Protokoll der Sitzung vom 22.10.2008

Darüber hinaus ist klar, dass für die Sicherheit zu sorgen ist. Das hat die Universität sichergestellt; dessen habe ich mich versichert.

Wir sollten alles tun, um zu einem fairen öffentlichen Diskurs zu kommen, der die grundgesetzlichen Freiheiten von Forschung und Lehre und die Religionsfreiheit, hinsichtlich derer die Verfassung uns in die Pflicht nimmt, anerkennt. Wir müssen in dem Spannungsfeld, das wir in dem konkreten Fall haben, zu einer Lösung gelangen, die die Freiheit von Wissenschaft und öffentlicher Meinungsäußerung verteidigt und gleichzeitig den friedfertigen Religionsgemeinschaften einen Weg zu einem Religionsunterricht eröffnet, den wir ihnen gemäß unserer Verfassung einräumen wollen. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Das ist, wie ich Ihnen dargelegt habe, nicht einfach. Aber ich hoffe, dass uns das – auch mit Ihrer Unterstützung – gelingt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Der nächste Fragesteller ist der Kollege Sichau. Bitte schön, Herr Kollege Sichau.

Schönen Dank. Herr Minister, Sie haben vorhin von der in der Tat vorhandenen Spannung in diesem Bereich gesprochen. Aber was ist eigentlich über die Bedroher bekannt? Diesbezüglich war ich eben völlig überrascht. Es muss ja Quellen und Ursachen der Bedrohung geben.

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen dazu jetzt keine Details vortragen. Ich bitte um Verständnis dafür. Wenn Auskunft darüber gewünscht wird, werde ich gerne nachprüfen, inwieweit ich hier dazu vortragen könnte und sollte; man muss sehen, dass diese Frage durch eine gewisse Sensibilität gekennzeichnet ist. Wenn das aber gewünscht wird, bin ich gerne bereit, das in Abstimmung mit dem Innenminister und den Beteiligten zu klären. Ich würde Ihnen dann eine entsprechende Auskunft geben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Dr. Boos, bitte.

Die islamischen Verbände sind ja völlig anders strukturiert als die christlichen Kirchen. Ich frage Sie, Herr Minister Pinkwart, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es im Hochschulfreiheitsgesetz gibt, auf deren Grundlage man eine Mitwirkung der islamischen Verbände überhaupt in die Praxis umsetzen kann. Es handelt sich bei den islamischen Verbänden ja nicht um Religionsgemeinschaften, für die es eine Möglichkeit der Mitwirkung gibt. Wie kann man das bei den islamischen Verbänden praktisch überhaupt hinbekommen?

Herr Minister, bitte.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Frau Boos, meine sehr geehrte Damen und Herren, das betrifft genau den Punkt, den ich Ihnen in meiner Antwort eingangs sehr ausführlich dargelegt habe. Diese Frage gilt es in den einschlägigen Gesprächen und Arbeitsgruppen – auch innerhalb der Landesregierung – so zu klären, dass wir das Ganze in

Zukunft auf eine verlässlichere Basis als bislang stellen können. Dieser Prozess ist – das habe ich Ihnen dargestellt – noch nicht abgeschlossen.

Und wir müssen natürlich versuchen, möglichst bald nicht nur hier in Nordrhein-Westfalen – denn das ist ein bundesweites Anliegen – zu Ergebnissen zu kommen, damit es uns gelingt, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern dieser Glaubensrichtung entsprechend unserer Verfassung eine angemessene Mitwirkungsmöglichkeit einzuräumen, um ihnen eine echte Integration auf der Grundlage unserer Verfassung zu ermöglichen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Hendricks, bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass es ein besonderes Spannungsfeld gibt, das sich sicherlich auch auf die Mitglieder des Beirates der Universität Münster ausdehnen wird. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass Sie mit Verbänden, die Gewaltandrohungen aussprechen oder formulieren, nicht kommunizieren. Gibt es im Beirat der Universität Münster Mitglieder von Verbänden, die so etwas getan haben?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Frau Hendricks, meine Damen und Herren, ich kann das im Moment nicht positiv bestätigen. Aber bevor solche Gespräche tatsächlich stattfinden werden, werden wir das sehr sorgfältig überprüfen und zu einer Grundvoraussetzung machen. Denn ich hatte eben gesagt, dass auf der Grundlage unserer Verfassung eine Lösung gefunden werden muss. Zu unserer Verfassung gehören die Freiheit von Forschung und Lehre und die Freiheit der Meinungsäußerung, die nicht durch Drohungen gegen Mensch und Leben bedroht werden dürfen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 244 sehe ich nicht.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 245

der Abgeordneten Dr. Ruth Seidl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Studiengebühren schrecken vom Studium ab

Studiengebühren halten deutlich mehr Abiturienten vom Studium ab, als bisher angenommen. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Bundesbildungsministeriums hervor. Laut Studie haben allein im Abiturienten-Jahrgang 2006 bis zu 18.000 junge Menschen wegen der Gebühren kein Studium aufgenommen.

Insbesondere Frauen sowie Kinder von Eltern, die nicht studiert haben, werden von den Studiengebühren abgeschreckt. Dagegen lassen sich Kinder aus Akademikerfamilien deutlich seltener in ihrer Hochschulwahl beeinflussen.

Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Studie des BMBF zur abschreckenden Wirkung von Studiengebühren im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen zum Bildungsgipfel?

Ich darf Herrn Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart um Beantwortung bitten.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Seidl! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst klarstellen: Dass Sie immer wieder die Behauptung vortragen, Studienbeiträge schreckten vom Studium ab, bringt wenig, jedenfalls keinen Erkenntnisgewinn. Im Zweifel führt das zur Verunsicherung der Schulabsolventinnen und -absolventen, der Studienanfängerinnen und -anfänger sowie der Studierenden – also derjenigen, als deren Anwalt Sie sich sonst gerne darstellen. Ich halte das für unredlich.

Was die von Ihnen ins Feld geführte Studie des Bundesforschungsministeriums betrifft, bin ich gerne bereit, die Ergebnisse zu diskutieren, wenn die Studie auch tatsächlich vorliegt.

Was wir anders als diese Studie heute schon kennen, sind die Zahlen und Fakten für NordrheinWestfalen. Danach ist die Behauptung, Studienbeiträge wirkten abschreckend, wenig plausibel.

Im Übrigen hat der Leiter des Hochschulinformationssystems gestern per Agenturmeldung die Verkürzung der an die Öffentlichkeit gelangten Auszüge dieser Studie zurückgewiesen, weil er als Verantwortlicher der Studie die daraus abgeleitete Monokausalität nicht erkennen und bestätigen könne – im Gegenteil.

Hinzu kommt, dass der Bundesbildungsbericht, der von Frau Kollegin Sommer, mir und den anderen Kolleginnen und Kollegen in der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Bundesbildungsministerin erst unlängst der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, zu dem klaren Ergebnis kommt, dass ein solcher Zusammenhang nach allen bisher vorlie

genden empirischen Daten nicht zulässig ist – im Gegenteil: Man sagt, ein Wirkungszusammenhang ist weder so noch andersherum festzustellen.

Ich hatte vorhin die Freude, Ihnen noch einmal darzustellen, dass die Studienanfängerzahlen in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich steigen. Für das gerade angelaufene Wintersemester wird nach den Hochschulprognosen mit erstmals mehr als 70.000 Erstsemestern sogar ein Rekordhoch für NordrheinWestfalen erwartet. Dies ist kein Beleg für eine Abschreckung, sondern eher ein Signal dafür, dass die Hochschulen eine hinreichende Attraktivität auf unsere Studierenden ausüben.

Eine anerkannte Stärke unseres Studienbeitragsmodells ist zudem die sozialverträgliche Gestaltung, die uns und Ihnen im Rahmen der Anhörung im Übrigen auch von HIS unlängst bestätigt worden ist – also von demselben Institut, das auch die interne Studie des BMBF durchgeführt hat. Dort heißt es: Nordrhein-Westfalen hat das mit Abstand sozialverträglichste Studienbeitragsmodell in ganz Deutschland.

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

In der Tat ist es so – das wissen Sie natürlich auch –, dass etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger, also gerade Studierende aus einkommensschwächeren Familien, in Nordrhein-Westfalen am Ende ihres Weges faktisch keine Studienbeiträge zahlen müssen. Trotzdem profitieren sie von besseren Studienbedingungen. Also wird ein Studium für sie attraktiver, ohne dass es sie auf ihrem Lebensweg finanziell zusätzlich belastet.

Während Sie den Studienstandort NordrheinWestfalen schlechtreden und die jungen Leute verunsichern, arbeiten wir an Lösungen dafür, das Studium gerade für die jungen Leute aus bildungsferneren Familien noch attraktiver zu machen. So werden wir die Fachhochschulen erheblich ausbauen – den Hochschultyp also, der bei den Schulabsolventinnen und -absolventen ohne akademische Tradition in der Familie besonders beliebt ist.

Bemerkenswerterweise haben sich gerade die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Neubau von Fachhochschulen in diesem Land gestellt.

(Karl Schultheis [SPD]: Wo das denn?)

Sie haben sich gerade gegen jene gewandt, die es doch offensichtlich so besonders zu fördern gilt.

Ein letzter Gedanke: In einer Vergangenheit ohne Studienbeiträge – das müssen wir auch ehrlich miteinander besprechen – ist es in NordrheinWestfalen nicht gelungen, eine stärkere Bildungsbeteiligung insbesondere der sogenannten bildungsferneren jungen Menschen zu erreichen.

Wir gehen jetzt einen neuen Weg, zu dessen Marken zählen: der Ausbau des Hochschulsystems mit dem Schwerpunkt Fachhochschulen, der Neubau

neuer Fachhochschulen und neuer Abteilungen, aber auch der massive Ausbau von Studienplätzen an vorhandenen Fachhochschulen im Hochschulpakt Teil I und hoffentlich bald auch im Hochschulpakt Teil II, erhebliche zusätzliche Mittel für bessere Lehre durch sozialverträglich gestaltete Studienbeiträge und – das möchte ich noch einmal unterstreichen – unser Modell für den Aufbau eines nationalen Stipendiensystems für besonders begabte Studierende unabhängig von Einkommen und Herkunft.

Ich bin sicher: Allein die Tatsache, dass wir heute bereits die Mittel im Haushalt eingeplant haben, um ab 2009 die besten Studienanfänger in NordrheinWestfalen mit einem Stipendium fördern zu können, ist für potenzielle Studierende überzeugender als eine fortgesetzte Stimmungsmache.

Im Übrigen wollen wir dieses Stipendium auch BAföG-Empfängerinnen und -empfängern zusätzlich eröffnen, was gerade für junge Menschen aus Elternhäusern, die nicht so hochschulaffin sind, einen noch erweiterten Anreiz bieten könnte, ein Studium aufzunehmen.

Hinzu kommen die von uns auch mit Blick auf die Wirtschaft verstärkt eingeforderten dualen Studiengänge, weil sie berufs- und berufsausbildungsbegleitend zusätzliche Möglichkeiten eröffnen, dass sich ein Studium leichter finanzieren lässt.

All das sind Beiträge, die sehr wohl helfen können und – da bin ich mir sicher – helfen werden, dass wir alle Begabungspotenziale in diesem Land unabhängig vom Background in den jeweiligen Familien entsprechend fördern können. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Dr. Seidl. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie an Lösungen arbeiten, um dem negativen Trend zurückgehender Studienanfänger-/innenzahlen entgegenzuwirken. Sie haben jetzt wiederholt gefordert, der Bund müsse sich an einem nationalen Stipendiensystem beteiligen.

Im Entwurf des Gipfeldokuments findet sich dazu bisher allerdings nur eine ganz unverbindliche Aussage: Man werde das prüfen. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne fragen: Gibt es inzwischen konkrete Zusagen von Ihren Länderkollegen zu der Realisierung eines solchen Stipendiensystems?

Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Frau Dr. Seidl, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst einmal ist bemerkenswert, dass die Forderungen nach einem nationalen Stipendiensystem in der Arbeitsvorlage des Bildungsgipfels enthalten sind.