Protokoll der Sitzung vom 15.10.2003

„Die Aufklärungsquote ist bedauerlich, und die Fakten beunruhigen uns. Wir müssen alles tun, um diese Zahlen in unserem Land zu korrigieren.“

Und was machen Sie? Sie reduzieren die Sachkostenpauschalen, verkleinern die Zahl der Polizeivollzugsbeamten von 1990 43.000 auf nunmehr circa 40.000 Beamte und sagen dann, Herr Meinecke: Wir müssen uns mehr mit den Dingen beschäftigen. Ja, wann denn? Es ist doch fünf vor zwölf.

Darum, meine Damen und Herren, Herr Meinecke: Der Rheinländer sagt: „Nit nur kalle, donn!“ - Herr Innenminister, Berichte und statistische Auswertungen, das habe ich schon einmal gesagt, sind außerordentlich wichtig, aber nur eine Seite der Medaille. Seriöse Schlussfolgerungen und aktives Handeln müssen unverzüglich folgen, und dazu fordern wir Sie heute noch einmal auf.

Herr Minister Dr. Behrens, wir freuen uns auf die Diskussionen im Fachausschuss, die in der Tat fortgesetzt werden müssen. Aber, bitte handeln Sie konsequent! Nehmen Sie die Zahlen zur Hand, ziehen Sie die Schlussfolgerungen seriös und arbeiten Sie daran, dass sich diese Lage bei uns im Lande verbessert! - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kress. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Düker das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Optimal gestaltete Strukturen und Ablauforganisationen in der Polizei gewährleisten die bestmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Verbesserungen in diesen Strukturen bedeuten auch ein mehr an Sicherheit. Auch wir sehen hier Handlungsbedarf.

Ich glaube, da enden dann aber schon die Gemeinsamkeiten mit Ihnen, Herr Engel. Vielleicht finden wir in der einen oder anderen Zielformulierung noch eine Gemeinsamkeit. Das, denke ich, liegt auf der Hand. Weniger Verwaltung, weniger Führung, schlankere Behördenstruktur, mehr Verantwortung und Ressourcen nach unten - das sind Zielformulierungen, bei denen wir sicher auch dieselben Ziele vor Augen haben.

Aber wie man diese Ziele erreicht - und das ist die zentrale Differenz zu Ihnen - und welche Wege zu diesen Zielen führen, in welcher Zeit man das schafft und wie seriös so etwas ablaufen kann, da liegen wir diametral auseinander. Das muss heute deutlich herausgestellt werden.

Fragen am Beginn eines Reformprozesses zu formulieren und Probleme zu definieren, ist, glaube ich, die etwas seriösere Herangehensweise, als hier ein Vier-Punkte-Programm vorzulegen und schon zu wissen, wie alles ausgeht. Wir wollen nicht schon am Beginn der Debatte, um das ganz deutlich zu sagen, eine Festlegung auf eine Behördenzahl. Wir wollen auch nicht sagen, dass die sich unbedingt an den Landgerichtsbezirken

orientieren müssen. Da gibt es Pro- und KontraArgumente. Ich denke, dass das nicht unbedingt Sinn macht.

Darin stimme ich dem Kollegen Meinecke zu: Wir müssen die kriminalgeographischen Zusammenhänge stärker in den Vordergrund rücken und danach die Behördengröße und vor allen Dingen auch die Bezirksabgrenzung ausrichten.

Wir sagen auch nicht: Es gibt morgen 3.000 Beamte mehr. Das erinnert mich so ein bisschen an die Wahlversprechen - ich nenne keinen Namen - wie: Halbierung der Zahl der Arbeitslosen bis zum Ende der Legislaturperiode! Oder: Diese Reformen schaffen 300.000 Arbeitslose weniger. - Ich warne vor so etwas. Das sind Versprechungen, Herr Engel, die Sie seriöserweise zu diesem Zeitpunkt nicht treffen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und da sollten wir den Leuten auch nichts vormachen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Edith Müller)

Binnenstrukturfragen handeln Sie hier mit einem Satz ab: Wir wollen eine Dezernatsstruktur. Ja, meine Güte, warum machen wir denn die Modellbehörden Köln und Aachen? Um genau das auch konzeptionell aufzuarbeiten! Da reicht doch hier nicht ein solcher Satz, und damit ist das Thema erledigt.

Wir wollen auch genau die Problematik, die Herr Kress angesprochen hat - da bin ich mit Ihnen übrigens völlig einer Meinung -, angehen. Es ist eine ganz schwierige Frage, wie sich in der neuen Behördenstruktur die ganz wichtige Zusammenarbeit mit den Kommunen zukünftig gestaltet. Wir wollen sie mit einer Reform stärken und nicht schwächen. Da reicht es meiner Ansicht nach auch nicht aus, Herr Engel, wenn Sie auch das mit einem Satz abhandeln: Die bekommen alle einen Sitz im Polizeibeirat. - Das, reicht nicht, um den Konflikten, die da auch sind, und den vielfältigen Felder der Zusammenarbeit, die ja existieren, gerecht zu werden.

Dann bestücken Sie Ihren Antrag - das finde ich auch ziemlich bedauerlich - wieder mit Unterstellungen wie: Drei Dutzend Polizeiwachen wurden durch die Landesregierung geschlossen. - Mir lag ein solcher Beschluss der Landesregierung nicht vor. Da wissen Sie mehr als ich. Die Schließung von Polizeiwachen - das wissen Sie auch - liegt in der Entscheidung der Behördenleitung, und dahin gehört sie auch.

Die leeren Streifenwagen deuten Sie hier zum wiederholten Male an, und Sie tun so, als ob leere Streifenwagen etwas mit fehlendem Personal zu tun hätten. Wir haben es im letzten Innenausschuss rauf und runter diskutiert, dass es für so etwas ganz klar einsatztaktische Begründungen gibt.

Fazit für uns: Ein Vier-Punkte-Plan mit Verkündigungscharakter, so wie Sie ihn hier vorlegen, wird dem Problem, das auch wir in der Tat sehen, und vor allen Dingen dem schwierigen Prozess einer Reformumsetzung mit den zahlreichen Interessenkonflikten, die es da gibt, und insbesondere der Größenordnung dieser Strukturreform überhaupt nicht gerecht. Ich meine, um es einmal ganz vorsichtig zu sagen: In diesem Land gibt es ja auch negative Erfahrungen mit Verwaltungsstrukturdebatten, die mit der öffentlichen Verkündigung des Ergebnisses begannen: Wir schaffen diese oder jene Institution ab. Und nach dieser Ankündigung fing man an, sich Fragen zu stellen, Schwachstellen zu definieren und Aufgabenkritik zu üben. Das ist der falsche Weg.

Ich glaube, dass wir bei dieser Reform auf dem richtigen Weg sind; denn dieser Weg geht andersherum. Die Koalition hat Ziele formuliert. In der Tat, wir wollen da auch etwas an den Strukturen verbessern. Wir wollen aber einen vernünftigen Arbeitsprozess vorschalten, bevor wir etwas umsetzen. Wir haben eine Kommission auf den Weg gebracht, bevor wir uns entscheiden, wie wir diese Ziele denn nun umsetzen und erreichen. Und wir wollen damit ein möglichst objektives Ergebnis erreichen, das nicht interessengeleitet ist, bei dem man nachher nicht sagen kann, das sich dabei die eine oder andere Interessengruppe durchgesetzt hat.

Wir wollen also ein objektivierbares Ergebnis. Deswegen bin ich auch völlig der Meinung der Landesregierung - der Minister hat es uns auch so dargestellt -, die bei der Besetzung von dem Leitgedanken ausgeht, möglichst niemanden einzubinden, der hier aus Nordrhein-Westfalen eine interessengeleitete Haltung mitbringt, sondern möglichst auch Unabhängigkeit und unabhängigen Sachverstand in die Kommission zu bringen. Wenn wir dann hier Ergebnisse auf dem Tisch haben, glaube ich, dass wir dann auch den größtmöglichen Konsens erreichen können, die Ergebnisse umzusetzen. Ich bin allerdings auch der Meinung, dass wir diesen brauchen.

Zu solchen Strukturreformen appelliere ich noch einmal an die CDU, sich dieser Debatte nicht mit einer 100-%-Blockade zu verweigern; denn ich glaube, dass für solche Reformen ein Konsens im

Parlament richtig und wichtig wäre, wie es bei allen großen funktionalen Strukturreformen immer von Vorteil ist, wenn das hier nachher nicht in Kampfabstimmungen abläuft. Ich setze da auf die Kraft der Argumente. Das habe ich mir in diesem Parlament noch nicht abgewöhnt. Vielleicht überzeugen wir davon ja auch noch die CDU.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Düker. - Für die Landesregierung hat jetzt Minister Dr. Behrens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht erlauben Sie mir, dass ich die Gelegenheit nutze, zunächst einmal der Polizeibehörde in Köln zu ihrem Ermittlungserfolg in Sachen dreifacher Mord in Overath herzlich zu gratulieren.

(Allgemeiner Beifall)

Es sieht so aus, als ob man die Hauptverdächtigen habe. Ich sage das hier ganz bewusst, weil die Polizeibehörde in Köln aufgrund besonderer Ereignisse in den letzten Monaten auch viel Kritik hat einstecken müssen. Da tut ein Lob für gute Arbeit auch einmal ganz gut.

Bevor ich zum Antrag der FDP-Fraktion komme: Herr Kress - ehe sich bei Ihnen etwas falsch festsetzt -, Sie haben aus einem Schreiben von Herrn Jentsch den Begriff des politischen Beamten aufgespießt. Es scheint mir - darüber müsste man vielleicht einmal außerhalb dieses Plenums diskutieren -, als ob Sie ihn falsch verstünden. § 38 des Landesbeamtengesetzes enthält eine Regelung, wonach jemand, den man verkürzt "politischer Beamter" und nicht "Politiker" bezeichnet - und es gibt verschiedene Funktionen, z. B. die Polizeipräsidenten, die diese Klassifizierung haben -, jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden kann. Aus guten Gründen, wie sich in meiner Amtszeit schon zweimal gezeigt hat: Ich habe von diesem Paragraphen leider schon zweimal Gebrauch machen müssen. Es ist gut, dass es diese Chance gibt, jemanden, der eine Polizeibehörde leitet, in den einstweiligen Ruhestand schicken zu können, wenn man mit seiner Arbeit nicht zufrieden ist. Ich sage das bewusst so. Das ist der Inhalt des Begriffs "politischer Beamter" und nicht irgendetwas, was mit Parteipolitik zu tun hätte. Das sollte uns allen bewusst sein.

Was den FDP-Antrag betrifft, könnte ich es eigentlich relativ kurz machen, denn wir alle haben uns unsere Glaubensbekenntnisse zu dieser Fra

ge in den vergangenen Monaten schon einige Male vorgetragen - plenar wie auch im Ausschuss, zuletzt letzte Woche. Ein paar Dinge sollen aber doch gesagt sein, weil aus dem Antrag, den die FDP vorgelegt hat, einiges schlicht korrekturbedürftig ist oder eines Kommentars bedarf.

Ich sage noch einmal, meine Damen und Herren: Ich halte eine aus dem Ärmel geschüttelte bzw. aus dem Bauch heraus gemachte Polizeistrukturreform für nicht sinnvoll und machbar.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Deshalb halte ich nichts davon, hier irgendeinen Zeitdruck aufzubauen, der der Sache schädlich ist. Das ist meine feste Überzeugung. Ich bin der Auffassung, die Dinge müssen abgewogen werden, Pro und Kontra auf den Tisch, und dann in Ruhe entschieden werden. Sie werden am Ende erleben, dass die politischen und die sich anschließenden Entscheidungsprozesse ohnehin Monate in Anspruch nehmen. Denken Sie nur an personalvertretungsrechtliche Verfahren, die möglicherweise notwendig sind bei dem ganzen Personalwirtschaftlichen, das an einer Organisationsentscheidung hängt. So etwas mal eben neu zu regeln, ist nicht zu machen, meine Damen und Herren.

Zu den vier Eckpunkten der FDP. Ich will Sie einmal nacheinander von hinten aufrollen: Punkt 4 betrifft personalvertretungsrechtliche Regelungen. Das sind automatisch Folgerechtsänderungen einer jeden Organisationsentscheidung - eigentlich hier ohne jeglichen Neuigkeitswert.

In Punkt 3 sprechen Sie über die Zusammensetzung der Polizeibeiräte. Nichts dagegen, Herr Engel, das kann man machen. Aber das ist unter dem Aspekt, wie wir hier diskutieren, eher eine Nebensache. Wir sind gern bereit, offen über diese Fragen zu diskutieren.

Nun zu den beiden Hauptpunkten 1 und 2 Ihres Antrages: Zu einigen Dingen muss man noch einmal etwas sagen, damit sie nicht so stehen bleiben. Es ist z. B. von 56 Kreis- und Landespolizeibehörden die Rede, aus denen insgesamt 18 bis 20 Regionalpräsidien gebildet werden sollen. Abgesehen davon, dass die Behördenbezeichnung "Landespolizeibehörde" seit vielen Jahren nicht mehr existiert - so wurden früher die Regierungspräsidenten genannt, Herr Engel, Sie wissen das -: Wie kommen Sie auf 56 solcher Behörden? Es gibt im Lande, meine Damen und Herren, 50 Kreispolizeibehörden, fünf Bezirksregierungen, es gibt auch beispielsweise noch das LKA. Soll denn das LKA auch eine Regionalbehörde werden, wenn Sie das in den gleichen Topf werfen?

(Horst Engel [FDP]: Nein!)

Gut, wir können darüber diskutieren. Es stimmt nur so nicht, wie Sie es aufgeschrieben haben.

Nach der Vorstellung der FDP werden also immer zwei bis drei Kreispolizeibehörden zusammengefasst und bilden ein Regionalpräsidium. Herr Meinecke hat eben dargestellt, dass dies im Prinzip für das Polizeipräsidium Wuppertal vor vielen Jahren schon so entschieden worden ist. Die jetzt bestehenden Kreispolizeibehörden sollen dann Polizeidirektionen werden. In Ihrem Antrag führen Sie als beklagenswerte Tatsache an, Herr Engel, dass ein Polizist, der seinen Polizeipräsidenten direkt sprechen will - so behaupten Sie -, fünf, vielleicht sogar sieben Hierarchiestufen überspringen müsse. Und was schlagen Sie vor? - Die achte Hierarchiestufe. Wo ist denn da die Logik?

(Horst Engel [FDP]: Nein! - Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Der Verzicht auf die Ebene der Bezirksregierungen bei 18 bis 20 Regionalpräsidien ist gut und schön. Aber sagen Sie doch bitte einmal andeutungsweise,

(Horst Engel [FDP]: Binnenneuorganisation!)

wie viel Beschäftigte die Polizeiabteilung des Innenministeriums künftig haben darf, ohne dass Sie gleich Zeter und Mordio schreien, wenn 18 bis 20 Behörden im nachgeordneten Bereich gesteuert werden müssen. Das macht selbst ein Herr Engel - auch wenn er ein Polizeiexperte wäre - nicht mit der linken Hand.

(Beifall bei der SPD)

Zur räumlichen Abgrenzung der neuen Regionalpräsidien gibt es ebenfalls bemerkenswerte Vorschläge bei Ihnen. Sie sollen kommunale Grenzen achten. Sie könnten sich vielleicht auch an Landgerichtsbezirke anlehnen. Ich frage mich: Wieso wir an Landgerichtsbezirke, wieso nicht Landgerichtsbezirke an uns? – Gut, das ist eine zweitrangige Frage. Tätermobilität, kriminalgeografische Gesichtspunkte, das alles soll berücksichtigt werden. Ich sage: Die Landgerichtsbezirke sind unterschiedlich groß und weisen nicht durchschnittlich 1 Million Einwohner auf. Das wissen Sie. Kommunale Grenzen auf der Kreisebene schneiden vielfach die Grenzen der Landgerichtsbezirke.

Wenn man dann noch versucht, die Tätermobilität für einzelne Landesteile festzustellen, wird der räumliche Zuschnitt für die neuen Polizeibehörden praktisch in die Beliebigkeit gestellt. Sie wissen genau, dass die Tätermobilität je nach Deliktsart

sehr unterschiedlich ist. Wir haben es mit international organisierter Kriminalität zu tun, mit Menschenhandel, der sich an keinerlei Grenzen hält, nicht einmal an nationalstaatliche Grenzen, und wir haben es mit dem Handtaschenräuber zu tun, der nur seine enge kleine Wohngegend kennt.

Eine letzte Anmerkung zu den Eckpunkten: Jeder Polizeipräsident eines neuen Regionalpräsidiums erhält nach Ihren Vorstellungen einen Behördenstab mit Dezernaten. Dem Leiter der Polizeidirektion, also der bisherigen Kreispolizeibehörde, wird dann eine Leitungsgruppe zugeordnet.