Deswegen haben sie alle auch protestiert, und das haben die Leute in der Anhörung auch so verstanden. Deswegen haben auch sie dagegen protestiert.
Es hat materielle Änderungen gegeben. Darauf komme ich gleich noch. Es hat im Bereich des Trägerkapitals nicht die Änderung gegeben, die wir uns gewünscht hätten. Das ist auch der Grund, warum wir diesem Gesetz in dieser Form schlicht und ergreifend nicht zustimmen werden – ganz einfach.
Ich will nämlich jetzt gerne auf die Änderungen eingehen. Meine Fraktion erkennt die Reichweite und die Substanz dieses Änderungspaketes ausdrücklich an, sonst hätten wir uns auch nicht so ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU bedankt.
Es greift nämlich wesentliche Elemente der in den letzten Wochen auch von uns Grünen vorgebrachten Kritik auf und stellt eindeutig eine qualitative Verbesserung des Gesetzentwurfes dar. Das gilt insbesondere für den Verzicht auf die rechtliche Regelung des Verbundes. Die nun vorgeschlagenen Formulierungen knüpfen an die bewährten Strukturen einer vertraglichen und insofern freiwilligen Zusammenarbeit an.
Eine deutliche Verbesserung zeigt sich auch in Verbindung mit der gesetzlichen Beleihung der WestLB AG mit der Sparkassenzentralbankfunktion. Zwar haben Sie nicht davon abgesehen, die Beleihung ins Gesetz zu schreiben, was wir eindeutig bevorzugt hätten, aber die Sparkassenverbände
Unsere ausdrückliche Unterstützung findet auch die seitens der Verbände entwickelten und nun von den Koalitionsfraktionen übernommene Kompromissformulierung zur Gewinnverwendung, die die im aktuell gültigen Gesetzestext normierte Maßgabe der Gemeinnützigkeit und die im Regierungsentwurf vorgesehene Gemeinwohlorientierung gleichrangig nebeneinanderstellt.
Positiv zu bewerten ist außerdem, dass sich jene Teile der Landesregierung, die auf eine Ausweitung des berechtigten Kreises zur Platzierung stiller Einlagen, also zusätzlicher Privatisierungsoptionen, gedrängt haben, nicht durchsetzen konnten. So weit das Positive.
Die aktuell vorgelegten Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf der Landesregierung sind jedoch nicht hinreichend. Denn die Regelungen zur optionalen Herausbildung von Trägerkapital bleiben weitgehend unverändert und führen zu keiner materiellen Veränderung.
Nein, ich habe gesagt, Sie haben insgesamt eine krachende Niederlage erlitten. Auf die Details bin ich noch gar nicht eingegangen, Herr Papke. Sie wollen von Ihrer Niederlage ablenken, Herr Dr. Papke, und das wird Ihnen nicht gelingen.
Das ist der maßgebliche Punkt für unsere Ablehnung. Auch wenn es gut ist, dass Sie sich bewegt haben. Sie, Herr Papke, wollen bloß ablenken.
Herr Minister Linssen, Sie haben einen großen strategischen Fehler gemacht. Sie haben sich auf Ihre alleinige Mehrheit verlassen, von der Sie so oft so „besoffen“ sind, und wollten dieses Gesetz nach dem Motto „Augen zu und durch!“ verabschieden. Das war ein großer strategischer Fehler.
Wir haben Ihnen von Anfang an die Zusammenarbeit angeboten, weil ein solches Gesetz besser mit größeren Mehrheiten verabschiedet wird, wie es gute Tradition in diesem Hause war.
Diese Angebote zur Zusammenarbeit haben Sie immer abgelehnt, weil Sie sich Ihrer Mehrheit so sicher waren. Jetzt auf einmal – man hört es an allen Ecken und Enden – möchten Sie gerne eine
breitere Mehrheit haben, weil Ihnen das lieber wäre. Hätten Sie der Opposition von Anfang an die Hand gereicht, hätten wir uns viel Streit ersparen können. Es gibt aber auch jetzt noch die Möglichkeit für eine breitere Mehrheit. Machen Sie sich unseren Antrag zu eigen, die Freiwilligkeit gesetzlich zu regeln. Dann hätten Sie am Ende das geschafft, was von Anfang an möglich gewesen wäre: ein Stück Kooperation, statt ein Rennen mit dem Kopf durch die Wand. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Mehr sehr verehrten Damen und Herren! Hier sehen Sie einen, der von der Mehrheit in diesem Parlament „besoffen“ ist.
Ich gestehe, ich bin überglücklich über diese Mehrheit, weil wir damit politisch so erfolgreich sind.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und von der Regierung, was gibt es Schöneres, als wenn die Führerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein so hohes Lied auf diese Mehrheit in diesem Hohen Hause und auf diese Regierung singt. Selbst Herr Papke konnte durch seinen Zwischenruf noch feststellen, dass auch er der große Profiteur dieses Gesetzes ist.
Sie, Frau Löhrmann, sind mit Ihrer Attacke, die Sie gegen die FDP zu reiten versucht haben, völlig ins Leere gelaufen. Denn beim Trägerkapital ist eine Legaldefinition eingeführt worden, weil wir das aus der Anhörung mitgenommen haben. Ansonsten steht alles weiter unverändert im Gesetzentwurf.
Auf andere Länder und auf Kleinigkeiten wollen wir jetzt gar nicht eingehen. Wir haben jahrelang über dieses Gesetz gestritten. Und all die Dinge, die Sie noch einmal in Entschließungsanträgen niedergelegt haben, sind hinlänglich bekannt und ausdiskutiert.
Wir haben zur Modernisierung des Sparkassenrechts viele Gespräche geführt und Beratungen abgehalten. Mit der Verabschiedung des Sparkassengesetzes erhalten die Sparkassen ein modernes und zukunftsfähiges Gesetz, ein Gesetz, das es Ihnen ermöglicht, auch dann erfolgreich am Markt tätig zu sein, wenn sich die Wettbewerbsbedingun
Herr Minister, auch wenn Sie gerade gesagt haben, auf andere Länder nicht eingehen zu wollen: Bin ich richtig informiert, dass im seit langer Zeit sozialdemokratisch regierten Rheinland-Pfalz
Ja, wir kennen die Geschichte aus Rheinland-Pfalz. Dort haben, wie ich glaube, mittlerweile neun von 27 Sparkassen das Trägerkapital freiwillig eingeführt. Wir wollen mal schauen, wie das bei uns in ein paar Jahren aussehen wird. Das wird sicherlich in jeder Stadtverwaltung und in jedem Verwaltungsrat sehr unterschiedlich gesehen werden. Der eine kann es machen; der andere kann es lassen. Ich weiß auch nicht, weshalb bei Ihnen die Aufregung so groß ist.