Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

Sie versuchen nun im vorliegenden Antrag erneut anhand von Zahlen der Schülerinnen und Schüler in den Altenpflegeseminaren und den Absolventen in den vergangenen Jahren einen solchen drohenden Fachkräftemangel nachzuweisen. Sie haben Herrn Minister Laumann direkt auf diese Zahlen angesprochen. Er wird darauf eingehen.

Sie sehen auch keine ausreichende Entlastung der Situation durch die Schülerinnen und Schüler in der Altenpflegehelferausbildung noch durch Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die möglicherweise in den Bereich der Altenpflege, vor allem der ambulanten Hilfe, wechseln könnten. Sie erwähnen nicht, dass in Nordrhein-Westfalen aktuell 1.435 Fachkräfte in der Altenpflege als arbeitslos gemeldet sind. Und diese Zahl, liebe Kolleginnen und Kollegen, spricht dagegen, dass in unserem Land ein Pflegenotstand rechtssicher und gerichtsfest zu belegen ist.

Mich beschäftigt aber darüber hinaus die Frage: Was macht Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, so sicher, dass ein anderes Finanzierungsmodell in der Altenpflegeausbildung, das von Ihnen geforderte Umlageverfahren, den Bedarf an pflegerischen Leistungen auch in Zukunft sichern kann?

Auch wenn wir Ausbildungsplätze anbieten können: Finden wir ausbildungswillige, ausbildungsbereite junge Menschen auch in Zukunft? Und birgt dieses System des Umlageverfahrens nicht auch die Gefahr, dass Einrichtungen und Dienste, die nicht ausbilden wollen, sich durch ihren finanziellen Beitrag von der Verantwortung, junge Menschen auszubilden, freikaufen?

Es ist richtig: Die Sicherstellung der Pflege ist ein immens wichtiges Thema, das angesichts der sozialen und demografischen Entwicklung an Bedeutung zunehmen wird. Es ist richtig, dass wir diesen Bereich immer wieder sehr intensiv analysieren. Ein erneutes Überprüfen – das sage ich ausdrücklich – ist unabdingbar. In der Enquetekommission „Situation und Zukunft der Pflege“ haben wir uns intensiv mit dieser Fragestellung beschäftigt. Als Ergebnis wurde im Abschlussbericht festgestellt – ich denke, diese Feststellungen haben auch heute noch ihre Gültigkeit –:

Im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen haben die Pflegeberufe seit Mitte der 90er-Jahre den deutlichsten Rückgang. Der Rückgang des Interesses kann nicht mit unzureichender Beschäftigungsaussicht begründet werden. Pflegekräfte sind weitaus seltener von Arbeitslosigkeit bedroht als andere Berufsgruppen.

Auch die Vermittlungsquote für Absolventen der Fachseminare ist außerordentlich hoch. Auch die Aussage, dass die häufig geäußerte Annahme einer nur kurzen Verweildauer in den Pflegeberufen bislang nicht nachzuweisen ist, findet sich im Abschlussbericht. Selbst die Einkommenssituation kann kaum als Grund für den Rückgang herangezogen werden. Sie entspricht vergleichbaren Berufsgruppen, zum Beispiel der Erzieherinnen und Erzieher. Stattdessen aber wird eine Fülle anderer Faktoren benannt.

Über das Umlageverfahren haben wir in diesem Zusammenhang nicht gesprochen, sondern es werden für den Rückgang der ausbildungsbereiten jungen Menschen verantwortlich gemacht: mangelnde gesellschaftliche Anerkennung, Außendarstellung des Berufes, Arbeitsorganisation und Arbeitsbelastung und viele andere Gründe mehr.

Vor diesem Hintergrund wiederhole ich meine Frage: Was macht Sie so sicher, dass die Umlagefinanzierung das Berufsfeld und das Berufsbild der Altenpflegerin und des Altenpflegers attraktiver macht? Gibt es junge Menschen in NordrheinWestfalen, die keinen Ausbildungsplatz finden?

Oder ist es nicht vielmehr das Problem, dass wir zwar einen Platz anbieten können, dass uns aber die jungen Menschen fehlen, die bereit sind, in die Pflege zu gehen?

Diesen Fragen werden wir im Ausschuss nachgehen und sie sorgfältig analysieren; denn – das ist richtig an Ihrem Antrag – wir müssen diese Diskussion führen. Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Monheim. – Herr Dr. Romberg, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich steht Nordrhein-Westfalen aufgrund der prognostizierten Anzahl von pflegebedürftigen Menschen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Modellrechnungen sprechen von rund einer Million bis zum Jahr 2050. Schon bis zum Jahr 2025 ist mit einer Zunahme auf 700.000 Menschen zu rechnen.

Unsere Zielsetzung muss darin bestehen, dem individuellen Bedarf pflegebedürftiger Menschen gerecht zu werden, verstärkt auch präventive Elemente in die pflegerische Versorgung zu integrieren und das Recht auf Selbstbestimmung ebenso zu achten wie das notwendige Schutzbedürfnis. Zugleich müssen diese Lösungen praktikabel sein. So muss ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl ebenso gefragt sein wie Kreativität und Offenheit, auch neue Wege zu gehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, auf welche Weise man die zur Verfügung stehenden Ressourcen so einsetzen kann, dass sie den Betroffenen auch wirklich zugute kommen.

Selbstverständlich spielen Altenpflegerinnen und Altenpfleger aufgrund ihrer besonderen Expertise innerhalb der Versorgung pflegebedürftiger, meist älterer Menschen eine sehr wichtige Rolle. Nicht ohne Grund ist das Programm zur Schaffung 1.000 neuer Ausbildungsplätze Teil des Koalitionsvertrages. Es ist gelungen, dass viele neue landesgeförderte Schulplätze tatsächlich besetzt wurden. Positiv ist auch, dass über den Weg der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung, die wir in NordrheinWestfalen seit 2006 ermöglicht haben, 33 % der Schülerinnen und Schüler den Einstieg in die Fachkraftausbildung schaffen werden.

Dennoch sorgt sich die SPD erneut um die Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege und hat nahezu den gleichen Antrag eingebracht, mit dem wir uns bereits 2007 auseinandergesetzt haben. Das ist weder originell noch fachlich so geboten. Selbstverständlich müssen wir die Entwicklung im Bereich der Ausbildung sehr aufmerksam beobachten. Aber das darf man nicht isoliert sehen, sondern man muss weitere Aspekte berücksichtigen.

Bekanntlich ist die Altenpflege ein manchmal schöner, aber eben auch ein sehr belastender Beruf. Das liegt vor allem an der Bevölkerungsstruktur, an der Zunahme an älteren, kränkeren und pflegebedürftigeren Menschen. In gut 60 % der Fälle kommt eine Demenzerkrankung bei den Betroffenen dazu. Diese sind besonders betreuungsintensiv.

Nach meiner Erkenntnis liegen seit der Studie von Becker und Meifort aus dem Jahre 1998 zwar keine aktuellen Studien zum Berufsverbleib in der Altenpflege vor. Wenn aber in den nächsten Jahren die Anzahl junger Menschen, die für eine Ausbildung infrage kommen, weiter abnimmt, wird die Suche nach Ausbildungsinteressierten nicht leichter. Umso wichtiger ist es, sich für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen einzusetzen.

Hier stehen die Träger in besonderer Verantwortung. Ein kooperativer Führungsstil und eine Unternehmenskultur, die sich durch Offenheit für die Probleme der Mitarbeiter auszeichnet, können entscheidend zur Stressreduzierung beitragen. So etwas wie Supervision ist wichtig, betriebliche Gesundheitsfürsorge für die Pflegenden, all das sind Dinge, die die Träger sehr unterschiedlich umsetzen, und wo natürlich Sie gefordert sind, ihre Fachkräfte möglichst lange zu erhalten.

Besonders in Nordrhein-Westfalen – letzte Woche ist bekannt geworden, dass nirgendwo in Deutschland so viel für einen Pflegeplatz aufgrund der hohen Personalkosten gezahlt wird – ist der Träger in der Verpflichtung, sein Personal auf die Aufgabe entsprechend vorzubereiten und präventiv einzuschreiten. Das ist aus meiner Sicht weiter ausbaufähig.

Wenn Träger hier keine Verantwortung zeigen und auch die Ausbildung von Nachwuchskräften nicht ernst nehmen, werden sie es natürlich schwer haben, in Zukunft Fachkräfte zu finden. In erster Linie werden diejenigen verantwortungsvollen Arbeitgeber auch in Zukunft genügend Fachkräfte haben, auf die sie zurückgreifen können, die diese Dinge ernst nehmen. Es ist wichtig, die Verantwortung zunächst einmal bei den Trägern zu sehen, dass sie mit den Arbeitnehmern vernünftig umgehen – im Interesse der zu Pflegenden, aber eben auch, um Fachkräfte langfristig zu behalten.

Es wird auch darum gehen, Pflegebedürftigkeit insgesamt zu vermeiden. Pauschal nur mit einer Umlage den Notstand bekämpfen zu wollen, ist nicht der passende Weg, dem angehenden Problem wirklich Herr zu werden. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde Sie gerne auf ein Problem zu unserer Tagesordnung aufmerksam machen. Die Fraktionsgeschäftsführer hatten sich darauf verständigt, dass

in der Fragestunde die Mündliche Anfrage 286 des Abgeordneten Becker vorgezogen wird, weil der Wunsch besteht, dass der Finanzminister diese Frage direkt beantwortet. Der Finanzminister hat mir gerade mitgeteilt, dass er heute Abend um 20 Uhr die Finanzministerkonferenz eröffnen muss, weil er deren Vorsitzender ist.

Ich möchte Ihnen deshalb vorschlagen – wir können so ziemlich alles beschließen, aber nur, wenn wir einvernehmlich handeln –, dass wir nach Ende des Tagesordnungspunkts 6 – das ist der, den wir jetzt behandeln – den Tagesordnungspunkt 9 aufrufen, und zwar nur die Mündliche Anfrage 286, die der Abgeordnete Becker gestellt hat. Das wäre dann Teil 1 der Fragestunde. Teil 2 würden wir später aufrufen. Nach der Beantwortung der Frage von Herrn Becker würden wir mit dem Tagesordnungspunkt 7 weiter machen. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich darf die Parlamentarischen Geschäftsführer bitten, dass sie ihre Fraktionen darüber informieren, dass wir nach Ende des Tagesordnungspunktes 6 den einen Punkt aus der Fragestunde aufrufen werden. – Vielen Dank für die Zustimmung.

Jetzt hat Frau Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kommen wir wieder zurück zum Thema der Pflegeausbildung und zur Situation in Nordrhein-Westfalen.

In der Debatte sind zwei Argumente vonseiten der Regierungsfraktionen genannt worden:

Zum einen: Eigentlich haben wir nach der Arbeitslosenstatistik genug ausgebildete Altenpfleger und -pflegerinnen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. – Das ist nicht ganz richtig. Wir haben die Zahlen schon einmal in der Anhörung im Ausschuss auseinandergenommen. Erstens sind sie in NRW regional sehr unterschiedlich. Zweitens sind sie von der Altersstruktur her sehr differenziert. Drittens handelt es sich bei einem großen Teil der als erwerbslos gemeldeten Altenpfleger um Menschen, die nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind, weil dieser Beruf natürlich mit der Zeit auch an der körperlichen Belastbarkeit zehrt. Deswegen kann man diese Zahlen nicht so einfach anführen.

Zum anderen: Es gibt Regionen im Land, in denen wir unterversorgt sind, in denen die Einrichtungen und gerade die ambulanten Träger händeringend Leute suchen, aber keine Fachkräfte finden. Deshalb haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch schon im Rahmen der Haushaltsberatung angemerkt: Wenn wir schon keine Systemumkehr hin zu einer Umlagefinanzierung haben, wollen wir wenigstens, dass die Pflegeseminare anders ausgestattet werden, weil schon die angestiegenen

Betriebskosten überhaupt nicht mehr übernommen werden. Dem haben Sie nicht zugestimmt. Erste Pflegeseminare haben deswegen bereits geschlossen. Es gibt also sowieso schon weniger Kapazitäten im Land. Das halten wir nach wie vor für ein Problem.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir finden es aus verschiedenen Gründen richtig – das haben wir auch in der Vergangenheit immer wieder gesagt –, zu einem Umlagesystem zu kommen. Zum einen stellt die Umlagefinanzierung sicher, dass man genug Altenpflegekräfte hat. Zum anderen gibt es aber noch sehr viele andere Argumente, Frau Monheim, warum es wichtig wäre, vom jetzigen System wegzukommen.

Denn dann fände die Ausbildung endlich nicht mehr nur im stationären Bereich statt. So ist es derzeit. Im ambulanten Bereich ist es für einen Träger überhaupt nicht finanzierbar, Menschen auszubilden, weil sie im ambulanten Bereich natürlich nicht als Pflegekräfte einsetzbar sind. Man hat also Mehrkosten, ohne einen Mehrnutzen zu haben. Das können sich die Träger nicht leisten.

Jeder, der sich mit Pflege beschäftigt – das haben wir in der Enquetekommission ausgiebig getan –, weiß, dass die ambulante und die stationäre Pflege, die neuen Wohnformen und die Wohngemeinschaften unterschiedliche Qualitäten in der Ausbildung voraussetzen. Das heißt, wenn wir ein breites Spektrum von Ausbildungsplätzen hätten, hätten wir damit auch eine andere Qualität der Pflege in diesem Bereich, weil sie einfach vielfältiger wäre.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Deswegen ist es auch vor diesem Hintergrund wichtig, dass wir die ambulanten Träger endlich einbeziehen. Es gibt keinen anderen einfacheren und sinnvolleren Weg, die ambulanten Träger in die praktische Ausbildung einzubeziehen, als über die Umlage. Denn natürlich ist klar, dass man sich in dem Moment an der Finanzierung beteiligt, indem man die Umlage einzahlt. Man kann aber auch ausbilden, weil es darüber eine Refinanzierung gibt. Daher halten wir die Umlagefinanzierung für wichtig.

Man kann an dieser Stelle aber nicht einfach hingehen und auf die bestehende Situation hinweisen: Wir haben ausreichend ausgebildete Pflegekräfte, wie Sie eben sagten. Manche Altenpflegeeinrichtungen melden, dass sie über Wochen und Monate versuchen, Fachkräfte zu bekommen. Sie bekommen aber keine, weil gerade durch das bestehende System

(Zuruf von Minister Karl-Josef Laumann)

nur in bestimmten Bereichen ausgebildet wird. In anderen Bereichen werden die ausgebildeten Kräfte abgeschöpft. Die qualifizierten Pfleger und Pflegerinnen stehen dann nicht mehr für den Markt zur

Verfügung. Deswegen sind wir für die Einführung der Umlagefinanzierung.

Bisher gab es aber auch noch andere Modelle, etwa dass sich ambulante Träger zusammengeschlossen und Ausbildungsverbünde geschaffen haben. Wie wir gesehen haben, ist das kein Modell, das langfristig trägt. Es funktioniert bei zumeist kleinen Trägern nicht, sich zu diesen Verbünden zusammenzuschließen. Deswegen glauben wir, dass wir eine wirklich grundsätzliche Änderung im System brauchen. Deshalb halten wir diese Umstellung für sinnvoll.

Es stimmt, dass auch ich beim Antrag der SPDFraktion zuerst dachte: Den hatten wir doch schon einmal. Er entspricht in weiten Teilen dem, was wir hier vor einem Jahr beraten haben. Aber Sie haben es in dieser Zeit nicht gemacht. Anderenfalls hätte die SPD-Fraktion diesen Antrag nicht wieder vorzulegen brauchen. Denn einige der Punkte sind nach wie vor genauso aktuell wie vor einem Jahr, etwa einen Bericht zu erstellen, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse vorgelegt wird. Das ist in diesem Jahr genauso sinnvoll wie im letzten Jahr. Deshalb sollte man diesem Antrag endlich zustimmen oder ihn einfach so umsetzen. Das ist als Grundlage für eine weitere Debatte wichtig.

Ich freue mich auf die Debatte und hoffe, dass sie anders ausgeht als im letzten Jahr und dass wir vielleicht in diesem Jahr zu einem Konsens kommen. Ansonsten müssten wir die Debatte im nächsten Jahr wahrscheinlich wieder führen. – Danke.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Jetzt hat Herr Minister Laumann das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sollten zunächst einmal nicht mehr Unterschiede aufbauen, als es wirklich gibt. Ich habe immer gesagt und sage das auch heute: Ich habe überhaupt kein Problem damit, eine Umlage bei der Altenpflegefachausbildung einzuführen.

Man soll aber bitte nicht so tun, als könne der Minister sie einfach durch einen Erlass einführen. Das Bundesaltenpflegegesetz hat diese Ausnahme einer Umlage an sehr enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. So muss es in einem Bundesland einen Pflegenotstand geben. Der Bundesgesetzgeber, seinerzeit eine rot-grüne Mehrheit, war der Meinung, dass die duale Ausbildung, wie wir sie jetzt in Nordrhein-Westfalen haben, auch in der Altenpflegefachausbildung die Regel sein soll.