Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Anders als mein Vorredner würde ich schon ganz gerne noch einmal die Gelegenheit nutzen, für eine Veränderung des Sparkassengesetzes zu werben, und zwar bis zur letzten Möglichkeit, bis zur letzten Minute. Deshalb sage ich es noch einmal: Klar, alle Aktionen zum Gesetz haben dazu geführt, dass es nach heftigen Protesten durch Demonstranten, durch entsprechendes Verhalten von Kundinnen und Kunden, durch die Mitarbeiter und Verbände gelungen ist, den Raubzug durch die kommunale Sparkassenlandschaft zu stoppen.
Der Finanzminister musste unter diesem Druck seine betonierte Haltung aufgeben und das vorgelegte Gesetz an ganz zentralen Stellen verbessern. Damit sind – ich sagte es bereits gestern – zwar einzelne gefährliche Giftzähne einer Privatisierung entfernt – insbesondere der Vorstoß zulasten der Sparkassen, der WestLB neue Geschäftsfelder quasi per Gesetz zu verordnen –; aus unserer Sicht ist in diesem Gesetz aber noch nicht alles ausgeschlossen, was eine mögliche Privatisierung bewirken könnte.
Das Ganze war sicherlich auch für den Finanzminister ein schwerer Gesichtsverlust, der gerade diesen Plan, die Novelle des Sparkassengesetzes betrieben und zulasten der Sparkassen geglaubt hatte, dass die Westdeutsche Landesbank auf neue und stabile Füße kommt. Ich bin froh, dass wir das haben stoppen können.
Nicht vom Tisch ist aber die geplante Einführung von Trägerkapital, nicht handelbarem Trägerkapital. Wir sehen da nach wie vor ein mögliches Einfallstor für den Einstieg Privater in unsere kommunalen Sparkassen.
Wie der Städtetag, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, aber auch die beiden Sparkassenverbände noch einmal deutlich gemacht haben, sind auch wir der Auffassung, dass die vorgesehene Einführung der Möglichkeit zur Bildung von Trägerkapital entschieden abzulehnen ist. So übrigens auch die wörtliche Formulierung der Verbände.
Die Änderungen, die CDU und FDP gestern hier vorgelegt und mit Mehrheit beschlossen haben, stellen keine Verbesserungen dar, sondern werfen neue Fragen auf, die insbesondere mit Blick auf mögliche neue Positionierung der EU-Kommission äußerst bedenklich sind. So auch die wörtliche Formulierung der Sparkassenverbände.
Meine Damen und Herren, wir nehmen das nach wie vor ernst. Wir sehen uns heute auch im Auftrag derjenigen, die für den Erhalt unserer kommunalen Sparkassen vor Ort gekämpft haben: die vielen Kundinnen und Kunden, die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle die, die sich in diesem Prozess engagiert haben. Deshalb stellen wir heute noch einmal – wir wissen, es ist unsere letzte Möglichkeit – den Antrag: Verzicht auf Trägerkapital und damit Sichermachen des Sparkassengesetzes vor möglichen Privatisierungen. Wir werben um jede Stimme aus der Kollegenschaft von CDU und FDP, die wir sonst verantwortlich machen, wenn später mit den Sparkassen mögliche Privatisierungstendenzen nachzuvollziehen sind.
Damit es auch für die Nachwelt zu dokumentieren ist, würden wir sehr gerne über unseren Änderungsantrag namentlich abstimmen lassen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tja, Frau Kollegin Walsken, man muss sich schon einigen, ob das Gesetz in der Zielrichtung, im Grundtenor erhalten geblieben ist oder, wie Sie es teilweise zum Ausdruck bringen, Sie uns „besiegt“ haben.
Wir haben gestern in der Debatte, in der zweiten Lesung zur Sparkassengesetznovelle bereits alle wichtigen materiellen Punkte zu dem wichtigen Reformprojekt dargestellt und auch sehr ausführlich behandelt. Deswegen möchte ich in der heutigen dritten Lesung nur auf einen Aspekt noch einmal im Detail eingehen:
Wir haben uns gestern über die Genese des Gesetzes ausführlich hier im Plenum ausgetauscht wie auch davor in vielen, vielen Beratungen. Anders als SPD und Grüne haben wir uns zu keinem Zeitpunkt vernünftigen und sinnvollen Initiativen verschlossen. Deswegen sind wir gestern auch dem Antrag der Opposition, eine grundsätzliche Publizierungspflicht für die Bezüge der Vorstände der Sparkassen vorzusehen, gefolgt.
Ein wesentlicher Aspekt der Gesetzesnovelle sind – das haben wir auch immer wieder unterstrichen und
betont – die Bestrebungen, mehr Transparenz in das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen hineinzubringen. In der Tat kann es auch nicht sein, dass Vorstände von Aktiengesellschaften ihre Bezüge offenlegen müssen, die Gehälter von Sparkassenvorständen aber – in Anführungszeichen – „geheime Kommandosache“ sind. Wenn die Gehälter veröffentlicht werden, kann in der Öffentlichkeit vielleicht auch sachlich und vorurteilsfrei bewertet werden, wie die Vorstandsbezüge bei Sparkassen das gemeinnützige Wirken der Sparkassen begleiten und wie sie sich in der Gehaltsstruktur anderer kommunaler Einrichtungen und des Bankenwesens einordnen lassen.
Ich gehe allerdings – weil Sie natürlich auch rechtskundig sind – davon aus, dass wir uns gemeinsam in der logischen Konsequenz dafür einsetzen werden, dass wir auf der Bundesebene die bundesrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches entsprechend ändern, da andernfalls unser gemeinsamer politischer Wille an der konkurrierenden Gesetzgebung scheitern wird.
Meine Damen und Herren, wir als FDP-Fraktion werden dem Sparkassengesetz unsere Zustimmung erteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Becker.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst noch einmal deutlich machen, dass es bei den Auseinandersetzungen, die wir in den letzten eineinhalb Jahren im ganz wesentlichen Umfang mit Ihnen, den kommunalen Spitzenverbänden, den Sparkassenverbänden, Ihren Landrätinnen und Ländräten und auch den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die Ihrer Partei angehören, geführt haben, im Kern um die Frage ging – und das dokumentierte sich an verschiedenen Punkten –: Bleiben die Sparkassen, bleibt das Dreisäulensystem in der Art und Weise erhalten, wie wir sie bis jetzt hatten? Es gibt aktuell sehr viel Anlass, dazu zu sagen, dass das besonders nötig ist. Darum ging immer der Streit.
Der Streit ging auch darum, welche Regelungen in dem Arbeitsentwurf und im späteren Kabinettsentwurf aus dem Sparkassengesetz dazu geeignet sind, auch zusammen mit der EU das Dreisäulensystem und die öffentlich-rechtlichen Banken ein Stück weit sturmreif zu schießen und sie der Privatisierungsmöglichkeit zumindest zuzuführen.
Ich sage das deswegen, weil ich immer so fair bin, dann, wenn etwas Vernünftiges herauskommt, das herauszustellen. Man hätte es schneller haben können und müssen. Aber vernünftig geworden ist das bei der Frage des § 39, den Sie jetzt gestrichen haben. Sie haben das gestern als Missverständnis dargestellt, aber Sie haben ihn gestrichen. Das ist das, was hinten herausgekommen ist, und das ist in Ordnung.
Das ist im Zusammenhang mit der anstehenden Teilprivatisierung der WestLB ein Einfallstor für Privatisierung von Sparkassen, was geschlossen worden ist.
Geschlossen worden ist wenigstens ein Stück weit mehr auch die Frage der Abgrenzung von Gemeinnützigkeit und Gemeinwohl. Auch das konzediere ich.
Es bleibt – das ist ein besonderes Ärgernis – das Trägerkapital. Ich will es ganz konkret an die Person des Vorsitzenden der FDP-Fraktion binden. Wer das Protokoll über die Anhörung aufmerksam studiert, kann sehen, dass Herr Papke an einer Stelle besonders nachgebohrt hat: Warum soll das Trägerkapital nicht fungibel, also handelbar, sein?
Das ist der Punkt: Heute ist es die Option zur Bildung von Trägerkapital; in einem Jahr beginnt dann vor dem Hintergrund der kommunalen Finanznot erneut die Debatte, warum es nicht fungibel sein soll.
Das unterstelle ich Ihnen. Deshalb kann es heute auch nicht zu einer breiten Mehrheit kommen – es sei denn, Sie stimmen dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, den wir inhaltlich voll teilen, zu, die optionale Trägerkapitalbildung herauszunehmen.
Ich appelliere an Sie – und es entspräche eigentlich auch gutem Brauch –, an diesem Punkt gerade in der heutigen Situation das mit breiter Mehrheit zu beschließen. Sonst muss ich sagen: Bei allen Fortschritten können wir nicht zustimmen, weil diese Tür diesem Vorsitzenden dieser FDP-Fraktion leider immer noch geöffnet bliebe. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das Sparkassengesetz jetzt mehr als zwei Jahre lang diskutiert und in zweiter Lesung verabschiedet. Es war gut, dass Regierung und Regierungsfraktionen gerade auf den letzten Metern so eng zusammengearbeitet und viele Veränderungen
Ihre Befürchtungen, Herr Becker, kann man immer haben. Der Gesetzgeber wird sicherlich nicht so dumm sein, eine Salamitaktik zu verfolgen, wenn er etwas beabsichtigt. Das hat er nicht nötig. Es bleibt dabei: Alle Ihre Befürchtungen sind völlig gegenstandslos, denn so steht es nicht im Gesetz. Es ist nicht so realisierbar.
Die Regierungsfraktionen und die Landesregierung wollen all das, was Sie an Befürchtungen angesprochen haben, auch nicht, damit das ganz klar ist. Es ist ein gutes Gesetz, das sicherlich dazu beitragen wird, dass die Sparkassen in den nächsten 20 Jahren wettbewerbsfähig sind und als erste Säule in dem dreisäuligen Bankensystem eine gute Zukunft haben. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Minister Linssen. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 14/7913 ab. Dazu haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach § 43 Abs. 2 erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben beim Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit Ja stimmten 80 Abgeordnete, mit Nein stimmten 98 Abgeordnete, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 14/7913 abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/7844, den Gesetzentwurf Drucksache 14/6831 in der Fassung seiner Beschlüsse unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen
anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Dann ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung verabschiedet.