Protokoll der Sitzung vom 27.10.2005

Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/541, der Ihnen vorliegt.

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Biesenbach von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, bei dem wir einen weiteren Schritt in einem Schwerpunkt machen wollen, den sich die Koalition der Erneuerung hier in Nordrhein-Westfalen gesetzt hat, nämlich besonders die Kriminalität bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu bekämpfen, die straffällig geworden sind. Wir möchten damit eine Idee in den Landtag einbringen, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode angesprochen haben und die aus meiner Sicht in sich bereits zwingend ist. Wir wollen die Regierung bitten, der besonderen Situ

ation der jungen Erwachsenen im Strafvollzug dadurch Rechnung zu tragen, dass spezielle Vollzugsanstalten oder besondere Abteilungen in den Vollzugsanstalten mit einem auf diesen Personenkreis zugeschnittenen Behandlungsangebot eingerichtet werden.

Der Grund ist simpel. Kriminalität ist bei jungen Erwachsenen - ich nehme einmal die 5 % aus, die Mehrfachtäter sind - nach wie vor ein überwiegend episodenhaftes Phänomen. Oft ist sie auch Ausdruck eines Reifungsprozesses, in dem Grenzen ausgetestet werden und Normen gelernt werden müssen. Häufig - das zeigt leider die Praxis - ist das kriminelle Verhalten bei jungen Erwachsenen noch nicht Ausdruck einer verfestigten kriminellen Lebensweise, sondern oftmals noch Folge einer misslungenen Identitätsfindung und besonderer Problemlagen. Um diesen Problemlagen Rechnung zu tragen, halten wir den allgemeinen Strafvollzug, in dem Täter aller Altersgruppierungen aufeinander treffen, für weniger geeignet.

Junge straffällig gewordene Erwachsene sind häufig charakterlich noch formbar und oft auch eher bereit als ältere, ihr Verhalten zu reflektieren und zu überdenken, aber nur dann, wenn sie in einer ihrer Altersgruppe entsprechenden Art und Weise angesprochen und auch Angebote erhalten. Gerade in dieser Altersgruppe sind, glauben wir, besonders gute Resozialisierungschancen, wenn es sie denn noch gibt, vorhanden, und wir wollen speziell auf diese Altersgruppe zugeschnittene Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen.

Viel mehr muss man hierzu inhaltlich nicht begründen. Es war immer ein Anliegen, das sich aus unserer Sicht eindeutig erschließt. Ich hoffe deshalb, dass der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD allenfalls als ergänzende Maßnahme aufgefasst werden kann und nicht als konträre. Wenn Sie „ergänzend“ sagen, haben wir keine Bedenken. Dann streite ich heute nicht darum, was wir längst hätten umsetzen können. Wenn Sie sagen, das, was darin steht, tragen wir heute mit, ist das Konsens bei Überlegungen, die wir in der letzten Legislaturperiode ebenfalls angestellt haben. Dann muss man sich nicht darüber streiten, sondern dann gilt es, diesen Weg einfach zu gehen. Dann erwarten wir aber auch, dass Sie sagen: Wir gehen wirklich in die spezielle Situation hinein und tragen den Antrag der Koalitionsparteien mit. Denn er dient einem zweifellos guten Zweck. In diesem Sinne hoffe ich heute auf eine einstimmige Entscheidung in der Sache, auch wenn wir es nur übertragen. Aber die Voten werden deutlich machen, in welche Richtung wir gehen. - Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Biesenbach. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So langsam gewöhnt man sich an die Situation, dass man immer das Gleiche sagen muss, wenn man nach der CDU spricht. Das hatten wir in den letzten fünf Jahren nicht immer.

(Frank Sichau [SPD]: Warum auf einmal jetzt!)

Hier entspricht es aber auch ganz klar der eigenen Überzeugung. Denn vieles, was wir heute besprechen, ist auch Ausfluss der Arbeit, die Herr Söffing und ich in den letzten fünf Jahren vorangebracht haben. Uns geht es darum, dass wir die jugendlichen Straftäter, die in den Gefängnissen sind, unter dem Leitgedanken des KJHG besonders behandeln.

Wir haben das KJHG vor einigen Jahren verabschiedet und haben gesagt, dass die Heranwachsenden bis zum Alter von 27 Jahren in besonderer Weise formbar sind, auf entsprechende erzieherische Maßnahmen noch ansprechen, sodass man ihnen eine besondere Zuwendung zukommen lassen muss. Wenn man diesen Grundgedanken im gesamten Sozialbereich verfolgt, zum Beispiel entsprechende Programme für Jugendliche auflegt und dann bei denen, die die Hilfe besonders nötig haben, weil sie straffällig geworden sind, versagt, war das in den letzten Jahren ein falscher Weg.

Wir möchten erreichen, dass die Heranwachsenden im Vollzug von den sonstigen Straftätern getrennt sind, dass sie nicht mit den schweren Jungs, die ihre Zukunft innerlich abgeschlossen haben, in Berührung kommen, um gerade bei den Jugendlichen das nicht passieren zu lassen, was teilweise auch von den Grünen immer wieder behauptet wird: Wer in den Strafvollzug geht, kommt „verdorben“ wieder heraus. Wir möchten sie daher getrennt unterbringen und sehen darin eine besondere Resozialisierungschance.

(Beifall von der FDP - Frank Sichau [SPD]: Bei Jugendlichen?)

- Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 27. - Wir glauben, dass die Persönlichkeitsentwicklung in dieser Gruppe noch nicht abgeschlossen ist, sodass wir mit altersgerechten Betreuungsmaßnahmen wie Schul- und Ausbildungsangeboten

sowie sozialen Angeboten positive Ergebnisse erzielen können.

Wir glauben nicht an das Zitat von Liszt aus dem Entschließungsantrag der SPD, das, mit dem Zweckgedanken des Strafrechts operierend, besagt, dass die Freiheitsstrafen nicht zur Abschreckung und nicht zur Resozialisierung beitragen würden. Wenn man überlegt, dass Liszt das vor 123 Jahren geschrieben hat, muss man sehen, dass die Realitäten im heutigen Strafvollzug ganz andere sind. Damals stand die Vergeltung im Mittelpunkt, während heute die Resozialisierung im Vordergrund steht. Die Angebote sind also ganz andere. Ich will gar nicht von Belegungszahlen, vom Zustand der Gebäude und Ähnlichem reden. Auch wenn wir vieles beklagen können, ist eines auch klar: Der Strafvollzug vor 123 Jahren ist nicht mehr mit dem von heute vergleichbar.

Von daher hoffe ich, dass wir zu einer einvernehmlichen Verabschiedung unseres Antrags kommen. Ich würde mich freuen, wenn die SPD und Grünen den Antrag mittragen würden. - Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Orth. - Für die SPD-Fraktion ist Herr Stotko an der Reihe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Einigkeit, die hier heraufbeschworen wird, kann ich nicht ganz halten, aber ich gebe mir zumindest Mühe, Kollegen Orth und Biesenbach, denn der heute vorliegende Antrag von CDU und FDP - wie soll ich es sagen - klingt mehr banal als logisch. Die Resozialisierung junger erwachsener Straftäter zu verbessern - wer wollte das nicht? Dass wir einhellig mit den Grünen und der SPD rufen: „‚Yippie ey yeah’; das machen wir gern“, kann ich mir gut vorstellen.

Vielleicht erst zur Begrifflichkeit, weil sich mancher mit dem Thema nicht häufig beschäftigt. Wir reden nicht über diejenigen Straftäter, die zwischen 14 und 21 sind und als Jugendliche oder Heranwachsende größtenteils nach dem Jugendgerichtsgesetz bestraft werden, sondern wir sprechen von einer Gruppe, von der wir offensichtlich gemeinsam meinen, dass man sie am besten noch nach Jugendstrafrecht behandeln würde, sie ist aber im Alter zwischen 21 und 26, bei der - wie Sie es gerade richtig formuliert haben - Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren ist. Das muss man so klar sagen.

Wenn es um diese Forderung in Ihrem Antrag geht, für diese jungen Erwachsenen im Strafvollzug ein auf diese Gruppe genau zugeschnittenes Behandlungsangebot einzurichten, haben Sie die Unterstützung aus der SPD. Dessen bin ich mir sicher.

Man kann sich zwar semantisch mit dem Begriff Behandlungsangebot auseinander setzen - das können wir im Ausschuss machen -, denn ich weiß nicht genau, was das sein soll und komme mir dabei vor, als wäre ich beim Arzt. Ich denke, es ist eine Möglichkeit, dass wir diesen jungen Erwachsenen im Strafvollzug dann die größte Chance bieten, sodass dort die Rückfallquoten geringer werden. Dessen bin ich mir sicher.

Sie haben unsere Unterstützung aber leider dann nicht, wenn - deshalb ist unser Entschließungsantrag gestellt worden - man den Eindruck gewinnt, als verfolge die neue Landesregierung das Ziel, eine gesonderte Unterbringung im geschlossenen Vollzug - ich nenne es mal Wegsperren - als das Hauptanliegen zu formulieren. In Ihrem Antrag kam leider zu den anderen Bereichen, die wir im Entschließungsantrag formuliert haben, nichts vor. Wenn man sich das anschaut, dann finden Sie in unserem Entschließungsantrag Ausführungen zum Thema der ehrenamtlichen Unterstützung im Strafvollzug und der Stützung des offenen Strafvollzuges, aber auch die erfolgreichen Projekte zur Haftvermeidung.

Insoweit, Kollege Biesenbach, gebe ich Ihnen natürlich Recht. Ich empfinde unseren Antrag nicht konträr zu dem Antrag von CDU und FDP, sondern als ein ergänzendes Angebot, das wir gemeinsam im Ausschuss zu einem großen Projekt formen können. Darüber würde ich mich freuen.

Aber wenn man den Antrag betrachtet, kommt man schnell auf die Idee, dass es eher um Symbolpolitik geht. Sie sehen mir bitte nach, dass ich wieder einmal den Eindruck gewinne, dass es nicht um eine abgestimmte systematische Linie geht, sondern - wie in so vielen Dingen - um eine Politik der Symbole wie der Ausfall von fünf Millionen Unterrichtsstunden, wie Windkrafträder, wie Reiterstaffeln, wie Grundschulschließungen oder wie Jugendkriminalität. Man mag damit eine Wahl gewinnen, aber man kann das Land natürlich nicht mit Symbolpolitik regieren.

(Beifall von der SPD)

Es genügt nicht, ein kleines Eckchen herauszuschneiden, und dann ist Glückseligkeit vollbracht.

(Ralf Witzel [FDP]: Man muss aber irgend- wann einmal mit dem anfangen, was man für richtig hält!)

- Ja, wunderbar! Dazu haben Sie ja jetzt die besten Möglichkeiten. Wir freuen uns darüber, Kollege Witzel. Ich freue mich auch, wenn Sie mitarbeiten. Wir werden das jederzeit überprüfen. Ich werde mir das genau merken. Dessen können Sie sicher sein.

Sie dürfen - das ist mir noch wichtig - nicht verschweigen, dass mit einer Maßnahme, wie Sie sie hier formulieren, nicht die Jugendkriminalität zurückgedrängt wird. Das wird nicht der Fall sein. Sie gewinnen höchstens an den Stammtischen an Popularität, aber nicht bei dem Thema selbst.

(Beifall von der SPD)

Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, wie Jugendkriminalität entsteht. Jugendkriminalität wird begünstigt durch die Erfahrung innerfamiliärer Gewalt, durch gravierende soziale Benachteiligung, durch schlechte Zukunftschancen aufgrund eines niedrigen Bildungsniveaus, durch Integrationsprobleme - ein großes Problem in der Gruppe der 21- bis 26-Jährigen - und durch die Gewalt in den Medien.

Unser wichtigstes Ziel im Strafvollzug ist und bleibt aber die Resozialisierung. Wenn die Wiedereingliederung, vor allem der jungen erwachsenen Straftäter, in die Gesellschaft gelingt, dann wird ihnen eine Perspektive gegeben. Damit haben wir uns selbst, der Bevölkerung, den größten Dienst erwiesen, denn entscheidend ist doch, dass die nächste Straftat gerade nicht begangen wird.

Wenn wir also über die Bekämpfung der Jugendkriminalität sprechen, sollten wir uns vor ideologischen Überreaktionen schützen und einerseits durchaus formulieren, dass es darum geht, eine gerechte und angemessene Ahndung von Straftaten zu erreichen, aber wir sollten andererseits vermeiden, die Bedeutung der Jugendkriminalität reißerisch zu überhöhen.

Die Äußerungen der Justizministerin, getragen durch die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, heben sehr stark darauf ab, nicht den Grundgedanken des Jugendgerichtsgesetzes in den Mittelpunkt zu stellen. Der lautet: Erziehung statt Strafe. Man gewinnt bei dem Antrag von gestern, im Antrag von heute und in den Diskussionen, die im Rechtsausschuss entstehen, schnell den Eindruck, als wenn es hier aber um das Prinzip Erziehung durch Strafe geht.

Wenn das ernsthaft das Ziel der neuen Landesregierung ist, dann wird es nicht gelingen, dass wir übereinkommen. Dementsprechend haben wir diesen Entschließungsantrag formuliert.

Frau Kollegin Düker hat freundlicherweise gestern in der Debatte bereits auf die Statistik des Bundesministeriums für Justiz hingewiesen. Danach hatten Personen mit Verurteilungen zu freiheitsentziehenden Strafen ein höheres Rückfallrisiko als die mit Bewährungsstrafen. Bei denen, die zum Absitzen einer Strafe verurteilt wurden, liegt die Quote des Rückfalls bei 56 %, bei den Bewährungsstraftätern „nur“ bei 45 %. Das dass noch immer 45 % zuviel sind, ist mir auch klar. Aber es soll deutlich werden, dass es zwar bei Bewährungsstraftätern eine günstige Sozialprognose gibt, aber dass es manchmal eben auch Sinn macht, jemanden nicht aus seinen sozialen Verhältnissen herauszureißen und ihn eine Haftstrafe absitzen zu lassen.

Deswegen war es die Politik der alten Landesregierung - Herr Kollege Witzel, die war nämlich so schlecht nicht -, zum Beispiel Haftvermeidungsprojekte zu fördern oder aber das Programm der Straffälligenhilfe zu unterstützen, den offenen Vollzug beziehungsweise den Täter-Opfer-Ausgleich und das Diversionsverfahren zu stärken. Das sind Bereiche, in denen, wie wir glauben, Politik ansetzen muss. Dort kann es uns gelingen, die Rückfallquote zu verringern und dafür zu sorgen, dass junge erwachsene Straftäter resozialisiert werden können.

Dies geht insbesondere bei der Gruppe, die in dem Antrag von CDU und FDP benannt ist. Wir beziehen uns da auf die gleiche Studie, die ich schon benannt habe. Von 3.265 Tätern, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, sind immerhin 2.541 rückfällig geworden. Da man sich absolute Zahlen nicht so gut merken kann: Das sind gleich 77 %. Das ist erschreckend.

Dieser Zahl müssen wir uns als Politiker - egal, welcher Couleur - zuwenden und uns klar machen, dass da im Staat etwas nicht zu funktionieren scheint. Bei insbesondere zu Jugendstrafen verurteilen Tätern ist die Rückfallquote enorm hoch. Für uns als Rechtspolitiker in der SPDFraktion, aber auch für die Fachpolitiker in anderen Funktionen, gilt dies als Augenmerk. Wir müssen gerade im Vollzug auf diese jungen Erwachsenen einwirken und dazu beitragen, dass sie wieder in die Gesellschaft integriert werden können.

Die beste Möglichkeit zu Resozialisierung - deshalb unterstützen wir unseren Entschließungsan

trag - ist der offene Vollzug, der qua Gesetz der Regelvollzug ist. Der Inhaftierte vergisst sicherlich nicht, dass er, während er im offenen Vollzug ist, eine Strafe absitzen muss. Er wird aber dabei nicht aus seinen sozialen Bindungen herausgerissen. Er kommuniziert mit sozialen Kreisen, die sich nicht gerade im Knast befinden, sondern er kann sich mit Menschen unterhalten, die ihr Leben anders gestalten. Letztendlich - das ist ja für die heutige Haushaltslage und für Herrn Linssen auch nicht ganz so schlecht - kostet der offene Vollzug den Staat wesentlich weniger Geld. Deshalb muss man das unterstützen.

Das hat der letzte Jugendgerichtstag auch getan. Auch er hat gesagt, im Jugendstrafvollzug brauchen wir einen besonderen Umgang insbesondere mit den Adoleszenzkonflikten bei jüngeren und bei jungen Erwachsenen. Deshalb müssen wir, wenn wir über diesen Antrag und den Entschließungsantrag sprechen und es im Ausschuss weiter diskutieren, uns auch über die Frage unterhalten, wie Ausbildung und Arbeit der Mitarbeiter im Vollzug gestärkt werden können.

Herr Stotko, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Orth?

Ich möchte meine Rede zunächst zu Ende vortragen, Herr Dr. Orth.

Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir uns bei der Diskussion im Ausschuss auch die Frage stellen, wie die Mitarbeiter im Vollzug für diese Aufgabe, die sie übernehmen sollen, geschult werden können. Wir werden also davon ausgehen und werden das auch im Ausschuss geeignet begleiten, dass in den in Ihrem Antrag genannten speziellen Anstalten oder besonderen Abteilungen zumindest langjähriges, erfahrenes, in Jugendfragen besonders geschultes Vollzugspersonal tätig ist, denn sonst kann Ihr Behandlungsangebot nicht geeignet unterbreitet werden.

Meine Damen und Herren, das beste Mittel, die Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen, ist die Kriminalprävention. Dazu gehört, Täterin und Täter vor einem Rückfall in die Kriminalität zu bewahren. Auf dem Weg zurück in ein straffreies Leben müssen wir sie unterstützen.

Bei der Resozialisierung leisten jedoch neben dem offenen Vollzug insbesondere die sozialen Dienste der Justiz und insbesondere dort die freien Träger eine wichtige Unterstützung. Vor kurzem habe ich den Arbeitskreis der Straffälligenhilfe in Aachen kennen gelernt. Er leistet eine ganz hervorragende Arbeit auf diesem Gebiet. Ich fin