Zweitens sollten wir das System der freien Heilfürsorge, das bei der Polizei, der Bundespolizei, bei Soldaten und Zivildienstleistenden besteht, auf die Feuerwehren und die Justizvollzugsbeamten ausdehnen. Dies würde meiner Ansicht nach effektvoller und nachhaltiger einer Unteralimentation entgegenwirken. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass diese Landesregierung eine solche Diskussion zum Anlass nehmen würde, auch die freie Heilfürsorge bei der Polizei infrage zu stellen.
Drittens und abschließend bin ich mittlerweile zu der festen Überzeugung gelangt – wie es auch ver.di und komba inzwischen fordern –, dass eine Dienstrechtsreform in Nordrhein-Westfalen überfällig ist, in deren Rahmen eigenständige Laufbahnen für die Feuerwehren und die Justizvollzugsbeamten installiert werden müssen, Laufbahnen, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellen und den besonderen Anforderungen der Dienste gerecht werden, Laufbahnen, die Möglichkeiten eröffnen, der persönlichen Qualifizierung folgend Aufstiege im Berufsleben zu gestalten, und letztendlich eine gerechte Versorgung der Pensionäre sicherstellen.
Vielen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Engel für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niemand möchte bei den Feuerwehrleuten infrage stellen – oder ihnen absprechen –, welche Überlastung ihr Beruf mit sich bringt. Helfen, retten, bergen: Das ist ihre Berufung. Dafür haben wir zu danken.
Transparenz in die Debatte zu bringen, ein ganz praktisches Beispiel nennen; denn wir sprechen über Feuerwehrbeamte. Ein Feuerwehrmann nach Besoldungsgruppe A8, verheiratet mit zwei Kindern, erhält in Stufe 6 inklusive Familienzuschlag monatlich netto 2.240 €, brutto 2.400 €. Dafür muss ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.300 € verdienen. Bei Unverheirateten ist das ähnlich.
Gerade jetzt, in Zeiten eines noch nie dagewesenen Finanz-Tsunamis, in dem zahlreiche Unternehmen vor enormen Herausforderungen stehen, Steuereinnahmen wegbrechen und viele Menschen als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft um ihre Arbeitsplätze fürchten, müssen viele den Gürtel enger schnallen und Einbußen bei einem einmal erreichten Wohlstandsniveau hinnehmen.
Einschnitte gibt es nur bei den Beamten. Dem Parlament kommt die Aufgabe zu, dies alles im Blick zu haben und Wünsche und Vorschläge auf ihre Finanzierbarkeit und sachliche Rechtfertigung zu prüfen.
Bedauerlicherweise wird das Thema von den Grünen zum Werfen populistischer Nebelkerzen benutzt. Das muss ich hier so sagen. Daher ist es notwendig, die interessierte Öffentlichkeit an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Kostendämpfungspauschale, die heute als sozial ungerecht bezeichnet wird, 1999 von der damaligen rot-grünen Landesregierung zur Haushaltskonsolidierung eingeführt wurde. 2004 wurde sie, ebenfalls von RotGrün, noch einmal um 50 % angehoben. Der Kollege Möbius hat das hier ganz präzise und richtig vorgetragen.
Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass dem Personal durch die Aufrechterhaltung der zahlreichen Einschnitte eine Menge zugemutet wird. Es gilt aber unser Versprechen, den im Januar und Februar mit den Tarifbeschäftigten des Landes erzielten Tarifabschluss in voller Höhe auf die Beamtenschaft zu übertragen.
Der Forderung nach einer Neustaffelung der Kostendämpfungspauschale stehen wir jedoch kritisch gegenüber, zum einen da die Pauschale bereits jetzt nach Besoldungsgruppen von 150 bis 750 € differenziert ist, zum anderen da bereits heute eine weite Berücksichtigung weiterer sozialer Merkmale, wie die Anrechnung von Kindern, vorgesehen ist. Eine weitere Staffelung ist damit kaum denkbar und dürfte im Ergebnis zu bürokratischem Aufwand und neuen Ungerechtigkeiten führen.
Konkret heißt das: Die Besoldungsgruppe allein ist für die Höhe des tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht ausreichend aussagekräftig. Das Endgrundgehalt in Besoldungsgruppe A7 – wieder als Beispiel Dienstaltersstufe 10 – liegt bei 2.200 € brutto. Bei einem verheirateten Beamten mit
Gegenüber der ersten Dienstaltersstufe in A9, dem Eingangsamt im gehobenen Dienst, mit 1.990 € brutto – netto bei Unverheirateten in Steuerklasse 1 monatlich 1.700 € – liegt dies um gut 300 € höher.
Auch lehnen wir es ab, die Kostendämpfungspauschale zum Umverteilungselement einer vermeintlich als gerecht empfundenen sozialen Besoldungsstaffelung zu machen. Die Kostendämpfungspauschale wird als Bestandteil des gesamten Besoldungssystems ebenfalls zum Inhalt einer breit angelegten Dienstrechtsreform werden müssen, die wir innerhalb der nächsten Legislaturperiode angehen werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat der Finanzminister, Herr Dr. Linssen, für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Dr. Linssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle bei der Opposition fest: Entweder leiden Sie unter einer reinen Amnesie, oder aber Marx hatte doch recht, als er sagte: Das Sein verändert das Bewusstsein. – Seitdem Sie in der Opposition sind, können Sie sich nicht mehr daran erinnern, dass Sie das alles 1999 selbst eingeführt haben.
Ich bedauere überhaupt nicht, dass ich schon der dritte Redner bin, der Ihnen das sagen muss; denn die Wahrheiten gehören nun einmal auf den Tisch.
Sie wissen: Die Beihilfeleistungen werden seitdem einmal jährlich um einen bestimmten Betrag gekürzt. Die Regelung des § 12a der Beihilfenverordnung staffelt die Pauschale in fünf Stufen, in denen jeweils mehrere Besoldungsgruppen zusammengefasst sind. Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A6 sind von der Regelung ausgenommen und müssen keine Abzüge hinnehmen.
Für die Besoldungsgruppen A7 bis A11 betrug der Abzug ursprünglich 200 DM. Für höhere Besoldungsgruppen konnte er bis zu 1.000 DM jährlich betragen. Die Pauschale reduzierte sich für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 50 DM. So haben Sie das seinerzeit eingeführt. Für Versorgungsempfänger – auch das haben Sie eingeführt – gelten deutlich geringere Abzugsbeträge.
Diejenigen, die in dieser Legislaturperiode neu hinzugekommen sind und zur Opposition gehören, muss man natürlich aufklären, damit sie in vollem Bewusstsein die Hand für einen solchen Antrag
heben. Also: Die rot-grüne Landesregierung hat ab dem 01.01.2003 die Pauschalen für alle Besoldungsgruppen
um 50 % angehoben. Stellen Sie sich das einmal vor! Lassen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen, was Sie so alles gemacht haben. Damals waren natürlich auch schwierige Zeiten, aber die haben wir immer wieder.
Dann haben Sie die seit 1999 bestehende Staffelung unverändert gelassen. Dementsprechend haben wir zwischen 150 und 750 € jährlich von der Beihilfe abgezogen. Die 1.000 DM als maximalen Betrag hatten Sie ja auf 1.500 DM erhöht, was 750 € entspricht. – So ist das Ganze entstanden.
Die Besoldungsgruppen bis A6 werden nach wie vor nicht belastet. Für A7 bis A11 beträgt die Kürzung seitdem 150 €. Dieser Betrag reduziert sich wiederum für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 60 €.
In der Regierung hatten SPD und Grüne mit diesen Regelungen erkennbar wenige Probleme – sonst wäre 2003 nicht noch einmal gekürzt worden. Mit dem heutigen Antrag der Grünen sollen nunmehr auch die Besoldungsgruppen A7 und A8 von der Regelung, die seit 2003 gilt, ausgenommen werden und damit keine Abzüge mehr tragen.
Im Landesbereich, meine Damen und Herren, befinden sich derzeit etwa 14.300 Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A7 und A8. Da bei diesem Personenkreis derzeit durchschnittlich mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, beträgt die Belastung in diesen Besoldungsgruppen 90 €, 150 minus 60. Das sind ca. 0,3 % des Bruttojahreseinkommens. Diese Durchschnittszahlen dürften auch für die Feuerwehrbeamten gelten.
Das Bundesverfassungsgericht hält eine Belastung mit 0,3 % des Bruttoeinkommens im Übrigen für zumutbar. Eine weitere Staffelung der Kostendämpfungspauschale, wie sie in dem Antrag gefordert wird, würde nicht zu einem sozial ausgewogeneren Ergebnis führen, andererseits aber würde sie den Verwaltungsaufwand für die Beihilfestellen erheblich steigern.
Denn, meine Damen und Herren, die Besoldungsgruppe allein ist für die Höhe des tatsächlich zur Verfügung stehenden Einkommens nicht aussagekräftig. So liegt beispielsweise das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A7 um 267 € höher als das Eingangsgehalt der Besoldungsgruppe A9. Famili
enzuschlag und Kindergeld führen zusätzlich zu Verschiebungen. An den Besoldungsgruppen allein lässt sich eine soziale Staffelung also nur schwer festmachen. Würde man aber auf das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen abstellen, müssten die Beihilfestellen hierzu umfangreiche Ermittlungen durchführen und entsprechende Nachweise verlangen. Dies würde den Verwaltungsaufwand in einem Maße ansteigen lassen, das völlig unverhältnismäßig wäre.
Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen: Es war nicht die jetzige Landesregierung, die die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage gestrichen hat.
und zwar, wie Sie sich ja noch schwach erinnern können, eine rot-grüne Bundesregierung. Eine argumentative Vermengung dieser Maßnahme mit der unter Beteiligung der Grünen eingeführten Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht des Landes ist also nicht sachgerecht.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Linssen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/8082 – Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Findet diese Empfehlung Ihre Zustimmung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller vier Fraktionen dazu fest. Die Überweisungsempfehlung ist angenommen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, habe ich die Aufgabe, eine Rüge auszusprechen. Sie betrifft den fraktionslosen Abgeordneten Rüdiger Sagel. Er hat sich in der Plenarsitzung am 4. Dezember während der Rede von Herrn Minister Laumann zu Tagesordnungspunkt 8 „UNKonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent in der Bundesrepublik