Protokoll der Sitzung vom 17.12.2008

(Beifall von der FDP)

Ich finde es erschreckend, wenn das Bundesverfassungsgericht solch ein Urteil spricht und dann als Erstes der Vorschlag kommt: Dann müssen wir eben

die Verfassung ändern, damit es wieder passt. – Das ist nicht der Weg, wie man mit unserer Verfassung umgehen sollte.

(Beifall von der FDP)

Es ist allgemein bekannt, dass die FDP bei der Lösung arbeitsmarktpolitischer Probleme in erster Linie auf die Kompetenz der Kommunen vertraut. Deshalb wäre den Betroffenen nach unserer Vorstellung am meisten gedient, wenn die Kommunen und deren Job-Center künftig die Steuerung der regionalen Arbeitsmarktpolitik übernehmen würden. Gerade weil sie die Situation vor Ort genau kennen, die Kontakte zu Betrieben haben, sind sie prädestiniert, Arbeitssuchende und Unternehmen zusammenzuführen. Dies gilt auch für die Wiedereingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen.

Wie die Antwort zur Großen Anfrage belegt, kommt das Land Nordrhein-Westfalen dem SGB II in seiner Verantwortung nach. So leistet die Landesregierung intensive Unterstützung, zum Beispiel eine Beratung, damit die Regelungen des SGB II rechtskonform umgesetzt werden können.

Interessant ist der Hinweis der SPD in ihrer Vorbemerkung, wonach die Ursachen der Langzeitarbeitslosigkeit zu lange unbearbeitet geblieben sind. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Koalition nicht zuletzt vor dem Hintergrund der reduzierten ESF-Mittel entschlossen hat, ihre Arbeitsmarktpolitik noch gezielter auf bestimmte Problemgruppen zu lenken und dabei präventiven Maßnahmen den Vorzug zu geben. Ein wesentliches Ziel ist es, Langzeitarbeitslosigkeit effektiv zu bekämpfen und auch schon im Vorfeld zu verhindern.

Auch die großen Anstrengungen des Ausbildungskonsenses NRW tragen inzwischen Früchte. Wie allgemein bekannt, ist eine gute Ausbildung immer noch der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit. Hier haben alle Verantwortlichen in NRW an einem Strang gezogen, damit junge Menschen eine Chance haben.

Auffallend ist, dass die Große Anfrage auch Aspekte aufgreift, die in den Debatten des Landtags schon hinlänglich vorgekommen sind. Nachgefragt wird, wie die Landesregierung zur Idee der Leistungsabsenkung für erwerbsfähige Hilfeempfänger steht. Ich möchte für die FDP noch einmal betonen, dass wir die pauschale Forderung nach einer Senkung des Arbeitslosengeldes II für nicht zielführend halten. Wir haben stattdessen immer dafür plädiert, zunächst weitgehende Systemfehler zu beheben, was immer noch aussteht.

Dasselbe gilt für das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ oder die Frage der Lernmittelfreiheit. Hier muss die Landesregierung zum wiederholten Male daran erinnern, dass auch die Vorgängerregierung keine generelle Lernmittelfreiheit für ALG-II-Bezieher, sondern lediglich eine befristete Übergangsregelung vorgesehen hatte.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wie lange gab es denn ALG II bei der Vorgängerregierung?)

Insgesamt komme ich zu dem Ergebnis, dass der Nutzen der Großen Anfrage, die erhebliche Personalkapazitäten im Ministerium gebunden hat, nur sehr bedingt erkennbar ist. Die Fehler in der Sozialgesetzung sind leider immer noch nicht ausgemerzt, obwohl man mittlerweile viele Erfahrungen gemacht hat. Das ist insgesamt kein gutes Zeugnis für die Große Koalition in Berlin.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das ist wahr!)

Herr Garbrecht, bei der Lobhudelei auf die EinEuro-Jobs muss man noch einmal schauen, was die mit Menschen machen. Leiharbeit zu verteufeln, die sicher die besseren Klebeeffekte hat und nachher auch die besseren Aussichten für einen Menschen,

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

der in Langzeitarbeitslosigkeit war, als ein Ein-EuroJob, der ihn am Ende in eine perspektivlose Ecke führt, das können Sie nicht ernst meinen, so den Menschen helfen zu wollen. – Danke sehr.

(Beifall von FDP und CDU – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Lesen Sie es noch mal nach, dann wissen Sie, was er ernst gemeint hat!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Löhrmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahrlich ein wichtiges Thema angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der Erfahrungen, die wir in den letzten drei Jahren mit dem SGB II in Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit haben sammeln können. Ich will den Hinweis von Herrn Garbrecht, dass wir das als lernende Gesetzgebung verstehen sollten, gerne aufgreifen. Aus unserer Sicht zeigen diese drei Jahre, dass beim SGB II Handlungsbedarf besteht. Da stimme ich ausnahmsweise – das ist selten genug – dem Kollegen Romberg sogar zu, ebenso seiner Kritik an dem, was eine Große Koalition möglichst bewegen sollte und wie wenig sie da in Berlin zustande bringt.

Ich finde es auch interessant, dass es der fraktionslose Abgeordnete Sagel nicht für wert befunden hat, zu diesem Thema, zu dem sich die Linke in der Öffentlichkeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit äußert,

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

heute im Parlament Stellung zu nehmen. So wichtig ist es ihm offensichtlich doch nicht. Es ist mir wichtig, das festzuhalten.

(Zuruf von Rudolf Henke [CDU])

Meine Damen und Herren, wir Grüne haben – wissend, dass wir für dieses Gesetzgebungsverfahren und für die Entscheidung auch Verantwortung tragen – sehr früh deutlich auch unsere Kritik daran zum Ausdruck gebracht und hier im Hause etliche Initiativen zur Verbesserung eingebracht.

Wir finden, gerade vor dem Hintergrund der drohenden wirtschaftlichen Krise sollten wir das weiterhin gemeinsam tun. Denn die Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen müssen sich in unserem Land auf eine armutsfeste und bedarfsgerechte Risikoabsicherung verlassen können. Das sind wir den Menschen schuldig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Menschen brauchen jede mögliche Hilfe, um bei Arbeitslosigkeit wieder neue berufliche Perspektiven zu bekommen und entwickeln zu können.

Die Einführung des SGB II war doch gerade mit der richtigen Zielsetzung verbunden, Arbeitslosen eine Hilfe aus einer Hand zukommen zu lassen, die Hilfe zur Selbsthilfe zu verbessern, das Eigenengagement zu stärken und die Betroffenen durch passgenaue Hilfen besser in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber viele der damals bei der Einführung des Gesetzes formulierten Hoffnungen und Erwartungen sind nicht eingetreten. Es war nicht nur ein Kommunikationsproblem. Die Balance zwischen Fördern und Fordern ist nie wirklich zustande gekommen. Das ist einer der Grundfehler von Anfang an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist von Anfang an eines der Riesenprobleme gewesen, dass die Menschen den Druck, aber auf der anderen Seite gleichzeitig nie die Hilfe, die Unterstützung gespürt haben, die gewollt war und zwingend notwendig gewesen wäre, um zum Gelingen und zur gesellschaftlichen Akzeptanz dieser Arbeitsmarktreform wirklich beizutragen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist, glaube ich, einer der ganz zentralen Punkte. Die Ermutigung, die Motivation zur Eigenverantwortung ist bei allem Bemühen der Beteiligten vor Ort systembedingt vielfach auf der Strecke geblieben.

Außerdem – das ist schon gesagt worden – ist die organisatorische Ausgestaltung des SGB II außerordentlich schlecht geregelt. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht moniert.

Jetzt will ich noch einmal auf die Verantwortlichkeiten kommen. Das wird ja gerne gesagt. Bei den Problemen, die beschrieben werden, wird immer davon gesprochen, dass es eine rot-grüne Reform war. Ich will aber in Erinnerung rufen: Wir haben es bei diesem Gesetzgebungsverfahren mit einer faktisch großen Koalition im Vermittlungsausschuss zu tun gehabt. Das muss man doch einmal feststellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die tonangebenden Kräfte bei der Union waren nicht Sie, Herr Laumann, und nicht der sich jetzt gern als Arbeiterführer Gerierende, sondern der Hardliner Koch aus Hessen hat das Wort geführt. Das will ich noch einmal in Erinnerung rufen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aus meiner Sicht sind da keine guten Kompromisse entstanden. Auch waren die Basta-Mentalität des damaligen Bundeskanzlers und die ihm eigene Dynamik und Halsstarrigkeit des damaligen Ministers Clement mit dafür verantwortlich, dass man nicht am Anfang genauer hingesehen hat, wie man diese Balance von Fördern und Fordern wirklich hinbekommt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube, die Erkenntnis ist hier im Hause, zumindest bei den Kräften, die noch zu dieser Verantwortung stehen, gewachsen.

(Rudolf Henke [CDU]: Das war sehr rot-grün!)

Leider hat die jetzige bestehende Große Koalition in Berlin die Chance nicht genutzt, das wieder auszuräumen, sondern es sind zum Teil Verschärfungen eingetreten. Ich nenne die Sanktionen für Jugendliche, die verschärft worden sind.

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

Ja, und gerade jetzt ist der Spielraum vor Ort für passgenaue Arbeitsmarktintegration bei den Eingliederungshilfen eingeschränkt worden, Herr Laumann, und die Kommunen beklagen das aus unserer Sicht zu Recht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der massive Anstieg von Klagen und die hohe Anzahl von erfolgreichen Klagen vor den Sozialgerichten in NRW und die vielen Petitionen, die es dazu offensichtlich auch hier im Hause gibt, sind doch ein Indiz dafür, dass wir Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Wir müssen die soziale Grundsicherung zu einem verlässlichen sozialen Netz für die Menschen ausgestalten, zu einem sozialen Netz gegen ökonomische Krisen, die damit einhergehende Fluktuation am Arbeitsmarkt und gegen sonstige soziale Notlagen.

Ich will nicht auf die gesamte Palette der zu ändernden Dinge eingehen – das würde den Rahmen heute sprengen –, sondern ich möchte auf drei Punkte eingehen, die uns Grünen besonders wichtig sind.

Erstens: Wir brauchen eine bedarfsgerechte und armutsfeste Grundsicherung, die die Würde und die sozialen Grundrechte der hilfebedürftigen Menschen respektiert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dazu gehört aus unserer Sicht eine Anpassung der Regelsätze auf 420 €, wie es auch unisono die Sozial- und Fachverbände fordern.

(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Wer soll das bezahlen?)