Damals gab es keine Alternativen dazu, weil kein Geld vorhanden war und weil es sich um eine schwierige Situation handelte. – Sie verwalten in diesem Jahr 9 Milliarden € mehr Steuerneinnahmen, als wir im Jahre 2004 hatten. Machen Sie etwas mit dem Geld!
Wir – insbesondere ich als Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses – hätten sehr großes Interesse, dass der BLB gemeinsam mit der Landesregierung in einem Konzept, mit einem Plan und mit einem Tableau sagen würde: Ja, wird sind auf den doppelten Abiturjahrgang 2012/2013 nicht nur gespannt, sondern auch vorbereitet. Bis dahin haben wir ein Stück saniert, bis dahin haben wir modernisiert; wir haben Vorsorge getroffen.
Denn in diesem Haus wird entschieden, wohin das Geld fließt. Das ist nicht das Geld von Helmut Linssen; das ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen!
Damit müssen Sie nicht nur sorgsam, sondern auch vorausschauend umgehen. Sie machen bis jetzt nicht mehr als Ankündigungen. Ich bin gespannt, ob Sie dem noch etwas folgen lassen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal Herr Minister Dr. Pinkwart zu Wort gemeldet. Die restliche Redezeit beträgt 15 Sekunden. Aber Sie wissen, Herr Minister, dass Sie noch weitere Redezeit in Anspruch nehmen können.
Das geht jetzt ratzfatz. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will kurz den Vorwurf ausräumen, wir hätten nicht rechtzeitig informiert. Am Dienstagnachmittag hat das Kabinett getagt und entschieden. Am Mittwoch haben Herr Linssen und ich das der Öffentlichkeit vorgestellt. Am Donnerstag wurde der Ausschuss informiert. Schneller kann man es parlamentarisch nicht organisieren, meine Damen und Herren.
Zweitens. Herr Schultheis, Sie haben gesagt, die Universität Bochum sei von der SPD gegründet worden. Da muss ich Sie leider enttäuschen. Das waren CDU und FDP.
Alle anderen Gründungen – das darf ich für die FDP sagen – haben immer mit der FDP stattgefunden. Die Grünen, lieber Herr Groth, haben während ihrer Regierungsverantwortung nie eine Hochschule in Nordrhein-Westfalen mit gegründet.
Letzter Gedanke: Herr Groth, Sie sagten, wir seien nicht auf den doppelten Abiturjahrgang eingerichtet. – Er kommt in fünf Jahren. Wir bauen mittlerweile die Gebäude schneller. Die Planungszeiten sind nicht mehr so lang wie zu der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung. Hier geht es richtig schnell zur Sache. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der beiden Anträge Drucksache 14/8076 und Drucksache 14/8081 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Anträge einstimmig überwiesen.
8 Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht von NordrheinWestfalen und weiterer Anpassungen
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Müller-Piepenkötter in Vertretung für Herrn Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Länder haben den Auftrag, die europäische Dienstleistungsrichtlinie bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzen. Hierzu hat
Dieser Umsetzungsauftrag ist sehr facettenreich. Hierzu zählt unter anderem die verfahrensrechtliche Umsetzung, die die Landesregierung hiermit einbringt. Als markante Eckpunkte sind zu nennen: der Einheitliche Ansprechpartner, die Genehmigungsfiktion und die elektronische Verfahrensabwicklung.
Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf orientiert sich am Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen dem Bund und allen Ländern. Die wesentlichen Eckpunkte sind:
Erstens. Im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes wird eine neue besondere Verfahrensart eingeführt. Sie heißt „Verfahren über die einheitliche Stelle“ und differenziert zwischen einer Informations- und einer Verfahrensmanagementphase. Mit ihr wird die Möglichkeit der modernen Verfahrensabwicklung über einen Verfahrensmittler eingeführt.
Dieser neue Verfahrenstypus ist im Sinne der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ausgestaltet. Die kompakte Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz macht das Fachrecht schlanker, da es nur auf die verfahrensrechtlichen Regelungen verweisen muss. Diese Regelungstechnik hat sich bereits im Planfeststellungsrecht bewährt.
Zweitens. Das Verwaltungsverfahrensgesetz wird mit der Genehmigungsfiktion eine weitere Kompaktregelung enthalten. Auch dieses verfahrensrechtliche Instrument muss vom Fachrecht durch Verweis aktiviert werden.
Diese Fiktionsregelung führt zu einer weiteren Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Entscheidet die Behörde innerhalb eines festzulegenden Zeitraums nicht rechtzeitig, gilt die Genehmigung zugunsten des Antragstellers als gesetzlich erteilt. Damit wird in der Verwaltungspraxis ein positiver Verfahrensdruck entstehen, der auch Abläufe innerhalb der Verwaltungen optimieren wird.
Drittens. Die Dienstleistungsrichtlinie verlangt, dass Verwaltungsverfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können. Sie gewährt dem Antragsteller ein Wahlrecht zwischen dem konventionellen Weg und der vollelektronischen Abwicklung. Dies wirkt sich natürlich auch auf die elektronische Zustellung von Verwaltungsentscheidungen aus.
Wie kann eine Verwaltungsentscheidung elektronisch und förmlich zugestellt werden, wenn sich der Empfänger weigert, ein Empfangsbekenntnis zurückzusenden? Hier sieht der Entwurf eine Zustellungsfiktion mit Widerlegungsmöglichkeit vor. Er knüpft an die heute bestehenden technischen Möglichkeiten der Kommunikation mit E-Mails an.
Viertens. Auch im Gebührenrecht sind Anpassungen erforderlich, denn die Dienstleistungsrichtlinie bestimmt, dass für dienstleistungsrelevante Ge
nehmigungsverfahren nur kostendeckende Gebühren genommen werden dürfen. Die gebührenrechtliche Berücksichtigung der Bedeutung, des wirtschaftlichen Werts und des sonstigen Nutzens einer Genehmigung ist hierbei nicht möglich. Deshalb ist insoweit der europarechtliche Vorrang des Kostendeckungsprinzips im Gebührenrecht des Landes zu verankern.
Schließlich: Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen das verfahrensrechtliche Konzept. Sie haben ausgeführt, dass auf das Land kein Kostenausgleichsrisiko zukommen wird. Um die Verwaltung an die neuen Entwicklungen zu gewöhnen, sollen die Instrumente des Verfahrens über die einheitliche Stelle und die Genehmigungsfiktion zunächst nur im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Anwendung finden und nicht von Anfang an auf Jedermann-Verfahren ausgedehnt werden.
Meine Damen und Herren, insgesamt bietet die Europäische Dienstleistungsrichtlinie für die Verwaltung einen weiteren Modernisierungsschub, den es zu nutzen gilt.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass mit diesem Regierungsentwurf zwei Regelungen im Planfeststellungsrecht an die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen angepasst werden. Die Anpassungen betreffen die Einwendungsfrist und den Präklusionsumfang im Anhörungsverfahren sowie die Planerhebung bei Abwägungsmängeln. Mit diesen Änderungen wollen wir einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten. – Ich wünsche der parlamentarischen Beratung einen erfolgreichen Verlauf.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Kuschke zu Wort gemeldet.
Die erste: Frau Ministerin, ja, das Gesetz ist okay. In der Kategorie des Sportes ausgedrückt ist es sozusagen die Pflicht.
Interessant und wichtig wird es dann – da schaue ich auch in Richtung von Frau Ministerin Thoben –, wenn es um die Kür geht, sprich: das Verfahren und den Ablauf. Es fragt sich, ob es nicht richtiger und sinnvoller gewesen wäre, wenn man ein Artikelgesetz, Herr Kollege Schroeren, vorgelegt hätte, in das wir die Änderungen zum Verwaltungsverfahrensgesetz hätten mit hineinnehmen können, bei dem wir bezüglich der Dinge, die die Ressortierung und die Gestaltung des Einheitlichen Ansprechpartners anbelangen, Klarheit gehabt hätten und in dem wir drittens auch noch entsprechende Dinge im
Insofern erinnert mich das in dieser vorweihnachtlichen Zeit an eine Situation, in der man die Verpackung für ein Weihnachtsgeschenkt fertig macht, aber noch nicht genau weiß, was in diese Packung eigentlich hinein soll.
Nächste Anmerkung: Ein bisschen erahnt man, was drin sein soll, nämlich durch die Pressemitteilung zu dem Kabinettbeschluss, der sich mit der Frage des Einheitlichen Ansprechpartners befasst hat, wobei auch wiederum einige Irritationen festzustellen sind, die aufgeklärt werden müssen.
Gut ist aus unserer Sicht, dass – wenn es denn so ist – die Ansiedlung bei den Städten und Gemeinden stattfindet. Glückwunsch an den Innenminister! Er hat sich insofern durchgesetzt. Es gab Auseinandersetzungen darüber, in welche Richtung das Modell laufen sollte.
Dann stoßen wir aber auf die fragwürdige Zahl 18. Warum soll das in 18 Regionen des Landes stattfinden? Wir haben erste Reaktionen beispielsweise des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises, der mit Recht einwendet: Was heißt diese Zahl eigentlich? Was bedeutet das beispielsweise auch für den eigenen Kreis? Im Ennepe-Ruhr-Kreis kommt es zu einer Aufteilung. Damit werden zügige Verwaltungsverfahren – die Ministerin hat diese gerade richtigerweise als Ziel angesprochen – doch wieder erschwert.
Ein weiterer Punkt, der auch geklärt werden muss: Welche Rolle spielen die Bezirksregierungen, die, soweit wir wissen, in dem Gesetzentwurf auch mit einer besonderen Aufgabe bedacht worden sind?
Nächste Anmerkung, Stichwort Normenscreening: Ich erinnere mich sehr gut an die Debatte in diesem Hohen Hause, in denen die Wirtschaftsministerin appelliert hat: Lasst die Tassen im Schrank! Was diskutiert Ihr über Einheitliche Ansprechpartner? Entscheidend ist vielmehr das, was inhaltlich passiert, Stichwort Normenscreening. Da soll es nach unserer Information eine einzige Modellstadt geben, nämlich Köln, unsere Ein-Millionen-Stadt.