Jetzt möchte ich Ihnen ganz ernste Bedenken vortragen, die mich heute vonseiten des Städtetages erreicht haben und eine andere Seite des an sich angenehmen, schönen und zu uns gehörenden Themas beleuchtet, die nicht ganz so schön ist:
"Durch die vom Ministerium geplante Neuregelung des Verzichts auf Kundentoiletten für bestimmte Gaststätten werden die Maßnahmen der Städte für Sauberkeit und Ordnung konterkariert, weil mit einer zunehmenden Verschmutzung des öffentlichen Raums zu rechnen ist."
Ich möchte Ihnen direkt sagen, was wir vorhaben. Es wird einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit geben, der noch im Laufe dieser Woche realisiert wird. Gemäß diesem Erlass werden wir auf Kundentoiletten im Zusammenhang mit Konzessionserteilungen in Gaststätten, die während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verkaufen und nicht mehr als 50 m² Kundenfläche
haben, zukünftig verzichten; dazu zählen auch Bäckereien und Metzgereien, die selbstverständlich befreit werden müssen.
Dazu hat es am 29. September in meinem Haus mit den entsprechenden Fachverbänden und Kommunen eine Besprechung geben, um das Problem nach allen Seiten auszuleuchten. Jetzt sehen wir uns sicher genug, diese Regelung für Gaststätten zu treffen, die auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen verkaufen und ebenfalls eine Aufenthaltsfläche für Gäste von maximal 50 qm haben.
Das heißt, wir werden zukünftig drei verschiedene Arten von Gaststätten haben, die in Bezug auf die Toilettenversorgung wie folgt unterschieden werden: Für Gaststätten bis zu 50 qm wird keine Toilette vorgeschrieben. Bei Gaststätten ab 50 qm Fläche und einem Fassungsvermögen bis zu 200 Personen können die Gemeinden selber nach den örtlichen Gegebenheiten entscheiden. Für Gaststätten für mehr als 200 Personen gibt es auf jeden Fall eine Toilettenpflicht.
Dazu gibt es jetzt eine klare Orientierung, die wir auch herausgeben. Aber ich sage Ihnen voraus, dass das eben von dem einen oder anderen hier belächelte Problem wieder auf uns zurückkommen wird. Dann müssen wir uns eben noch einmal parlamentarisch damit befassen.
Abschließend sei gesagt, dass ich es richtig fand, am Beispiel der Toilette die Bürokratie einmal anständig unter die Lupe zu nehmen. Das ist ein Thema, zu dem auch jeder Sachverstand beitragen kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Thema nicht vor, sodass wir damit zur Abstimmung kommen können.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung des Antrags Drucksache 13/4406 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie - federführend - sowie an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden.
9 Entbürokratisierung: Straßenverkehrsämter entlasten, Zulassungsverfahren kundenfreundlich den technischen Überwachungsvereinigungen übertragen
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Kollegen Engel das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein redaktioneller Hinweis: Der Antrag stammt von Anfang Juli. Ich bitte, die Nummer 3 des Antrags zu streichen. Darin spielt der Fristablauf eine Rolle. Wir haben uns inzwischen überlegt, dass wir das Führerscheinverfahren nicht in diesen Komplex hineinnehmen wollen, weil es schon ein unglaublich dickes Brett ist, das wir mit Ihnen zusammen bohren wollen, allein den Bereich der technischen Zulassung von Fahrzeugen über die Beleihung aus den Straßenverkehrsämtern weg dorthin zu verlagern, wo wir meinen, nach einer solchen Beleihung Zentren, Servicestellen einrichten zu können, in denen man unter einem Dach nicht nur sein Fahrzeug vorführt, sondern am Ende nach der Fahrt durch die Prüfbahnen, wenn man seine Gebühren bezahlt hat, seinen fix und fertig besiegelten Fahrzeugschein bekommt.
Im Einzelnen: Ich möchte Sie einfach einmal mitnehmen. Machen Sie mit mir gemeinsam in Gedanken eine Fahrt zum Straßenverkehrsamt. Ich möchte Sie daran erinnern, welche Vorbereitungen Sie dafür treffen.
Das erste Bild, das Sie im Kopf haben: Straßenverkehrsamt - wahrscheinlich volle Schalterhalle, das dauert bestimmt zwei Stunden, möglicherweise drei oder mehr Stunden. Also entscheiden Sie sich, sich für den Vormittag frei – Urlaub - zu nehmen. Dann fahren Sie früh los, weil Sie möglichst noch vor Öffnung des Schalters dort sein wollen, denn das ist alles gut organisiert. Das sage ich jetzt nicht ironisch; es ist wirklich gut organisiert. Es ist genau so, wie Sie es erwarten, dass Sie nämlich ein Nümmerchen kriegen und sich hinsetzen. Alles das funktioniert.
Nur, zu Ihrer Überraschung bekommen Sie, obwohl Sie so früh losgefahren sind, bereits die Nummer 111. Sie denken: Na ja, anderthalb Stunden, von 9 Uhr bis 10:30 Uhr - um 11 Uhr bin ich hier durch.
Die Zeit vergeht. Zwei Stunden sind herum. Sie werden endlich abgefertigt, das heißt, Sie tragen Ihr Anliegen vor, Sie bekommen Papiere, rennen zur Kasse, anschließend zum Schilderhäuschen - manchmal noch im selben Haus, im Container auf der anderen Straßenseite oder auch etwas weiter weg. Alles in allem vergeht wieder eine halbe Stunde.
Sie kommen dann freudestrahlend mit Ihrem neuen Kennzeichen zurück ins Straßenverkehrsamt, melden sich an dem Schalter, an dem Sie vorher die Papiere bekommen haben, dann legen Sie die Kennzeichen vor, Siegel drauf, TÜV-Stempel drauf - jetzt endlich sind Sie durch. Ab nach Hause bzw. auf den Parkplatz, mit dem Schraubenzieher das Kennzeichnen anbringen - also, Ihr schöner neuer Gebrauchter hat jetzt endlich sein neues Kennzeichen.
Aber Sie sind ein begeisterter Wohnanhängerfahrer, weil Sie nämlich gern mit dem Wohnwagen Urlaub machen. Jetzt brauchen Sie noch eine Anhängerkupplung. Das Auto haben Sie gerade erstanden. Die Anhängerkupplung ist ein Teil - das wissen die Fachleute sicherlich -, dessen Beschaffenheit und dessen Einbau genau vorgeschrieben ist. Sie können also den Einbau nicht ohne weiteres vornehmen lassen, weil sonst die gesamte Betriebserlaubnis ihres Fahrzeugs erlischt.
Sie lassen das durch eine Fachwerkstatt machen. Da gibt es verschiedene: Die einen haben den TÜV im Haus, die nehmen den Einbau auch ab. Sie fahren wieder zum Straßenverkehrsamt, lassen die gleiche Prozedur über sich ergehen: Nümmerchen ziehen, hinsetzen, warten, bezahlen, Siegel drauf, Eintrag. Wieder ein Vormittag kaputt!
Jetzt können Sie mit einem zugelassenen Fahrzeug - Ihr neuer Gebrauchter mit einer schönen Anhängerkupplung - in den Urlaub fahren.
Dieses Bild ist sicherlich nicht überzeichnet; es ist exakt die Lebenswirklichkeit. Man könnte das auch völlig anders machen. Man könnte über eine klitzekleine Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes - da ist der Bundesgesetzgeber gefordert, aber wir haben ja in der Landesregierung ein Verfassungsorgan, das über den Bundesrat initiativ werden könnte, sich für eine solche klitzekleine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einzusetzen - erreichen, dass für das gesamte Zulassungsverfahren für die Teilnahme der Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr eine Beleihung möglich ist. Was passiert dann? Das ist überhaupt gar nicht neu.
Der § 29, die so genannte TÜV-Vorführung, die Abgassonderuntersuchung - alles das macht z. B. der TÜV als Beliehener für den Staat. Das funktioniert reibungslos. Manchmal geht dann auch der Blutdruck etwas höher, weil man bangt: Mensch, hoffentlich kommst du noch einmal durch! Sie kennen das ja alles - bis dass der Tod uns scheidet bzw. bis dass der TÜV uns scheidet.
Wenn wir also diese Beleihung bekämen, hätten wir draußen tatsächlich folgenden Effekt: Die Arbeitsplätze in den Straßenverkehrsämtern würden sich in Richtung solcher Zentren bewegen. Die wachsen da heraus. Das ist ein attraktiver Arbeitsplatz. Das wird überhaupt nicht billiger; es bleibt genauso teuer. Möglicherweise schaffen es TÜV, DEKRA und die freien Sachverständigen - möglicherweise! -, dass es billiger wird.
Das ist aber nicht unser Thema, sondern wir wollen das unter einem Dach mit einem erheblichen Zeitgewinn haben. Ich rede auch nicht davon weil da ja Gebühren zu zahlen sind -, dass das nicht auskömmlich ist. Das ist ein Bereich, in dem die Verwaltung über die Gebühren Geld einnimmt, und uns sagt man, das ist auskömmlich. Das ist nicht der Punkt, sondern es geht letztlich um die Vereinfachung, darum, die gesamte Serviceleistung unter einem Dach zu konzentrieren. Dadurch geht nicht ein einziger Arbeitsplatz verloren. Die bleiben erhalten. In der heutigen Zeit kann man das auch allen Ernstes gar nicht verlangen und fordern. Das ist auch nicht unser Ansinnen.
Es geht um die Vereinfachung. Deshalb brauchen wir diese Initiative. Sie ist nicht neu. Wir beziehen uns im Antrag auf ein Pilotprojekt, das im MayenKoblenz-Kreis und in der Stadt Koblenz, also die Autos mit dem Kennzeichen MYK, für einen kleinen Ausschnitt dieses technisch komplizierten Zulassungsverfahrens in den Jahren 1998 und 1999 etwa eineinhalb Jahre lang gelaufen ist. Man bekam beim TÜV den gesiegelten Fahrzeugschein z. B. nach Einbau der Anhängerkupplung - es sind auch andere Teile denkbar, beispielsweise Lenkrad, Felgen, gängig ist jedoch die Anhängerkupplung -, und zwar alles zum gleichen Preis.
Dieses Pilotprojekt war jedoch an einer Stelle notleidend, sodass man mit einer Krücke diese Situation umgehen musste. Es war deshalb notleidend, weil es nach dem Straßenverkehrsgesetz die Beleihung nicht gab. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat dies gemacht, und es gab im Panzerschrank aufbewahrt vorgesiegelte Kraftfahrzeugscheine. Dass das natürlich auf Dauer kein
Zustand ist - damit kann ja Schindluder getrieben werden; auch Panzerschränke sind nicht unbedingt sicher -, ist klar. Von daher hat man versucht, dieses zu umgehen. Deshalb ist das Projekt nicht fortgeführt worden. Entsprechende Bund-Länder-Arbeitskreise arbeiten noch. Ich weiß nicht, wie weit sie sind.
Ich hoffe, dass uns Brüssel nicht einen Strich durch die Rechnung macht, was diesen Antrag angeht. Wir sollten es aber versuchen. Ich finde, es ist schlüssig, es ist für die Menschen ein Stückchen mehr Serviceleistung, eine Vereinfachung, ein Stückchen - deshalb steht es auch in der Überschrift - Entbürokratisierung. Darüber hinaus fällt nicht ein einziger Arbeitsplatz weg. Das, was zusammengehört, fügen wir damit zusammen.
Die Datenschutzbestimmungen, auf die eventuell Kritiker an dieser Stelle hinweisen, wollen wir natürlich gewahrt wissen. In Koblenz lief das so, dass man über den Computer zum Kraftfahrzeugbundesamt nur Zugriff zu dem Teil der Formulare hatte, die geändert werden. Alles andere, also persönliche Daten, war gesperrt bzw. geschwärzt, konnte man also nicht sehen. Das geht alles.
Meine Bitte - ich komme damit zum Schluss - lautet: Nehmen Sie Ihr Herz in die Hand. Versuchen Sie das über den Bundesrat zu machen. Ich glaube, es wäre ein Gewinn. Wenn Sie meinen, in Nordrhein-Westfalen bräuchten wir einen Zwischenschritt, z. B. Pilotregionen, dann rufe ich Ihnen zu: Einverstanden, machen wir die Opelstadt Bochum, die Fordstadt Köln und von mir aus einen großen Landkreis zu Pilotregionen und nehmen wir uns ein komplettes Kalenderjahr, von mir aus auch eineinhalb Jahre Zeit. Machen wir dies wasserdicht, und am Ende hat diese Win-WinSituation jeder begriffen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich, Herr Kollege Engel, soll in Deutschland zusammenwachsen, was zusammengehört, auch die Anhängerkupplung und das dazugehörige Fahrzeug, und zwar mit möglichst wenig Aufwand für alle Beteiligten.
Ihre Reise zu Beginn Ihrer Rede hat, wie ich meine, ein Straßenverkehrsamt aus den 60er- oder 70er-Jahren beschrieben. Ich glaube, das gibt es heute nirgendwo mehr. In Ihrem Kreis, aus dem
wir beide kommen, gibt es das nicht. Dort ist das sehr gut durchorganisiert und sehr effektiv. Ich muss jetzt einmal fragen, was eigentlich Ihr Begehren ist. – Ich sehe fragende Gesichter: Wir beide kommen aus dem Erftkreis. Dort ist das ganz gut organisiert.
- Genau, Rhein-Erft-Kreis. - Sie haben sich im Beschlussteil Ihres Antrages auf das gesamte Zulassungswesen bezogen, also auf alles, was mit Fahrzeugen zu tun hat, und nicht nur auf technische Änderungen. Davon gehen wir einmal aus. Das Ziel des Antrages ist natürlich okay, denn wir alle wollen ja, dass das nicht statisch bleibt, sondern dass es einfacher wird.
Ob Sie mit der Schlussfolgerung möglicherweise zu kurz gesprungen sind, dass alleine durch eine Übertragung von einer Stelle auf eine andere etwas besser wird, werden wir vielleicht in den Ausschussberatungen herausfinden, denn wir müssen ja bedenken, dass es unter Umständen viel effektivere Möglichkeiten gibt, die vielleicht in anderen Ländern, anderen Staaten bereits praktiziert werden und die uns zu der Überlegung führen könnten, das auch bei uns zu machen.
In einem Straßenverkehrsamt in einem Kreis mit etwa 500.000 Einwohnern beschäftigt man sich zu 70 % mit der Zulassung, zu rund 25 % mit Führerscheinfragen und zu 5 % mit Spezialitäten. Bei der Zulassung, also beim Massengeschäft, richtet sich die eine Hälfte auf das Händlergeschäft und die andere auf die Privatkunden. Aus unserem Kreis ist uns bekannt, dass seit drei Jahren eine sehr effiziente Internetbehandlung des Händlergeschäftes stattfindet. Das heißt, die Händler können über Internet alle Vorbereitungsmaßnahmen mit der Behörde abhandeln und müssen nur noch die Hardware abholen. Das läuft sehr gut, und die Händler sind sehr zufrieden.
Es gibt jetzt ein neues Kundenmodul, sodass auch der Privatanmelder, -ummelder und abmelder mit dem Internet arbeiten kann. Das wird in den Anfängen ebenfalls sehr gut angenommen. Von den 12.000 Wunschkennzeichen, die bei uns pro Jahr angefordert werden, werden schon heute 8.000 über Internet vergeben. Sie sehen, dass die Menschen diese Möglichkeit sehr schätzen. Man braucht nicht zum TÜV, zur DEKRA oder zum Straßenverkehrsamt zu gehen, sondern das kann man von zu Hause aus machen. Das ist also eine Variante, nämlich mehr über das Internet zu gehen und nachher nur die Hardware physikalisch abzuwickeln.
Der zweite Weg ist der österreichische Weg. Dort hat man sich gefragt, warum noch die Zulassungsstelle die Daten aufnehmen soll, wenn doch die Versicherung, die ja vor einer Anmeldung steht, schon alle Daten aufnimmt. Man hat also die Versicherungsbüros zu Zulassungsstellen gemacht. Das wird seit 1999/2000 ausprobiert, und man ist sehr zufrieden. Es hat nur einen bitteren Beigeschmack: Die Anmeldung des Fahrzeuges ist sechsmal so teuer wie in der Bundesrepublik, und das wollen wir nicht, weil Bürgerfreundlichkeit ja auch etwas mit dem Preis zu tun hat. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben nach wie vor beim Staat, denn der Anteil der Straßenverkehrsbehörde, der sich mit dem Missbrauch dessen, was staatlich beliehen wird, beschäftigt, ist hoch.
In einem Kreis von der Größenordnung des unsrigen werden pro Jahr 20.000 Ordnungsverfügungen rund um das Kfz, um Zulassung, Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ausgesprochen. Dies wird weder der TÜV noch ein anderer haben wollen, weil sie zum einen unangenehm sind und staatliche Verfolgung mit dem ganzen damit verbundenen Rattenschwanz mit sich bringen und weil zum anderen die Gebühr für eine solche Ordnungsverfügung im Kfz-Wesen zurzeit 10,20 € beträgt. Das scheint mir sehr preiswert und damit bürgerfreundlich zu sein; ich habe sogar die Befürchtung, dass es den Verwaltungsakt von den Kosten her nicht erfasst, sondern dass der Staat hier zubuttert.
Wir müssen uns im Ausschuss auch darüber Gedanken machen, was mit den 20 Postsachbearbeitern geschieht, die diese Ordnungsverfügungen betreuen und die nicht ohne weiteres aus ihrer Verbindung zum Staat herausgelöst werden können. Wo bleiben die Kosten für die Erfüllung der hoheitlichen Restaufgaben? Das alles ist zu bedenken.
Wenn die digitale Signatur weiter fortgeschritten sein wird - damit dürfen wir vermutlich in zwei bis drei Jahren rechnen -, dann werden wir noch viel weiter gehende Möglichkeiten haben, solche Massengeschäfte zwischen Händlern, Privaten und der Zulassungsstelle mit weniger Aufwand zu bewältigen. Vielleicht kann man dann seinen Reisepass über die Weiche des Einwohnermeldeamtes bei der Bundesdruckerei online bestellen und bekommt ihn per UPS mit Quittung zugeschickt, ohne dass man ins Rathaus gehen muss. Das alles ist auch bei Fahrzeugzulassungen denkbar. Deshalb bitten wir die FDP darum, nicht so kurz zu springen und zu meinen, wenn dies auf den