Die Belastung des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fälle von Geiselnahme und Entführung ist glücklicherweise sehr gering. Deshalb ist es nicht erforderlich, insgesamt etwa 60 Mitarbeiter an sechs Behördenstandorten mit den Aufgaben eines ständigen Stabes zu betrauen. Wegen des geringen Aufgabenvolumens ist es auch nicht erforderlich, in allen sechs Spezialeinheiten dieser §-4-Behörden eine Verhandlungsgruppe vorzuhalten, die dem übrigen polizeilichen Dienst ebenfalls entzogen ist.
Nach unseren Vorstellungen sollten lediglich in den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf und Dortmund ständige Stäbe und Verhandlungsgruppen vorgehalten werden. Die übrigen drei Kriminalhauptstellen erfüllen diese Aufgabe zukünftig mit ihrem Behördenstab und greifen auf die Unterstützung der genannten drei Behörden mit ständigem Stab und Verhandlungsgruppen zurück.
In Sofortlagen werden diese Spezialdienststellen unmittelbar der einsatzführenden Stelle unterstellt und ihre Verfügbarkeit in kurzer Zeit durch Lufttransporte - hierfür gibt es den neuen, größeren Hubschrauber - gewährleistet. In Zeitlagen, also in anderen Lagen als denen von §-4-Behörden, werden die ständigen Stäbe, wie schon heute üblich, der einsatzführenden Behörde unterstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verzichte darauf, die restlichen zwei Minuten meiner Redezeit auszunutzen. Ich beschränke mich auf die Bitte, dass der Innenausschuss in einer Anhörung Fachleute dazu hört.
Es gibt, wie gesagt, zwei Ebenen: zum einen die Regierung mit ihrer Kommission und zum anderen unsere parlamentarische Ebene. Wir sollten diesen Wettstreit fortsetzen. Nach unserer Meinung könnte man zum 1. April 2004 ein Konzept vorlegen. Die Regierung erklärt, mehr Zeit zu benötigen. Dem müssen wir uns beugen, weil wir nicht die Mehrheit haben.
Aber wir sollten auf der parlamentarischen Ebene versuchen, das, was von der Regierung vorbereitet wird, so zu unterstützen, dass am Ende eine Reform steht, die von unten getragen wird und eine wirkliche Antwort auf die Frage gibt, wie viel Polizeiverwaltung und -führung, Herr Minister, ein Polizeikommissar braucht, um erfolgreicher arbeiten zu können. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Engel, „Polizeireform, die zweite“ würde man beim Film sagen und: "Klappe!" Innerhalb weniger Tage - Sie haben es selbst gesagt - führen wir zum zweiten Mal dieselbe Diskussion zum selben Thema. Glauben Sie wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, bei den Polizeibediensteten und den Bürgern politisch punkten zu können, wenn Sie nach der Diskussion in diesem Parlament vor 14 Tagen zum Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Polizeistrukturreform für mehr Sicherheit in NordrheinWestfalen“ jetzt einen neuen Antrag mit dem Titel „Polizei neu aufstellen - Polizeireform jetzt“ einbringen? Zum Thema wurde in diesem Plenum doch eigentlich schon alles gesagt.
Dass wir uns im Ausschuss damit sehr intensiv auseinander setzen, versteht sich von selbst. Das, was Sie eben gesagt haben, gehörte aber wirklich schon in die Ausschussberatungen.
SPD und Grüne und auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wollen eine Strukturreform der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Unterschiede liegen doch eigentlich nur in der Art der Umsetzung - Sie haben es eben selbst schon gemerkt - und nicht in der Tatsache.
Sie wollen die Strukturreform. Und so wie ich es eben gehört habe, ist eigentlich schon geklärt, wie Sie das alles machen wollen. Bis zur letzten Wache steht schon alles auf Ihrem Plan. Sie wollen also die Strukturreform um der Reform willen, während wir stärker das Ergebnis im Auge behalten wollen. Und das wesentliche Ergebnis kann doch nicht die Form der Behörden sein, sondern die Erfolge der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung durch die Polizeibehörden mit einer verbesserten Struktur.
Die CDU - wir werden es gleich hören - möchte lieber ein paar tausend Polizeibeamte zusätzlich einstellen und ansonsten die Landräte als Chefs von überwiegend kleinen und kleinsten Polizeibehörden behalten. Herr Kress - ich nehme an, Sie werden es gleich sagen -, Sie werden vermutlich gleich wieder das Lied der bürgernahen Landräte singen. Es hat übrigens keiner etwas dagegen, im Gegenteil. Aber in ihrer Funktion als Landräte sollen sie bürgerfreundlich sein. Da kann man sie gar nicht überbieten.
Kommen wir zur Sache: Da es unsinnig ist, sich jede Woche die gleichen Argumente vorzutragen, lassen Sie mich doch einmal ein paar andere Aspekte dieser Auseinandersetzung ansprechen.
Ich selbst komme aus Remscheid, einer Stadt mit rund 120.000 Einwohnern im Bergischen Land. Remscheid bildet mit Wuppertal und Solingen gemeinsam das Polizeipräsidium Wuppertal für insgesamt rund 600.000 Einwohnern. Das ist eine seit Jahrzehnten existierende Behörde bestehend aus drei kreisfreien Städten.
In Wuppertal bestehen zwei Polizeiinspektionen, in Solingen und Remscheid je eine. In Remscheid - ich spreche jetzt nur von Remscheid - würde kein Bürger behaupten, dass die Bürgernähe der Polizei nicht ausreichend wäre. Die zurzeit amtierende Inspektionsleiterin vertritt die Polizei in der Stadt und bei den Bürgern und ist daher vermutlich bekannter als der Polizeipräsident in Wuppertal, der die Polizei insbesondere bei wichtigen offiziellen Anlässen vertritt. Alle polizeilichen Alltagsarbeiten werden vor Ort erledigt.
Die Behörde hält neben der Bereitschaftspolizei, den Unterabteilungen zentrale Kriminalitätsbekämpfung und polizeilicher Staatsschutz, der Abteilung VL als zentrale Dienststelle u. a. eine Einsatzleitstelle für alle drei Städte vor - bisher ohne Komplikationen.
Die Notrufe 110 gehen aus allen drei Städten automatisch zur Leitstelle nach Wuppertal, wo mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten nie ein Zweifel darüber besteht, aus welcher Stadt denn nun angerufen wird.
Diese Geschichten, die immer verbreitet werden, in verschiedenen Städten und Gemeinden gebe es gleiche Straßennamen, sodass die Polizei an falsche Einsatzorte fahren würde, sind natürlich weit hergeholt. Das trifft nicht zu. Eben aus technischen Gründen kann man den richtigen Einsatzort feststellen. Ja, die Bürger haben sich sogar daran gewöhnt, auch die eigene Polizei in Remscheid über eine Telefonnummer mit Wuppertaler Vorwahl zu erreichen.
Meine Damen und Herren, was in Remscheid und anderen Städten möglich ist, müsste eigentlich auch in allen anderen Gemeinden und Städten in Nordrhein-Westfalen gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich dies? - Ich versuche, mit einem Beispiel aus der Praxis den Befürchtungen entgegenzutreten, dass mehrere Städte und Kreise gemeinsam poli
Ich selbst habe mehrere Jahrzehnte in dieser Polizeibehörde Wuppertal in den verschiedensten Funktionen und Dienststellen in allen drei Städten gearbeitet und nie ernsthafte Probleme erlebt. Aus meiner Sicht der Dinge könnte dieses Modell sofort ohne Komplikationen durch andere Städte oder Landkreise erweitert werden. Die Führungsstrukturen in dieser Behörde wie auch in allen anderen großen Behörden lassen es ohne weiteres zu, weitere Inspektionen mit den entsprechenden Bereichen dort anzugliedern.
Herr Engel, die Vorstellungen Ihrer Fraktion zur polizeilichen Strukturreform gehen in die richtige Richtung, wobei natürlich die Tücken und Schwierigkeiten überhaupt nicht abgewogen erscheinen. Polizeibehörden können nicht mit dem Rechenschieber oder mit Lineal und Zirkel geschaffen werden. Auch durch das Zeichnen von Organigrammen ist keine zufrieden stellende Lösung zu erwarten.
Polizeibehörden müssen von unten entstehen. Zu berücksichtigen sind kommunale Beziehungen und kriminalgeographische Gegebenheiten. Städte und Gemeinden mit intensiver Täter- und auch Opfermobilität zueinander - d. h. Beziehungen in Arbeit und Freizeitverhalten - dürfen nicht durch Behördengrenzen getrennt werden. Bevölkerungsdichte und Fläche einer Behörde müssen ein Spannungsverhältnis bilden. Zu große Flächenbehörden sind genauso problematisch wie eine zu große Bevölkerungszahl pro Behörde. Das gilt umgekehrt natürlich auch und umso mehr.
Also noch einmal: Strukturen von Land und Leuten, die Art der Kriminalität und des Straßenverkehrs, die Wechselbeziehungen zwischen den Siedlungsräumen und andere Faktoren sind im Gegensatz zu anderen Organisationseinheiten des Landes für die Bildung von Polizeibehörden - oder soll ich sagen: Arbeitsräumen der Polizei? - maßgeblich. Ein falscher Zuschnitt kann der Polizei die Arbeit erschweren und die Kriminalität fördern.
Kriminologische Gesichtspunkte sind einer der wichtigen Faktoren bei der Aufteilung des Landes in Polizeibehörden bzw. Polizeigebiete, Polizeibezirke und der Bildung von Polizeistrukturen.
Ich werbe hier für eine sorgfältige, alle Kriterien einbeziehende Untersuchung und daraus zu entwickelnde Vorschläge einer Expertenkommission, wie sie ja im Antrag von SPD und Grünen gefordert wird. Ich werbe weiter dafür, eine sorgfältige
Schwachstellenanalyse zu erarbeiten und nicht zuletzt die auf derartigen Analysen gegründeten Feldversuche in Köln und Aachen abzuwarten.
Schnellschüsse sind hier nicht angebracht. Bewilligen wir uns - tun wir uns den Gefallen - im Interesse der Polizei und der Bevölkerung diese Zeit, gründlich zu arbeiten. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brendel, den ich an dieser Stelle gern zitiere, hat im Rahmen der von der CDU-Fraktion Anfang dieses Jahres beantragten Aktuellen Stunde zur Kriminalitätsstatistik gesagt, dass die Debatte Jahr für Jahr nach einem gewissen Ritual geführt wird und jede Fraktion an Schlussfolgerungen das hinein- oder herausliest, was sie gern herein- oder auch herauslesen möchte.
In der Tat: Die bisherigen Diskussionsbeiträge bestätigen im Prinzip diese Aussage. Da sind einmal die nüchternen, harten Zahlen, die Herr Engel ja auch seinem Antrag vorausgeschickt hat, aus denen man durchaus Konsequenzen fordern muss, dann aber die in dem Antrag enthaltene Schlussfolgerung, die sich im Kern wieder einmal ausschließlich auf die Abschaffung der Kreispolizeibehörden konzentriert. Wie bei dem Antrag von SPD und Grünen, der erst vorige Woche im Innenausschuss diskutiert wurde, wird in dem FDPAntrag ausdrücklich das Ziel formuliert, durch Abbau der Kreispolizeibehörden möglichst viele Kräfte für operative polizeiliche Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Andere, auch in der vorigen Woche im Ausschuss bereits angesprochene Lösungsmöglichkeiten werden somit ausschließlich auf Änderungen der Organisationsform eingeschränkt. Dadurch sind alle anderen Möglichkeiten ausgeblendet.
Diesen Ansatz halten wir für absolut falsch. Warum, Herr Engel, haben Sie den Antrag nicht offener formuliert? Sie übernehmen damit doch die Argumentationslinie des Kollegen Jentsch, der im September in einem Schreiben an seine lieben Genossinnen und Genossen im Landtag ausgeführt hat, dass die SPD-Landtagsfraktion die örtlichen Inspektionen unter dem Dach eines Präsidiums zusammenführen will und dass diese Präsidien dann von politischen Beamten geleitet werden. Herr Jentsch wörtlich:
Ich war ein wenig erschrocken, als ich das gelesen habe. Ich hoffe, meine Damen und Herren, hier wird unter „politischer Beamter“ kein „Politkommissar“ verstanden.
Gleichzeitig sagt Herr Jentsch aber auch, dass er hauptamtliche Behördenleiter vor Ort will, die - so schreibt er - eine bisher nicht erreichte Bürgernähe sicherstellen sollen. Was für ein Widerspruch! Dieser Widerspruch im Strategiepapier der SPDLandtagsfraktion - Frau Düker, Sie haben sich ja im Ausschuss ausdrücklich von diesem Papier distanziert - haben Sie, Herr Engel, auch übernommen, indem Sie einerseits die Landräte aus der Verantwortung nehmen, andererseits dann aber zu geborenen Mitgliedern der Polizeibeiräte machen wollen. Was denn nun? Es ist doch unstreitig, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung von der Polizei vor Ort nur in enger Kooperation mit den kommunalen Behörden effektiv und effizient gewährleistet wird. Durch unsere Landräte entstehen Synergieeffekte und Bündelungsvorteile im Straßenverkehr, beim Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz, Ausländerwesen, Bekämpfung von Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch, Waffenwesen, Jugendhilfe, ordnungsbehördlichen Aufgaben und Amtshilfen sowie der Kriminalprävention und der kommunalen Ordnungspartnerschaft.
Das wiederum hat massive Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Landratsbehörden können durch massive Unterstützung im Bereich von Personal und Material deutlich wirtschaftlicher arbeiten. Herr Meinecke, ich sage das nicht allein. Es gibt ja auch bei Ihnen - darüber haben wir auch schon gesprochen - einige Leute, die sich sehr klug dazu äußern. Die SPD im Kreis Soest vertritt genau die Auffassung, wie ich sie jetzt vorgetragen habe, und sagt darüber hinaus, dass eine erneute gravierende Organisationsveränderung Orientierungsverluste nach sich zieht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Motivation fehlen wird, wenn es zu einer solchen Veränderung der Strukturen kommt, wie sie von Ihnen angedacht wurde.
Sie wissen, meine Damen und Herren, dass größere Behörden immer eine Sogwirkung haben und eine Schwächung des Personalbestands in der Fläche bewirken. Mammutbehörden verschlechtern die Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der eigenen Behörde.
unten entstehen. Darum plädieren wir uneingeschränkt für die Beibehaltung der bisherigen Strukturen. Leiter von Großbehörden können keine Detailprobleme mehr lösen, sondern müssen das Große und Ganze im Auge behalten, was zu einer Verschlechterung sowohl der Bürgerzufriedenheit als auch der Mitarbeiterzufriedenheit führt.
In einem hat Herr Engel natürlich Recht: Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten bewegt sich seit Jahren auf einem unerträglich hohen Niveau, steigt weiterhin Jahr für Jahr, allein von 2001 auf 2002 um 6,2 %. Jetzt würde ich Sie einmal bitten, sich die Zahlen in den Landratsbehörden und in den Polizeipräsidien anzusehen. Viele von uns arbeiten in Polizeibeiräten mit und kennen diese Zahlen. Wenn Sie diese Zahlen miteinander vergleichen, können Sie auch die Effektivität der Landratsarbeit bewerten.
Gleichzeitig sinkt in unserem Land jährlich die Aufklärungsquote. Auch das ist Fakt. Sie liegt mit 46,6 % deutlich unter den Werten anderer Flächenländer: Bayern 63,8 %, Baden-Württemberg 57,9 %, Sachsen 57,1 % oder auch Thüringen mit 59,6 %.
Noch deutlicher werden die Unterschiede zwischen den Ländern über die Häufigkeitszahlen dargestellt, d. h. die Zahl der Fälle je 100.000 Einwohner. Die Zahl für Nordrhein-Westfalen ist 8.099, für Bayern und Baden-Württemberg nur 5.670. Das heißt: Die Kriminalität in Bayern und Baden-Württemberg ist also bei steigenden Aufklärungsquoten in diesen Ländern um 44 % geringer als bei uns. Das ist schlimm, und darum sage ich das auch noch einmal.
Herr Minister Behrens hat in der März-Debatte zur Kriminalitätsstatistik gesagt - ich darf Sie zitieren, Herr Minister -:
„Die Polizei in NRW arbeitet hart an der Belastungsgrenze. Wir sind belastet bis Oberkante Unterlippe.“
„Die Aufklärungsquote ist bedauerlich, und die Fakten beunruhigen uns. Wir müssen alles tun, um diese Zahlen in unserem Land zu korrigieren.“