Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

Morgen wird in der Ministerpräsidentenrunde hoffentlich eine Entscheidung bezüglich des Verfassungsgerichtsurteils gefunden.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Dezember 2007!)

Ich habe keinen Grund, in dieser Frage Kritik am Arbeitsminister zu äußern. Die NRW-SPD wollte eine Verfassungsänderung erreichen. Wir wollten eine Organisation mit Personalhoheit. NRW hat zusammen mit Schleswig-Holstein – also der Christdemokrat Laumann und der Sozialdemokrat Döring – die Vielstimmigkeit der Bundesländer zu einer Stimme werden lassen. Dabei ist Bayern wieder aus der Reihe getanzt. Nun obliegt es den Ministerpräsidenten, zu einer Einigung zu kommen. Eine Nichteinigung wäre ein Rückschritt.

Da nun meine Redezeit zu Ende ist, wie mir signalisiert wird, will ich meine Ausführungen hiermit schließen. Ich gehe davon aus, dass der Minister ein bisschen überzieht, sodass es mir möglich ist, noch einmal das Wort zu ergreifen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Bevor der Minister spricht, hat der Kollege Wilp von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte.

(Günter Garbrecht [SPD]: Ich habe nur Re- dezeit, wenn der Minister überzieht!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Garbrecht, ich könnte dem Minis

ter ja meine Zeit zusätzlich geben, aber das ist bei dem Prozedere im Landtag nicht erlaubt.

Mit der Großen Anfrage Nr. 20 vom 23. Juni 2008 forderte die SPD-Fraktion die Landesregierung auf, eine Bilanz der ersten drei Jahre seit Inkrafttreten des SGB II vorzulegen. Dazu hat sie einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet, der 164 Fragen umfasst.

Bevor ich darauf grundsätzlich eingehe, möchte ich einige Vorbemerkungen in der Art machen, wie Herr Garbrecht das eben auch schon getan hat. Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene SGB II ist seit Einführung des BSHG von 1961 die größte Sozialreform in Deutschland. Zugrunde liegt diesem Gesetz das Leitbild eines aktivierenden Sozialstaates, der fördert und fordert.

Dabei werden zentrale Zielsetzungen formuliert wie Hilfe für Arbeitslose aus einer Hand, bessere Hilfe zur Selbsthilfe, Stärkung des Eigenengagements, Unterstützung der Betroffenen durch passgenaue Dienstleistungen, Verbesserung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, klare Zuständigkeiten bei der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung. Zuletzt sollte eine Entlastung der Kommunen von Kosten der Sozialhilfe erreicht werden, die im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit entstehen.

Die Landesregierung hat die Große Anfrage in einer umfassenden Stellungnahme beantwortet und diese dem Landtag als Drucksache 14/7532 vom 18. September bereits zugeleitet. Dabei hat sich nicht nur das federführende Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dieser Thematik befasst, sondern zehn weiteren Ministerien haben zumindest in Teilen an der Ergebnisvorlage mitgearbeitet, sodass man sicherlich sagen kann, dass ein umfassendes, aussagekräftiges Kompendium entstanden ist. Die Landesregierung hat zudem bei der Beantwortung der Großen Anfrage auf die Erkenntnisse der Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, der Argen und Optionskommunen sowie der wissenschaftlichen Begleitforschung zurückgegriffen.

Ich will auf den vorliegenden Bericht nicht im Einzelnen eingehen, aber ich möchte einige grundsätzliche Bemerkungen machen; zu Einzelheiten wird später Herr Tenhumberg noch Stellung nehmen.

Grundsätzlich lässt sich sagen – das ist durch die Beantwortung belegt –, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem neuen System der Grundsicherung für Arbeitssuchende positiv zu bewerten ist. Es hat sich bewährt, dass die Leistung aus einer Hand kommt.

Die Neukonstruierung der Hilfeleistung hat sicherlich ihre Kinderkrankheiten gehabt. Manche Zusammenarbeit ist schwer in Gang gekommen, da unterschiedliche Kompetenzen neu geregelt werden mussten.

Die Umsetzung des SGB II wird in NordrheinWestfalen von den 54 Kreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Dabei haben zwei kreisfreie Städte und acht Kreise die Aufgaben als sogenannte Optionskommunen in eigener kommunaler Zuständigkeit übernommen. Ansonsten wurden 44 Argen gebildet, in denen die Aufgaben von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam wahrgenommen werden.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir nun eine neue Situation. Wir stehen vor dem Problem, dass das Bundesverfassungsgericht der Unterscheidung von Gewährleistungs- und Führungsverantwortung, dem gemeinsamen Wirken der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen für Leistungen aus einer Hand bei gleichzeitiger Betonung der eigenständigen Verantwortung der Grundsicherungsträger, nicht zugestimmt hat. Selbst die Rahmenvereinbarung, die später getroffen wurde und die zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung unterscheidet, hat nicht das Wohlwollen des Bundesverfassungsgerichts gefunden. Jedenfalls hat es uns durch Beschluss aufgefordert, dass wir neu ansetzen müssen.

Bei der jetzt anstehenden Neuorganisation des SGB II muss alles getan werden, dass die Hilfen weiterhin aus einer Hand erfolgen können. Dieses System darf nicht aufgebrochen werden. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung im Rahmen der aktuellen Diskussion an einem Vorschlag für eine Verfassungsänderung federführend mitgearbeitet hat.

Darin sollte als wesentliches Element die Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenzen mit den neuen Argen festgestellt werden. Vor Ort lässt sich nämlich am besten entscheiden, welche Fördermöglichkeiten eingesetzt werden können, in welchen Bereichen eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt am effektivsten ist und wie die Finanzmittel am sinnvollsten eingesetzt werden können.

Im Rahmen der anstehenden Novellierung des SGB II legt die CDU-Fraktion ebenfalls großen Wert darauf, dass die Optionskommunen ihren Status behalten. Es gibt leider auch hierbei noch keine eindeutige Klarheit. Nach den Vorstellungen der CDU sollten die Kreise und kreisfreien Städte selber entscheiden können, welche Organisationsform sie für die Aufgabenbewältigung wählen wollen.

Wir brauchen auch vor einem anderen Hintergrund möglichst bald Klarheit, nämlich für die Beschäftigungsverhältnisse. Wegen der organisatorischen Unsicherheiten sind viele Beschäftigungsverhältnisse nur befristet abgeschlossen worden. Das bedingt eine hohe Personalfluktuation.

Aber gerade im Bereich der Vermittlung und Betreuung der überwiegend Langzeitarbeitslosenhilfebedürftigen bedarf es einer hohen personellen

Qualität und Kontinuität. Nach Angaben der Landesregierung sind zurzeit rund 14.200 Personen in den Arbeitsgemeinschaften bzw. Optionskommunen beschäftigt.

Ich möchte an dieser Stelle diesen Menschen, die dort arbeiten, einmal öffentlich meinen Dank aussprechen für ihre engagierte und gute Arbeit,

(Beifall von CDU und FDP)

die sie unter nicht immer – Herr Garbrecht hat ebenfalls darauf hingewiesen – einfachen Bedingungen leisten. Der Personenkreis der Hilfebedürftigen nach dem SGB II ist nämlich außerordentlich vielfältig. Das sind Menschen unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Qualifikation, unterschiedlicher Familiensituation, unterschiedlicher Herkunft. Nicht wenige von ihnen sind gezeichnet von schwierigen Lebenssituationen.

Die Qualifikation und das Engagement der dort Beschäftigten haben mit dazu beigetragen, dass die Arbeitslosenquote kontinuierlich von 7,1 % im vierten Quartal 2006 auf 6,5 % im Februar 2008 gesunken ist. Sollte aber die wirtschaftliche Situation in nächster Zeit schwieriger werden und die Zahl der Arbeitslosen wieder steigen, dann bedarf es neben anderer Maßnahmen auch weiterhin eines qualifizierten Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Arbeitslosenvermittlung, um die freien Stellen und Nischen zu finden und die Hilfebedürftigen wieder in Arbeit und Brot zu bringen.

Eine weitere Feststellung möchte ich machen. Die beste Arbeitsmarktpolitik ist die Politik zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit. Von daher ist es auch vor diesem Hintergrund wichtig, dafür zu sorgen, dass junge Menschen einen Schulabschluss erreichen, um den Eintritt in Ausbildung und Beruf zu schaffen. Daher begrüßt es die CDU-Fraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung einen Schwerpunkt ihrer Arbeitsmarktpolitik so gestaltet, dass damit junge Menschen berufstauglich gemacht werden. Ich erwähne hier BUT und das Werkstattjahr. Im Rahmen des Bildungsschecks werden Möglichkeiten der Weiterbildung gefördert. Das Ergebnis spricht für sich, denn der Bildungsscheck wird außerordentlich gut angenommen.

Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind der bildungspolitische Dreiklang, der in dieser Landesregierung höchste Priorität besitzt. Das ist wichtig und richtig.

(Beifall von CDU und FDP)

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Fazit ziehen. Wir haben einen sehr engagierten Arbeitsminister, für den die Arbeitsmarktpolitik einen hohen Stellenwert hat. Von der Landesregierung sind auch zur besseren Erfüllung der Aufgaben des SGB II eine Reihe von Initiativen ausgegangen. Selbst Herr Garbrecht kommt nicht umhin, einige davon zu

nennen und positiv zu bewerten. Ich erinnere hier an die in Auftrag gegebene Untersuchung zur Ermittlung sachgerechter Leistungen für Kinder und Jugendliche nach SGB II und SGB XII. Leider sind wichtige Punkte in Berlin nicht umgesetzt worden. Das muss man auch sagen dürfen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wer hat denn da die Mehrheit?)

Fragen Sie mal nach! Ich weise hin auf die kürzlich erschienene Arbeitshilfe,

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

die eine verlässliche Handreichung für eine adäquate Ermittlung und einen sachgerechten Umgang mit den „Kosten der Unterkunft und Heizung“ gemäß § 22 SGB II darstellt. Die meisten eingereichten Widersprüche – so haben wir erfahren – beziehen sich auf diesen Bereich. Von daher kann diese Handreichung Sicherheit und Entlastung bringen.

Die Notwendigkeit des Handelns liegt heute eher in Berlin als in Düsseldorf. Dort müssen nämlich die Hausarbeiten erledigt werden. Soweit die Länder betroffen und beteiligt sind, wünsche ich dem Arbeitsminister Kraft, Durchsetzungsvermögen und Erfolg im Interesse der Menschen, die im SGB II betroffen sind. – Ich bedanke mich fürs Zuhören.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wilp. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Romberg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus naheliegenden Gründen möchte ich mit einem kurzen Jahresrückblick beginnen. Nachdem wir im Oktober nicht nur die niedrigste Arbeitslosenzahl seit 1993 hatten, sondern es auch gelungen ist, die Zahl der Arbeitslosen seit 2005 um 340.000 zu senken, war die Arbeitslosenzahl im November trotz der Finanzkrise und der schlechten wirtschaftlichen Stimmung weiter rückläufig.

(Beifall von der FDP)

Das gilt eben auch für die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld-II-Leistungen. Diese sank gegenüber dem Vorjahr um 52.000. An dieser positiven Entwicklung hat sicher auch die SGB-II-Gesetzgebung einen Anteil, obwohl sie in der konkreten Ausgestaltung natürlich auch einigen Anlass zur Kritik gibt.

Auch bei der Lösung des Problems Langzeitarbeitslosigkeit wäre es ein unverzeihlicher Fehler, die aktuelle Finanzkrise zu instrumentalisieren, um das Prinzip des Forderns und des Förderns des SGB II für überholt zu erklären, wie das auch aus manchen linken und sozialdemokratischen Ecken zu hören

war, und dafür den alten Fürsorgestaat aus dem Ruhestand zurück ins politische Leben zu zerren.

Zum Glück hat auch Franz Müntefering sich vor kurzem noch in einem Interview dafür ausgesprochen, dass Eigeninitiative sowie Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten des Einzelnen gegenüber der Gesellschaft, die ihn unterstützt, unverzichtbar bleiben. Aus diesem Grund wird der Grundansatz des Sozialgesetzbuches II auch in Zukunft Bestand haben.

Für die FDP habe ich wiederholt unterstrichen, dass wir die eigentliche Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von Beginn an befürwortet haben, um Arbeitslosigkeit wirksamer zu bekämpfen. Vor allem durch eine intensive Betreuung – nichts anderes heißt das Prinzip des Forderns und des Förderns – sollen Bürger dabei Unterstützung erhalten, schneller für sich wieder einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

Leider war die Umsetzung dieser Reform von sehr vielen handwerklichen Fehlern geprägt. Die übergroße Eile war sicher mit ein Faktor, dass das SGB II – inzwischen unter dem unrühmlichen Namen Hartz IV bekannt – so das Licht erblickte. Sicher gab es für diese Hast nachvollziehbare politische Gründe, aber es ist schon enttäuschend, dass aus den Fehlern bisher allzu wenige Verbesserungen entstanden sind.

Trotzdem hat man seinerzeit vermeidbare Fehler gemacht, die längst eine nicht mehr zu bremsende Eigendynamik entfaltet haben. Dazu gehört beispielsweise die miserable Kommunikationspolitik der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Diese lieferte wissenschaftlichen Politikberatungen ein Paradebeispiel dafür, wie man durch die gedankenlose Einführung neuer Begriffe wie Arbeitslosengeld II oder Ein-Euro-Jobs, die Herr Garbrecht eben noch so gelobt hat, eine nachhaltige Stigmatisierung ganzer Gruppen von Leistungsempfängern betreiben kann.

Ich möchte auch noch einmal auf die verwaltungstechnischen Probleme hinweisen, die vor allem deshalb entstanden sind, weil man hochkomplexe Fehler gemacht hat, indem man anfällige Konstruktionen wie die Arbeitsgemeinschaften geschaffen hat, deren Mischverwaltungscharakter das Bundesverfassungsgericht inzwischen für verfassungswidrig erklärt hat. Die damit verbundenen Probleme sind dementsprechend nicht die Schuld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Argen. Ich bin überzeugt, dass sie ihr Bestes tun, um gute Ergebnisse zu erzielen, aber diese organisatorischen Webfehler kann man auch durch großes persönliches Engagement nicht ungeschehen machen.

(Beifall von der FDP)