Da geht es eben nicht um eine Präsidenten- oder eine Abteilungsleiterstelle. Die Frage ist vielmehr: Braucht man nicht eine breitere Arbeitsebene im Bereich der Landesschulbehörde, um den Schulen das zu bieten, was sie brauchen, nämlich Beratung und Unterstützung im alltäglichen Geschäft? Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre ein entscheidender Punkt gewesen, an dem man eine Reform auf den Weg hätte bringen können.
So geht es Ihnen im Kern nur darum, das unliebsame Kind „Niedersächsische Landesschulbehörde“ letztendlich abzuwickeln. Das soll Ihnen an diesem Tag gegönnt sein.
Ich bin sehr gespannt, ob Sie jetzt auch die Vorschläge aus der Fraktion der Grünen aufgreifen, um wirklich mit uns darüber ins Gespräch zu kommen, wie die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung - auch von der Arbeitskapazität her - aufgestellt sein müssen, um den Schulen tatsächlich die Unterstützung zu geben, die gerade in diesen Corona-Zeiten notwendig ist.
Da gibt es übrigens keine Klagen aus den Schulen gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Stattdessen gibt es aus der Landesschulbehörde - aus den jetzigen Regionalämtern - eher die Kritik am Kultusministerium, dass man nach wie vor über die Regionalen Landesämter und die dortigen Bediensteten redet anstatt mit ihnen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Försterling. - Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat sich Herr Minister Tonne gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bei den Oppositionsrednerinnen und -rednern den Eindruck, es geht auch eine Spur kleiner, angesichts dessen, was hier heute tatsächlich als Beschluss auf dem Tisch liegt.
(Björn Försterling [FDP]: Man kann auch große Reden zu kleinen Dingen halten! - Zuruf von Julia Willie Ham- burg [GRÜNE])
- Frau Hamburg, ich komme gleich noch zu einem Punkt, den Sie hier gerade eingeworfen haben. Denn ich finde, die Kritik, die Sie sich aus den Fingern saugen, sollte doch redlich bleiben.
Worüber entscheiden wir hier heute? - Wir haben entschieden, die Niedersächsische Landesschulbehörde insofern zu verändern, als wir aus einem Drei-Ebenen-System ein Zwei-Ebenen-System
Das ist eigentlich ein Beschluss, bei dem zumindest bei jedem Abgeordneten der FDP das Herz aufgehen müsste. Das passt doch eigentlich in das, was Sie sich sonst immer vorstellen, ganz hervorragend hinein.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht erwürfelt. Es gab zwei Punkte, die wir verbessern wollten: Zum einen hat die Steuerung von Eckpfeilern der Bildungspolitik unmittelbar aus dem Ministerium zu erfolgen. Zum anderen soll die Repräsentanz in der Fläche durch die neuen Landesämter gestärkt werden. Deswegen debattieren wir nicht über eine Schließung von Außenstellen und Landesämtern, sondern stärken ganz im Gegenteil die Befähigung und die Kompetenz zur Entscheidung in der Fläche.
Wenn man einen solchen Beschluss fasst, dann braucht man im Rahmen der Umsetzung eine Gesetzesänderung, weil schlicht und ergreifend die Namen geändert werden müssen. Das ist das, was
hier heute vollzogen wird. Das ist einfach darauf zurückzuführen, dass, wenn eine solche Rechtsnachfolge eintritt, auch entsprechende Änderungen im Gesetz zu vollziehen sind. Das ist in der Tat ein wenig unspektakulär, aber notwendig.
Das ist übrigens überhaupt kein Präjudiz - wie hier gerade kritisiert wurde - in der Frage, wie wir den Prozess der Beratung und der Unterstützung so stärken können, dass sie dort ankommen - wie der Kollege Bratmann und die Kollegin Meyer zu Strohen richtig ausgeführt haben -, wo Schulen und Lehrkräfte wirksame Unterstützung brauchen.
Insofern, Frau Hamburg, kann auch Ihr Entschließungsantrag weiterberaten werden. Sie wissen, es ist miteinander vereinbart, dass am 15. Januar die nächste Unterrichtung durch die Frau Staatssekretärin stattfindet.
Ich darf darauf hinweisen, dass im Januar 2020 eine Unterrichtung des Ausschusses durch die Staatssekretärin stattgefunden hat, dass es ein Angebot des MK vor der Sommerpause gab, eine Unterrichtung durchzuführen - zu dem gesagt worden ist: Zum jetzigen Zeitpunkt erachten wir das für nicht notwendig -, und dass die Unterrichtung, die im Dezember erfolgen sollte, verschoben worden ist, weil die Staatssekretärin krankheitsbedingt entschuldigt ist.
Ich finde, das darf man dann auch hier berücksichtigen. Einfach zu behaupten, Unterrichtungen fänden nicht statt, finde ich nicht in Ordnung.
Herr Minister, können Sie vielleicht der erstaunten Kollegin Hamburg und mir erläutern, wann und in welcher Form das Unterrichtungsangebot vonseiten der Landesregierung an den Kultusausschuss herangetragen wurde? Zumindest wir erinnern uns nicht daran. Betraf das vielleicht den Arbeitskreis Kultus von SPD oder CDU? Dem Kultusausschuss ist keine Unterrichtung angeboten worden. Erst im
Nachgang zur Beratung des Gesetzentwurfs kam überraschenderweise der Wunsch, dass die Frau Staatssekretärin im Januar wieder unterrichten möchte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Försterling, wir werden dem sehr gerne nachgehen. Wir haben das, bevor wir in die Sommerpause eingetreten sind, dem Kultusausschuss - nicht einem Arbeitskreis, nicht einzelnen Arbeitskreisen - angeboten. Ich kritisiere gar nicht, dass gesagt worden ist: zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Das ist völlig in Ordnung. Aber das Angebot ist da gewesen.
Herr Försterling, dann gehe ich auch gerne auf Ihren Vortrag hier ein. Sie haben ja eine Aktenvorlage beantragt. Gucken Sie in die Akten! Dann stellen Sie nämlich fest: Ein Treffen in der Kantine gab es weder vorher, noch wird es das nachher geben - weil es im Kultusministerium keine Kantine gibt. Die von Ihnen behauptete Abteilung 5 ist die Abteilung 1. Und „keine Gespräche zwischen Haus und Landesschulbehörde“ stimmt nicht: Es gab und gibt eine Routine regelmäßiger Gespräche zwischen der Frau Staatssekretärin und den Kolleginnen und Kollegen der Landesschulbehörde.
Deswegen ist meine Einschätzung: Es ist schon ein bisschen bemüht, was hier herangetragen wird, um daran Kritik zu äußern. Wir machen hier eine Gesetzesänderung, die notwendig ist, weil im Rahmen der Rechtsnachfolge Namen anzupassen sind.
Ich will abschließend sehr gerne die Gelegenheit nutzen, einen ganz herzlichen Dank auszusprechen: zum einen für die zügige Beratung im Kultusausschuss, zum anderen an all diejenigen, die sich mit dem Prozess der Umsetzung sehr intensiv beschäftigen; das sind die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, in der ehemaligen Landesschulbehörde und im NLQ. Das war ein sehr intensiver Prozess, der parallel zu Corona stattgefunden hat, und damit auch noch einmal eine ganz ordentliche Arbeitsbelastung.
Das hat sehr gut funktioniert und ist sehr intensiv wahrgenommen worden. Dafür gilt allen Beteiligten mein Dank.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 40: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/8002 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/8092 - dazu: Schriftlicher Bericht - Drs. 18/8121