Aber die Sozialklausel haben wir hier im Parlament zigmal besprochen. Wir haben sie Ihnen auch völlig korrekt vorgetragen. Es gibt da keine Geheimnisse.
Deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet. Herr Linssen, Sie haben eben in der Antwort dargelegt, dass es auch die Möglichkeit gibt – da haben Sie Recht –, etwas nichtöffentlich zu beantworten. Vor dem Hintergrund, dass Sie es mit dem Hinweis auf Vertraulichkeit gar nicht beantwortet haben, also auch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt haben, und vor dem Hintergrund, dass ich im Fachausschuss erneut nachgefragt habe, auch unter Bezugnahme auf das Urteil, das der Kollege Priggen für die Fraktion der Grünen erstritten hat – Sie erinnern sich –: Meinen Sie nicht, Sie hätten zumindest von sich aus als Ministerium diese Angelegenheit nichtöffentlich oder gar vertraulich beantworten müssen, anstatt sie gar nicht zu beantworten?
Sie haben, wenn Sie Zweifel haben oder nicht genügend informiert sind, immer die Möglichkeit, erstens nachzufragen, ob wir das vertraulich machen können, und zweitens können Sie den Vertrag selber einsehen – Verschlusssache –, wovon offensichtlich jetzt erst Gebrauch gemacht worden ist. Jedenfalls kommen die Fragen erst jetzt. Sie haben aber die Möglichkeit, sich den Vertrag in allen Einzelheiten anzugucken, jedenfalls die Leute, die dazu legitimiert sind. Damit sind doch – ich bin ein alter Parlamentarier – die Rechte des Parlaments vollauf gewahrt.
Vielen Dank. Herr Minister, ich spreche jetzt mit dem alten Parlamentarier Dr. Linssen. Wenn Sie gerade die Möglichkeit der vertraulichen Information angesprochen haben, dann stimmen Sie doch sicher mit mir überein, dass, wenn ein Abgeordneter eine Anfrage stellt, derjenige, der sich, aus welchen Gründen auch immer, gehalten sieht, diese Anfrage nicht schriftlich beantworten zu können, von sich aus das Angebot macht, vertraulich zu informieren.
Frage an Sie: Haben Sie im Fall des Kollegen Becker oder bei gleich gelagerten Fällen ein solches Angebot der vertraulichen Beantwortung unterbreitet?
Nein, das habe ich nicht unterbreitet und brauchte ich auch nicht zu unterbreiten, weil das offensichtlich eine Anfrage ist, die der Kollege Wittke federführend beantwortet hat.
(Horst Becker [GRÜNE]: Sie versuchen, das wieder hinzudrehen! – Zuruf von der SPD: Herr Wittke kann ja nicht mehr zurücktreten!)
Ich bleibe dabei: Wenn Sie die Antwort als ungenügend empfinden, dann weiß ich aus dem Parlament, dass meistens eine zweite Anfrage nachgeschoben wird. Dann wird noch einmal nachgefragt. Oder es bestand hier die Möglichkeit, sich den Vertrag selber anzugucken. Wenn Sie das zu der Zeit nicht getan haben, dann tut es mir leid. Angeboten wurde eine vertrauliche Beantwortung nicht. Das weiß ich.
Herr Minister, Sie haben gerade darauf hingewiesen, man hätte in einem anderen Ministerium noch einmal nachfragen können, wenn man weitere Informationen hätte haben wollen. Ich möchte noch einmal von Ihnen wissen: Wenn Fragen nicht beantwortet worden sind – es war ja so, das haben wir ja hier diskutiert – mit Hinweis auf Vertraulichkeit: Wer hat eigentlich genau in der Landesregierung entschieden – welches Ministerium, welche Person –, dass das Parlament nur in diesem Umfang Informationen bekommt, nämlich in dem Umfang null, keine Informationen? Wer hat das genau entschieden?
Ja, aber das Parlament hat jede Möglichkeit. Sie können, wenn Sie unzufrieden sind, eine weitere Anfrage stellen. Sie können in den Vertrag hereingucken. Das ist doch nichts Außergewöhnliches. Das machen Sie doch jede Woche, Entschuldigung.
Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 23. Juni 2009 über Einzelheiten aus dem Vertrag über den Verkauf der LEG. Unter anderem wird in dem Artikel berichtet, dass sich aus dem Vertrag ergibt, dass die LEG an insgesamt 4 – in der „WAZ“ namentlich benannte – Käuferinnen veräußert worden ist.
Dementgegen hat die Landesregierung immer von einem Käufer gesprochen und als Käufer die „Whitehall Real Estate Funds“ genannt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist nicht zutreffend, dass die Landesregierung immer von einem Käufer gesprochen hat. So wird es jedenfalls behauptet. Vielmehr hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Anteile an der LEG und das BVG-Darlehen – Sie erinnern sich – von den Whitehall Real Estate Funds erworben wurden. Beispielsweise heißt es in der Pressemitteilung vom 11. Juni 2008 – ich zitiere –:
Damit ist verdeutlicht worden, dass es mehr als einen Käufer der LEG-Anteile gab. Erworben wurden die Anteile und das BVG-Darlehen von einer von den Whitehall Real Estate Funds dominierten Erwerbergemeinschaft. Im Sprachgebrauch wurde diese Gruppe als Whitehall Real Estate Funds oder Whitehall bezeichnet.
Die Whitehall Real Estate Funds werden von Goldman Sachs aufgelegt. Es sind Fonds – Sie erinnern sich; ich hatte es Ihnen damals gesagt –, deren Vorteil ist, dass sie mit 100 % Eigenkapital kaufen, wodurch wir nicht in den Schwierigkeiten sind, die viele heute haben, weil zu viel fremdfinanziert worden ist.
Im Einzelnen haben die folgenden Erwerbsgesellschaften die LEG-Anteile und das BVG-Darlehen zum Zeitpunkt des Verkaufs erworben: Lancaster GmbH & Co. KG als Käuferin 1, Kronen tausend230 GmbH & Co. Vorrats KG als Käuferin 2, Restio B.V. – das ist holländisch – als Käuferin 3, Perry Luxco SARL – also Luxemburg – als Käuferin 4.
Herr Minister, es hat sich in dem ersten Fragenkomplex, den wir vorhin behandelt haben, herausgestellt, dass es für Sie keinen Grund gegeben hat, sich aufgrund von vertraglichen Absicherungen so geheim zu verhalten, wie es bisher der Fall war. Sie geben ja inzwischen auch schon Schritt für Schritt – jetzt gerade noch einmal gegenüber der Öffentlichkeit – weitere Einzelheiten zu. Ich möchte von Ihnen wissen, welchen Grund Sie bisher hatten, uns – denjenigen, die danach gefragt haben – die wahren Käufer nicht zu nennen.
Erstens teile ich Ihre Vorbemerkung nicht, dass ich hier erklärt hätte, dass ich keine Probleme damit hätte. Der Vertrag ist nach wie vor geheim, Herr Römer; das wissen Sie auch.
Zweitens habe ich oder haben wir, sowohl das MBV als auch das FM, völlig korrekt sogar per Pressemitteilung mitgeteilt, Käufer seien die Whitehall Real Estate Funds. Wir haben Ihnen damals auch gesagt, dass die Fonds von Whitehall gekauft haben. Ich habe nicht umsonst die Vorbemerkung gemacht, weil ich das damals selber in der Pressekonferenz erwähnt habe, dass es Fonds seien: Goldman Sachs legt Fonds auf, das ist der Whitehall Fonds, der hat verschiedene Untergesellschaften, die das Kapital in der ganzen Welt eingesammelt haben und es vorzüglich in Immobilien investieren. Sie wissen, dass Goldman Sachs mit seinen Fonds zu den größten Immobilienerwerbern in Europa, ja in der Welt gehört.
Herr Minister, wenn man die Diskussion verfolgt, dann drängt sich im Kern die Frage auf, worum es geht. Die Veröffentlichung ist aus meiner Sicht ein Randbereich; im Wesentlichen geht es um die Sozialklauseln. Stimmt meine Wahrnehmung aus der bisherigen Diskussion in den Fachausschüssen, dass die von dieser Landesregierung in den Verträgen zum LEG-Verkauf festgelegten Sozialklauseln zum Schutz der Mieter weit über das hinausgehen, was bislang unter Rot-Grün im Vorlauf überhaupt diskutiert wurde und was hier auch ansonsten üblich ist?
Das ist, Herr Ellerbrock, nicht nur Ihre Wahrnehmung, sondern es entspricht den Tatsachen. Dass manche das immer noch nicht wahrhaben wollen, dafür kann ich nichts.
Ich trage Ihnen noch Folgendes ergänzend vor, was auch die Frage der Kollegin Kraft angeht: Sie müssen auch sehen, dass es, wenn Sie einen Partner informieren, jeweils Reaktionen des Partners gibt. Wir haben eine Zeit gehabt, in der der Käufer der Veröffentlichung bestimmter Dinge überhaupt nicht zugestimmt hat. Jetzt hat er z. B. der Veröffentlichung der Namen zugestimmt. Aber ich lege noch einmal Wert darauf, dass überhaupt keine Veranlassung bestand, Ihnen einzelne Unterfonds mit irgendwelchen Fantasienamen mitzuteilen, sondern Whitehall Real Estate Funds ist der Käufer; die von ihm aufgelegten Fonds sind die Käufer.
Herr Minister, Sie haben heute erstmals eingeräumt, dass Sie nicht an einen Käufer verkauft haben, sondern an mehrere, und haben heute erstmals die entsprechenden Namen genannt. Vor diesem Hintergrund, dass bisher immer „ein Käufer“ die Argumentation war, zitiere ich jetzt noch einmal Ihr Schreiben an die Präsidentin vom 24. September 2008. In diesem Schreiben heißt es: Dies war möglich, nachdem der neue Eigentümer vorab sein Einverständnis signalisiert hat.
Selbst der Landtagspräsidentin gegenüber sprechen Sie also von einem Käufer und nicht von mehreren Käufern.