Protokoll der Sitzung vom 26.10.2005

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Die Maßnahme ist noch nicht abgerechnet, sodass die zuwendungsrechtliche Zweckbindungsfrist von 25 Jahren für die Infrastruktur und von 20 Jahren für die Fahrzeuge noch nicht begonnen hat.

Die in Rede stehenden technischen Maßnahmen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der Zuwendungsempfängerin, der Flughafen Düsseldorf GmbH, und deren Auftragnehmer, der Firma Sie

mens. Sie haben zum Ziel, die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel zu erreichen. Sollte dies in einer angemessenen Frist nicht möglich sein, wird die Bewilligungsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Düsseldorf, prüfen, ob zuwendungsrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Eine Nachfrage stellt Herr Keymis.

Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf Ihre Antwort. Sie haben gesagt, es seien 72,4 Millionen € ausgezahlt worden. Mir wäre wichtig zu wissen, wann dies der Fall war und ob Ihnen bekannt ist, inwieweit die Flughafen Düsseldorf GmbH dieses Geld an Siemens weitergeleitet hat oder ob es bei der Flughafen Düsseldorf GmbH verblieben sein könnte.

Herr Minister Wittke.

Zur ersten Frage kann ich Ihnen sagen, dass die Auszahlung sukzessive, das heißt: in Raten nach Baufortschritt, in den vergangenen Jahren erfolgt ist.

Ob die Flughafen Düsseldorf GmbH diese Beträge komplett an Siemens weitergeleitet oder Teile davon zurückgehalten hat, vermag ich nicht zu sagen.

(Oliver Keymis [GRÜNE] meldet sich zu Wort.)

Sie möchten jetzt eine Nachfrage stellen?

(Oliver Keymis [GRÜNE]: Ja!)

- Dann tun Sie das mal.

(Minister Oliver Wittke: Die Güte des Herrn Präsidenten ist allumfassend.)

- Das bedarf nicht Ihrer Erwähnung.

(Heiterkeit - Minister Oliver Wittke: Ich ent- schuldige mich in aller Form, Herrn Präsi- dent!)

Herr Minister, wenn dem so ist, wie Sie beschreiben, und wir nicht wissen, ob das von uns als Steuerzahler aufgebrachte Geld den erreicht hat, den es erreichen sollte, frage ich Sie: Gibt es unter Umständen Hinweise darauf, dass Zinsgewinne gemacht worden sind?

Diese entstünden womöglich aus zweierlei Gründen, nämlich erstens, weil das Projekt nicht in dem Maße realisiert wurde, wie es zu erwarten war, und zweitens aus den möglichen Zinsgewinnen aus Regressansprüchen, die das Land stellen könnte. Hier wird ja sehr viel Geld in ein Projekt gesteckt, das offensichtlich nicht funktionstüchtig ist und damit den Zweck, für den es seinerzeit von uns als förderwürdig erachtet wurde - hieran waren wir aber, wenn ich das richtig sehe, nicht beteiligt, weil es 1994 war -, nicht erfüllt.

Von daher stellt sich die Frage: Gibt es Regressansprüche gegenüber dem Fördermittelempfänger vor dem Hintergrund der geschilderten Tatsache und ausweislich der dazu inzwischen recht umfangreichen Berichterstattung?

Herr Minister Wittke.

Nein, ich habe gerade auf die Bindungsfristen hingewiesen. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die Zweckbindungsfristen noch nicht laufen. Darüber hinaus will ich noch einmal deutlich machen, dass die Flughafen Düsseldorf GmbH die Empfängerin der Zuwendungen war und es kein Rechtsverhältnis zwischen Siemens und dem Land Nordrhein-Westfalen gibt.

Jetzt habe ich eine Frage von Herrn Priggen. Bitte schön.

Herr Minister, Sie sagten, dass die Flughafen GmbH 72 Millionen € vom Land bekommen habe. Ich habe in den Zeitungen immer wieder gelesen, dass die Flughafen GmbH Siemens wegen der Probleme und der nicht ordentlichen Arbeit - völlig zu Recht - nicht komplett bezahlt habe. Dann kann es doch sein, dass die Flughafen GmbH von diesen 72 Millionen € erhebliche Mittel auf der Seite liegen hat und daran über die Zinsen verdient. Dann müsste doch das Land, das wirklich nicht in Geld schwimmt, ein Interesse daran haben, von der Flughafen GmbH diesen Zinsgewinn zu fordern.

Meine Frage ist: Was unternehmen Sie - Sie sind ja auch nicht mit Geld zugeschüttet -, um diesen Sachverhalt zu klären und eventuell unrechtmäßig erwirtschaftete Zinsgewinne der Flughafen GmbH dem Land zukommen zu lassen? Was machen Sie da ganz konkret?

Herr Kollege Priggen, die Flughafen GmbH kann

Siemens noch gar nicht komplett bezahlt haben, weil - wie ich in der ersten Antwort dargestellt habe - rund 20,7 Millionen € von uns noch nicht an den Flughafen geflossen sind. Ich gehe davon aus, dass die Flughafen GmbH deshalb noch nicht die Komplettbezahlung des SiemensAuftrages abgewickelt hat.

Eine weitere Frage habe ich von Frau Düker. Bitte schön, Frau Düker.

Herr Minister, Sie haben die Frage des Kollegen Priggen nicht beantwortet. In Ihrer Darstellung haben Sie gesagt: 72,4 Millionen € sind an die Flughafen GmbH - womöglich in Raten - ausgezahlt worden; der Rest noch nicht.

Gleichzeitig sagen Sie: Die Flughafen GmbH kann Siemens noch nicht bezahlt haben - so stand es auch in der Presse -; das Geld ist nicht an Siemens geflossen. - Das heißt, die Flughafen GmbH befindet sich im Besitz zweckgebundener öffentlicher Steuermittel, mit denen sie wirtschaften oder sonst was machen kann. Interessiert Sie gar nicht, was in dieser Zwischenzeit mit den öffentlichen Geldern bei der Flughafen GmbH passiert?

Herr Minister, bitte schön.

Frau Kollegin, ich will noch einmal darauf hinweisen, dass das Gesamtfördervolumen 93,1 Millionen € beträgt. Davon sind bisher erst 72,4 Millionen € an die Flughafen GmbH überwiesen worden. Mithin kann die Flughafen GmbH nicht die komplette Siemens-Rechnung bezahlt haben. Uns ist aber bekannt, dass die Flughafen GmbH bisher 77 Millionen € an Siemens ausgezahlt hat.

(Monika Düker [GRÜNE]: 77?)

- 77 Millionen € für die bisher erbrachte Leistung.

Eine zweite und damit letzte Frage von Herrn Priggen.

Herr Minister, können Sie uns sagen, wann diese 77 Millionen € gezahlt worden sind?

Bis zum Ende des Jahres 2003.

Ich sehe noch eine Frage von Frau Düker. Das ist Ihre zweite Frage, Frau Düker. Bitte schön.

Als örtliche Abgeordnete interessiert es mich schon, wie hier - die Stadt ist immerhin mit 50 % am Flughafen beteiligt - mit Regionalisierungsmitteln umgegangen wird.

Der Geschäftsführer Blume wird in der Zeitung mit dem Satz zitiert: „Im Extremfall müssen wir das Ding zurückgeben.“ Es ist letztendlich immer noch nicht klar, ob es tatsächlich zu einem dauerhaften Einsatz dieses Gefährts kommt.

Sie haben gesagt - soweit ich Sie verstanden habe -, zuwendungsrechtliche Schritte würden von der Bezirksregierung geprüft, und es gäbe eine angemessene Frist. Wie lang ist diese angemessene Frist, und wann liegt das Prüfungsergebnis der zuwendungsrechtlichen Schritte durch die Bezirksregierung vor? Wann können wir damit rechnen? Was ist das Ergebnis der Prüfung?

Herr Minister.

Frau Abgeordnete, die Abnahme muss bis frühestens Ende nächsten Jahres erfolgt sein, und erst danach können wir und der Flughafen entscheiden, ob die Leistung erfüllt und erbracht worden ist. Daraus ergeben sich die von mir in der Ausgangsbeantwortung der Anfrage geäußerten Bindungsfristen.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Nein, nein, so geht das nicht, meine Liebe. - Herr Keymis.

Herr Minister, …

Das ist im Übrigen auch Ihre letzte Frage.

Das ist mir bewusst.

… bedeutet das von Ihnen gerade Gesagte, dass wir als Land und Sie als zuständiger Landesverkehrsminister erwägen könnten, das Geld zurückzunehmen, wenn Herr Blume erwägen würde, das Ding zurückzugeben?

Herr Minister.

Ja.

Gut, eine klare Antwort. - Es liegen keine weiteren Fragen vor, meine Damen und Herren. Damit schließe ich die Fragestunde.