Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Ich darf zur Einbringung des Gesetzentwurfes Herrn Minister Dr. Linssen für die Landesregierung das Wort geben. Bitte sehr, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen ist in der Öffentlichkeit und hier schon viel über die Bezügeerhöhung bei den Beamtinnen und Beamten gesprochen worden. Nun liegt der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vor. Ich möchte Ihnen den Inhalt des Gesetzentwurfes kurz vorstellen.

Der Entwurf sieht neben kleinen Änderungen und Anpassungen im Beamten- und Besoldungsrecht im Wesentlichen die Übertragung des im März dieses Jahres für die Tarifbeschäftigten der Länder erzielten Verhandlungsergebnisses auf die beamteten Beschäftigten des Landes und der Kommunen vor. Das bedeutet, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rückwirkend zum 1. März dieses Jahres eine Erhöhung ihrer Grundgehälter um 20 € und anschließend linear um 3 % erhalten sollen, außerdem zum 1. März des nächsten Jahres, also 2010, noch einmal eine lineare Verbesserung um 1,2 %.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Das Tarifergebnis 2009 wird dadurch 1:1 inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen. So hatten wir es im Vorfeld auch stets zugesagt.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das sehen die aber anders!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn im Gesetzentwurf anders als im Tarifbereich der Sockelbetrag nur um 20 € und nicht um 40 € angehoben wird und für die Beamten keine Einmalzahlung vorgesehen ist, so entspricht dies im Gegenwert ganz genau dem für den Tarifbereich vereinbarten Wegfall des Leistungsentgelts zum 1. Januar 2009. Ich nehme an, darauf werden Sie sich nachher kaprizieren. Die von vielen Seiten geforderte weitere Sockelbetragserhöhung und die Gewährung der Einmalzahlung würden zu einer Besserstellung der Beamten führen. Selbst vor dem Hintergrund der zahlreichen, aber notwendigen Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre kann dies aber nicht Ziel dieses Gesetzes sein.

Um eine Gleichstellung der Beamten mit den Tarifbeschäftigten auch in zeitlicher Hinsicht zu erreichen, hat die Landesregierung von ihrer Ermächtigung im Haushaltsgesetz – wie auch in den Vorjahren üblich – Gebrauch gemacht und bereits Abschlagszahlungen auf die vorgesehenen Erhöhungen ab dem Monat Mai veranlasst.

Meine Damen und Herren, im Interesse unserer Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die auf dieses Gesetz, das heißt auf die Übertragung des Tarifergebnisses, warten, bitte ich heute zu beschließen, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir setzen die Debatte fort. Kollege Trampe-Brinkmann von der SPD-Fraktion hat jetzt das Wort. – Der Minister war erfreulich kurz; das kann ein Beispiel sein.

Herr Präsident, ich nehme Ihre Anmerkung gerne zur Kenntnis. Der Minister war erfreulich kurz, und ich will mich daran halten, dem Beispiel folgen. Ich kann ihn an dieser Stelle aber nicht entlassen, ohne den Hinweis zu machen, dass seine Darstellung von der wirkungs- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses schon rein rechnerisch nicht in Ordnung sein kann, weil sich die prozentuale Erhöhung des Tarifabschlusses auf den verminderten Sockelbetrag bezieht. Auch wenn es sich hierbei um marginale Beträge handelt, ist das doch wieder Geld weniger, das die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Tasche haben.

Wir haben am 18. März hier im Landtag die Debatte geführt. Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht und den namentlich abstimmen lassen. Sie haben den Protest mittlerweile wahrgenommen. Lassen Sie mich an dieser Stelle zum Ende kommen; wir haben noch genug Zeit, in den Ausschüssen über diese Thematik inhaltlich zu reden.

Ich glaube, das beste Zitat, das man Ihnen entgegenhalten kann, ist das, was Peter Heesen Ihnen am letzten Freitag auf dem Kongress des Deutschen Beamtenbundes entgegengehalten hat: Man kann von dieser Landesregierung eben nicht zwei Sachen erwarten, zum einen, dass Sie etwas versprechen, und zum anderen, dass Sie das dann auch halten. –

Von daher kündigen wir schon an, dass wir uns in den Ausschussberatungen und selbstverständlich auch im Rahmen einer Anhörung, die wir beantragen werden, engagiert mit dem Thema auseinandersetzen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann. – Für die CDU-Fraktion Herr Möbius.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege TrampeBrinkmann, das, was Herr Heesen am letzten Freitag auf dem Gewerkschaftstag des DBB gesagt hat, hat er nicht auf diese Landesregierung bezogen. Das nur zur Klarstellung.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das hat er schon öfter auf diese Landesregierung bezogen!)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010, der dem Hohen Haus zur Beratung vorliegt, hat uns in den vergangenen Wochen und Monaten bereits vielfach beschäftigt. Zahlreiche Mails und Briefe haben die Abgeordneten zu diesem Thema erreicht. In unseren Antworten und auch in den geführten Diskussionen mit den Interessenvertretern haben wir deutlich gemacht, dass der Tarifabschluss von Potsdam tatsächlich 1:1 für die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger und Beamtenanwärter umgesetzt wurde.

Rückwirkend zum 1. März 2009 werden die Bezüge um 3 % erhöht. Zum 1. März 2010 kommt eine weitere lineare Anpassung von 1,2 % hinzu. Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass es sich bei diesen Steigerungen vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftslage um durchaus beachtliche Steigerungen der Bezüge handelt. Sie sind erfreulich für die Beamten und die Versorgungsempfänger.

Zu diesen linearen Erhöhungen kommt eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 20 €, ebenfalls rückwirkend zum 1. März 2009. Nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nicht weniger erhalten die Tarifbeschäftigten gemäß Tarifvertrag zusätzlich.

Richtig ist, dass für die Tarifbeschäftigten eine Einmahlzahlung von 40 € für die Monate Januar und Februar 2009 sowie ein einheitlicher monatlicher Sockelbetrag von 40 € ab dem 1. März 2009 gezahlt werden.

Untrennbar – das wird gerne ausgeblendet – ist hiermit aber verbunden, dass die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, dass das bisher gewährte Leistungsentgelt für die Tarifbeschäftigten rückwirkend bereits zum 1. Januar 2009 entfällt.

Da das den Tarifbeschäftigten bisher gewährte Leistungsentgelt pro Mitarbeiter und Monat 20 € betragen hat, die Abschaffung des Leistungsentgelts aber rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgt, wird es im Bereich der Tarifbeschäftigten mit der Einmalzahlung, also den 40 €, und dem hälftigen Sockelbeitrag verrechnet. Deshalb ist es richtig,

dass auch die Tarifbeschäftigten de facto lediglich 20 € zusätzlich ab dem 1. März 2009 erhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil das so ist, können wir auch mit Fug und Recht behaupten, dass wir den Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern und Beamtenanwärtern bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in diesem und im nächsten Jahr gerade kein Sonderopfer zumuten. Selbstverständlich setzen wir, wie ebenfalls zugesagt, die Übertragung des Ergebnisses auch in zeitlicher Hinsicht 1:1 um, d. h. ohne jegliche Verzögerung. Damit halten wir entgegen anders lautenden Darstellungen unser Versprechen, dass die Beamten und Versorgungsempfänger nicht schlechter gestellt werden als die Tarifbeschäftigten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Opposition versucht offenbar, den materiell messbaren Wegfall des Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten bei der Übertragung des Ergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger auszublenden. Damit wird mit halben Wahrheiten agiert. Aber es ist hier auch wie im richtigen Leben: Man kann sich nicht nur die Rosinen rauspicken und den Rest unbeachtet lassen, denn das Tarifergebnis von Potsdam hätte natürlich ganz anders ausgesehen, wenn § 18 TV-L nicht ersatzlos weggefallen wäre. Das kann ernsthaft niemand bestreiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich weiß auch die Opposition, dass es bei Anwendung falscher Schlussfolgerungen leichter ist,

(Thomas Trampe-Brinkmann [SPD]: Das sind die richtigen Schlussfolgerungen!)

Beamte und Versorgungsempfänger gegen die Landesregierung aufzuwiegeln. Nichts anderes ist Ihr Ziel, meine Damen und Herren von der Opposition. Ich könnte hier in vielfacher Hinsicht die ganzen Kürzungsorgien der rot-grünen Vorgängerregierungen darstellen.

(Thomas Trampe-Brinkmann [SPD]: Halten Sie sich an Ihr Versprechen von 2005!)

Das erspare ich mir angesichts der Zeit. Aber eines ist ganz klar: Wir halten es für außerordentlich unglaubwürdig, wenn Sie jetzt versuchen, sich als Anwalt der Beamten und Versorgungsempfänger aufzuspielen. Dieser Versuch muss scheitern. Das ist reine Oppositionspolemik. Und genau das durchschauen auch die Beamtinnen und Beamten.

(Britta Altenkamp [SPD]: Werden wir sehen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten ein für eine nachhaltige und umsichtige Personalpolitik für die Beamten in Nordrhein-Westfalen. Die Aufstockung der von Rot-Grün vernachlässigten Versorgungsrücklage und des implementierten Versorgungsfonds beweisen das.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Wir stehen zu unserem

Wort und werden die Interessen der Beamten auch in Zukunft angemessen berücksichtigen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie haben Wortbruch begangen! – Ewald Groth [GRÜNE]: Das glaubt Ihnen nicht einmal die eigene Fraktion!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möbius. – Jetzt spricht Frau Kollegin Freimuth von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat hatten wir im April die Debatte zu diesem Thema, nachdem das Kabinett den Beschluss gefasst hat. Deswegen will ich meine Rede auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs, den wir damals noch zu erwarten hatten, auch mit Blick auf die Zeit kurz halten.

Wir haben seinerzeit zugesagt, den Tarifabschluss 1:1 inhaltsgleich, wirkungsgleich zu übernehmen.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Wie denn jetzt, 1:1 oder wirkungsgleich?)

Meine Damen und Herren, an der Stelle sage ich auch, auf was es dabei ankommt. Ich gebe unumwunden zu: Mir kommt es dabei auf die Wirkung entscheidend an. Dieser vorliegende Gesetzentwurf hat die gleiche Wirkung wie der Tarifabschluss.

Meine Damen und Herren, wir können nicht – diesen Anspruch haben wir zu keiner Zeit erhoben, den können wir auch seriöser Weise nicht erheben – alles Unrecht, was den Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen, alle Ungleichbehandlungen, alle Benachteiligungen, die den Beamtinnen und Beamten in den letzten 15 Jahren zuteil geworden sind, die sie an Sonderkonsolidierungsbeiträgen für die öffentlichen Haushalte zu tragen hatten, angesichts der Finanz- und Haushaltssituation, die wir im Jahr 2005 vorgefunden haben, nicht ausräumen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der wir uns befinden und die ein historisches Ausmaß hat.

Bei den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2010, vielleicht auch bei dem Nachtrag 2009 werden wir noch zu sehr intensiven Debatten über die nachhaltige Haushaltskonsolidierung kommen. Dabei werden wir auch die Interessen der Beamtinnen und Beamten im Blick haben. Ich freue mich darüber, dass wir vor diesem Hintergrund die Zusage der Übernahme der linearen Anpassung und linearen Erhöhung aus dem Tarifabschluss auf die Beamtenbesoldung einhalten können.

Meine Damen und Herren, wir können feststellen, wenn wir uns die anderen Bundesländer anschauen – das wird in der Diskussion immer wieder angeführt wird, das müssen wir auch detailliert tun, dazu

wird die Anhörung noch Gelegenheit bieten –, dass andere Bundesländer unter der Übernahme des Tarifabschlusses eine sehr unterschiedliche Ausgestaltung und Interpretation verstehen.

Ich will dabei die geschätzte Aufmerksamkeit auf das immerhin SPD-alleinregierte Bundesland Rheinland-Pfalz und auch auf das Land Hessen oder auf auch diverse andere Bundesländer lenken.

Meine Damen und Herren, wir werden für Nordrhein-Westfalen eine Lösung für unsere Beamtinnen und Beamten treffen müssen. Ich bin froh darüber, dass wir den Beamtinnen und Beamten mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung keine Sonderopfer zur Haushaltskonsolidierung, wie sie in den letzten 15 Jahren oft genug gekommen sind, abverlangen müssen, sondern dass sie an der Einkommensentwicklung außerhalb des öffentlichen Dienstes und der Preisentwicklung teilhaben und davon nicht abgeschnitten werden. Das ist für die FDP und für mich von einer besonderen Bedeutung.

Der Überweisungsempfehlung in die Ausschussberatung stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)