Das Ausmaß der Aufgabenstellung, das damit nur skizzenhaft beschrieben ist, erfordert auch in den nächsten Jahren Kontinuität in der Mittelbereitstellung. Die Koalition hat bereits in diesem Jahr reagiert und im Zuge der Haushaltsplanberatungen die Höhe des Wohnraumförderungsprogramms auf 950 Millionen € festgelegt. Ich gehe davon aus, dass dies eine Größenordnung ist, die Maßstab für die nächsten Förderperioden sein kann.
An dieser Stelle muss aber auch der Hinweis an den Bundesgesetzgeber gestattet sein, dass die derzeit geltende lineare Abschreibung im Mietwohnungsbau in Verbindung mit den besten Förderprogrammen wie denen in Nordrhein-Westfalen nicht ausreicht, um notwendige Investitionsimpulse an private Investoren zu vermitteln.
Die Opposition versuchte insbesondere, die kommunalen Gebietskörperschaften, ihre Spitzenverbände sowie die Wohnungswirtschaft und ihre Organisationen auf die Befürchtung einzuschwören, dass die Wohnraumförderung dem geltenden Primat der Politik entzogen und zur beliebigen Aufgabe des NRW.BANK-Vorstandes gemacht wird. Tatsache ist aber, dass das zweistufige Förderverfahren erhalten bleibt und die Kreise und kreisfreien Städte nach wie vor Bewilligungsbescheide erteilen.
Bei den Förderschwerpunkten der NRW.BANK haben die zuständigen politischen Gremien – die Landesregierung und die Gewährträgerversammlung – das letzte Wort. Sie werden fachkundig und qualifiziert durch einen Beirat beraten, wie es in der Vergangenheit auch bei der Wfa der Fall gewesen ist.
Auch die Tatsache, dass nach den im neuen Gesetz vorgesehenen Einkommensgrenzen rund 4,9 Millionen Haushalte in NRW förderberechtigt wären, belegt, dass NRW weit über die Vorgabe des Bundesgesetzgebers hinausgeht und durch soziale Wohnraumförderung nicht nur Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten hilft.
Mein Fazit lautet: NRW baut seine bundesweite Spitzenstellung in der Wohnraumförderung weiter aus, das Primat der Politik bleibt erhalten, kommunale Handlungsspielräume werden erweitert, Verwaltung wird vereinfacht und entbürokratisiert, und das Fördervermögen der NRW.BANK als revolvierender Fonds bleibt erhalten. All dies sind Faktoren, die eine Garantie für eine erfolgreiche Förderpolitik des Landes darstellen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schulte. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion der FDP der Herr Abgeordnete Rasche. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Römer von der SPD, ein schöneres Eigentor konnten Sie kaum schießen. Unter der Überschrift „Privat vor Staat“ warfen Sie dem Minister falsches Handeln vor. In Wahrheit geht es aber um die Stärkung einer staatlichen Bank. Sie werfen mit „Privat vor Staat“ einen Slogan in den Raum, den Sie auf Parteiveranstaltungen und anderswo immer wieder verwenden, und zwar unabhängig davon, ob es dafür einen realen Hintergrund gibt oder nicht.
Ich glaube nicht, dass dieses Eigentor dem Erfolg der SPD bei zukünftigen Wahlen zuträglich sein wird.
Wir beraten heute in erster Lesung einen umfangreichen Gesetzentwurf, der sich aus zwei verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt: erstens dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und zweitens dem Gesetz zur Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Änderung des Gesetzes über die NRW.BANK.
Mit dem landeseigenen Wohnraumgesetz nutzen wir die Möglichkeiten, die wir durch die Föderalismusreform erhalten haben. Die regionalen Unterschiede und die demografischen Herausforderungen in der sozialen Wohnraumförderung werden beachtet. Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einem schlanken Gesetz, das sich auf grundlegen
Damit erhalten die jährlichen Wohnraumförderprogramme bzw. deren Ausgestaltung eine ganz besondere Bedeutung. Eine moderne Wohnraumförderung wird durch den Zielkatalog des Gesetzentwurfes – Herr Schulte hat ihn bereits genannt – gesichert. Im bestehenden Wohnraum sind bauliche Maßnahmen an die Erfordernisse des demografischen Wandels anzupassen. Ebenso wurde die energetische Sanierung in den Zielkatalog aufgenommen. Zudem ist die Förderung zur Schaffung von Räumen für eine wohnungsnahe soziale Infrastruktur im Katalog enthalten.
Weiterhin, meine Damen und Herren, begrüße ich die Stärkung der Rolle der Kommunen bei der künftigen sozialen Wohnraumförderung. So wird gesetzlich verankert, dass das Land künftig Maßnahmen, die aus einem kommunalen wohnungspolitischen Handlungskonzept abgeleitet werden, bei der Förderung in besonderem Maße berücksichtigt.
Damit kommen wir einer Bitte des VdW nach, der sich dafür ausgesprochen hat, dass die Kommunen mehr Freiheit bei der Wohnungspolitik erhalten sollen.
Ich komme zum zweiten wichtigen Part des vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich zur Fortentwicklung und Optimierung der NRW.BANK als zentraler Förderplattform des Landes unter Aufrechterhaltung der sozialen Wohnraumförderung – und sie wird aufrechterhalten; da können SPD und Grüne behaupten, was sie wollen.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde die NRW.BANK im Jahre 2004 in eine Förderbank umstrukturiert. Dabei wurde die Rechtskonstruktion der Wohnungsbauförderungsanstalt als Anstalt in der Anstalt beibehalten. Das Vermögen der Wfa ist bereits jetzt Vermögen der NRW.BANK, wird aber bisher noch getrennt vom sonstigen Vermögen der NRW.BANK verwaltet.
Nun soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Wfa als nicht rechtsfähige Anstalt in die Strukturen der NRW.BANK integriert werden. Mit der Auflösung der Konstruktion einer Anstalt in der Anstalt wird eine einheitliche Förderbank geschaffen, die Nordrhein-Westfalen braucht. An der Förderung der sozialen Wohnraumförderung ändert sich durch diese organisatorische Maßnahme nichts.
Allerdings – das ist positiv – erhält die NRW.BANK durch die Anerkennung des Wfa-Vermögens als Haftungskapital erheblich mehr Spielraum für bestehende und zusätzliche Förderprogramme, mit denen Nordrhein-Westfalen gestaltet werden kann.
Ich bin gespannt auf das weitere Verfahren und die Anhörung. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft lobte den Gesetzentwurf am 13. Mai in einer Pressekonferenz als sehr intelligente Lösung. – Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen.
Transparenz und Einfluss – auch das sagte Herr Schulte – der Landespolitik werden auch in Zukunft durch die Einrichtung eines Beirates für Wohnraumförderung bei der NRW.BANK gesichert.
Die zuständigen Ministerien haben einen hervorragenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Kollege Becker das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK dem Kahlschlag in der Wohnungspolitik die Krone auf.
Meine Damen und Herren, innerhalb nur einer einzigen Legislaturperiode werden eine in der Bundesrepublik einmalige Erfolgsgeschichte für einen sozialen und ökologischen Wohnungsbau sowie eine entsprechende Förderpolitik zerschlagen.
Während andere CDU-geführte Länder wie Niedersachsen und Bayern – genau umgekehrt, wie es in NRW passiert – Rückführungsgesetze beschließen, sich also dazu entschließen, ein Wohnungsbauvermögen aufzubauen, wird es hier durch die Vornahme der Vollintegration abgebaut.
Herr Rasche, es nützt nichts, darauf hinzuweisen, dass die Wfa bereits heute voll in der NRW.BANK ist. Denn der entscheidende Punkt lautet, dass das Eigenkapital nur mit 4,3 Milliarden € angerechnet werden kann, während Sie es mit 18 Milliarden € anrechnen wollen. Das wiederum können Sie gemäß den Auflagen der Aufsichtsbehörden nur, wenn Sie die das WfA-Vermögen voll integrieren, es also der Politik und dem Primat der Wohnungsbauförderung entziehen. Genau das, meine Damen und Herren, ist der Streitpunkt.
Wer die letzten vier Jahre beobachtet und mitbekommen hat, dass sich Minister Wittke immer dann gerühmt hat – das gilt für die Verkehrs- und für die Wohnungsbaupolitik –, wenn es um Mittel des Bundes ging, aber nie etwas zustande gebracht hat, wenn es um die Mittel des Landes ging – da wurde
immer gekürzt; das galt bei der Städtebauförderung und galt bei der Wohnungsbauförderung sowie bei bestimmten Verkehrsprojekten –, muss zu dem Ergebnis kommen, dass man sich schlechterdings überhaupt nicht vorstellen kann, dass auf Dauer die Zusage der Landesregierung einzuhalten ist, die Wohnungsbauförderung in bisherigem Umfang weiterhin aufrechtzuerhalten, wenn darüber demnächst im Kabinett entschieden wird.
Ich stelle mir lebhaft vor, wie früher Herr Wittke bzw. demnächst Herr Lienenkämper mit dem Einfluss, den dieses Haus offensichtlich hat, zum Beispiel mit der Wirtschafts-, der Schulministerin oder anderen um Mittel streitet. Niemals wird möglich sein, die Wohnungsbauförderung auf dem bisherigen Niveau zu halten.
Sie loben sich dafür, dass die Wohnungsbauförderung in diesem Jahr angehoben worden ist. – Sie ist gerade wieder auf dem Stand, den Sie übernommen haben, als Sie 2005 in die Regierung kamen. In den Vorjahren hatten Sie sie nämlich massiv gekürzt.
Ich sage Ihnen auch, wie das endet. Das endet ganz einfach, denn das ist nichts anderes als der Speck, mit dem Sie Mäuse fangen wollen. In diesem Jahr haben Sie die Förderung wieder auf den alten Satz angehoben; in den nächsten Jahren werden Sie sie wieder senken. Ich gehe heute mit Ihnen eine Wette ein, dass Sie diesen Satz schon im Jahre 2010 nicht mehr halten, sondern kürzen werden.
Hinterher werden Sie wieder das sagen, was Sie in den Jahren 2006, 2007 und 2008 auch gesagt haben: das sei der Beitrag, den die Wohnungswirtschaft in dieser schwierigen Zeit und angesichts der schwierigen Finanzlage des Landes leisten muss.
Meine Damen und Herren, Sie werfen uns vor, wir würden versuchen – ich betone immer wieder, dass es sich dabei um eine interessante Theorie über den Einfluss insbesondere der Grünen auf die kommunalen Spitzenverbände handelt –, die kommunalen Spitzenverbände hinter uns zu versammeln. Ich sage Ihnen noch einmal: Diese werden überwiegend von Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden geleitet. Sie haben in den Gremien die Mehrheit.
Der Städtetag, der das Ganze kritisch sieht, merkt in der ersten Runde zu Ihrem Gesetzentwurf an – und darin steckt die Ankündigung, ihm nicht zuzustimmen, wenn dem nicht Folge geleistet würde –:
derung dadurch sichergestellt werden! Und das ist wichtig: … dass im NRW.BANK-Gesetz eine am bisherigen Niveau der Wohnraumförderprogramme orientierte finanzielle Mindestausstattung der Wohnraumförderung gesetzlich gewährleistet“ werden soll.
Ich glaube, dass Sie das nicht können. Sie können das bei Ihrem jetzt anstehenden Gesetzesvorhaben nicht gesetzlich gewährleisten. Das ist genau der Punkt. Sie wollen das dem Parlament die Gewährleistung durch politische Willensbildung verkaufen, anstatt sie im Gesetz festzulegen.
Der Städtetag sagt weiterhin: Bei einer Vollintegration werden die Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der Landschaftsverbände und damit der Kommunen erheblich zurückgehen, obwohl diese weiterhin für einen großen Teil der Risiken der NRW.BANK aus der WestLB-Beteiligung haften sollen. Deshalb muss hierzu eine kommunalfreundliche Gestaltung gewählt werden, welche die kommunalen Einflussmöglichkeiten sichert und eine überschießende Haftung der Landschaftsverbände vermeidet. Von alle dem sehen die kommunalen Spitzenverbände bis jetzt nichts.