Protokoll der Sitzung vom 10.12.2020

Meine andere Frage betrifft die Vergleichbarkeit von Schleswig-Holstein und Niedersachsen: Frau Ministerin, Sie haben gerade dargestellt, dass es sehr schwer ist, die Grundwassersituation auf die Schnelle zu vergleichen. Vielleicht können Sie das

aber bezüglich der Tierbestände erläutern. Ich meine, in Niedersachsen hat ein Schwein, was die Landesfläche angeht, 280 m2, in Schleswig-Holstein ist es mehr als das Sechsfache. Vielleicht könnten Sie etwas zur landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Verhältnismäßigkeit sagen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Da es zwei Fragen sind, können auch jederzeit zwei Minister antworten. Wer möchte anfangen? - Herr Minister Lies, bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staudte, tatsächlich ist das Messnetz das Entscheidende. Das war auch immer die Debatte, die wir hatten. Wir wollen ja keine Auflagen an Stellen machen, wo sie keinen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Grundwassers haben oder nicht notwendig sind. Aber da, wo es notwendig ist, müssen wir sie machen.

Die Messstellen sind untersucht worden. Die Aufgabe war ja, alle Messstellen zu untersuchen. Wir haben das vorrangig mit denen gemacht, die als „rote“ Messstelle Grundlage für die Ausweisung waren. Die Ergebnisse liegen vor, die Ergebnisse werden auch in die Kulisse, die dann entsprechend auf den Weg gebracht wird, einfließen.

Ich bitte um Verständnis, aber die Maßgabe, die die AVV vorgegeben hat, kannten wir vorher nicht. Dort sind nicht nur diese Messstelle pro 50 km2

und der Abstand definiert. Deswegen werden wir jetzt sehr genau das Messnetz analysieren und mit den zuständigen Wasserversorgern oder Anbietern - das können ja auch Kommunen sein -, die über Messstellen verfügen, sprechen. Wir müssen sehen, ob diese Messstellen dem Ziel entsprechen, und würden dann sehr zügig feststellen, ob wir mit diesen Messstellen arbeiten können oder ob neue erstellt werden müssen.

Der Vorteil ist, dass wir nicht die Vorgabe haben, nur alle vier Jahre die Kulisse neu ausweisen zu können, sondern wir können innerhalb in der Übergangszeit von vier Jahren die Kulisse neu ausweisen, und von dem Instrument werden wir dann natürlich Gebrauch machen.

Frau Ministerin, Sie beantworten die zweite Frage der Kollegin Staudte. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Staudte, Sie haben recht, es gibt Unterschiede agrarstruktureller Art. Niedersachsen hat eine ganz andere Viehhaltung, eine starke Veredelungsregion und eine höhere Anzahl an Tieren, bezogen auf die Fläche. - Das beantwortet vielleicht Ihre Frage.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt kommen wir zur fünften und damit letzten Zusatzfrage der FDPFraktion. Bitte, Herr Kollege Gruppe!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie bei der Kammerversammlung gesagt haben, darüber noch einmal reden zu müssen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen, frage ich Sie: Da der einzelne Landwirt die Grundwasserwerte nicht verursachen kann, kann man das Verursacherprinzip nur bedingt, im Zweifelsfall nur über sehr lange Zeiträume, ableiten. Inwiefern fließt der Stickstoffsaldo, den der einzelne Landwirt natürlich auf seinem Hof beeinflussen kann und den die ganze Landwirtschaft in Niedersachsen innerhalb von vier, fünf Jahren von 80 000 t auf nahezu null gefahren hat, in Ihre Betrachtung ein?

(Beifall bei der FDP)

Sie haben sich geeinigt: Herr Minister Lies antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, tatsächlich ist das eines der großen Probleme. Der Landwirt sagt: Du hast das Verursacherprinzip gewählt, aber wie kann ich mich als einzelner Landwirt entsprechend einbringen und wie kann meine Veränderung dazu beitragen?

Der Saldo, der gewählt wird, ist der Saldo der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeindefläche. Die Betrachtung bezogen auf die Fläche erfolgt ohne die Verdünnungsräume, also ohne

Straßen, Wald oder auch Grünland, weil Grünland quasi frei von Emissionen ist. Das ist ja die Diskussion.

Deswegen müssen wir im Moment mit den Vorgaben aus der AVV und der Situation leben, dass der einzelne Landwirt nicht betrachtet werden kann. Wenn die Verordnung zur Meldepflicht in Bezug auf ENNI verändert ist, kann die Betrachtung des einzelnen Landwirts besser erfolgen. Das ist genau das Ziel.

Wir würden die Betrachtung natürlich gerne auf den einzelnen Landwirt herunterbrechen. Aber die AVV, nach der wir vorgehen, sieht ausdrücklich die Betrachtung anhand des Basis-Emissions

monitorings vor, das den Blick auf die Gemeinde richtet. Auch da besteht Änderungsbedarf.

Nicht alles, was zu ändern ist, können wir direkt auf der Landesebene ändern, aber wir können gemeinsam dafür werben, dass man auf der Bundesebene einen Weg findet, der dem Landwirt und dem Grundwasserschutz gerecht wird. Das ist, meine ich, unser gemeinsames Anliegen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt noch eine Zusatzfrage des Kollegen Abgeordneten Jörg Hillmer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus einem theoretischen Berechnungsergebnis von 100 mg Sickerwasser-Konzentration, errechnet in einer Gemeinde oder auf einem Feldblock sogar ohne jegliche Düngung in einer Gemeinde und gleichzeitig in dieser Gemeinde gelegenen offiziellen Wasserbeprobungsbrunnen, der eine oberflächennahe Stickstoffkonzentration von unter 1 ausweist?

Vielen Dank. - Wer wird für die Landesregierung antworten? Wenn sich beide angesprochen fühlen, können Sie auch gerne beide nacheinander antworten. - Bitte, Herr Minister Lies!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hillmer, ich möchte darum bitten, das Ergebnis nachliefern zu können. Es wurde in der Frage thematisiert, ob wir uns die Berech

nungsmethode ansehen müssen oder ob das Problem bei den Messstellen liegt, die wir sowieso untersuchen müssen. Ich möchte darum bitten, die Antwort zu Ihrer Frage dem Parlament entsprechend nachliefern zu können.

Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit schließen wir die Dringliche Anfrage zu a seitens der FDP-Fraktion.

Wir kommen zu

b) Ist die Exzellenzstrategie der Landesregierung Sparen? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/8119

Zur Einbringung hat sich die Kollegin Eva Viehoff zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Ist die Exzellenzstrategie der Landesregierung Sparen?

Die Große Koalition in Niedersachsen kürzt mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 den Etat für Wissenschaft und Kultur um insgesamt 32 Millionen Euro. Zu den drastischen Einsparungen aus dem Jahr 2020 kommen nun noch einmal 7,439 Millionen Euro hinzu.

Begründet werden die weiteren Einsparungen über die globale Minderausgabe mit der CoronaPandemie und deren Auswirkungen auf den Haushalt. Allein die Hochschulen in Niedersachsen müssen insgesamt fast 25 Millionen Euro dieser globalen Minderausgabe erbringen. Das hat Folgen.

So berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 16. November 2020 unter dem Titel „Zukunft von Meteorologie und Klimaforschung an der Leibniz Universität gefährdet“ erstmals über Einsparungen an der Leibniz Universität Hannover. Nur für das kommende Jahr muss die Universität 5 Millionen Euro einsparen. Die Gründe dafür sind die globale Minderausgabe der Landesregierung und ein deutlich teurerer Stromvertrag, den das Land ausgehandelt hat.

Seitdem reißen die Meldungen über Einsparungen nicht ab. Seit Mitte November wird die offiziell bekannte Streichliste der Leibniz Universität länger und länger. Bisher öffentlich bekannt sind:

- das Auslaufen des einzigen konsekutiven Studiengangs und die Schließung des Instituts für Meteorologie an der Universität,

- die Nichtwiederbesetzung von zwei Professuren im Bereich der Architektur - Tragwerkskonstruktion und Theorie -,

- die Nichtwiederbesetzung der einzigen niedersächsischen Professur für afrikanische Geschichte.

Insgesamt sind nach Presseberichten bis zu 100 Stellen in Verwaltung, Wissenschaft und Lehre, darunter 22 Professuren, von den Einsparplänen an der Universität betroffen.

Aber nicht nur an der Leibniz Universität Hannover wird über einschneidende Sparmaßnahmen nachgedacht. So wandten sich die Landeshochschulkonferenz und die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen zusammen mit weiteren namhaften Leiterinnen und Leitern außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Niedersachsen an die Landesregierung und machten eindringlich deutlich, welche Auswirkungen die für 2021 vorgesehenen und für die nächsten Jahre zu erwartenden globalen Minderausgaben an den Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen haben werden.

So sehen die Autorinnen und Autoren in den Einsparungen eine deutliche Schwächung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen, und in deren Folge werden die „Zukunft der Leistungsfähigkeit des Landes Niedersachsen“ sowie die „Wettbewerbsfähigkeit um Studierende und Forschende“ in Gefahr gesehen.

In einer Ausschussunterrichtung am Montag, den 30. November 2020, sah Minister Thümler zwar die Dramatik der vorgesehenen und geplanten Einsparungen und stellte selber fest:

„Aus meiner Sicht bedeutet die Tatsache, dass auch im Hochschulbereich eine globale Minderausgabe erbracht werden muss, eine Schwächung sowohl des Lehr- als auch des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie will die Landesregierung dem drohenden Verlust an Studienplätzen und Studiengängen an

den Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen durch die Einsparungen im Haushalt 2021 entgegenwirken?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Schwächung des Lehr- und Wissenschaftsstandortes Niedersachsen zu verhindern?

3. Wie stellt die Landesregierung die Planungssicherheit für die Universitäten und Hochschulen in Niedersachsen in den kommenden Jahren sicher?