Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Mündliche Anfrage, Kollegin Steffens, müsste bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes arge Befürchtungen an die Handlungsfähigkeit der neuen Landesregierung aufkommen lassen, wenn es stimmte, was Sie vorbringen.
Die Wahrheit ist – wie so oft im Leben – viel undramatischer, als Sie weismachen wollen. Wie Sie wissen, hat die neue Landesregierung gerade im Bereich des von Ihnen mit zu verantwortenden Beauftragten-Unwesens sehr früh klare Entscheidungen getroffen. Eine Vielzahl von überflüssigen Beauftragten wurde, wie versprochen, abgeschafft. Überflüssige bürokratische Strukturen wurden so entflechtet.
Allerdings hat das Kabinett nach eingehender Prüfung am 20. September 2005 entschieden, drei eigens bestellte wichtige Beauftragte beizubehalten: erstens den Landesbeauftragten für Integration, zweitens den Datenschutzbeauftragten und drittens den Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Die neue Landesregierung hat damit deutlich gemacht, wie wichtig ihr eine starke Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung ist. Die neue Landesregierung hat damit bewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner der Behinderten in unserem Lande ist. Zwischen der Aufnahme der Regierungsarbeit und der Entscheidung des Kabinetts im September lagen nur wenige Wochen.
Die von Ihnen behauptete Nachlässigkeit der Landesregierung, eine angebliche Beschädigung der Aufgaben des Amtes kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Wie es dem Wesen eines solchen Amtes entspricht, kann man sich nicht darum bewerben. Die gesuchte Persönlichkeit wird auf meinen Vorschlag vom Kabinett bestellt.
Die hierzu erforderlichen Gespräche führe ich mit Nachdruck. Wer und zu welchem Zeitpunkt gewonnen werden kann, hängt von vielen Faktoren bis hin zur persönlichen Verfügbarkeit ab. Dieses muss ich bei meinen Vorschlägen berücksichtigen. Hierin eine Missachtung der Belange der Behinderten zu sehen, ist völlig verfehlt. Ich versichere Ihnen, dass ich die notwendigen Gespräche zielstrebig und sehr verantwortungsbewusst führe. Ich bin zuversichtlich, Ihnen bald die oder den
Herr Minister, die ehemalige Behindertenbeauftragte, Frau SchmidtZadel, hatte sich bereit erklärt – das hatte sie auch öffentlich mehrfach gesagt –, kommissarisch dieses Amt weiterzuführen, bis Sie eine solche Entscheidung, wie Sie gerade gesagt haben, treffen würden. Das ist abgelehnt worden, aus welchen Gründen auch immer. Vielleicht können Sie das erläutern.
Es ist absolut unverständlich, eine solche Position für einen so langen Zeitraum unbesetzt zu lassen, wie es bis jetzt der Fall ist. Von daher möchte ich gerne wissen: Warum haben Sie das nicht angenommen, wenn für Sie klar ist, dass Sie die Position so schnell nicht besetzen können?
Die Bestellung der Beauftragten endete automatisch mit Ende der Wahlperiode. Dabei habe ich es auch belassen.
Ich halte es jetzt für einen ganz normalen Vorgang, dass ich sorgsam eine Persönlichkeit auswähle, die diese Aufgabe im Sinne der neuen Landesregierung wahrnimmt.
Herr Minister Laumann, Sie haben weder das Angebot der Behindertenbeauftragten angenommen, kommissarisch die Funktion weiter wahrzunehmen, noch haben Sie die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine weitere Arbeit vorgesehen.
Daran schließt sich die Frage an: Welche personelle Besetzung und welche finanzielle Ausstattung ist für die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages vorgesehen? Und wann beabsichtigen Sie, dem Parlament zu sagen, wie es weitergehen soll? Denn auch wir als Abgeordnete werden danach gefragt.
Ich habe Ihnen gesagt, dass ich zurzeit Gespräche mit Persönlichkeiten führe, die diese Aufgabe übernehmen können o
der könnten. Es liegt in der Natur der Sache, dass man aus solchen Gesprächen nicht berichtet. Ich gehe davon aus, dass ich der Öffentlichkeit bald eine überzeugende Lösung für die Position des oder der Beauftragten für die Belange der Behinderten vorstellen kann.
Herr Minister, das Wort „bald“ ist meiner Meinung nach das Zentrale in Ihren Ausführungen, was die zeitliche Dimension angeht. Das ist ein kleiner Fortschritt gegenüber der Situation im Ausschuss; da hatten Sie sich noch gar nicht geäußert. Es ist aber sehr ungewöhnlich, dass man keine Zeitplanung oder Zielplanung in einem solchen Fall hat, wenn man mit mehreren Persönlichkeiten spricht. Können Sie uns nicht sagen, ob Sie eine Zielplanung oder zumindest Zeitplanung haben, bis wann Ihre Entscheidung gefällt sein soll?
Herr Kollege Bischoff, ich möchte darauf verweisen, dass ich gehört habe, dass die alte Mehrheit zwei Wahlperioden gebraucht hat, um einer Forderung der Opposition, die Behindertenbeauftragte in ein Gesetz aufzunehmen, nachzukommen. Ich habe des Weiteren gehört: Als das Gesetz da war, habe man mehrere Monate gebraucht, um eine Persönlichkeit der damaligen Landesregierung für diese Aufgabe zu finden.
Es ist ganz einfach: Ich führe diese Gespräche sehr zielführend. Ich führe sie auch sehr gewissenhaft. Solche Gespräche haben einen bestimmten Zeitbedarf. Danach brauchen auch die betroffenen Menschen eine gewisse Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Sie müssen schon akzeptieren, dass ich mich nicht auf einen genauen Zeitpunkt festlege, wie Sie es sich wünschen würden. Ich habe gesagt, ich führe diese Gespräche zielstrebig. Ich denke, dass ich Ihnen bald einen Vorschlag machen kann.
Herr Laumann, Sie hatten auf meine Nachfrage im Ausschuss damals gesagt, Sie würden die Stelle besetzen, sobald darüber im Kabinett beschlossen sei. Deshalb taucht natürlich immer wieder die Frage auf, was
sofort und zügig besetzen heißt. Sie haben auch gerade die Frage vom Kollegen nicht beantwortet, wann die Stelle besetzt wird. Natürlich sind die Behindertenverbände zutiefst beunruhigt und fragen sich, ob die Stelle in diesem Jahr noch besetzt wird, ob sie überhaupt noch besetzt wird oder ob es ein langsames Aussitzen dieser Stelle sein soll. Von daher bitte ich Sie, sich stärker als bisher festzulegen, wann diese Stelle besetzt werden soll.
Zu den rückwärts gewandten Vorwürfen: Damals gab es lange und intensive Gespräche mit den Behindertenverbänden und mit den Vertretungen der Menschen mit Behinderungen darüber, wen und welche Persönlichkeit sie sich vorstellen können und wie man eine solche neue Struktur ausfüllen kann, um die es damals erstmalig ging.
Ich bin ständig in Gesprächen mit Behindertenverbänden. Ich glaube, dass die Behindertenverbände in Nordrhein-Westfalen auch sehr gut wissen, dass sie mit der Person des Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsministers einen großen Vertreter ihrer Interessen innerhalb der Landesregierung haben.
Ich sage aber auch ganz eindeutig: Es ist unser gutes Recht, dass die jetzige Landesregierung eine Persönlichkeit für diese Aufgabe benennen wird, die zum einen natürlich die Interessen der Behinderten vertritt – das ist die wesentliche Aufgabe –, aber die auch in vollem Umfang das Vertrauen der Landesregierung hat.
Herr Laumann, ich bewerte das nicht aus der fachlichen Sicht, sondern mit Blick auf das gesamte Verhalten der Landesregierung. Es verwundert schon, dass es Herrn Laschet offensichtlich gelungen ist, für den Bereich des Integrationsbeauftragten zügig jemanden zu finden und zu benennen, in dem Fall also schneller zu sein als Sie. Mich würde schon interessieren, warum Sie nicht so schnell sind.
Ich möchte die Situation so beschreiben, dass ich eine sehr sorgsame Auswahl dieser sehr wichtigen Aufgabe für die nordrhein-westfälische Gesellschaft betreibe. Ich bin sicher, dass ich bald einen überzeugenden Vorschlag vorstellen werde. Ich glaube, dass Sie dann auch sehr zufrieden sein werden.
Es ist eigentlich die erste Nachfrage, weil diese nicht beantwortet wurde. Meine erste Frage lautete, wie die personelle und finanzielle Ausstattung für die Funktion der Behindertenbeauftragten einschließlich des weiteren Personals geplant ist.
Ich wiederhole noch einmal, warum diese Frage außerordentlich wichtig ist. Sie haben gesagt, das Kabinett hat die Entscheidung getroffen, dass es weiterhin eine derartige Funktion geben soll. Der Beschluss alleine zeugt natürlich noch nicht von einer verlässlichen Politik. Die Tatsache, dass fünf Monate lang nichts geschehen ist und uns mittlerweile viele Anfragen erreicht haben, macht deutlich, dass es außerordentlich problematisch ist, wenn man nicht wenigstens jetzt eine Zeitperspektive aufzeigen und darlegen kann, von welchem Personal und von welcher finanziellen Ausstattung Sie ausgehen und wann die gesetzliche Verpflichtung endlich realisiert werden soll.
Frau Kollegin Fischer, auch das gehört zu den Gesprächen, die man mit den Betroffenen führt. Diese Gespräche führe ich nicht in aller Öffentlichkeit. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich die Installation einer Behindertenbeauftragten oder eines Behindertenbeauftragten zielstrebig verfolge, dass wir eine geeignete Persönlichkeit finden werden und wir mit dieser Persönlichkeit selbstverständlich auch die Frage klären werden, welche Arbeitsgrundlagen es gibt. Das ist auch während Ihrer Zeit so entschieden worden: individuell abgestimmt auf die benannte Persönlichkeit abgestimmt. So stelle ich mir das in diesem Fall auch vor. Das macht man mit den Betroffenen zusammen, und man beschreibt nicht im Vorfeld die Ausstattung im Detail.
Herr Minister, ein Wortbeitrag hat mich veranlasst, auch eine Frage zu stellen. Sie sprechen davon, dass Sie ein Garant für die Behindertenarbeit sind und eine fachkompetente Persönlichkeit suchen, die auch das Vertrauen der Landesregierung hat. Ich unterstelle, dass Sie nur mit diesen Personen Gespräche führen. Es drängt sich fast der Eindruck auf, dass es auch Gespräche mit Personen geben könnte, mit denen kein Konsens zu erzielen ist. Ist das so?
Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es sicher ist, dass die Stelle der Behindertenbeauftragten noch in diesem Jahr besetzt wird.
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Stelle der oder des Behindertenbeauftragten bald besetzen werden.
Ich habe noch eine Frage der Kollegin Frau Fischer. Es ist allerdings ihre vierte Frage. Damit ist sie leider nicht mehr zulässig.
Ich sage es einmal so: Es ist eine inhaltliche Bewertung, ob Fragen beantwortet wurden. Ich bitte um Verständnis, dass ich keine weitere Frage zulassen werde.