Genau, wir sind hier im Landtag. Genau so ist es, und deswegen können Sie sich hier auch einmal über Ihre anderen unsozialen Taten aufregen, die Sie ja immer schön verschweigen.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wenn wir über Ih- re unsozialen Einschnitte reden, reicht eine halbe Stunde Redezeit nicht aus!)
Meine Damen und Herren, wir wollen nichts mit der Gieskanne ausschütten, sondern wir wollen, dass die Mittel des Staates für Bedürftige und vor allen Dingen für Verfahren eingesetzt werden, die Aussicht auf Erfolg haben. Wir wollen, dass jemand, der Geld hat, dieses auch einsetzt. Wenn ein Hartz IVEmpfänger 5.000 € in der Ecke liegen hat, dann kann er die genau so einsetzen wie andere.
Es ist doch kein Unterschied, ob jemand ein HartzIV-Empfänger oder geringverdienend ist. Darauf kommt es doch wohl nicht an, meine Damen und Herren, sondern es kommt darauf an, ob jemand bedürftig ist.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das ist eine Un- verschämtheit, was Sie über Hartz-IV- Empfänger loslassen – Weitere Zurufe von der SPD)
Wenn er bedürftig ist, dann bekommt er Beratungshilfe, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn er nicht bedürftig ist, dann bekommt er sie nicht.
Sie können noch so viel schreien, wie Sie wollen. Ich bleibe dabei: Sie haben auf Bundesebene und auf Landesebene eine extrem unsoziale Politik betrieben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Orth, Ihre Rede hat eines wieder deutlich gemacht: Die FDP ist die Partei der sozialen Kälte in diesem Land.
Herr Rüttgers, Sie müssen sich zurechnen lassen, dass Sie sich von dieser Partei der sozialen Kälte Ihre Politik bestimmen lassen.
Zum Hintergrund des Antrags der SPD, den wir unterstützen: Herr Giebels, es ist Ihre Regierung. Es ist Ihre Justizministerin,
die im Oktober dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung unter anderem des Beratungshilferechts in den Bundesrat eingebracht hat, der mehrheitlich im Bundesrat beschlossen wurde.
Erst einmal – das haben einige hier auch in Allgemeinplätzen dargestellt – kommt das ja positiv daher, wenn die Zielbeschreibung lautet: Strukturschwächen in Bewilligungsverfahren sollen beseitigt werden, und Bewilligungsvoraussetzungen sollen präzisiert werden.
Hinter diesen abstrakt euphemistischen Begriffen stecken ganz klar andere Dinge, nämlich dass für Sozialschwache in dieser Gesellschaft beim Zugang zum Rechtsweg Hürden aufgebaut werden sollen.
Aus unserer Sicht gefährdet dies den Rechtsschutz in der Gesellschaft und ist ein Schritt mehr dieser Regierung auf dem Weg in eine Zweiklassenjustiz, Herr Giebels. Es ist doch wohl völlig klar, dass Sie hier gerade für die Sozialschwächsten die Hürden für den Zugang erhöhen.
Ich will das auch an Beispielen verdeutlichen, Herr Dr. Orth, damit klar wird, worum es im Gesetzentwurf eigentlich geht. Ich nenne nur drei Beispiele.
Erstens. Die Pflicht zur Führung von Listen ist eingeführt worden. Die Rechtspfleger können demnächst Hilfesuchenden eine Liste über andere Hilfemöglichkeiten in die Hand geben, wobei es auch diffus bleibt, wer diese erstellt. Das schließt ein, dass der Rechtspfleger den Hilfesuchenden wieder zu der Behörde zurückschickt, nämlich beispielsweise zur ARGE, die ihm diesen fehlerhaften Bescheid unter Umständen erst ausgestellt hat, und er sich da Hilfe suchen soll. Das stellt das Rechtsstaatsprinzip völlig auf den Kopf,
Das zweite Beispiel ist die Glaubhaftmachung. Schon jetzt stand im Gesetz, dass man die Angaben glaubhaft machen muss. Natürlich sah das Gesetz bisher auch schon Hürden vor. Das soll gestrichen und ersetzt werden durch die Abgabe einer Versicherung an Eides statt. Hier wird doch wirklich mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Da steigt doch die Hemmschwelle, einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Aus meiner Sicht ist hier die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben.
Jetzt komme ich zum dritten Beispiel. Ich möchte wirklich nur drei Beispiele nennen, die aus meiner Sicht deutlich machen, wie falsch dieser Weg ist. Jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Orth. Wenn Sie die Eigenbeteiligung für den Rechtsanwalt von 10 € auf 30 € erhöhen und sagen,
na ja, das kann doch ein Hartz-IV-Empfänger mal locker aus der Portokasse bezahlen, dann wissen Sie wirklich nicht, wie diese Menschen mit dem spitzen Bleistift rechnen müssen. 20 € im Monat sind für einen Hartz IV-Empfänger eine riesige Hürde.
Sie wissen genauso gut wie alle hier in diesem Raum, dass die Hartz-IV-Sätze nicht existenzsichernd sind.
Sie sind in den letzten Jahren nicht den allgemeinen Preisentwicklungen angeglichen worden. Und da packen Sie noch einmal eine Schüppe drauf. Gut,
es sind nur 20 €, aber wir haben auch steigende Preise, die nicht durch Erhöhungen aufgefangen werden. Ich empfinde das als Zynismus,