Abschlussbezogene Verfahren der Standardsicherung beziehen sich aber nicht auf die spezifischen Bedingungen einzelner Schulformen, sondern machen Lernergebnisse im schulformübergreifenden Vergleich transparent. Hierzu werden wir selbstverständlich mit den Vertreterinnen und Vertretern des zweiten Bildungswegs weiter im Gespräch bleiben.
Die inhaltlichen Vorgaben für die zentralen Prüfungen werden zurzeit ins Internet gestellt. Bevor sie endgültig in Kraft treten, haben die Lehrerinnen und Lehrer Gelegenheit, Stellung zu nehmen und gegebenenfalls auf Probleme und Fehleinschätzungen hinzuweisen, die noch zu berücksichtigen wären.
Ich hoffe, dass das Zentralabitur trotz erheblicher Anfangsschwierigkeiten ein Erfolgsmodell wird, und zwar für alle Schulformen. Es wird den Studierenden des Weiterbildungskollegs eine echte zweite Chance bieten, die Chance nämlich, eine hochwertige Ausbildung mit qualifiziertem Abschluss zu erwerben, der hält, was er verspricht, und der sie befähigt, ihren weiteren Lebensweg erfolgreich zu meistern.
Ich hoffe, dass ich zumindest diese Unsicherheit aus dem Weg geräumt habe. Sie, sehr geehrte Frau Beer, haben mir eben noch appellativ mit auf den Weg gegeben, Ruhe in die Schulen hineinzu
bringen. Ich denke, dafür müssen wir etwas tun; das sehe ich genauso. Das bedeutet aber auch, dass man Unsicherheiten nicht immer schüren darf, sehr geehrte Frau Kollegin Schäfer.
Denn vor dem Hintergrund dessen, dass Sie noch vor einem halben Jahr für das Reformchaos verantwortlich waren, würde ich an dieser Stelle nicht so große Worte schwingen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/703 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist die Überweisungsempfehlung mit großer Mehrheit so angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich vonseiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, den wir hier vorlegen, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen beim Wählen mehr Wahlmöglichkeiten geben, das heißt mehr Entscheidungsfreiheit durch die Möglichkeit einer differenzierten Stimmabgabe mit zwei Stimmen, also einer Wahlkreisstimme und einer Landesstimme oder einer Erst- und einer Zweitstimme oder, wie es zum Beispiel in Sachsen-Anhalt heißt, einer Personenstimme und einer Parteienstimme.
den Bürgerinnen und Bürgern in NordrheinWestfalen vertraute Regeln des Bundeswahlgesetzes zurück, aber auch auf die Regeln zehn anderer Länder, die ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit zwei Stimmen haben. Im Übrigen stellt unser nordrhein-westfälisches Landeswahlrecht als personalisiertes Verhältniswahlrecht mit nur einer Stimme einen Sonderfall in Deutschland dar. Das gibt es sonst nirgendwo. Wir sind der Meinung, wir sollten das ändern.
Mit der differenzierten Stimmabgabe können die Wählerinnen und Wähler mit der Erststimme ihre Zustimmung zu ihrem Vertreter oder zu ihrer Vertreterin ihres Wahlkreises geben. Das ist gut und stärkt die Bindung der Abgeordneten an ihre Wahlkreise und an die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Region.
Die Zweitstimme lässt den Wählerinnen und Wählern Raum, ein Votum für eine Partei unabhängig von örtlichen Bezügen abzugeben. Bei der Bundestagswahl haben in Nordrhein-Westfalen sehr viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch bemacht. Bei der SPD waren es 562.580 Wählerinnen und Wähler, die mit Erst- und Zweitstimme unterschiedlich gewählt haben, die ihre Zweitstimme einer anderen Partei gegeben haben als der, der die mit der Erststimme gewählte Kandidatin oder der gewählte Kandidat angehörte. Bei der CDU betrug der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme 637.219 Stimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig: Diese Stimmen finden sich dann bei der FDP und bei uns wieder. Aber Tatsache ist, dass die Menschen in diesem Land - mit diesen Zahlen ist das belegbar - diese Möglichkeit nutzen. Wir sollten den Wählerinnen und Wählern diese Wahlmöglichkeit bei der nächsten Landtagswahl nicht vorenthalten.
Untersuchungen in Rheinland-Pfalz zum Verhalten der Bürgerinnen und Bürger beim Stimmensplitting zeigen, dass - insbesondere bei den Wählerinnen und Wählern der FDP und der SPD - gerade jüngere Menschen diese Möglichkeit stärker nutzen als ältere Menschen. Das heißt: Der Trend geht hin zu einer - das wissen wir ja auch aus der Forschung - nicht mehr so starken Parteienbindung. Die Menschen sagen: Diesen Vertreter vor Ort finde ich gut, der vertritt meine Interessen gut, aber ich wähle eine andere Partei. - Dieser Trend setzt sich fort. Er ist verstärkt da. Junge Menschen nutzen dies. Ich glaube, wir sollten den Menschen in Nordrhein-Westfalen diese Wahlmöglichkeit bei der nächsten Landtagswahl nicht vorenthalten und die Zweitstimme auch in Nordrhein-Westfalen einführen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir waren überrascht, dass Bündnis 90/Die Grünen den Antrag jetzt eingebracht hat, denn die nächsten Landtagswahlen finden erst im Jahr 2010 statt.
Wir haben also Zeit genug, zumal das auch mit der Bundesgesetzgebung zusammenhängt. Wir wissen, dass der Bund am Bundeswahlrecht eine Veränderung vornehmen will. Ich denke, dass wir, wenn wir über das Wahlrecht im Jahre 2007 endgültig entscheiden, für das Wahljahr 2010 nicht zu spät kommen. Wir sollten uns diesbezüglich wirklich etwas Zeit lassen.
Sie wissen: Im Koalitionsvertrag steht, dass CDU und FDP das so umsetzen wollen. Das ist Fakt. Dabei könnten wir es jetzt belassen.
Das ist ausgesprochen freundlich, Frau Keller. Ich wollte nur eine Nachfrage stellen, weil ich möglicherweise Wissensdefizite habe. Welche Veränderungen plant der Bund denn beim Wahlrecht?
Das wissen wir im Detail auch noch nicht. Deshalb meinen wir, dass es schlecht wäre, jetzt schon über eine Wahlrechtsänderung zu befinden. Wir wollen erst einmal abwarten, wie die Änderung am Bundeswahlrecht aussehen wird.
Generell bedeutet die Einführung der Zweitstimme für den örtlichen Kandidaten in der Regel eine riesige Chance, zusätzlich zu punkten, weil die Bürgerinnen und Bürger die örtlichen Kandidaten bezüglich ihrer Arbeit natürlich sehr oft besser benoten können. Die Zweitstimme bildet aber auch eine riesige Chance vor allen Dingen für kleinere Parteien, darüber besser zum Zuge zu kommen.
Das haben wir bei der letzten Bundestagswahl zur Kenntnis nehmen dürfen. Dennoch sollten wir bereit sein, den Wählerinnen und Wählern eine bessere Chance einzuräumen, ihr Urteil abzugeben.
Lassen Sie mich doch einmal ausreden. Ich komme ja ganz aus dem Konzept. Aber bitte, wer möchte jetzt noch etwas fragen?
Herzlichen Dank für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. - Frau Keller, mir ist zum Bundeswahlrecht nur eine Änderungsbestrebung bekannt. Dabei handelt es sich, soweit ich weiß, um eine Bundesratsinitiative. Das geht auf den Tod einer Direktkandidatin in Ostdeutschland und die damit verbundene Nachwahl zurück. Deswegen soll eine Neuerung im Bundeswahlrecht eingeführt werden. Das ist das einzige, was mir bekannt ist. Sehen Sie nicht auch, dass dieser Sachverhalt mit dem Thema Zweitstimme gar nichts zu tun hat? Oder meinen Sie noch eine andere Änderung?
Was Sie gerade genannt haben, ist der wichtigste Punkt. Dadurch hatte sich das Endergebnis der Wahl ja ganz erheblich verzögert, und im Vorfeld dieser Nachwahl gab es auch erhebliche Unruhen, ob die Wahl zum damaligen Zeitpunkt rechtens war.
Aber weil wir genügend Zeit haben, wollen wir uns nicht drängeln lassen, sondern alles in Ruhe und breit diskutieren. Wir wollen allerdings auch über eine Neueinteilung der Landtagswahlkreise und über die dazu erforderliche Änderung des Wahlkreisgesetzes vom 3. Februar 2004 diskutieren. Wenn vornehmen, ist es meines Erachtens nämlich auch wichtig, dass wir uns noch einmal genau die jetzige Einteilung der Wahlkreise anschauen und uns fragen, ob sie wirklich den Bedürfnissen der Wählerinnen und Wähler entspricht. Manchmal verändert sich durch sehr großen Zuzug oder auch Wegzug über viele Jahre ja Erhebliches. Auch da wollen wir noch einmal genau hinschau
Wir wollen das alles in einem Paket mit Ihnen diskutieren: Die Neueinteilung der Wahlkreise, die Zweitstimmen und die Ausgleichsmandate sollten in einem Paket zur Diskussion stehen. Wir werden also noch Gelegenheit genug haben, diese Punkte hier ausführlich zu beraten. Eile - ich wiederhole mich - ist nicht angesagt.
Vielen Dank, Frau Keller. - Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Apel-Haefs. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Frage, die ich mir bei diesem Antrag gestellt habe, war die nach der plötzlichen Intention. Warum plötzlich? Hierbei fällt mir nämlich auf, dass die grüne Fraktion diesen Antrag in NRW vorbringt - und nicht zuerst die grüne Partei. Diese Vorgehensweise ist für mich etwas befremdlich, wenn man bedenkt, dass doch gerade diese Partei in ihrer Geschichte so gerne auf der strikten Aufgabentrennung bestanden hat. Ein Gesprächsangebot an die anderen Parteien hat hier bisher aber nicht stattgefunden. Insofern muss ich das Vorgehen in erster Linie rein taktisch auffassen.
Diese Strategie kann ich ein bisschen besser verstehen, wenn ich im Koalitionsvertrag nachlese. An dieser Stelle hat sich nämlich die FDP, wie bei so vielen Punkten, gegen die CDU durchsetzen können. Aber ist das tatsächlich auch klug? Denn das Resultat für die kleinen Parteien könnte in der Zukunft ein ganz anderes sein, als sich die kleinen Parteien das heute vorstellen.
Mir ist nämlich nicht bekannt, dass irgendjemand in Deutschland das Zweistimmenwahlsystem als eine absolute Errungenschaft zur Stärkung der Demokratie bezeichnet hätte. Ganz im Gegenteil: Die bei Wahlen mittlerweile üblichen Zweitstimmenkampagnen haben immer eher dazu geführt, dass kleinere Parteien als weniger eigenständig wahrgenommen wurden.