Herr Kollege Möbius, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Frau Kollegin Düker möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu?
Danke, Herr Möbius. – Ich wollte nur noch einmal Ihrer Erinnerung ein bisschen auf die Sprünge helfen. Haben Sie vergessen, dass Sie es waren, die den Beamtinnen und Beamten versprochen haben, die Kürzungen des Weihnachtsgeldes rückgängig zu machen? Haben Sie vergessen, dass Sie das Versprechen gebrochen und das Weihnachtsgeld noch einmal gekürzt haben? Haben Sie schon vergessen, dass Sie unsere Befristung der 41-Stunden-Woche vor Kurzem ohne ein Wort einfach aufgehoben und die Regelung entfristet haben? Haben Sie vergessen, dass Sie die Möglichkeit hatten, wenigstens die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zu erhalten? Auch das haben Sie abgelehnt. Haben Sie all diese Dinge eigentlich schon vergessen? Vor dem Hintergrund wurde der Antrag gestellt.
Frau Kollegin, ich darf noch einmal auf die Richtlinien unserer Geschäftsordnung zu Zwischenfragen verweisen. – Herr Kollege Möbius, Sie haben das Wort.
Sie haben in Ihren Antrag geschrieben, wir seien diejenigen gewesen, die die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage gestrichen hätten. Das ist nachweislich falsch. Sie wissen ganz genau, dass das falsch ist. Es war der Bund, der 1998 eine auslaufende Regelung dazu gefunden hat.
Sie tragen fortlaufend falsche Dinge vor. Das müssten Sie eigentlich endlich einmal erkennen, Frau Düker.
Auch die anderen von Ihnen angeführten Beispiele ziehen nicht. Die Haushaltslage, die Sie uns hinterlassen haben, war dramatisch schlechter, als wir es uns vorgestellt hatten.
Meine Damen und Herren, ich komme auf meine Rede zurück. Ich hatte schon gesagt, gerade die Oppositionsparteien blasen die Backen ganz schön auf.
Ich darf auch an die Haushaltsdebatten erinnern, in denen SPD und Grüne der Regierung und den sie tragenden Fraktionen immer wieder vorgeworfen haben, wir würden nicht genug sparen. Frau Walsken und Herr Groth sind wahre Spezialisten auf diesem Gebiet. Sie sollten Ihre Äußerung einmal gegenüber den Betroffenen – in diesem Fall auch gegenüber den Feuerwehrleuten – wiederholen. Dazu haben Sie anscheinend nicht den Mut.
durchgehen lassen. Auf der einen Seite verkünden Sie vollmundig, wir würden nicht genug sparen. Auf der anderen Seite stellen Sie ständig Anträge, die den Landeshaushalt nachhaltig belasten.
Meine Damen und Herren, das geht nicht. Sie müssen sich Ihrer Verantwortung auch als Oppositionsparteien stellen und entscheiden: Entwicklung eines eigenen schlüssigen Konzeptes oder populistische Beliebigkeitspolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesen eher grundsätzlichen Ausführungen komme ich auf den Antrag an sich zurück. Nach Berechnungen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung beträgt die durchschnittliche Belastung eines Beamten durch die Kostendämpfungspauschale in den Besoldungsgruppen A7 und A8 weniger als 90 € pro Jahr. Das setzt sich aus 150 € Kostendämpfungspauschale minus 60 € für jedes Kind zusammen. Somit handelt es sich um 0,3 % des Bruttojahreseinkommens. Die Wirkung ist also für die Besoldungsgruppen A7 und A8 vergleichsweise bescheiden.
Darüber hinaus wissen Sie, dass gegen die rotgrüne Regelung der Kostendämpfungspauschale Verfassungsbeschwerden anhängig sind. Der Ausgang der Gerichtsverfahren ist derzeit noch nicht absehbar. Von daher ist eine Änderung der gesetzlichen Regelungen aus unserer Sicht derzeit nicht angezeigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich den Teilnehmern der Interessengemeinschaft der Feuerwehrleute bei der Mahnwache vor dem Landtag gestellt und dort gesagt, dass ich für eine grundlegende Reform des Beamtenrechts bin. Dazu stehe ich auch.
Bekanntlich hat das Land nach der Föderalismusreform größere Regelungskompetenzen erhalten. Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass realistischweise nicht mehr mit einer Reform in dieser Legislaturperiode zu rechnen ist. Wir wollen eine richtungsweisende und grundlegende Reform, die auch den Namen verdient. In einem solchen Reformwerk sollte auch den besonderen Belangen der Feuerwehr Rechnung getragen werden. Denn niemand bestreitet, dass es für die hart arbeitenden Feuerwehrleute nicht gerade motivierend oder motivationsfördernd ist, wenn sie genau wissen, dass sie bis zu ihrer Pensionierung nur eine oder zwei Beförderungen, die wir aus der rot-grünen Ära geerbt haben, bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die grundsätzliche Problematik einer zielführenden Lösung zuführen, wobei wir das nicht einfach an den Kommunen vorbei machen können, da diese letztlich die Zeche zahlen. Es bedarf also einer um
Was wir nicht brauchen, ist ein populistisches Schnell-Schnell, wie die Grünen es mit ihrem Antrag fordern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Als Nächster hat für die Fraktion der SPD der Kollege Trampe-Brinkmann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Volkmar Klein [CDU]: Er schließt sich am besten seinem Vorredner an! – Manfred Kuhmichel [CDU]: Genau!)
Herr Klein, ich würde mich dem Vorredner gern anschließen, wenn sich der Vorredner verpflichtet fühlen würde, dem Grundsatz der Fürsorgepflicht für die Beamten des Landes nachzukommen.
Wenn wir zumindest das hier als Konsens erreichen könnten, dann könnte man ihm folgen. Aber die Rede strotzte ja nur so davon, den Beamten wieder einmal den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Herr Kollege Möbius, da muss man Sie einmal an Ihre Aussagen vor der Abschlussveranstaltung bei den Feuerwehrleuten draußen erinnern. Sie sprechen hier heute nicht mehr davon, dass Sie den Kollegen auch versprochen haben, dass sie nächstes Jahr das Geld bekommen, das auch die Angestellten nächstes Jahr in ihren Tarifauseinandersetzungen für sich erstreiten und bekommen werden.
Sie sagen, Sie setzen sich für eine Dienstrechtsreform ein, Herr Möbius. Ja, bitte schön, dann verweisen Sie gleichzeitig auch darauf, dass Sie an dieser Stelle die Chance, die die Föderalismusreform gegeben hat, wahrnehmen wollen. Aber dann hätten Sie genauso gut die Chance wahrnehmen müssen, in der Frage der Ruhegehaltsfähigkeit der Verlängerung des Aussetzens des Auslaufens zuzustimmen. Sie können sich nicht nur herauspicken, was Ihnen passt. Wenn Sie an dieser Stelle gestalten wollen, dann bitte schön in dem ganzen Bereich, den wir hier angesprochen haben.
Aber lassen Sie mich nun zu meiner eigentlichen Rede kommen. Der vorliegende Antrag der Grünen wirft ja im Kern eigentlich zwei Fragen auf. Erstens. Entspricht die Besoldung der Feuerwehr ihrer Verantwortung und ihrer Ausbildung? Zweitens. Ist diese Kostendämpfungspauschale ein geeignetes Mittel, um die durch diese Politik der Landesregie
Verehrte Frau Düker, als wir zusammen bei der Abschlusskundgebung der Feuerwehrmahnwache hier vor dem Landtag im strömenden Regen gestanden haben, war seitens der Feuerwehr nochmals die dringende Bitte an uns herangetragen worden, die Situation der Kollegen zu verbessern. Von daher haben Sie recht mit Ihrer Einschätzung, dass es bei der Feuerwehr brennt. Es brennt seit diesem Jahr sicherlich lichterloh.
Sie alle können sich an die Anhörung im Landtag zum Erhalt der Ruhegehaltsfähigkeit der allgemeinen Gefahrenzulage erinnern. Mit unserem Antrag hierzu haben wir versucht, ein Abschmelzen der Versorgung bei den Pensionären zu verhindern. Dies macht pro Monat demnächst 90 € bei jedem Pensionär aus.
Das war der dritte – ich muss leider sagen – erfolgreiche Angriff der schwarz-gelben Koalition auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in den letzten drei Jahren. Nach den Einschnitten bei den Mitbestimmungsrechten und den weiteren Kürzungen bei der Besoldung, insbesondere dann auch bei den Sonderzuwendungen, und den letzten Nullrunden ist, glaube ich, das Maß des Erträglichen für die Beamten an dieser Stelle weit überschritten.
Dass die Regierung ihre mitarbeiterfeindliche Politik jetzt fortsetzt, wundert mich dann auch nicht mehr. Mit der Entfristung der Verlängerung der Wochenarbeitszeit und dem noch zu beratenden Landesbeamtengesetz arbeitet diese Koalition kontinuierlich weiter an dem Raubbau ihrer eigenen Wahlversprechen.
Erinnern Sie sich daran, was Sie 2004 und 2005 im Wahlkampf alles versprochen haben, und vergleichen Sie das mit dem, was Sie jetzt hier umsetzen!
Meine Damen und Herren, es brennt bei der Feuerwehr. Aber es brennt auch an vielen anderen Stellen im öffentlichen Dienst. Die Feuerwehren wissen, glaube ich, wer der Brandstifter ist. Sie wissen aber auch: Brandstifter löschen keine Brände. Ich glaube, das werden Sie 2010 so erfahren müssen.
Wenn also meine Eingangsfrage nach der angemessenen Besoldung mit Nein zu beantworten ist, dann leitet dies natürlich automatisch über zu den Instrumenten, mit denen wir diese Situation beheben können.
fungspauschale einseitig bei den Feuerwehren im mittleren Dienst abzuschaffen, führt letztendlich zu einem neuen Ungleichgewicht im öffentlichen Dienst und würde zwar eine Entlastung bringen, aber dies zulasten aller anderen Beschäftigten bei den Feuerwehren und auch zulasten aller anderen Beamten.
Wenn wir also wirklich etwas für die Kollegen tun wollen, bleiben meiner Ansicht nach eigentlich nur drei Instrumente.
Erstens benötigen wir auf Landesebene ein Unterstützungssystem nach traumatisierenden Erlebnissen. Dies war Ergebnis unserer Anhörung vom September. Dieses System, das heute eher noch auf Zufälligkeit von Freiwilligkeit und Ehrenamt basiert, müsste mit eigenen Haushaltsmitteln ausgestattet sein.
Zweitens sollten wir das System der freien Heilfürsorge, das bei der Polizei, der Bundespolizei, bei Soldaten und Zivildienstleistenden besteht, auf die Feuerwehren und die Justizvollzugsbeamten ausdehnen. Dies würde meiner Ansicht nach effektvoller und nachhaltiger einer Unteralimentation entgegenwirken. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass diese Landesregierung eine solche Diskussion zum Anlass nehmen würde, auch die freie Heilfürsorge bei der Polizei infrage zu stellen.