Protokoll der Sitzung vom 06.05.2009

Seit 2005 – Frau Gebhard hat es sehr ausführlich erwähnt – gibt es Rahmenprogramme zur flächendeckenden Umsetzung der ambulanten Palliativmedizin und palliativpflegerischen Versorgung, ein Konzept, auf das sich verschiedene Partner im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen verständigt haben. Auf diese Vereinbarung geht auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV – zurück, die mit der letzten Gesundheitsreform im Jahr 2007 als Anspruch des Versicherten im Gesetz festgeschrieben wurde. Ziel sind der Erhalt der Lebensqualität und die Förderung der Selbstbestimmung bis zum Tod, wobei die individuellen Bedürfnisse im Vordergrund stehen und vor allem ein Sterben zu Hause ermöglicht werden soll; denn dies entspricht dem Wunsch von weit mehr als 80 % der Menschen.

Vor wenigen Tagen – Frau Gebhard, Sie haben es bereits erwähnt; es ist wirklich ein Meilenstein und erfreulich, dass wir das in der heutigen Debatte feststellen können – hat die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein, und zwar mit allen gesetzlichen Krankenkassen, ohne dass hier wieder ein Wettbewerb zum Tragen käme, den bundesweit ersten flächendeckenden Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen. Damit steht diese Leistung den Menschen – so wird es versprochen – schnellstmöglich und unbürokratisch zur Verfügung. Das ist in der Tat ein Meilenstein in der Versorgung von sterbenden Menschen.

Für die zukünftige Entwicklung wird es darauf ankommen, neben dem Ausbau palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Angebote eine verlässliche Kooperation mit den ambulanten Hospizdiensten sicherzustellen und weitere Berufsgruppen einzubinden, um die notwendige psychosoziale und spirituelle Begleitung sowie menschliche Nähe und Zuwendung für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu sichern.

In unserem Antrag werden die weiteren Aufgaben detailliert aufgelistet, so auch die Finanzierungsfrage. Wir sind uns einig, dass sie die Träger nicht überfordern darf. Wir sind uns aber auch einig, dass Hospiz- und Sterbebegleitung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben soll und dass eine Vollfinanzierung dem wohl entgegenstehen könnte.

Wir diskutieren über Möglichkeiten der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle in diesem Bereich Tätigen, ob es sich nun um ehrenamtliche oder professionelle Kräfte handelt.

Wir fordern, den Hospizgedanken und die palliativmedizinische und -pflegerische Kompetenz in alle stationären Einrichtungen der Altenpflege zu integrieren und, um nur einige Beispiele zu nennen, die Landesinitiative zur ambulanten Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln.

Verbunden werden diese Aufgabenfelder mit klaren Hinweisen darauf, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Rahmenbedingungen weiterhin geschaffen werden müssen, damit unheilbar kranken und sterbenden Menschen Zugang zur Hospiz- und Palliativversorgung erhalten und ihnen ein Lebensende in Würde ermöglicht wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist ein wichtiges Thema und damit auch ein wichtiger Antrag, der heute in die parlamentarische Debatte eingebracht und über den abgestimmt wird. Er enthält die notwendigen Handlungsempfehlungen für unsere weitere Arbeit. Es ist richtig: Dieses Thema – das ist auch Tradition hier im Parlament – eignet sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen. Da stimme ich Frau Gebhard ausdrücklich zu. Darum möchte ich im Namen der CDU-Fraktion noch einmal allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir uns erneut auf einen gemeinsamen Antrag, auf gemeinsame Positionen einigen konnten. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU, SPD und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Monheim. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Romberg.

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Bei All-FraktionenAnträgen, die nicht häufig vorkommen, haben es die Folgeredner immer schwieriger, weil man doch immer wieder auf Aspekte zurückkommen möchte, die Vorredner schon angesprochen haben, was ich auch nicht ganz umgehen werde.

Der vorliegende Antrag ist der Beweis dafür, dass es bei bestimmten Themen – Palliativversorgung ist so ein Thema – notwendig und möglich ist, über Fraktionsgrenzen hinweg zu kooperieren und sich auf einen gemeinsamen Weg zu verabreden. Die Versorgung von kranken und sterbenden Menschen ist so ein extrem wichtiges Thema. Das wurde in der letzten Legislaturperiode schon gesehen, als auf Basis von Einzelanträgen der Fraktionen auch ein gemeinsamer Antrag entstanden ist.

Dieser Schulterschluss ist deshalb wichtig, weil Sterben und Tod über lange Zeit hinweg aus dem kollektiven Bewusstsein ausgeblendet wurden, aus Angst, aus Unsicherheit. Daran hat sich glücklicherweise einiges geändert, was sicher auch damit zu tun hat, dass die Gesellschaft immer älter wird und Sterben in dieser Gesellschaft häufiger auftritt.

Auf diese Weise wird die Tatsache, dass das Leben ungeachtet des medizinischen Fortschritts nun einmal endlich ist, immer unübersehbarer. Die zentrale Frage lautet in diesem Zusammenhang: Wie wollen Menschen sterben, und wie sterben sie tatsächlich? Wir wissen, dass sich alle Menschen verständlicherweise davor fürchten, als Folge von schweren Erkrankungen Schmerzen zu erleiden, schließlich alleine und in fremder Umgebung die letzte Lebenszeit verbringen zu müssen. Dennoch stirbt der überwiegende Teil der Betroffenen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die große Herausforderung besteht also darin, Sterben und Tod gewissermaßen ins Leben zurückzuholen.

Deshalb ist es auch sinnvoll, dass der Landtag in Nordrhein-Westfalen hier mit einer Stimme spricht, um für die Bedürfnisse dieser Menschen ohne Wenn und Aber einzutreten. Dass NordrheinWestfalen sowohl in der Etablierung und Weiterentwicklung der palliativmedizinischen Versorgung als auch in der Hospiz-Bewegung eine Vorreiterrolle zukommt, ist erfreulich. Ich spreche nochmals das NRW-Rahmenprogramm zur flächendeckenden Umsetzung der ambulant-palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung an.

Aber auch die sehr engagierte Hospiz-Bewegung, die sich in den letzten Jahren in vielen Orten weiterentwickelt hat und auch im ambulanten sowie im stationären Bereich neu entstanden ist, will ich selbstverständlich erwähnen. Ganz besonders diesen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, ohne die das alles nicht möglich wäre, möchte ich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion einen ausdrücklichen Dank aussprechen. Was diese Menschen im Namen von Menschlichkeit leisten, ist großartig und ermutigend.

Hinweisen möchte ich aber auch auf die Landesinitiative zur ambulanten Palliativversorgung von schwerstkranken Kindern und Jugendlichen. Das Ziel besteht darin, ihnen und ihren Angehörigen rund um die Uhr eine ganzheitlich ausgerichtete Hospiz- und Palliativversorgung zu ermöglichen. Es ist unbedingt notwendig, dass wir das Erreichte in Nordrhein-Westfalen fortführen, sowohl qualitativ als auch quantitativ weiterentwickeln, denn der Bedarf wächst stetig und wird differenzierter. Dazu müssen alle Akteure im Gesundheitswesen noch konsequenter als bisher an einem Strang ziehen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Versorgungsqualität in Nordrhein-Westfalen aus, sondern wir können dadurch auch Anregungen und Hilfestellungen an die Beteiligten in anderen Bundesländern weitergeben.

In welchen Bereichen der Landtag NordrheinWestfalen im Einzelnen Verbesserungsbedarf sieht, haben wir ausführlich im Antrag aufgeführt. Ich möchte mich auf zwei Aspekte beschränken. Als der Deutsche Bundestag beschlossen hat, die ambulante Palliativversorgung auszubauen, war dies

Grundlage für einen echten Paradigmenwechsel, um unheilbar kranken Menschen ein menschenwürdiges Sterben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Es ist deshalb schon deprimierend, dass die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern seit Anfang des Jahres 2008 bundesweit eher stockend verlaufen und das Ziel einer flächendeckenden Versorgung bislang in weite Ferne gerückt ist. Auf diesen Missstand hat auch unsere Bundestagsfraktion ausdrücklich hingewiesen.

Eine Expertenbefragung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat ergeben, dass die Gründe für die Verzögerung unter anderem in der Notwendigkeit individueller Verträge sowie Abrechnungsproblemen mit Medikamenten außerhalb des Budgets liegen. Im Rheinland haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Krankenkassen im April dieses Jahres auf einen Vertrag zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geeinigt. In Westfalen-Lippe steht ein solcher Vertragsabschluss allerdings noch aus.

Wir bitten unseren Gesundheitsminister, mit diesem Antrag darauf hinzuwirken, sich für diese gute Versorgung in ganz NRW einzusetzen und dabei die in dem Antrag aufgeführten Aspekte zu beachten. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Landesregierung im Bund ihren Einfluss geltend macht, um die Finanzierungsgrundlage der ambulanten Hospizdienste und der stationären Hospize zu verbessern.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag dazu beitragen können, dass ein menschenwürdiges Sterben kein Privileg für wenige Menschen ist und das Leid aller betroffenen Menschen damit gelindert werden kann.

Es ist wichtig, die Selbstbestimmung im letzten Lebensabschnitt zu stärken. Denn es gibt immer noch eine große Angst bei vielen Menschen, dass sie nicht selbstbestimmt in den Tod gehen können, dass zum Beispiel ihre Patientenverfügung nicht hinreichend ernst genommen wird. Wir müssen aber nicht nur die Selbstbestimmung stärken, sondern auch Menschlichkeit bewahren.

Es stellt sich die Frage, weshalb der Tod überhaupt in den Bereich von Krankenhäusern und Pflegeheimen abgeschoben ist. Die Geburt und der Tod bilden den Rahmen des Lebens. Die Geburt haben wir schon seit Jahren in den professionellen Bereich, in Krankenhäuser, abgeschoben. Das ist längst nicht in allen Ländern und Kulturen der Fall. Im Hinblick auf die entscheidenden Lebensabschnitte Geburt und Tod fühlen wir uns offenbar unsicher und überfordert.

Es ist von daher zu überlegen, ob nicht wieder etwas mehr Natürlichkeit wünschenswert wäre. Für viele ist zum Beispiel eine Geburt zu Hause nicht vorstellbar, obwohl das medizinisch gut möglich

wäre. Genauso sollte das Sterben zu Hause möglich sein. Wir sollten die Begleitung sterbender Menschen wieder mehr ins Leben zurückholen, um den Menschen ihre Angst zu nehmen. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir es wieder geschafft haben, einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema zu formulieren. Ich finde es wichtig – das haben auch schon einige der Vorrednerinnen und Vorredner gesagt –, dass man bei einem solchen Thema eine gemeinsame Position im Land hat, weil man damit ein deutliches Signal nach außen setzt. Außerdem finde ich es wichtig, dass dieser Themenbereich wie nur wenige andere jenseits des parteipolitischen Streits liegt und dass wir wieder einen Konsens gefunden haben, wie es schon bei der Positionierung der EnqueteKommission und bei unserem letzten gemeinsamen Antrag der Fall war.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir müssen uns ganz genau anschauen, welche Veränderungen in der Gesellschaft stattfinden, die Auswirkungen auf Leben und Sterben haben. Die demografische Entwicklung, die höhere Lebenserwartung, die oft größere Gebrechlichkeit am Lebensende und – Frau Monheim hat das eben schon angesprochen – die Tatsache, dass sich die Phase des Sterbens zum Teil anders gestaltet als früher, verlangen andere Antworten.

Der Ort des Sterbens liegt heute nach wie vor überwiegend in Institutionen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, obwohl Menschen den Wunsch haben, in der vertrauten Umgebung, im Umfeld ihrer Liebsten zu sterben. Um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bis zuletzt umsetzen zu können, brauchen wir qualitativ hochwertige Strukturen von ambulanter sowie stationärer Hospiz- und Palliativversorgung.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Um diesem Wunsch des Sterbens zu Hause entsprechen zu können, brauchen wir einen noch stärkeren Ausbau im ambulanten Bereich, insbesondere im Hinblick auf die Palliativversorgung, aber auch bezüglich der Hospize.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jeder, der in seinem Umfeld Sterbebegleitung erlebt hat und gesehen hat, wie Menschen im letzten Abschnitt ihres Lebens Hilfe brauchten und gelitten haben, der weiß, wie schwierig es für Angehörige

ist, die letzte Lebensphase zu begleiten. Deshalb brauchen wir eine stärkere Unterstützung derjenigen – zum Beispiel der Angehörigen –, die Sterbende begleiten.

Wir müssen dafür sorgen, dass die Bedürfnisse des sterbenden Menschen in der Hospizarbeit im Mittelpunkt stehen. Es muss diesbezüglich eine Weiterentwicklung geben, denn die Vorstellungen und Wünsche rund um das Sterben sind bei Männern und Frauen anders, Angehörige gehen mit Abschied und Trauer unterschiedlich um, und es ist kulturspezifisch, wie die letzte Phase des Lebens gestaltet werden soll. Von daher brauchen wir ein sehr viel stärkeres Eingehen auf die Bedürfnisse der Betroffenen.

In Nordrhein-Westfalen haben wir schon seit Jahren ein sehr starkes und breites Netzwerk der Hospizbewegung. Allen, die in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Hospizarbeit jedes Jahr viele Menschen beim Sterben begleiten, gilt unser Dank! Aber Dank allein reicht nicht. Vielmehr müssen wir die Menschen in der Hospizbewegung auch wirklich unterstützen.

Wir müssen zum einen die finanzielle Ausstattung der Hospizarbeit verbessern; dazu haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon einiges gesagt. Denn die Träger der stationären Hospize weisen immer wieder auf die unzureichende Finanzierung hin. Oft kommt der Hinweis, dass nicht nur die vorgeschriebenen 10 % Eigenanteil, sondern sehr viel mehr erbracht werden muss. Wir müssen gemeinsam auch auf Bundesebene erreichen, dass dies ein Ende hat und die Finanzierung so ist, dass die Träger ihren Eigenanteil auch verkraften können; das ist im Interesse aller.

Wir brauchen über die Finanzierung hinaus eine Verbesserung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Hospiz- und Palliativversorgung ist gerade in der Weiterbildung in den Gesundheitsberufen noch nicht stark genug verankert. Wir brauchen eine bessere Qualifizierung der Beschäftigten. Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil des Gesundheitswesens und der Versorgungsstrukturen sein. Es ist wichtig, den Menschen durch eine gute Ausbildung die Befähigung zu geben, die schwierigen Aufgaben in der Palliativmedizin zu bewältigen.

Wir brauchen – ich fand es wichtig, dass das die Vorrednerinnen und Vorredner auch alle gesagt haben – eine Weiterentwicklung der Hospizarbeit, damit wir wirklich ein Angebot haben, das für die Menschen richtig ist und von Hilfe statt von Sterbehilfe spricht.

Die Diskussion, ob Sterbehilfe eine Alternative zum Leiden ist, findet überall statt. Diese Diskussion gewinnt immer dann Oberwasser, wenn die Strukturen, die einen in der Lebensphase begleiten, nicht ausreichend und qualitativ nicht gut sind. Wenn Leiden durch Schmerzen statt Hilfe durch Palliativ

medizin stattfindet, dann kommt der Wunsch, aussteigen zu wollen.

Wir, das heißt diejenigen, die gemeinsam mit mir in der Stiftung Wohlfahrtspflege sind, haben uns im Laufe der letzten Jahre viele Einrichtungen angeschaut. Wir haben die Hospizarbeit mitfinanziert und haben sie auch inhaltlich mit begleitet. Es gibt so viele Möglichkeiten, wie hier sowohl den Angehörigen eine Auszeit und Entlastung als auch den Schwerstkranken eine Auszeit gewährt werden kann. Das kann bis zu dem Punkt gehen, ihnen einfach einmal Ruhe vor sich selbst zu geben und sie medikamentös so ruhigzustellen, dass diese starke Belastung nicht mehr vorhanden ist.

Was wollen wir also? – Wir wollen Hilfen statt Diskussionen um Sterbehilfen. Und wir wollen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Menschen wirklich ein Selbstbestimmungsrecht ist, das in der letzten Lebensphase das Gefühl ermöglicht: Ich kann so sterben und in dem Umfeld sterben, wie ich es möchte und wie es meinen Wünschen entspricht.

In diesem Sinne bin ich froh darum, dass hier dieser breite Konsens zu diesem Thema existiert. Ich hoffe auch, dass das Signal, das heute vom Landtag ausgeht, vielleicht auch in anderen Bundesländern ankommt. Ich wünschte mir wie auch schon einmal bei anderen Themen, dass wir als Gesundheitsausschuss federführend sind und dieses Signal an die Gesundheitsausschüsse der anderen Bundesländer schicken und sie von unserer gemeinsamen fraktionsübergreifenden Position in Nordrhein-Westfalen überzeugen.

Wir fänden es gut, wenn es dazu eine bundesweite Debatte gäbe. Es wäre schön, wenn diese klare Position auch in die Gesellschaft hineingetragen würde, damit sich auch an der Kultur des Sterbens einiges im positiven Sinne verändert. – Danke.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen des Landtags für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen engagieren.