! - Darf ich das Wort sagen?
Der inhaltliche Fehler! Sie sagen, mit der Wolfsverordnung solle auch der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Aber das steht doch gar nicht in der Wolfsverordnung. Warum schreiben Sie das? Warum machen Sie das, wenn es gar nicht der Fall ist?
Das stimmt nicht. Wolfsverordnung und Jagdrecht haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Was soll das also? Warum stellen Sie immer wieder Zusammenhänge her, die falsch sind? Warum reden wir bei einem Thema, das wirklich schwierig ist, nicht einfach nur über die Sachverhalte und versuchen, es sachlich zu lösen? Das ist doch der Fehler, den Sie machen.
- Nein, das nützt ja nichts. Das muss ich einmal klarstellen, damit wir davon wegkommen, diesen Weg zu gehen, und einen vernünftigen gemeinsamen Weg gehen.
Sie sagen: Die Wolfsverordnung „hilft nicht weiter. Sie sorgt gerade nicht für Rechtssicherheit, weil sie den hohen Schutzstatus des Wolfes und das EURecht nicht ausreichend beachtet.“ - Das ist falsch! Das EU-Recht und das daraus abgeleitete Bundesrecht - § 45 a Bundesnaturschutzgesetz - werden präzisiert. Was wir mit der Wolfsverordnung schaffen, nennt sich Rechtssicherheit. Warum erkennen Sie das nicht an? Ich verstehe nicht, warum Ihnen das nicht möglich ist.
Sie schreiben weiter: „Es bleibt dabei: Auch künftig dürfen nach höchstrichterlichen Urteilen in Niedersachsen nicht beliebig Wölfe in einem Revier getötet werden, sondern nur einzelne Problemwölfe.“ - Das ist nicht richtig! Was wir gemacht haben, ist, die Regelungen auf Grundlage der Urteile weiter zu präzisieren. Sie sehen doch an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur zweiten Ausnahmegenehmigung für den Rodewalder Rüden, dass da nichts kritisiert worden ist und dass wir die Regelungen präzisieren, auf den Weg bringen und weiterentwickeln.
Sie sagen: „Wer einen zur Jagd freigegebenen Problemwolf vor einem Abschuss nicht sicher identifiziert, macht sich also strafbar.“ - Das ist falsch! Warum sagen Sie das? Jemand, der das tut, macht sich nicht strafbar. Genau das ist doch in § 45 a Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Warum also diese Diskussion, die in die völlig falsche Richtung führt?
Sie schreiben: „Für die klare Identifizierung von Problemwölfen wäre es notwendig, Wölfe von Fachleuten mit Sendern zu versehen.“ - Nein, das ist eben nicht notwendig. Das Bundesnaturschutzgesetz sagt hier, dass eine enge räumliche und zeitliche Nähe für die Identifizierung zielführend ist.
Warum also immer diese Fehlinformationen, nur um eine Verunsicherung in der Öffentlichkeit zu erzielen? Warum gibt es nicht eine gemeinsame Akzeptanz dessen, was rechtlich geregelt ist? Das würde uns auf jeden Fall weiterhelfen.
Ich lasse die anderen Punkte, die von Ihnen aufgeführt werden, weg und gehe auf das Projekt und den Entschließungsantrag ein, weil ich diese für wichtig halte.
Ich fange mit dem ersten Punkt an: dem Schutz des Wolfes und der Frage der Akzeptanz sowie die Anzahl der Wolfsindividuen.
Eines der Probleme, die wir haben, ist, dass wir 2017 mit zehn Rudeln gestartet sind, jetzt bei 35 sind, aber in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, es wären deutlich weniger. Das heißt, wir laufen sozusagen nicht nur der Zahl hinterher, sondern es besteht der Eindruck, als müssten wir nicht einmal die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Wir haben gegenüber dem Bund kritisiert, dass diese Zahlen immer verspätet veröffentlicht werden. Denn sie suggerieren eine andere Situation als die, die wir haben. Gerade die Menschen in Niedersachsen wissen, dass die Situation eine andere ist. Deswegen braucht es aktuelle Zahlen, die den Sachverhalt realistisch darstellen.
Es gibt zwei Varianten, mit denen man theoretisch darstellen kann, wie sich die Zahl der Population entwickeln könnte. Die eine Variante ist die natürliche Entwicklung, nämlich die Begrenzung durch Nahrungshabitat und Lebensräume. Ich mag mir nicht vorstellen, was das für Niedersachsen bedeuten würde. Die andere Variante ist die Darstellung, wie viele Territorien in Deutschland möglich wären, die der Bund in seiner Studie gemacht hat. Aber diese Zahl vernachlässigen wir einmal, weil ich sie für völlig unrealistisch und abwegig halte. Eine theoretische Zahl hilft uns nicht weiter.
Ich glaube, entscheidend ist die zweite Variante der Bestimmung: Was ist in einer Kulturlandschaft gesellschaftlich tragfähig? Wir leben ja nicht in einer Naturlandschaft, sondern wir leben in einer Kulturlandschaft, und unsere Aufgabe wird es sein, in einer sachlichen Debatte festzustellen, was gesellschaftlich tragfähig ist.
Dabei hilft uns die Diskussion um eine Obergrenze nicht weiter. Eine solche Diskussion wollen wir nicht. Vielmehr beinhaltet eine sachliche Diskussion mit Blick auf die gesellschaftliche Tragfähigkeit, dass man, naturwissenschaftlich orientiert, wissen muss: Was ist die Grundzahl von Wölfen, die ich haben muss, damit der Bestand nicht gefährdet wird?
Das muss doch unser Ziel sein! Der Wolf ist in Niedersachsen, er bleibt in Niedersachsen, er darf in Niedersachsen nicht gefährdet werden, und dafür braucht man eine bestimmte Population, die das sicherstellt. Wir müssen also eine Untergrenze definieren, und das wird Aufgabe des Bundes sein.
Unabhängig davon werden wir sie aber auch selbst ermitteln müssen, weil ich nicht bereit bin, zu akzeptieren, dass gesagt wird: In Deutschland haben wir eine bestimmte Zahl an Tieren, die da sein sollen, völlig losgelöst davon, ob wir den wesentlichen Anteil davon in Niedersachsen haben.
Das halte ich nicht für tragfähig. Deswegen werden wir auch für die Ermittlung dieser Untergrenze ein wissenschaftliches Gutachten brauchen, das untersucht, wie eine gesellschaftlich tragfähige Lösung in einer Kulturlandschaft wie in Niedersachsen eigentlich aussehen könnte, damit wir an dieser Stelle auch dem Bund gegenüber deutlich machen können, dass da dringender Handlungs- und Ergänzungsbedarf besteht.
Dann kommen wir an die Stelle, an der man auch in Frankreich ist. In Frankreich geht es ja nicht darum, willkürlich oder beliebig Wölfe zu töten. Das will niemand. Dort, wo Wölfe keinen Schaden anrichten, ist es völlig unproblematisch. Aber dort, wo Schaden droht oder Schaden angerichtet wird, müssen wir schneller handlungsfähig sein. Aber wir dürfen, indem wir schneller handlungsfähig werden, nicht unter diese Untergrenze kommen, weil wir dann wieder den Bestand des Wolfes gefährden.
Deswegen sind die Struktur und die Definition einer Untergrenze so wichtig und so entscheidend und eine gute Lösung, um das Thema in Deutschland vernünftig und auch ein bisschen sachlicher zu diskutieren und um davon wegzukommen, dass es darum geht, dem Wolf zu schaden oder den Wolf auszurotten oder um all die Dinge, die in der