Protokoll der Sitzung vom 26.06.2009

und die Kurzarbeitsverlängerung – alles ist in der Summe inzwischen erkennbar ein Stück auch zu einem messbaren Erfolg geworden. Lesen Sie sich doch einmal den monatlichen ZEW-Erwartungsindex durch!

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Das sagen Sie einmal Ihrem Koalitionspartner!)

Da ist nämlich im Juni nachzulesen, dass zum achten Mal in Folge dieser ZEW-Erwartungsindex gestiegen ist. Prof. Franz vom ZEW – er kommentiert diesen Index – sagt:

Die Einschätzungen der Experten deuten darauf hin, dass die Abwärtsdynamik in diesen Wochen zum Stillstand kommt, und sie sehen Erholungstendenzen zum Ende des Jahres.

Er fügt aber auch hinzu – ich zitiere noch einmal –:

Dieser vorsichtige Optimismus sollte nicht durch übermäßig pessimistische Mutmaßungen bereits im Keim erstickt werden, …

Meine Damen und Herren, das sollten wir gemeinsam beherzigen; denn das hat mit Schönfärberei nichts zu tun. Ganz im Gegenteil! Wir haben noch

richtig große bevorstehende Probleme, aber wir sollten nicht die Chancen, da herauszukommen, und diesen vorsichtigen Optimismus durch übermäßig pessimistische Mutmaßungen im Keim ersticken.

Herr Landsberg vom Städte- und Gemeindebund hat gerade auch das Konjunkturprogramm der Kommunen prognostiziert und gesagt: Ich glaube, dass das Programm funktioniert.

2,38 Millionen € für die Kommunen, also 84 % des dem Lande zur Verfügung stehenden Geldes, werden weitergegeben. Verglichen damit ist es schon ein bisschen kleines Karo, wenn der Kollege Becker jetzt an allen möglichen Stellen aufsummiert, wo denn Kommunen auch Konsolidierungsbeiträge geleistet haben. Selbstverständlich ist das der Fall, weil zu Recht in den letzten Jahren für alle staatlichen Ebenen die Konsolidierung im Mittelpunkt gestanden hat. Dass deswegen auch auf kommunaler Ebene manch ein wünschenswertes Projekt erst einmal hinter den Horizont gerückt war, ist auch richtig. Umso wichtiger ist es jetzt, dass mit diesem Konjunkturprogramm und mit dieser kommunalfreundlichen Weitergabe des Geldes NordrheinWestfalen eben nicht nur konjunkturell, sondern auch strukturell Maßstäbe setzt.

Es hätte ja auch anders sein können. Es gibt auch ausreichend viel Infrastruktur des Landes: von Straßen über Universitäten usw. Man hätte auch argumentieren können: Dort muss ein größerer Teil des Geldes investiert werden, anstatt es an die Kommunen weiterzugeben. Das wäre möglich gewesen. Aber wir haben uns darauf verständigt, dass es dieser bundesweit beispielhaft hohe Satz von 84 % sein soll, der an die Kommunen weitergegeben wird. Das ist sehr gut.

Ich freue mich, dass Sie, wenn auch ein bisschen widerwillig, zumindest dieses Detail hier gelobt haben. Dieses Ihrerseits vorsichtig vorgetragene Lob, meine Damen und Herren, ist berechtigt. Die Landesregierung hat hier hervorragende Arbeit geleistet wie an anderen Stellen auch. Dafür können wir gemeinsam dankbar sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP – Hans-Willi Körf- ges [SPD]: Endlich hat es mal einer gesagt! – Britta Altenkamp [SPD]: Ich dachte schon, es würde nicht mehr kommen!)

Danke schön, Herr Klein. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb schließe ich die Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu:

2 Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9394

erste Lesung

Ich erteile zur Einbringung Herrn Minister Lienenkämper das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in enger Zusammenarbeit zwischen Finanzministerium und Ministerium für Bauen und Verkehr entstanden und stärkt die Wohnungsbauförderung und unsere NRW.BANK in Nordrhein-Westfalen.

Er stellt die Wohnungsbauförderung in unserem Land auf ein modernes und solides Fundament. Außerdem wird er die gesamte Förderpolitik unseres Landes flexibler gestalten und in eine neue Zukunft führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen ein Gesetzespaket vorgelegt, das aus zwei wesentlichen Bausteinen besteht. Mit dem ersten Baustein des Mantelgesetzes, dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, soll die mit der Föderalismusreform I auf die Länder übertragene Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung genutzt werden. Dieses Regelwerk schafft einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für die Wohnraumförderung des Landes und für die Sicherung von gefördertem Wohnraum.

Die Vielzahl unterschiedlicher Bundes- und Landesgesetze wird für die soziale Wohnraumförderung in NRW durch ein einheitliches Gesetz größtenteils ersetzt. Die getrennten Gesetze für die Förderung des Neubaus und die Nutzung des geförderten Bestandes fließen zusammen. Das bindungsrechtliche Instrumentarium für bisher geförderte und künftig zu fördernde Wohnungsbestände wird vereinheitlicht.

Kurzum: Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen steht für Bürokratieabbau und Normenklarheit in der Wohnraumförderung.

Inhaltlich erhält die soziale Wohnraumförderung in unserem Land einen stärkeren Regionalbezug, wird enger an der Nachfrage, an den Zielgruppen und an den gesellschaftlichen Anforderungen ausgerichtet. Die soziale Wohnraumförderung in NRW wird dadurch noch gezielter und damit effektiver werden. Der Gesetzentwurf wird die Wohnraumförderung in eine moderne Zukunft führen, indem er die für den

Wohnungsbau zentralen Faktoren des demografischen Wandels, des städtebaulichen Wandels von Wohnquartieren und den Klimawandel berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, mit dem zweiten großen Baustein des Ihnen vorliegenden Artikelgesetzes wird die Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen organisatorisch neu aufgestellt. Die Wohnungsbauförderungsanstalt wird als selbstständige Anstalt aufgelöst und zugleich vollständig in die NRW.BANK integriert. Damit werden Doppelstrukturen aus der Struktur „Anstalt in der Anstalt“ beseitigt und die NRW.BANK wird zugleich als zentrale Förderplattform des Landes optimiert und fortentwickelt.

Aber – auch das ist mir wichtig – die Vermögenszuordnung des Landeswohnungsbauvermögens wird durch die Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK nicht angetastet. Denn das Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt wurde schon mit dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsbauförderung vom 18. Dezember 1991 – ich wiederhole das: 1991! – übertragen, und zwar im Rahmen der Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die seinerzeitige Westdeutsche Landesbank Girozentrale.

Seit dem 1. Januar 1992 war die Wohnungsbauförderungsanstalt eine zwar organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, aber bereits nicht rechtsfähige, integrierte Anstalt in der Anstalt.

Mit der Abspaltung der Landesbank NordrheinWestfalen, der heutigen NRW.BANK, von der WestLB zum 31. März 2004 wurde die Wohnungsbauförderungsanstalt Anstalt der Landesbank, der fortan ihr Vermögen rechtlich zugeordnet war.

Ich stelle diesen historischen Zusammenhang so deutlich heraus, um einem Abgleiten der Debatte vorzubeugen.

(Lachen von der SPD)

Das Landeswohnungsbauvermögen ist schon jetzt als Sonderrücklage Vermögen der NRW.BANK. Wegen seines Sonderstatus und seiner gesetzlichen Zweckbindung wird es jedoch nur eingeschränkt als Haftkapital anerkannt. Was sich mit dem Gesetz ändern soll, ist, dass das Landeswohnungsbauvermögen zukünftig nicht mehr Sonderrücklage, sondern Stammkapital der NRW.BANK sein wird. Damit stärken wir massiv die Eigenkapitalbasis unserer Förderbank, ohne die Grundlagen der Wohnungsbauförderung durch das Land anzutasten.

Es wird auch zukünftig eine bedarfs- und nachfragegerechte soziale Wohnraumförderung geben. Dass die Landesregierung von der Notwendigkeit dieser Förderung überzeugt ist, haben wir mit der Aufstockung des Wohnraumförderungsprogramms 2009 von 840 Millionen € auf 950 Millionen € bereits anschaulich bewiesen.

Auch zukünftig wird die Landesregierung flexibel auf die Nachfrage und die konjunkturelle Lage reagieren und das Programmvolumen entsprechend ausrichten, damit jedes bewilligungsreife Vorhaben auch tatsächlich bewilligt werden kann. Gleichzeitig werden wir die Fördermöglichkeiten der NRW.BANK stärken und erweitern.

Wir werden also in der Zukunft beides haben: eine adäquate Wohnraumförderung und eine Erweiterung anderer Förderbereiche. Dies gelingt durch eine höhere Anerkennung des Vermögens der NRW.BANK als Haftkapital. Wie Sie vielleicht wissen, ist gerade die Höhe dieser Anerkennung ausschlaggebend für die Risikotragfähigkeit des Geschäftsvolumens der NRW.BANK, also für den Umfang, in dem die NRW.BANK Neugeschäfte tätigen darf.

Gegenwärtig hat das Landeswohnungsbauvermögen einen Nominalwert von rund 18,6 Milliarden €. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erkennt als Haftkapital jedoch nur rund 4,3 Milliarden € an.

Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt dieses eklatante Missverhältnis und schließt diese Lücke ein Stück weit. Er vereinigt den Gestaltungsauftrag des Wohnungsbauministers und die Entscheidungsfreiheit des Bankvorstandes mit intelligenten Regelungen.

Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, dass das Primat der Politik für die Wohnraumförderung nicht angetastet wird. Über die Förderschwerpunkte der NRW.BANK, deren Art und Umfang entscheiden die zuständigen politischen Gremien. Damit gibt es auch künftig eine parlamentarische Kontrolle der Förderpolitik der Landesregierung. Für die Wohnraumförderung bleibt das Wohnungsbauministerium verantwortlich. Es erarbeitet die fachlichen und regionalen Schwerpunkte und das Programmvolumen und entwickelt auf Basis dieser Eckwerte die Förderziele und Förderbedingungen.

In diesem Prozess erhält die NRW.BANK in risikorelevanten Gesichtspunkten unterschiedlich ausgeprägte Entscheidungsbefugnisse. Ich möchte noch einmal betonen: Das Primat der Politik bleibt bestehen. Die Politik bestimmt die Grundzüge der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen weiter.

(Zuruf von der SPD: Das Pfeifen im Walde!)

Auch die organisatorische Neuausrichtung wird zu keiner Beeinträchtigung der sozialen Wohnraumförderung führen. Wir haben mehrfach klar gesagt, und ich wiederhole das gerne und aus voller Überzeugung: Wir werden auch in Zukunft eine der Nachfragesituation entsprechende jährliche, sich an Zielgruppen orientierende soziale Wohnraumförderung in unserem Land sicherstellen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Für die Ausrichtung der Wohnraumförderung auf die Zukunftsaufgaben haben wir mit diesem Gesetzentwurf die richtigen Grundlagen gelegt. Ich halte diesen Gesetzentwurf für eine intelligente Fortentwicklung der Wohnraumförderungsziele und der Ziele der NRW.BANK.

Wenn wir eine Förderbank haben, dann ist das eine Bank, meine Damen und Herren, die nicht an der Gewinnmaximierung orientiert ist, sondern die gemeinschaftlich von uns beschlossene Förderziele hat und damit für Fördervorhaben im Land Nordrhein-Westfalen steht und eintritt. Wenn wir diese Bank in dieser Weise stärken und gleichzeitig die Wohnraumförderung erhalten können, stärkt das im Ergebnis auch die Wohnraumförderung. Das erreichen wir mit diesem Gesetz.

Deswegen freue ich mich auf die intensiven Beratungen über den Gesetzentwurf im Plenum.

(Beifall von CDU und FDP – Dieter Hilser [SPD]: Alles wird gut! – Christof Rasche [FDP]: Das nehme ich gleich als Zitat: Alles wird gut!)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Römer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lienenkämper, noch so wohlfeile Erklärungen von Ihnen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die gelb-schwarze Landesregierung mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs treu bleibt. Das politische Rollkommando „Privat vor Staat“ wird konsequent fortgesetzt.

(Beifall von der SPD – Minister Dr. Helmut Linssen: Ooh!)

Mit diesem Rollkommando sind Sie doch angetreten. Die FDP sagt das immer wieder. Und mit diesem Rollkommando machen Sie auch weiter,