Ein Vergleich der Grundwassersituation und insbesondere der Grundwasserdaten erfordert eine Abfrage der aktuellen Datenlage des Landes Schleswig-Holstein und eine anschließende Analyse. Dies kann durch die Landesregierung nicht kurzfristig erbracht werden.
Zu Frage 2: Inwiefern wurde der gesamte Spielraum, den die AVV bei einer messstellenbasierten Bewertung der Gefährdung gibt, genutzt?
Die AVV sieht drei Methoden vor, um die „roten Gebiete“ abzugrenzen. Es wurde die Methode der Abgrenzung nach hydraulischen und hydrogeologischen Kriterien angewendet, da so eine flächen
deckende immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete in allen zu betrachtenden Grundwasserkörpern vorgenommen werden kann.
Zu Frage 3: Warum fallen etwa 41 % der niedersächsischen Ackerfläche in „rote Gebiete“, obwohl der Stickstoffsaldo in den letzten Jahren von 80 000 t auf nahe null gesenkt wurde?
Ob der Stickstoffdüngesaldo tatsächlich bei null liegt, werden wir im Frühjahr sehen, wenn der aktuelle Nährstoffbericht veröffentlich wird. Klar ist aber schon jetzt: Der Stickstoffdüngesaldo wird kleiner, insbesondere durch den geringeren Einsatz von mineralischem Stickstoffdünger. Das ist auch gut so, da bin ich den Landwirten auch sehr dankbar.
Allerdings sind die Berechnung des Stickstoffdüngesaldos im Nährstoffbericht und die Bewertung des Immissionsrisikos nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zwei Paar Schuhe. Dahinter stecken unterschiedliche Berechnungsarten.
Die Berechnung des Stickstoffdüngesaldos ergibt sich aus dem Stickstoffdüngebedarf gemäß Düngeverordnung für ganz Niedersachsen und erfolgter Stickstoffdüngung. Nach der AVV ist dagegen bei der Emissionsbewertung der landwirtschaftliche Feldblock als Referenz zu betrachten, also eine sehr viel kleinere Einheit. Für diesen Feldblock sind dann insbesondere spezielle Parameter wie Bodenart, Durchwurzelungstiefe, die regionalen Niederschläge und die Landnutzung für die Berechnung der potenziellen Nitratkonzentrationen im Sickerwasser heranzuziehen. Aus fachlicher Sicht ist es daher nicht überraschend, dass auch Ackerflächen in nennenswertem Umfang als „rote Gebiete“ auszuweisen sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage vor dem Hintergrund, dass Sie nicht beurteilen können, wie die Grundwassersituation in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen ist, sondern erst Gutachter beauftragen müssen: Wie bewerten Sie die Aussage von Professor Kage, Pflanzenbauprofessor an der Universität Kiel, der darauf hinweist, dass
Wie sehen Sie dabei, um gleich eine zweite Frage anzuschließen, die Tatsache, dass die Fläche der „roten Gebiete“ in Schleswig-Holstein unter einem grünen Landwirtschaftsminister um 90 % verkleinert wurde und hier in Niedersachsen nur unwesentlich von 39 % auf 31 %?
Das Problem ist wahrscheinlich, dass ich auf zwei Fragen leider eine Antwort geben muss, weil beides irgendwie miteinander zusammenhängt.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, grundsätzlich müssen wir an dieser Stelle, glaube ich, festhalten, dass Schleswig-Holstein bisher überhaupt keine Binnendifferenzierung gemacht hat. Die ist dort nicht vorgenommen worden. Durch die Vorgaben der AVV GeA wechselt SchleswigHolstein also von einem einstufigen auf ein dreistufiges Modell. Niedersachsen hingegen wechselt von einem zweistufigen auf ein dreistufiges Modell. Wir kommen also von 60 % über 39 % auf jetzt ca. 31 %.
Schleswig-Holstein bei dieser Umsetzung liegen uns wirklich keine detaillierten Daten vor. Wir sind derzeit damit beschäftigt, unsere AVV umzusetzen. Das kostet Kraft, Zeit und Manpower im Haus. Zugleich noch Schleswig-Holstein zu analysieren, versuchen beide - MU und ML -, aber ein Ergebnis liegt derzeit nicht vor.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage kommt ebenfalls von der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Grupe, bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie auf die letzten drei Fragen quasi geantwortet haben, das wüssten Sie nicht und könnten Sie nicht beurteilen, frage ich Sie, welche anderen Möglichkeiten als die Ausgestaltung von „roten Gebieten“ denn die AVV noch vor dem Hintergrund lässt, dass wir der Auffassung sind, dass diese „roten Gebiete“ mit einer 20prozentigen Einschränkung gar nichts bringen.
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Lieber Hermann Grupe, diese minus 20 % ärgern uns alle. Die hat Niedersachsen nicht ins Spiel gebracht, die sind von Berlin ins Spiel gebracht worden. Ich glaube, wir haben unendliche Debatten dazu geführt, dass wir aus niedersächsischer Sicht die Wirksamkeit genauso infrage stellen wie der Abgeordnete Hermann Grupe.
Wir haben von Anfang an dafür gekämpft, dass wir in Niedersachsen eine Düngebehörde haben, einen Nährstoffbericht haben, ein Meldeprogramm haben, das ENNI heißt. Das sind alles Möglichkeiten und Mittel, um unsere Landwirte anzuleiten, zu überprüfen, zu kontrollieren und um deutlich zu machen, dass sie es richtig machen, dass sie wirklich wasser- und bodengerecht wirtschaften.
Wir hätten die Werkzeuge gehabt. Wir hätten diese minus 20 % nicht gebraucht und haben sie nicht gewollt. Das haben wir in Berlin und in Brüssel deutlich gemacht. Wir hatten es letztlich nicht in der Hand. Da haben der Bundesrat und der Bundestag anders entschieden. Von daher ist das meine Antwort auf diese Frage.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt kommt die vierte Zusatzfrage, wiederum vom Kollegen Grupe. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Jetzt habe ich den Zettel sicherheitshalber ganz weggelassen, damit ich nicht in Verdacht komme.
Mich stört das nicht, wenn Sie ihn brauchen, um sich ein bisschen frische Luft zuzuwedeln oder anderweitig. Bitte!
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass wir in diesem Punkt völlige Einigkeit haben, frage ich Sie, ob Sie denn gewillt sind, diese 31 % zu überarbeiten und auf ähnliche Ergebnisse zu kommen wie andere Länder - es ist ja nicht nur SchleswigHolstein, sondern es sind noch einige mehr, die wesentlich stärker davon Gebrauch machen -, also diese unsäglichen „roten Gebiete“ krass einzuschränken und andere Maßnahmen, die wirkungsvoll sind, mit der Landwirtschaft zusammen zu erarbeiten.
- Entschuldigung. Jetzt bin ich erstaunt. Von der Seite habe ich Minister Olaf Lies nicht wahrgenommen. - Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Grupe, ich greife den Punkt gerne noch einmal auf, weil er einen Aspekt in den Mittelpunkt stellt, den ich beim letzten Mal versucht habe deutlich zu machen.
Zurzeit ist es so: Wir haben den „roten“ Grundwasserkörper und nehmen eine Binnendifferenzierung über die Teilräume vor, die wir hydraulisch und hydrogeologisch unterteilen. Das ist wahrnehmbar eine grobe Unterteilung; so will ich es mal vorsichtig beschreiben.
Dann kommt der emissionsbasierte Ansatz. Wir diskutieren sehr intensiv auch mit der Landwirtschaft darüber, dass die Regionalisierung, also das, was im Grundwasserkörper aufgrund der „roten“ Messstellen als Gebiet identifiziert werden kann, indem der emissionsbezogene Ansatz ver
folgt wird, unterschiedlich aussieht, je nachdem, ob eine Regionalisierung in Betrachtung der Messstellen oder eine hydraulische oder hydrogeologische Teilraumbetrachtung gemacht wird.
Das ist die Aufgabe, vor der wir jetzt stehen. Dazu werden wir sehen müssen: Haben wir im Messnetz Messstellen, die wir so qualifizieren können, dass wir sie in das Netz einbinden können, oder gibt es dafür Bedarf? Wir haben ja zwei Vorgaben, nämlich mindestens eine Messstelle pro 50 km2 und einen Abstand der Messstellen von nicht mehr als 8 km. Es muss also geprüft werden, ob es Bedarf gibt, neue Messstellen zu errichten und die dann zu qualifizieren. Das ist aufwendig, weil ich den Wert nicht gleich bei Errichtung der Messstelle nehmen kann, sondern dann erst mal über mehrere Jahre messen müsste.
Wir sagen, das Vorgehen, aus dem großen Messnetz der Wasserversorger geeignete Messstellen zu nehmen, diese zu qualifizieren und dann durch Ausweitung der Messstellen eine Regionalisierung vorzunehmen, kommt sowohl dem Ansinnen der Wasserwirtschaft entgegen, weil wir Grundwasserschutz betreiben wollen - das ist ja unser erklärtes Ziel - als auch der Landwirtschaft zugute.
Das gehen die Kollegin Frau Otte-Kinast und ich gemeinsam an. Auch die Frage der weiteren Ausweitung des Messnetzes ist eine Aufgabe, der wir uns dann gemeinsam stellen werden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Staudte.
An Herrn Lies gerichtet, habe ich eine Frage bezüglich der Messstellen. Es ist ja schon sehr wichtig und interessant, dass das wirklich auf einer guten Datenbasis steht. Was für einen Zeitplan sehen Sie da vor, um zu überprüfen, ob man andere Messstellen noch mit reinnehmen kann oder womöglich neue Messstellen quasi abteufen muss?
Meine andere Frage betrifft die Vergleichbarkeit von Schleswig-Holstein und Niedersachsen: Frau Ministerin, Sie haben gerade dargestellt, dass es sehr schwer ist, die Grundwassersituation auf die Schnelle zu vergleichen. Vielleicht können Sie das