Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Börschel von der SPD-Fraktion hat eine Frage.

Herr Minister, Ihrem Vorhaben der Vollintegration wird mit Sicherheit eine sehr umfassende Abwägung vorangegangen sein. Gab es bei dieser Abwägung auch Nachteile zu bedenken, und wenn ja, welche waren das?

Bitte, Herr Minister.

Es gab vor allen Dingen die Bedenken, die aus der jahrzehntelangen Tradition hier im Hause bestehen, weil ich genau wusste, welche politische Schlachtordnung existieren würde. Da hat mich mein Eindruck auch nicht getäuscht. Die Opposition bekämpft dieses Vorhaben intensiv, weil damit für die Förderpolitik des Landes wesentlich mehr Spielraum geschaffen wird.

Es ist ein alter Traum auch von vielen in Ihren Reihen gewesen, der leider gegen die Wohnungsbauer in den letzten 40 Jahren – sage ich mal – nicht durchzusetzen war. Für mich persönlich hat es seit Jahrzehnten – ich bin schon länger in diesem Hause – völliges Unverständnis dafür gegeben, warum Sie das nicht längst gemacht haben. Sie hätten sehr viel mehr Möglichkeiten gehabt, ohne den sozialen Wohnungsbau – ich sage es ausdrücklich – irgendwie zu beeinträchtigen. Im Gegenteil, Sie können ihn auch verstärken.

(Martin Börschel [SPD]: Sachliche Nachteile keine?)

Sachliche Nachteile keine. Es gibt lediglich ein EU-Notifizierungsverfahren in diesem Bereich, das man sorgfältig beachten muss. Das ist selbstverständlich abgewogen worden. Die gesetzlichen Änderungen, die wir nach der Entscheidung des Kabinetts verkündet haben, sowohl die Änderung des NRW.BANK-Gesetzes durch das federführende Finanzministerium als auch die des Wohnungsbauförderungsgesetzes durch das federführende MBV, werden mit Hochdruck betrieben, um sich diese Chancen für das Land nicht zu lange entgehen zu lassen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat der Abgeordnete Klein von der CDU eine Frage.

Herr Minister, ist es angesichts der heutigen Bilanzpressekonferenz nicht klar, dass so eine Fragestellung, wie eben vom Kollegen Becker vorgetragen, oder der Vorwurf ganz allgemein, die Wfa-Integration erfolge nur, um

die NRW.BANK aus einer finanziellen Schieflage zu holen, völlig abwegig ist?

Ich bedaure sehr, wenn interessierte Kreise immer wieder das Gerücht streuen, das hinge mit irgendeiner Schieflage der Bank zusammen. Ich nehme an, jeder, der heute die Pressekonferenz verfolgt hat, wird gesehen haben, dass die Bank kerngesund ist, 12 % Eigenkapital hat und es aufgrund der vorsichtigen Investitionspolitik dieser Bank in der Vergangenheit keinen Anlass gibt, irgendeinen Zweifel zu haben. Ich würde es bedauern, wenn man die Gegnerschaft zur Wfa-Integration mit solch diffamierenden Äußerungen über die NRW.BANK verbindet. Aber ich gehe davon aus, dass das in diesem Hause keiner tun wird.

Die zweite Frage des Abgeordneten Hilser, SPD.

Herr Minister, Sie haben die Beschränkungen der jetzigen Regelung beim WfaVermögen beklagt. Heißt das, Sie sind der Auffassung, dass bei Integration in die NRW.BANK die bisherige Zweckbindung wegfallen muss?

Diese Frage, Herr Kollege Hilser, hat Ihnen seinerzeit schon Kollege Wittke mit einem klaren Ja beantwortet. Natürlich entfällt die Zweckbindung. Aber noch einmal: Es ist selbstverständlich, dass wir trotzdem mehr Fördergeschäft für den sozialen Wohnungsbau betreiben können.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Asch von den Grünen.

Herr Linssen, die Landschaftsverbände hatten Ihnen in einem Schreiben der beiden Landesdirektoren, das heute schon zitiert wurde, den Vorschlag gemacht, dass sie die Direktbeteiligungsoption – dieses Entgegenkommen, wie Sie es eben definiert haben –, die ihnen zur Verfügung steht, nicht ziehen werden, wenn das Land eine andere Form der Eigenkapitaleinbringung des Wfa-Kapitals wählen würde, also nicht als Stammkapital. Bis jetzt gab es von Ihrer Seite kein Gesprächsangebot. Wie ist die momentane Haltung der Landesregierung, auf diesen Vorschlag einzugehen?

Bitte, Herr Minister.

Frau Kollegin Asch, ich fange mit dem Letzteren an, es gäbe kein Gesprächsangebot. Ich habe mit beiden Land

schaftsdirektoren selbstverständlich intensive Gespräche geführt, sogar gemeinsam am Tisch und auch getrennt mit beiden. Auf ihr neuerliches Schreiben an den Ministerpräsidenten, der mich gebeten hat, diese Gespräche zu führen, habe ich ihnen selbstverständlich meine Gesprächsbereitschaft sofort angeboten, zuletzt noch im Rahmen des NRW-Verwaltungsrates. Es ist also falsch und diffamierend, wenn irgendwo erzählt wird, ich würde keine Gespräche anbieten. Ich bin zu jedem Gespräch Tag und Nacht bereit, bei der WestLB genauso wie in diesem Bereich.

Aber ich will Ihnen zu dem Angebot vielleicht auch etwas sagen, weil Sie ja damit in Ihren Gremien auch konfrontiert werden. Mein Vorgänger hat für den Fall der Option die Befreiung von der Garantie ausgesprochen. Daran habe ich mich zu halten. Ob man das heute noch so machen würde, ist eine andere Frage. Der Wegfall der Garantie ist ein außerordentliches Entgegenkommen für jemanden, der Miteigentümer der WestLB ist, wenn der Wert absinkt. Im Moment werden Banken – wie Sie wissen – eher irgendwo mit 0,2 bis 0,4 des Buchwertes bewertet, was natürlich im Moment zu veränderten Marktpreisen gegenüber dem Buchwert von 2,2 Milliarden € in der NRW.BANK führt.

Dieses Entgegenkommen habe ich vertraglich zu halten. Wenn jetzt aber der Wunsch geäußert wird, dafür, dass man die Garantie dem Land alleine in mehrstelligen Hundert-Millionen-Beträgen überlässt, auch noch einen Anteil an der NRW.BANK als besondere Belohnung zu erhalten, kann ich nur sagen: Ich glaube, dass mein Vorgänger daran auch nicht gedacht hat. Sonst hätte er es vielleicht in den Vertrag hineingeschrieben.

Weitere Fragen liegen mir nicht vor.

(Zuruf von Anke Brunn [SPD])

Doch. Jetzt kommt zuerst Frau Kollegin Walsken an die Reihe und dann Frau Kollegin Brunn.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herr Finanzminister, ich möchte gerne an das gerade Gesagte anknüpfen. Sie sagen, Sie sähen zurzeit keinen Weg, den Landschaftsverbänden, was die Freistellung von der Garantie betrifft, entgegenzukommen. In dem Moment, in dem die Landschaftsverbände ihre Option ziehen, sind Sie als Landesregierung – wir haben es ja im Haushaltsgesetz festgehalten – eh derjenige, der für die volle Garantie geradestehen muss. Ist es an der Stelle nicht sinnvoll, noch einmal darüber nachzudenken, ob man den Landschaftsverbänden nicht entgegenkommt?

Bitte, Herr Minister.

Frau Kollegin Walsken, ich denke schon über alles nach, und auch darüber habe ich natürlich nachgedacht. Sie müssen sehen, der Garantiebetrag von mehreren hundert Millionen, der – wie Sie sagen – sowieso auf das Land zukommt, soll also noch dazu anreizen, Vermögen an der NRW.BANK zu gewähren. Wenn das Ihre Art ist, Landesvermögen zu verwalten, dann möge das Ihre Art sein, meine ist es nicht. Ich habe Landesvermögen zu wahren.

Natürlich – ich hatte das heute Morgen schon in der WestLB-Debatte gesagt – ist jeder immer daran interessiert, wenn er aus der kommunalen Szene kommt, die Belastungen dem Land zu übertragen. Vielleicht ist das umgekehrt auch mal so – etwa früher, bevor wir das Konnexitätsgebot in unserer Verfassung hatten. Das ist ein natürliches Begehren. Wer jedoch verantwortungsvoll mit den Finanzen des Landes umgeht, kann solches Entgegenkommen nicht gewähren.

Auch die Argumente mit der Historie von mehr als 175 Jahren ziehen nicht. Damals wurde die Westfälische Hilfskasse, also der Vorläufer der WestLB, gegründet. Man kann sagen: Gut, wir stehen auch in der Tradition. Ich glaube aber, dass wir bei dem sehr guten Verhältnis, das wir mit den Landschaftsverbänden haben, bei ihnen Verständnis dafür gewinnen werden, dass das mit der Differenz der Wertgarantie schon ein besonders großes Entgegenkommen des Landes ist und damit die kommunale Familie ganz besonders unterstützt wird.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Brunn, bitte schön.

Herr Minister, Sie hatten ja in der vergangenen Woche im Haushalts- und Finanzausschuss und auch heute im Landtag den Verkauf der WestLB ins Gespräch gebracht. Welche Auswirkungen hätte denn der Verkauf auf diese Wertgarantie? Können Sie das vielleicht beziffern? Und für den Fall, dass die Landschaftsverbände in dem Garantieschirm bleiben würden – was hätte das für Auswirkungen auf die Landschaftsverbände?

Herr Minister.

Frau Kollegin Brunn, diesen Verkauf habe ich nicht ins Gespräch gebracht. Ich habe vielmehr im Haushalts- und Finanzausschuss und auch heute den Plan B erwähnt, der eigentlich Plan A der EU war, als sie uns am 08.08.2008 mit ihren Auflagen konfrontierte und wir dazu Stellung genommen haben. Das zu diesem Punkt des Verkaufs.

Auswirkungen auf die NRW.BANK gibt es nur insofern, als die NRW.BANK nach dem Vertrag, den mein Vorgänger geschlossen hat, die Möglichkeit

hat, im Falle des Verkaufs der WestLB die Garantie zu ziehen, das heißt, den Garanten – sowohl dem Land als auch den Landschaftsverbänden als Rückgaranten – die dann zum Verkaufszeitpunkt gültige Wertdifferenz zwischen einem gegebenenfalls niedrigeren Verkaufserlös und dem höheren Buchwert in Rechnung zu stellen. In diesem Falle müssten beide antreten.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Asch, Ihre zweite und damit letzte Frage.

Herr Minister Linssen, ist Ihnen bekannt, dass dieses Verfahren, was Sie eben als etwas lächerlich und als absurd hingestellt haben, nämlich die Integration der Wfa in die damalige WestLB nicht als Stammkapital, sondern als stille Einlage vorzunehmen, genau deswegen von der Vorgängerregierung gewählt wurde, um die Mehrheitsverhältnisse nicht zu verwässern?

Also, man kann selbstverständlich den Weg der stillen Einlage wählen – je nachdem, wie viel des Kapitals. Sie wissen, das sind ungefähr 19 Milliarden €, die dann aber auf einen Betrag, der dann mit der BaFin noch zu verhandeln ist, abgezinst werden müssen. Darum geht das Ganze ja. Das Kapital ist jetzt schon Vermögenssubstanz der NRW.BANK. Im Anerkennungsverfahren durch die BaFin ist es nur mit 4,3 Milliarden € anerkannt worden. Das ist sehr wenig. Man kann sicherlich, wenn man die Restriktionen dieses Kapitals wegnimmt, eben mehr für die Bank und auch für die Fördergeschäfte machen.

Dieser Weg ist seinerzeit aus vielerlei Gründen gewählt worden. Wir hatten die Anstalt in der Anstalt, die es zu beachten gab. Daher rührt das Ganze. Man wollte dieses Vermögen völlig separat halten, weil die Auflagen aus dem EU-Recht, Steuerrecht usw. eben so waren. Mit der Trennung der Bank und dem Wegfall von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ist seit 2004 aber eine neue Situation eingetreten. Insofern kann man den Punkt von 1992 nicht mit der Situation heute vergleichen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Walsken, Ihre zweite und damit letzte Frage.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, wie sieht denn der Zeitplan zum Thema „Integration der Wfa“ aus? Wann ist mit einem ersten Referentenentwurf zu rechnen?

Vielleicht darf ich, weil der Kollege neu ist und die Daten nicht so

gegenwärtig hat wie ich, für ihn antworten; wir können uns auch mit Blicken verständigen. Ich darf Ihnen sagen, dass wir bis zur Sommerpause einen Kabinettsentwurf fertig haben wollen – das ist ein sehr ehrgeiziger Zeitplan –, damit wir spätestens bis zum 31. Dezember die Vollintegration – zum Vorteil des Landes – geschafft haben.

Vielen Dank. – Frau Kollegin Veldhues von der SPD-Fraktion hat sich noch einmal gemeldet.

Herr Minister Linssen, es geht auch um die Frage der Kommunalfreundlichkeit. Ich denke, die Landschaftsverbände wollen nicht aus freien Stücken aus der NRW.BANK. Wir fanden es wichtig, dass auch die kommunale Familie, und zwar vertreten durch beide Landesteile, am Tisch sitzt.

Erstens. Wie beziffern Sie den Vermögensunterschied für das Land, je nachdem, ob Sie die beiden Landschaftsverbände freistellen oder ob die beiden Landschaftsverbände die Option ziehen? Unter dem Strich ist es der gleiche Betrag. Aber wie beziffern Sie den Vermögensunterschied?

Zweitens. Wenn Sie die Wfa einbringen, wird der Anteil der Landschaftsverbände marginalisiert. Es ist doch auch ein Bestreben, nicht mit fast 400 Millionen € im Obligo zu sein, aber dann einen Anteil von 0,6 % zu halten. Das wäre zu ändern, indem Sie die Landschaftsverbände ohne Optionen mit einem höheren Anteil belassen würden. Wie stellen Sie sich dazu? Für mich stellt sich ganz klar die Frage nach der Kommunalfreundlichkeit des Landes.

Bitte, Herr Minister.

Aus den Zahlungen des Landes im GFG der letzten Jahre können Sie die Kommunalfreundlichkeit direkt ablesen.

(Heiterkeit von der SPD)

Sie mögen das nicht so hören. Man kann es sogar an der Umsetzung des Konjunkturprogramms, die in ihrer Art einmalig in Deutschland ist und in ihrer Kommunalfreundlichkeit nicht übertroffen werden kann, ablesen.